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Autokauf von Privat und immer mehr schäden kommen zum vorschein ...

Themenstarteram 24. April 2016 um 13:13

Hallo,

ich habe vor 3 Wochen einen BMW 530 von Privat gekauft,von 1.Hand , als Mängel waren in der Anzeige angegeben das das PDC und die Nivo defekt sei.

Nach den Besichtigung haben wir uns dnan auf einen Betrag geeinigt.

Nach ca 100km stank es stark nach verschmorte Kabel, bis ich auf einmal bemerkte das es zum Kabelbrand kam.

Natürlich habe ich das Fahrzeug abgestellt und es am Nächsten Tag mit einem Hänger abgeholt.

Als ich Zuhause ankam und mir das Fahrzeug nochmals ansah .... kammen immer mehr Mängel zum vorschein.

-Klima Defekt

-Hardyscheibe defekt

-Kabelbruch und Brannd in der Heckklappe

-Bremsleitungen defekt

-Anlasser Defekt

-Batterie Defekt...u.s.w.

Er hat das Fahrzeug damals Neu gekauft und ich denke mir fast das er von den Mängel wusste, zumindestens teils.

Zudem Hat er mir beim Kauf versichert das das Fahrzeug bis ca 173000tk Scheckheft gepflegt war, ich vertraute ihm und habe nicht nachgesehen, im Scheckheft selbst steht kein einziger Eintrag.

 

Ich Telefonierte mit ihm und erklärte ihm das und das das Fahrzeug Wirtschaftlich unrentabel sei und ob er das Auto zurücknehmen würde.

Das kam für ihn nicht in Frage.

Dann meinte ich dann muss er sich was überlegen .... Preis nachlassen ...

 

Das Fahrzeug ist immernoch auf ihn angemeldet.

 

Nun erhielt ich auf einmal von Seinem RA ein schreiben das ich Anhnag ist.

 

Ich war natürlich nicht beim RA oder Polizei weil mich etwas die Kosten scheuen und ich eigentlich kein Streit möchte.

 

 

- Was will sein RA mit dem Schreiben?

-Wieso muss ich aufeinmal kosten übernehmen.?

- Was passiert wenn ich das schreiben Ignoriere?

 

Grüße

 

Beste Antwort im Thema
am 24. April 2016 um 14:50

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 16:42:48 Uhr:

Hi.

Ich warte ja immer noch auf eine Antwort des Verkäufers.

Ich habe absichtlich das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet , es steht ungefähren in der Garage bis die sache geklärt ist.

Ich dacht mich wenn ich etwas verändere,Reparatur , Ummeldung etc

Ändere ich den Zustand und den Wert.

Fahrzeug ist 1.Hd wenn ich zulasse dann ist das schon 2. HD und eine Wertminderung.

 

Ich habe niemand erpresst.

Frechheit mir so etwas zu unterstellen.

Du bist aber verpflichtet das Fahrzeug sofort Ab- oder Umzumelden da Du es gekauft hast. So zahlt der Verkäufer weiter Versicherung und Steuer (jetzt schon seit einem Monat!). Ob der Kaufvertrag später vielleicht rück-abgewickelt werden könnte ist dabei unerheblich.

Du möchtest nun abwarten bis er auf Deine Forderungen eingeht, vorher meldest Du das Fahrzeug nicht Ab-/Um -> Erpressung.

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Hallo TE,

du bist aber verpflichtet das FZ baldmöglichst umzumelden, das gehört sich so,

Grüße rzz

am 24. April 2016 um 14:48

Junge, wenn du ein 12 Jahre altes Auto kaufst, dann sind Mängel wahrscheinlich. Das nächste mal investier einfach 100 Euro für einen Dekra Gebrauchtwagencheck, oder nimm direkt jemanden zum Gebrauchtwagenkauf mit, der von der Materie Ahnung hat, bevor du dir ein runtergerittenenes Fahrzeug kaufst.

am 24. April 2016 um 14:48

Du hast meine Frage nicht beantwortet: Ist der Verkäufer die 1. Hand?

am 24. April 2016 um 14:50

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 16:42:48 Uhr:

Hi.

Ich warte ja immer noch auf eine Antwort des Verkäufers.

Ich habe absichtlich das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet , es steht ungefähren in der Garage bis die sache geklärt ist.

Ich dacht mich wenn ich etwas verändere,Reparatur , Ummeldung etc

Ändere ich den Zustand und den Wert.

Fahrzeug ist 1.Hd wenn ich zulasse dann ist das schon 2. HD und eine Wertminderung.

 

Ich habe niemand erpresst.

Frechheit mir so etwas zu unterstellen.

