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Autohaus Unfall schwere verschwiegen

Themenstarteram 18. April 2015 um 14:56

hallo leute,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

habe mir 2011 einen golf 5 gti für 18000 euro ineinem grossen vw autohaus in stuttgart gekauft.

im kaufvertrag steht unfallschäden:seitenwand/türe hinten rechts +stossfänger hinten lackiert.

habe jetzt bemerkt das mein auto an den reparierten stellen voll zum rosten anfängt.

war jetzt bei meiner vw werkstatt und habe durch die fahrzeughistorie (fahrgestellnummer)

herausbekommen das mein auto einen erheblichen schaden von mind. 10000 euro hatte...eher mehr.

also ich lese das im meinem kaufvertrag so,dass die seitenwand türe und stossfänger lackiert worden.

(mehr nicht)habe das autohaus darüber telefonich darüber informiert weil ich ca. 400 km entfernt wohne.

die haben mich natürlich abgewiesen,da es im kaufertrag ja genau drin steht.

will eigentlich nur will , das die lackierungskosten übernommen werden.mehr nicht.will mich also daran nicht bereichern oder sonnst was.

ich persönlich fühle mich übern tisch gezogen und sauber verarscht.

was hab ich für möglichkeiten????

bin zwar schon beim anwalt,der gibt mir aber nicht viel hoffnung, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

mein hauswerkstatt und andere werkstätten meinten arglistige täuschung.

vielleicht hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen.

gruss leo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 17:17:50 Uhr:

Der Anwalt meint, nix zu machen, aber die Hauswerkstatt sagt arglistige Täuschung? Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist, Mechaniker sind ja bekanntermaßen ausgewiesene Rechtsexperten. Besonders auch im Gegensatz zu einem Anwalt :rolleyes::rolleyes: Und da du es ja auch besser wissen willst als dein Anwalt, warum fragst du dann noch hier? Den Fall hast du doch praktisch schon gewonnen bei so viel klaren Argumenten...und mit dieser Grammatik am Besten gleich selbst die Klageschrift verfassen :rolleyes::rolleyes:

Sag mal, wer hat dich eigentlich zum Mod gemacht? Er hat doch nur eine Frage gestellt, da das für ihn unklar ist! Und sich über die Grammatik von jemandem lustig zu machen, der vieleicht nicht aus D ist, finde ich wirklich daneben! :mad: ich kann seinen Standpunkt nachvollziehen und er wollte nur eine Auskunft! Dafür brauchst du ihn nicht gleich anfeinden!

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Themenstarteram 20. April 2015 um 8:02

hab mir jetzt von der bank die kopie vom fahrzeugbrief zukommen lassen,

um den vorbesitzer auswändig zu machen.

steht aber nur mein name drauf und nicht vom vorbesitzer.....

Hi,

ja auf den Aktuellen Papieren stehen nur maximal 2 Halter. Vermutlich hatte der Wagen also schon 2 Haltereinträge. Bei dir als 3. Halter wurde dann ein neuer "Brief" erstellt.

GRuß Tobias

am 20. April 2015 um 8:16

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. April 2015 um 11:36:36 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 17:17:50 Uhr:

Der Anwalt meint, nix zu machen, aber die Hauswerkstatt sagt arglistige Täuschung? Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist, Mechaniker sind ja bekanntermaßen ausgewiesene Rechtsexperten. Besonders auch im Gegensatz zu einem Anwalt :rolleyes::rolleyes: Und da du es ja auch besser wissen willst als dein Anwalt, warum fragst du dann noch hier? Den Fall hast du doch praktisch schon gewonnen bei so viel klaren Argumenten...und mit dieser Grammatik am Besten gleich selbst die Klageschrift verfassen :rolleyes::rolleyes:

Sag mal, wer hat dich eigentlich zum Mod gemacht? Er hat doch nur eine Frage gestellt, da das für ihn unklar ist! Und sich über die Grammatik von jemandem lustig zu machen, der vieleicht nicht aus D ist, finde ich wirklich daneben! :mad: ich kann seinen Standpunkt nachvollziehen und er wollte nur eine Auskunft! Dafür brauchst du ihn nicht gleich anfeinden!

