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Autokauf mit Schwerbehindertenrabatt

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 11:26

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zum Thema Rabatt als Schwerbehindeter. Es geht um einen Chevrolet Orlando. Der Händler bietet diesen Wagen als Vorführwagen für 19.950€ mit 700km an. Gleichzeitig gibt es einen Rabatt von 24,5 % für Schwerbehinderte. Auf meine Nachfrage, wie dann der Endpreis wäre, wurde mir 19.700€ genannt. Der Preis kommt vom Listenpreis - dem Scherbehindertenrabatt. (26.610 Listenpreis)

Wenn ich das so rechne, passt das auch. Effektiv wäre der Nachlass aber nur lächerliche 250€ im Gegensatz zum normalen Kauf. Den Nachlass hätte man sicherlich auch so raushandeln können.

Was hat nun der Autohändler davon, wenn er den Wagen mit diesem Rabatt verkauft? Bekommt er diesen Rabatt irgendwo wieder zurück erstattet?

Ein Autohändler macht sowas ja nicht aus Freude einem Schwerbehinderten gegenüber, sondern das Geschäft muss stimmen.

Ich frage mich nach dem Hintergrund dieser Rabatte.

Sollte es so sein, dass der Händler durch diesen Rabatt einen Anspruch auf Erstattung hat, dann würde er damit ja ein super Geschäft machen bei obigem Beispiel.

Kann mich jemand darüber aufklären?

Danke sehr

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Du hast geschrieben das es für Schwerbehinderte noch mal 3% oben drauf gibt

Bei VW gibt es 15% ,3% oben drauf wären 18%

Ich hatte auch ganz klar geschrieben wie es bei VW ist wenn man einen neuen kauft

Vielleicht selber noch mal richtig lesen ?

Sachma, merkst du noch was? 1. hast du nix ganz klar geschrieben, 2. hast du offensichtlich Null Ahnung "wie es bei VW ist" (habe gerade 25% bekommen) und 3. gehst du hier einigen mit deinem Gelaber mächtig auf den Sack. Vielleicht einfach mal die Fresse halten... boah ey. :mad:

Andreas

Sorry,aber ich lege keinen Wert auf eine Unterhaltung mit MT Mitgliedern die scheinbar in die unterste Schublade gehören und keine vernüftigen Umgangsformen haben...

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Der Hersteller gibt auf das Auto keinen Extrabonus für Schwerbehinderte. Aber man bekommt auch ohne Handicap an die 30% Rabatt auf einen neuen Orlando. Als Geschäftsfahrzeug sogar noch etwas mehr.

Andreas

VW bieten der Rabatt ja auch an

Beim Verkauf eines neuen VW tritt der Händler nur als Vermittler auf und bekommt nur eine feste Provision.Rechnungsstellung direkt vom Werk.

Ob das bei allen Herstellern so ist kann ich nicht sagen...

Bei den augenblicklich möglichen Rabatten lohnt das wirklich nur bedingt

Themenstarteram 2. Oktober 2013 um 13:08

Danke für deine Antwort. Aber das beantwortet ja nicht meine Frage, die darauf abzielte, was der Händler von diesem Behindertenrabatt hat. Ob er es irgendwo wieder bekommt?

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Bei den augenblicklich möglichen Rabatten lohnt das wirklich nur bedingt

Quatsch. Es gibt Hersteller, die 3%-Punkte und mehr für Schwerbehinderte oben drauf tun. Opel hingegen macht im Moment scheinbar das Gegenteil und gibt Behinderten gut 1% weniger, als gesunden Menschen. :eek:

Andreas

Wieso Quatsch ?

Ich,bzw mein Vater,haben noch keinen VW Händler gefunden der auch nur etwas mehr herausrückt

Bei BMW auch nicht

Beim Polo sind mir auch 19,75% ohne den Rabatt geboten worden

Bei welchem Fabrikat gibt es dann 18% Schwerbehindertenrabatt? Bei Porsche ?

Der Händler bekommt nur eine Vermittlungsprovision,und die ist nicht gerade hoch

18 % hat doch keiner behauptet. Was soll die Frage nach dem Porsche? Am besten liest du dir den Text noch mal durch.

Andreas

Du hast geschrieben das es für Schwerbehinderte noch mal 3% oben drauf gibt

Bei VW gibt es 15% ,3% oben drauf wären 18%

Ich hatte auch ganz klar geschrieben wie es bei VW ist wenn man einen neuen kauft

Vielleicht selber noch mal richtig lesen ?

am 2. Oktober 2013 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Beim Verkauf eines neuen VW tritt der Händler nur als Vermittler auf und bekommt nur eine feste Provision.Rechnungsstellung direkt vom Werk.

