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Bagatellschaden .... nach 6 Wochen noch nichts gehört ?? Kommt das noch irgendetwas raus ???

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 8:06

Hallo, ich schildere euch mal meinen Sachverhalt in Kurzform. Vor 6 Wochen ( Mitte August ) kam es zu einen Bagatellschaden. Ich fuhr von der Arbeit nachhause und auf einer nicht gut ausgebauten Dorfstraße kam mir ein anderes Auto entgegen. Sie fuhr viel zuweit auf meiner Seite der Straße und nahm auch keine Rücksicht. Ich bremste ab und fuhr zuweit wie es ging auf den unbefestigten Seitenstreifen. Wo Sie auf meiner höhe war, klatschten unsere beiden Außenspiegel aufeinander.

Sie fuhr ohne zuzögern einfach weiter, eher im Gegenteil sie beschleunigte noch! Ich bin ausgestiegen und begutachtete meinen Schaden am Spiegel und wartete am Unfallort 30 min auf Sie! Aber Sie kam nicht zum Unfallort zurück!

Sie saß alleine im Auto und ich auch! Keine Zeugen vorhanden!

Nach den 30 Min warten fuhr ich zu meiner Autowerkstatt und lies den Schaden am Spiegel begutachten! Mein Spiegel war nur nach inne geklappt und das Glas vom Außenspiegel war kaputt! Ich hatte an meinen Außenspiegel Null Lackschäden .... außer einer schwarzen Farbe dran wo sich die 2 berührt haben!

Das Autohaus wischte die leicht zu entfernende Farbe von meinen Außenspiegel ab und wirklich kein Lack von meinen war ab und keine Kratzer!

Mein Schaden belief sich auf 15 Euro!

Daraufhin sagte mein Autohaus, brauchst nicht zur Polizei gehen! Die finden die sowieso nicht mehr und es wäre ja nur ein Bagatellschaden.

Habe es dann im Endeffekt auch nicht gemacht!

Nach 5 Tagen, weil es mir keine Ruh gelassen hat. Habe ich dann doch selber mich bei der Polizei erkundigt ( telefonisch!!)

Die wollten dann zuerst mal meine Story hören und wie hoch mein Schaden ist! Haben mich gefragt ob ich eine Anzeige gegen Unbekannt stellen möchte! Aber mich wiederum gleich belehrt, wenn ich eine Anzeige gegen Unbekannt Stelle die gegen mich wegen Fahrerflucht ermitteln müssten!

Wollten meine Personalien haben ( Name, Anschrift , Kennzeichen ) wenn sich ja die noch melden sollte!

Wo sie mich gefragt haben, ob noch irgendwelche Schäden am Wagen sind .... sagte ich NEIN sind keine Schäden dran!

Die Wollten ja nicht mal Wissen was genau kaputt ist? Nur wie hoch mein Schaden kam ( 15 Euro ).

Desweiteren haben Sie nicht mal nach der Automarke der Unfallgegnerin gefragt! Außer haben Sie das Kennzeichen gesehen, daraufhin Antwortete ich mit NEIN!

Daraufhin guckte der Polizist in seinen Computer, es liegt keine Anzeige gegen Sie vor! Wie den auch wenn die abgehauen ist!

Das ist die Story! Jetzt kommen aber meine eigentlichen Fragen!

1.Kann die Polizei von sich aus eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgeben obwohl keine Unfallgegnerin sich bei denen gemeldet hat!????

2.Wie sieht es mit der Spurensicherung aus! Also spinnen wir mal rum! Wenn die sich nach 3 Monaten noch bei Polizei meldet und gibt irgendetwas an an Schäden! Ich habe aber Null Schäden am Außenspiegel!

3.Müssen die Schäden von Unfallgegnern übereinstimmen ( Lackspuren, Kratzer ) ? Sonst könnte ja jeder im Endeffekt kommen?

Danke für Eure Antworten :)

Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2016 um 10:26

15 € Schaden > Polizei > Hubschaubereinsatz > GSG 9 > usw

 

Kneift mich mal bin ich hier im falsche Film oder gibt es wirklich Menschen die so komisch ticken ???

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Ein Schaden unter 75,- € ist kein Unfall! Hat mir die Polizei gesagt, nachdem ich nach einem kleinen Rempler dort angerufen habe. Eine Felge war angekratzt.

Der Polizeibeamte sagte mir, dass ein Schaden von weniger als 75,-€ kein Unfall ist, sie daher nichts aufnehmen.

