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BAB-Baustelle: max. Fahrzeugbreite

Themenstarteram 9. Mai 2011 um 18:21

na super...! :D

Gerade kam ein Bericht im TV-Magazin WiSo (ZDF), dass innerhalb 2-spuriger BAB-Baustellen mit einer schmaleren, linken Fahrspur ordentlich geblitzt wird.

Ursache war nicht etwa überhöhte Geschwindigkeit, sondern die REALE Fahrzeugbreite.

Ein Herr mit der aktuellen ML-Klasse (W164) von Mercedes-Benz wurde wg. Befahren der linken Spur, die nur für Fahrzeuge mit einer max. Breite von 2m freigegeben war, geblitzt.

Zunächst glaubte er an einen "Irrtum" oder eine techn. Fehlmessung wg. zu hoher Geschwindigkeit, wusste er doch, dass er genau nach Vorschrift gefahren war.

Dann kam das Ticket mit Bezug auf StVO, Zeichen 264. Gegen den Bescheid erhob er Widerspruch, glaubte er sich doch im Recht, u.a. aufgrund der im Fzg.-Schein genannten Breite von 1900mm.

Aber:

Abgelehnt!

Tatsächlich geht es nämlich um die REALE Fahrzeugbreite und die beträgt beim ML 2130mm, also 2,13m.

NRW hat offenbar nachgebessert und weist die max. Breite solcher linken BAB-Baustellenspuren jetzt mit 2,10m aus, was für den o.g. Fall aber dennoch zu gering wäre.

Ergo: Fährt er wieder links, wird er wieder geblitzt und darf abermals zahlen.

Witzig ist, dass der Gesetzgeber hier von uns verlangt, dass wir uns jenseits des Fzg.-Scheins im Handbuch oder sonstigen Herstellerunterlagen darüber informieren, wie breit das Fzg. nun tatsächlich ist.

Selbst die akt. Golf VI können da ggf. schon zu breit sein...:D

Beste Antwort im Thema
am 13. Mai 2011 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Für Überheblichkeiten ist Wissen notwendig und das hast Du nicht.

Umgekehrt ist's richtig. Nur weil jemand in einem kleinen Teilbereich über ein begrenztes Wissen verfügt, ist das noch lange kein Grund die Überheblichkeit als primäres Persönlichkeitsmerkmal zu kultivieren. Wenn also künftig jemand an Deinem Wissen partizipieren möchte, dann versuch doch einfach mal auf Deine herablassende Attitüde zu verzichten.

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Hallole zusammen

Die rechnen die beweglichen Spiegel mit , da bekommst du locker mal überbreite. Ich würde mit dem tickded zum anwalt gehen oder beser zu Benz . Die sollen zahlen wenn die angaben im Brief nicht stimmen. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Witzig ist, dass der Gesetzgeber hier von uns verlangt, dass wir uns jenseits des Fzg.-Scheins im Handbuch oder sonstigen Herstellerunterlagen darüber informieren, wie breit das Fzg. nun tatsächlich ist.

Selbst die akt. Golf VI können da ggf. schon zu breit sein...:D

Musste ich doch glatt mal nachgucken....und er ist es tatsächlich, mit 2,048m.

(Quelle: S.33 - http://www.volkswagen.de/.../golf_tup_110428.pdf)

Ergibt sich die nächste Frage: was kostet denn ein solcher Verstoß?

mfg,

Robert

am 9. Mai 2011 um 18:42

Ist ein altbekannter Problemfall. Mercedes-Fahrer mit aktuellem Modell haben's gut, die können's auf der Homepage nachlesen. Ich hab's fast gut, meine 91cm (bzw. 88cm bei der kleinen) von Spiegelkante zu Spiegelkante kann ich noch mit meiner persönlichen Spannweite ausmessen. Stehen tut das aber nirgends.

Es gibt Gerüchte, dass es zumindest billiger wird, wenn man die Spiegel anklappt um die 2m Marke zu unterbieten.

Übrigens, laut Vorschrift ist die 2m Spur in der Tat 2,5m breit. Und zwar inklusive der Hälfte des Trennstrichs zur rechten Spur.

am 9. Mai 2011 um 18:44

Die Fahrzeugbreite bei dem aktuellen Golf VI beträgt 2,09 m. ! Gemessen von Spiegelkante zu Spiegelkante.....

 

Wenn das Schild darauf hinweisst...max. 2 m., dann müssen die Breiten eben dafür die Konzequenzen tragen! Es gilt ein Befahrverbot für Fahrzeuge mit einer Breite von > 2 Meter!