Du bist aber verpflichtet das Fahrzeug sofort Ab- oder Umzumelden da Du es gekauft hast. So zahlt der Verkäufer weiter Versicherung und Steuer (jetzt schon seit einem Monat!). Ob der Kaufvertrag später vielleicht rück-abgewickelt werden könnte ist dabei unerheblich.

Du möchtest nun abwarten bis er auf Deine Forderungen eingeht, vorher meldest Du das Fahrzeug nicht Ab-/Um -> Erpressung.

am 24. April 2016 um 14:56

Zitat:

@Makedonce85 schrieb am 24. April 2016 um 16:42:48 Uhr:

Hi.

Ich warte ja immer noch auf eine Antwort des Verkäufers.

Ich habe absichtlich das Fahrzeug nicht um oder abgemeldet , es steht ungefähren in der Garage bis die sache geklärt ist.

Ich dacht mich wenn ich etwas verändere,Reparatur , Ummeldung etc

Ändere ich den Zustand und den Wert.

Fahrzeug ist 1.Hd wenn ich zulasse dann ist das schon 2. HD und eine Wertminderung.

 

Ich habe niemand erpresst.

Frechheit mir so etwas zu unterstellen.

 

Ich bin immernoch der überzeugt das der VK genau die Mängel wusste .

Es hat das Fahrzeug neu gekauft und fuhr es 12 Jahre.

Grüsse

Du musst es beweisen können, nur glauben sollte man in der Kirche. Ich rate dir dringend einen Anwalt zu kontaktieren und dein eigenes Gutdünken über die weiteren weg zu unterlassen. Eine Antwort wirst du nicht vom Verkäufer erhalten er lässt sich vom Anwalt vertreten und der hat dir geantwortet .

Wenn der Verkäufer schlau ist, klagt er über seinen Anwalt auch noch die Kosten ein, die durch deine Untätigkeit was Ab- bzw. Ummeldung betrifft entstehen.

Unglaublich solches Verhalten.

am 24. April 2016 um 15:02

Wenn der Verkäufer tatsächlich der 1. Hand Eigentümer ist (und kein unseriöser Autoverklopper), wird er sich einfach nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Hat er einen Anwalt zur Hand (vielleicht ein Familienmitglied, ein Freund, der gerne hilfreich ist), dann weist man Nachverhandler gern mal energisch in die Schranken. Ist doch nachvollziehbar.

Wir kennen den "Ton" der bisherigen "Verhandlungen" ja nicht.

Genau deswegen würde ich ein Auto nur abgemeldet verkaufen.

Solchen Ärger hätte ich dann nicht.

Ganz schön dreist vom TE, ich denke das Schreiben des RA ist mehr als berechtigt.

Die Angelegenheit wird ihm noch eine Menge Ärger und zusätzliche Kosten bereiten.

Wir hattenn mal einen Käufer aus der "alternativen Szene" (alles nicht so wichtig, ich mach das wenns mir passt), der hatte das von uns verkaufte Auto nach 3 Wochen immer noch nicht umgemeldet, und wir erhielten ein Strafzettel wegen parkens im Halteverbot. Da waren wir ziemlich sauer, da sind wir dann auch mit RA auf den losgegangen, hat dann letztendlich alles zahlen müssen. War aber ein Riesen Rumgerenne.

Seitdem verkaufen wir alle Auros nur noch ABGEMELDET. Und wem das nicht passt der kann wieder gehen.

So einfach kann man sich das machen ;-)

Grüße rzz

am 24. April 2016 um 15:18

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 24. April 2016 um 17:15:29 Uhr:

Wir hattenn mal einen Käufer aus der "alternativen Szene" (alles nicht so wichtig, ich mach das wenns mir passt), der hatte das von uns verkaufte Auto nach 3 Wochen immer noch nicht umgemeldet, und wir erhielten ein Strafzettel wegen parkens im Halteverbot. Da waren wir ziemlich sauer, da sind wir dann auch mit RA auf den losgegangen, hat dann letztendlich alles zahlen müssen. War aber ein Riesen Rumgerenne.

Seitdem verkaufen wir alle Auros nur noch ABGEMELDET. Und wem das nicht passt der kann wieder gehen.

So einfach kann man sich das machen ;-)

Grüße rzz

Wie macht man mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt?

am 24. April 2016 um 15:24

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 24. April 2016 um 17:18:44 Uhr:

Wie macht man mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt?

1. Der Käufer - so er ein gewerblicher ist - bringt eine rote Nummer mit.

2. Man meldet das Auto nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag und Übergabe des Kaufpreises ab

Niemals anders. Erfahrung macht klug.