Dann kann doch bei einem Schaden von 15,-€ auch keine Fahrerflucht vorliegen. Wenn die Unfallgegnerin auch nur so geringen Schaden hat, ist doch kein Unfall entstanden.

Zumindest in Hessen, Polizei ist Ländersache. Es wird aber in anderen Bundesländern ähnlich sein, dort gibt es sicher auch eine Bagatellgrenze.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 1. Oktober 2016 um 12:26:31 Uhr:

15 € Schaden > Polizei > Hubschaubereinsatz > GSG 9 > usw

 

Kneift mich mal bin ich hier im falsche Film oder gibt es wirklich Menschen die so komisch ticken ???

Ich könnte dir Geschichten erzählen. Ja. Es wird sogar für weniger die Polizei gerufen. Oder für gar nichts.

Zitat:

@baer-tram schrieb am 1. Oktober 2016 um 20:36:12 Uhr:

Ein Schaden unter 75,- € ist kein Unfall! Hat mir die Polizei gesagt, nachdem ich nach einem kleinen Rempler dort angerufen habe. Eine Felge war angekratzt.

Der Polizeibeamte sagte mir, dass ein Schaden von weniger als 75,-€ kein Unfall ist, sie daher nichts aufnehmen.

Dann kann doch bei einem Schaden von 15,-€ auch keine Fahrerflucht vorliegen. Wenn die Unfallgegnerin auch nur so geringen Schaden hat, ist doch kein Unfall entstanden.

Zumindest in Hessen, Polizei ist Ländersache. Es wird aber in anderen Bundesländern ähnlich sein, dort gibt es sicher auch eine Bagatellgrenze.

Das ist richtig, obwohl die Grenze etwas hoch gegriffen ist. Allerdings weiß man die Höhe des Schadens ja erst, wenn ein Experte am Auto war. Und der Beamte ist kein Experte, zumindest nicht dafür.

Von daher habe ich es noch nicht erlebt, dass z.B. bei einem defekten Außenspiegel keine Unfallflucht aufgenommen wird. Einstellen kann dann der Staatsanwalt immer noch. Das ist die Praxis in NRW.

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 19:19

Dann kann doch bei einem Schaden von 15,-€ auch keine Fahrerflucht vorliegen.

Da haben Sie Recht! Bei einem Schaden von 15 Euro liegt auch keine Fahrerflucht vor!

 

Wenn die Unfallgegnerin auch nur so geringen Schaden hat, ist doch kein Unfall entstanden.

Das kann ich nicht beurteilen, was sie für eine Schadenshöhe hat!

Sie ist abgehauen vom Unfallsort!

Da sie aber keinen Lackierten Außenspiegel hatte ( so einen schwarzen aus Hartkunststoffspiegel ).

Ich vermute mal der ist bei ihr nach inne geklappt und Ihr Glas vom Außenspiegel ist gesprungen! Sie wird vielleicht die gleiche Schadenshöhe wie ich haben!

Zitat:

@19Chris94 schrieb am 1. Oktober 2016 um 21:19:04 Uhr:

Dann kann doch bei einem Schaden von 15,-€ auch keine Fahrerflucht vorliegen.

Da haben Sie Recht! Bei einem Schaden von 15 Euro liegt auch keine Fahrerflucht vor!

 

Wenn die Unfallgegnerin auch nur so geringen Schaden hat, ist doch kein Unfall entstanden.

Das kann ich nicht beurteilen, was sie für eine Schadenshöhe hat!

Sie ist abgehauen vom Unfallsort!

Da sie aber keinen Lackierten Außenspiegel hatte ( so einen schwarzen aus Hartkunststoffspiegel ).

Ich vermute mal der ist bei ihr nach inne geklappt und Ihr Glas vom Außenspiegel ist gesprungen! Sie wird vielleicht die gleiche Schadenshöhe wie ich haben!

Mich würde es sehr wundern, wenn da noch was kommen sollte. Also bleib cool.;)

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 19:38

Mich würde es sehr wundern, wenn da noch was kommen sollte. Also bleib cool.;)

Das würde mich auch sehr verwundern das da noch was kommt!

Ich habe nur stinken Wut gehabt vor 5 Wochen!

Zitat vom Beamten:

Wenn sie Anzeige gegen Unbekannt stellen! Muss ich Sie informieren, das wir gegen Sie ( Mich ) ermitteln wegen Fahrerflucht!

Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir von der anderen Person was hören ( Unfallgegnerin )!

Weil ich da 5 Tage später angerufen habe nach dem Schaden!

Sie ist ja abgehauen und nicht Ich! Habe 30 min auf Sie an der Unfallstelle gewartet!