Junge, dann kannst Du bestimmt auch erklären, weshalb die Fahrzeuge, die dem VW-Händler angeliefert werden, bereits schon am Vortag von seinem Konto abgebucht wurden ...

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Du hast geschrieben das es für Schwerbehinderte noch mal 3% oben drauf gibt

Bei VW gibt es 15% ,3% oben drauf wären 18%

Ich hatte auch ganz klar geschrieben wie es bei VW ist wenn man einen neuen kauft

Vielleicht selber noch mal richtig lesen ?

Sachma, merkst du noch was? 1. hast du nix ganz klar geschrieben, 2. hast du offensichtlich Null Ahnung "wie es bei VW ist" (habe gerade 25% bekommen) und 3. gehst du hier einigen mit deinem Gelaber mächtig auf den Sack. Vielleicht einfach mal die Fresse halten... boah ey. :mad:

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Beim Verkauf eines neuen VW tritt der Händler nur als Vermittler auf und bekommt nur eine feste Provision.Rechnungsstellung direkt vom Werk.

Junge, dann kannst Du bestimmt auch erklären, weshalb die Fahrzeuge, die dem VW-Händler angeliefert werden, bereits schon am Vortag von seinem Konto abgebucht wurden ...

Gruß

Der Chaosmanager

Wenn du meinst das das was ich geschrieben habe nicht richtig ist erkundige dich beim Händler

Die Rechnungsstellung beim Kauf eines VW mit dem Schwerbehindertenrabatt erfolgt über die VW AG

Der Händler bekommt nur eine Vermittlungsprovision.

Mein Vater hat schon mehrere über den Rabatt gekauft.

Das wurde hier bei MT auch schon besprochen

 

Wann wo was beim Händler abgebucht wird kann ich dir nicht beantworten

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Du hast geschrieben das es für Schwerbehinderte noch mal 3% oben drauf gibt

Bei VW gibt es 15% ,3% oben drauf wären 18%

Ich hatte auch ganz klar geschrieben wie es bei VW ist wenn man einen neuen kauft

Vielleicht selber noch mal richtig lesen ?

Sachma, merkst du noch was? 1. hast du nix ganz klar geschrieben, 2. hast du offensichtlich Null Ahnung "wie es bei VW ist" (habe gerade 25% bekommen) und 3. gehst du hier einigen mit deinem Gelaber mächtig auf den Sack. Vielleicht einfach mal die Fresse halten... boah ey. :mad:

Andreas

Sorry,aber ich lege keinen Wert auf eine Unterhaltung mit MT Mitgliedern die scheinbar in die unterste Schublade gehören und keine vernüftigen Umgangsformen haben...

am 3. Oktober 2013 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Die Rechnungsstellung beim Kauf eines VW mit dem Schwerbehindertenrabatt erfolgt über die VW AG

Der Händler bekommt nur eine Vermittlungsprovision.

OK, dann hatte ich Dich falsch verstanden. Im Fall eines Schwerbehindertenrabatts kann das natürlich sein.

Ich hatte nämlich verstanden, der Händler würde grundsätzlich nur eine Vermittlungsprovision erhalten. Tatsache ist hingegen im "Normalgeschäft", dass der Händler die Fahrzeuge bei der VW AG einkauft und dann verkauft.

Gruß

Der Chaosmanager

Nur beim Schwerbehindertenrabatt

Und da gibt es auch nur die besagten 15% und nicht mehr

Und eben das lohnt im Augenblick kaum...

In Zeiten wo es wenig Rabatt auf neue gab war das nicht schlecht

 

Zitat:

Original geschrieben von FamWue

Danke für deine Antwort. Aber das beantwortet ja nicht meine Frage, die darauf abzielte, was der Händler von diesem Behindertenrabatt hat. Ob er es irgendwo wieder bekommt?

Das kann dir niemand sagen, so lange er nicht die Einkaufsbedingungen des Händlers kennt. Es gibt zur Zeit auch viele Rabattaktionen für Nichtbehinderte. Dabei können aber viele Rabatte nicht miteinander kombiniert werden. Beispielsweise gewährt ein Hersteller eine Eroberungsprämie von 1.500 Euro für einen Kunden der vorher ein Fremdfabrikat hatte ODER einen Behindertenrabatt von 8%. Der Händler tut in beiden Fällen noch 1.200 Euro Nachlass aus seiner Gewinnmarge hinzu. Je nachdem ist man dann mit der Eroberungsprämie oder dem Behindertenrabatt etwas besser bedient. In einem halben Jahr fällt vielleicht die Eroberungsprämie weg und dann zahlt sich der Behindertenausweis aus.

Es unterscheidet sich sowohl nach den Herstellern, wie auch nach den jeweils gültigen Verkaufsförderungsmaßnahmen.

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