Gar nicht oder mit den Kennzeichen die der Kaufinteressent mitbringt.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 24. April 2016 um 17:18:44 Uhr:

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 24. April 2016 um 17:15:29 Uhr:

Wir hattenn mal einen Käufer aus der "alternativen Szene" (alles nicht so wichtig, ich mach das wenns mir passt), der hatte das von uns verkaufte Auto nach 3 Wochen immer noch nicht umgemeldet, und wir erhielten ein Strafzettel wegen parkens im Halteverbot. Da waren wir ziemlich sauer, da sind wir dann auch mit RA auf den losgegangen, hat dann letztendlich alles zahlen müssen. War aber ein Riesen Rumgerenne.

Seitdem verkaufen wir alle Auros nur noch ABGEMELDET. Und wem das nicht passt der kann wieder gehen.

So einfach kann man sich das machen ;-)

Grüße rzz

Wie macht man mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt?

am 24. April 2016 um 15:31

Nochmals zum Te . Lt seinen eigenen Angaben besitz er ja 6 Kraftfahrzeuge, eventuell sin die ja auch noch nicht umgemeldet.

Bei versäumter Ummeldung hat er nicht nur die anfallende Versicherung/Steuer zu zahlen sondern tritt auch in Versicherungsvertrag ein , mit all seinen Folgen.

Bopp19

am 24. April 2016 um 15:32

Zitat:

@situ schrieb am 24. April 2016 um 17:24:15 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 24. April 2016 um 17:18:44 Uhr:

Wie macht man mit einem abgemeldeten Fahrzeug eine Probefahrt?

1. Der Käufer - so er ein gewerblicher ist - bringt eine rote Nummer mit.

2. Man meldet das Auto nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag und Übergabe des Kaufpreises ab

Niemals anders. Erfahrung macht klug.

Also meine Erfahrung als Privatperson ist eine gänzlich andere sowohl als Käufer als auch Verkäufer. Wenn ich mir z.B. ein Fahrzeug aus Fürth gekauft habe, hatte ich lediglich die Karte der Versicherung bereits dabei. Nach Besichtigung und Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe wird das Fahrzeug dann natürlich direkt mitgenommen und direkt zuhause in Berlin umgemeldet. Ein anderes Vorgehen wäre gerade für Privatpersonen auch nicht sinnvoll. Beim Verkauf hingegen hätte ich keine Lust einen ganzen Tag bei der Zulassungsbehörde zu verplempern, wenn es bei einer anderen oder der gleichen wieder angemeldet / umgemeldet wird.

So hat jeder andere Erfahrungen gemacht. Ich hatte hingegen auch noch nie Probleme unsere abgemeldeten Fahrzeuge zu verkaufen. Der Interessent bringt seine rote Nummer mit, kann wenn er will damit eine PF machen und sich dann entscheiden.

Wenn ein Kaufinteressent dagegen darauf besteht, das das FZ angemeldet bleibt, ja dann müssen doch alle Alarmglocken schrillen! Ich bin der Verkäufer, ich setze die Bedingungen unter denen ich MEIN FZ verkaufe, niemand anderes sonst! Allo wo da was zu kritisieren haben müssen ja nicht kaufen und können logischerweise wieder gehen. Die sortiere ich gleich am Telefon aus: Ich sqage dem Interessenten das das FZ nur abgemeldet verkauft wird. Die allermeisten haben damit kein Problem. Und an den Rest will ich auch gar nicht verkaufen, weil ich weiß was das für Typen sind, aus Erfahrung.

rzz

 

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 24. April 2016 um 17:32:49 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 24. April 2016 um 17:24:15 Uhr:

 

1. Der Käufer - so er ein gewerblicher ist - bringt eine rote Nummer mit.

2. Man meldet das Auto nach Unterschrift unter dem Kaufvertrag und Übergabe des Kaufpreises ab

Niemals anders. Erfahrung macht klug.

Also meine Erfahrung als Privatperson ist eine gänzlich andere sowohl als Käufer als auch Verkäufer. Wenn ich mir z.B. ein Fahrzeug aus Fürth gekauft habe, hatte ich lediglich die Karte der Versicherung bereits dabei. Nach Besichtigung und Probefahrt, Vertragsunterzeichnung und Geldübergabe wird das Fahrzeug dann natürlich direkt mitgenommen und direkt zuhause in Berlin umgemeldet. Ein anderes Vorgehen wäre gerade für Privatpersonen auch nicht sinnvoll. Beim Verkauf hingegen hätte ich keine Lust einen ganzen Tag bei der Zulassungsbehörde zu verplempern, wenn es bei einer anderen oder der gleichen wieder angemeldet / umgemeldet wird.

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