Mir geht es Nur um 2 Tatsachen ...

- wir melden uns bei Ihnen Falls die sich noch meldet

( da können die doch mit jeden X Beliebigen Unfall zu mir kommen und mich beschuldigten?)

- Verfolgen die das als Offizieller Delikt ( öffentlicher Interesse )? Oder muss das dann schon mehr sein als ein Spiegel?

Zitat:

@19Chris94 schrieb am 1. Oktober 2016 um 21:38:09 Uhr:

Mich würde es sehr wundern, wenn da noch was kommen sollte. Also bleib cool.;)

Das würde mich auch sehr verwundern das da noch was kommt!

Ich habe nur stinken Wut gehabt vor 5 Wochen!

Zitat vom Beamten:

Wenn sie Anzeige gegen Unbekannt stellen! Muss ich Sie informieren, das wir gegen Sie ( Mich ) ermitteln wegen Fahrerflucht!

Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir von der anderen Person was hören ( Unfallgegnerin )!

Weil ich da 5 Tage später angerufen habe nach dem Schaden!

Sie ist ja abgehauen und nicht Ich! Habe 30 min auf Sie an der Unfallstelle gewartet!

Mir geht es Nur um 2 Tatsachen ...

- wir melden uns bei Ihnen Falls die sich noch meldet

( da können die doch mit jeden X Beliebigen Unfall zu mir kommen und mich beschuldigten?)

- Verfolgen die das als Offizieller Delikt ( öffentlicher Interesse )? Oder muss das dann schon mehr sein als ein Spiegel?

Wenn da was verfolgt worden wäre, hättest du schon Post.

Themenstarteram 1. Oktober 2016 um 19:53

Wenn da was verfolgt worden wäre, hättest du schon Post.

Da wirst du wiederum Recht haben!

Um ganz ehrlich zu sein, habe schon gedacht das die etliche Wochen brauchen um so einen Verfolgungsbrief zu erstellen :) :)

Naja wie du sagst, davon werde ich nichts mehr hören!

Weil kann mir nicht vorstellen das nach 6 Wochen noch irgendetwas kommt.

Zitat:

@19Chris94 schrieb am 1. Oktober 2016 um 21:19:04 Uhr:

Dann kann doch bei einem Schaden von 15,-€ auch keine Fahrerflucht vorliegen.

Da haben Sie Recht! Bei einem Schaden von 15 Euro liegt auch keine Fahrerflucht vor!

So pauschal würd ich das nicht schreiben. Es kommt immer drauf an, ob derjenige den Unfall auch hätte bemerken müssen. Und wenn zwei Spiegel aneinanderschlagen, sollte man das zumindest hören. Und hier sollte man wenigstens anhalten. Etwas Anderes wäre es, wenn man vielleicht mit dem Stossfänger sachte über eine andere Fläche schabt.( typischer Parkplatzrempler). Das muss man nicht zwangsläufig mitbekommen.

Ob eine ,,Unfallflucht,, vorliegt, ist also nicht von der Schadenshöhe abhängig. In den meisten Fällen ist allerdings eine Anzeige gegen Unbekannt ziemlich erfolglos. Ob man sowas zur Anzeige bringt, ist dann jedem selbst überlassen.

Themenstarteram 2. Oktober 2016 um 12:38

Und wenn zwei Spiegel aneinanderschlagen, sollte man das zumindest hören. Und hier sollte man wenigstens anhalten.

Servus,

Ich habe sofort angehalten wo es zu dem Aufprall kam und 30 min auf die Unfallverursacherin gewartet!

Sie kam aber nicht mehr zur Unfallstelle zurück!

Entspann dich. Die Sache ist durch.

Gruß,

der_Nordmann

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. Oktober 2016 um 13:06:51 Uhr:

Zitat:

@19Chris94 schrieb am 1. Oktober 2016 um 21:19:04 Uhr:

Dann kann doch bei einem Schaden von 15,-€ auch keine Fahrerflucht vorliegen.

Da haben Sie Recht! Bei einem Schaden von 15 Euro liegt auch keine Fahrerflucht vor!

Ob eine ,,Unfallflucht,, vorliegt, ist also nicht von der Schadenshöhe abhängig. In den meisten Fällen ist allerdings eine Anzeige gegen Unbekannt ziemlich erfolglos. Ob man sowas zur Anzeige bringt, ist dann jedem selbst überlassen.

Da muss ich leider widersprechen.