 

Ich finde es in Ordnung! Oft genug die A45 Richtung DO befahren und brenzlige Situationen in den beiden aktuellen Großbaustellen erlebt.....oft sind es halt die, die es auch eilig haben....sollte da noch Geschwindigkeitskontrollen dazukommen....Gute Nacht! Ja, es gibt eine stationäre Falle in der einen...und eine in der anderen...aber die kennt man.....;)

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wenn das Schild darauf hinweisst...max. 2 m., dann müssen die Breiten eben dafür die Konzequenzen tragen! Es gilt ein Befahrverbot für Fahrzeuge mit einer Breite von > 2 Meter!

Wenn aber mittlerweile schon mancher Kompaktwagen diese Maße überschreitet, dann erscheint mir diese Fahrbahnauslegung ähnlich lebensnah (für das Jahr 2011) wie die Platzverhältnisse in diversen Parkhäusern.

In beiden Fällen haben die Verantwortlichen schlicht verschlafen, daß Autos seit Erstellung der ggf. relevanten Reichsnorm etwas breiter geworden sind. :p

mfg,

Robert

P.S.: Das führt dann natürlich auch nicht dazu, daß nur noch 2% aller PKWs diese 2. Spur nutzen, sondern daß es schlicht eine massive Anzahl (meist unbewusste) Verstöße gegen diese Rechtsnorm gibt. Womit der Sinn derselben zu hinterfragen ist.

am 9. Mai 2011 um 19:08

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wenn das Schild darauf hinweisst...max. 2 m., dann müssen die Breiten eben dafür die Konzequenzen tragen! Es gilt ein Befahrverbot für Fahrzeuge mit einer Breite von > 2 Meter!

Ich finde es in Ordnung!

Du hast da was nicht ganz verstanden. Das Problem ist, dass dem 0815-Fahrzeugführer schlichtweg verschwiegen wird, dass sein KFZ die 2m Marke unter Einbeziehung der Außenspiegel überschreitet.

am 9. Mai 2011 um 19:11

Richtig so! Das sind dann auch meist die Autos die sich nicht trauen an einem anderen vorbei zu fahren und die linke Spur blockieren.

am 9. Mai 2011 um 19:24

Du glaubst nur, dass ich was nicht verstanden hätte! ...;)

 

Sollte man für die Unwissenheit der Fahrzeugbreite einen Bonus spendieren? Trucker kennen ihre Maße auswendig.....PKW-Fahrer sollten damit beginnen vollwertige Verkehrsteilnehmer zu werden!

 

Deswegen; man sollte seine eigenen Maße und Gewichte schon kennen....:rolleyes::D

 

 

Endlich mal eine eigene Spur für Zweiräder....außer dem Fahrradweg....:D

 

 

am 9. Mai 2011 um 19:34

Der aktuelle Clio ist auch zu breit für die linke Spur.

am 9. Mai 2011 um 19:39

@Clio

Natürlich kann ich nur mutmaßen, was deine Verständnisfähigkeit angeht.

Fakt bleibt aber, dass es nicht sein kann, dass man erst um's Fahrzeug rum laufen und es vor'm Kauf persönlich ausmessen muss um zuwissen ob man damit in der 2m Spur fahren darf. Das gehört entweder in die Zulassungsbescheinigung I eingetragen oder aber die Angabe auf der Straße müsste sich auf das angegebene Maß ohne Spiegel beziehen. Alles andere ist mal wieder die typische Fallenstellerei.

am 9. Mai 2011 um 19:46

@Waithrider..korrekt..gebe Dir vollkommen recht! Nur kann man natürlich auch mal feststellen, wie breit sein Fahrzeug eigentlich ist....;) Garage...Parkplatz....Einfahrten...etc. .....

 

In dem aktuellen genannten Fall...ist es schon eine gewisse Fallenstellerei....stimme ich zu!

Sämtliche dieser Verbote beziehen sich auf die tatsächlichen Maße, kennt jeder das und jeder lacht über den doofen Brummifahrer, wenn mal wieder ein Bild irgendwo in der Zeitung erscheint, wo die tatsächliche Fahrzeughöhe dann doch etwas größer war, als die mögliche Durchfahrthöhe.

Aber wehe es betrifft dann den Autofahrer selber, dann brennt aber der Mond :rolleyes:

Da haben die wieder mal eine Geldabkassiermöglichkeit entdeckt.

Jetzt dürfen nur noch 50 PS-Monster auf der Überholspur fahren.

 

Viktor

am 9. Mai 2011 um 19:55

Das ist dann ihre Chancen, endlich mal zu überholen....überholen zu können!....:D

 

 

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