Ob eine Unfallflucht vorliegt ist abhängig davon, ob man von einem Unfall spricht. Und das ist tatsächlich bei einem Schaden von 15 Euro nicht der Fall. Ist der Schaden also definitiv nicht höher, was man natürlich direkt nach dem Unfall nicht weiß, liegt faktisch kein Unfall vor.

Ergo: kein Unfall - keine "Unfallflucht".

Dementsprechend ist das Vorliegen einer "Unfallflucht" auch von der Höhe des Schadens abhängig.

Zitat:

@AS60 schrieb am 2. Oktober 2016 um 18:33:47 Uhr:

 

Dementsprechend ist das Vorliegen einer "Unfallflucht" auch von der Höhe des Schadens abhängig.

Mit ,,auch,, liegst ja auch richtig. Im Übrigen ist ein Unfall ein plötzliches, von aussen eintretendes Ereignis. Ganz egal, welcher Schaden entstanden ist.

Man kann aber eine ..Unfallflucht,, nicht nur von der Höhe eines Schadens abhängig machen. Die Schadenshöhe ist schliesslich am Unfallort noch gar nicht bekannt.

Wenn ich irgendwo anecke und trotz Bemerkens gleich weiterfahre, hat eine ,,Unfallflucht,, zweifelsfrei stattgefunden. Auch, wenn ich einschätze, dass der Schaden die Bagatellgrenze nicht überschreitet. Denn es liegt nicht bei mir, die Schadenshöhe festzulegen.

@Chris: Ich meinte auch gar nicht dich, sondern den Unfallgegner. Dir ist kein Vorwurf zu machen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. Oktober 2016 um 08:26:54 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 2. Oktober 2016 um 18:33:47 Uhr:

 

Dementsprechend ist das Vorliegen einer "Unfallflucht" auch von der Höhe des Schadens abhängig.

Mit ,,auch,, liegst ja auch richtig. Im Übrigen ist ein Unfall ein plötzliches, von aussen eintretendes Ereignis. im öffentlichen Verkehrsraum

Ganz egal, welcher Schaden entstanden ist.

Man kann aber eine ..Unfallflucht,, nicht nur von der Höhe eines Schadens abhängig machen. Die Schadenshöhe ist schliesslich am Unfallort noch gar nicht bekannt.

Wenn ich irgendwo anecke und trotz Bemerkens gleich weiterfahre, hat eine ,,Unfallflucht,, zweifelsfrei stattgefunden. Auch, wenn ich einschätze, dass der Schaden die Bagatellgrenze nicht überschreitet. Denn es liegt nicht bei mir, die Schadenshöhe festzulegen.

Genau das hatte ich in einem Post vorher gesagt. Der Verdacht einer "Unfallflucht" ist bei solch einem Ereignis im öffentlichen Verkehrsraum immer gegeben. Von daher wird erst mal eingeleitet, auch bei einem Kratzer am Spiegel. Die evtl. Einstellung des Verfahrens obliegt dann dem Staatsanwalt.

Wo ein Verkehrsunfallunfall und damit auch eine "Flucht" von vorne herein verneint wird, ist bei einem Ereignis im nicht öffentlichen Verkehrsraum.

Aber ich glaube das wird hier zu sehr o.t.

Themenstarteram 3. Oktober 2016 um 9:51

@Chris: Ich meinte auch gar nicht dich, sondern den Unfallgegner. Dir ist kein Vorwurf zu machen.

Gleiterfahrer ....

Wenn die Unfallgegnerin im Nachhinein ( nach 2 Monaten ) noch Anzeige gegen mich wegen Unfallflucht aufgibt bei der Polizei! Bzw sie behauptet es andersherum! Was passiert dann?? Aussage gegen Aussage? Wie kann die Polizei sich sicher sein, dass es meine Unfallgegnerin von mitte August War ( keine Spuren an meinen Wagen ).

Kann es für mich noch irgendwelche Folgen auf meinen Führerschein haben ???

Bin stehen geblieben und habe 30 min gewartet!

Jetzt das Aber .... Null zeugen für meine Aussage vorhanden und dementsprechend auch keine für ihre Aussagen!

Wiegesagt ...

- Sie saß alleine und ich saß alleine im Auto ( keine Zeugen vorhanden )

- keine Schäden an meinen Fahrzeug!

- Lass die mal angeblich angeben, ich habe der einen schaden von 200 Euro verursacht ... ??! Wiegesagt im Nachhinein kann die ja sonst was angeben..... !

Schon nur die Aussage von den Beamten vor 5 Wochen, wenn sie sich bei uns im Nachhinein noch meldet.... wissen wir ja bei wem wir uns melden müssen!

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