Also in erster Linie ist der Tecci hier nur als User unterwegs. Und eben als solcher hat er diesen Beitrag verfasst. Und als User darf er auch seine Meinung sagen, auch wenn diese nicht jedem gefällt.

Nur als MOD muss er neutral bleiben. Daher sind MOD-Eingriffe auch extra gekennzeichnet, was hier und jetzt aber nicht der Fall war.

Der TE hat doch seine Meinung längst gebildet und will sie hier vom Forum abgesegnet haben. Das hat eben mal den Tecci zu einer schnippischen Bemerkung veranlasst.

Und womit? Mit Recht!!!!!

Viele Grüße

Thomas

Themenstarteram 20. April 2015 um 8:22

mein golf hatte laut fahrzeugbrief nur einen vorbesitzer

also bin ich der zweite.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 20. April 2015 um 10:05:21 Uhr:

Hi,

ja auf den Aktuellen Papieren stehen nur maximal 2 Halter. Vermutlich hatte der Wagen also schon 2 Haltereinträge. Bei dir als 3. Halter wurde dann ein neuer "Brief" erstellt.

GRuß Tobias

Der TE hat sich überhaupt keine Meinung gebildet und ich persönlich finde schon, dass das keine eindeutige Kiste ist.

Wenn wir hier von einem verbogenen Heckblech und Stoßfänger/Türen für 1.800-3.000 Euro reden, aber bei 10.000 Euro ist schon deutlich mehr kaputt gewesen, so dass Euphemismen wie "Seitenteil lackiert" spätestens dann arglister Täuschung entsprechen, wenn man ergänzende Informationen hätte mit angeben müssen. Der TE hat auch gesagt, dass er sich nicht bereichern möchte und ich persönlich kann nachvollziehen, dass er, zumal von einem Vertragshändler, gerne ein ehrliches Auto (bei dem man genau weiß, was man kriegt... das ist sogar bei alten Fahrzeugen möglich) möchte, auch wenn ich befürchte, dass die Ansprüche verjährt sind.

Wer der Meinung ist, man kann User- und Modstatus immer sauber 1/1 trennen, naja, das schreibe ich lieber nicht weiter.

Es ist nun auch nicht so, dass der User als Moderator nun ein unbeschriebenes Blatt ist und kommentarlos Themen löscht, aber das gehört nicht hierher.

Und ob das Aufführen wie ein "Grammar Nazi" immer so zielführend ist, sei auch mal dahingestellt. Würde ich mich so verhalten, ich würde in 100 Jahren kein Moderator (nein danke)... weil's wohl doch irgendwie fließend ist!?

Ob das alles mit Recht war, darüber kann man trefflich streiten.

Übrigens, Satzzeichen sind keine Herdentiere und diese Schreibweise ist unhöflich. Vielleicht sollte so Mancher erst mal an seiner Streitkultur arbeiten, bevor er hier um sich schlägt.

cheerio

am 20. April 2015 um 11:31

Zitat:

@där kapitän schrieb am 20. April 2015 um 12:39:33 Uhr:

 

Übrigens, Satzzeichen sind keine Herdentiere und diese Schreibweise ist unhöflich. Vielleicht sollte so Mancher erst mal an seiner Streitkultur arbeiten, bevor er hier um sich schlägt.

cheerio

ALSO, bei mir treten die Satzzeichen immer im Rudel auf!!!!!!!!!! Wem das nicht gefällt, der darf da aber gerne drüber hinweg sehen!!!!!!!

Viele Grüße

Thomas

Könnt ihr den Käse mal sein lassen und zum Thema zurückkommen?

Danke.

Gruß Metalhead

Das finde ich auch, zumal der zu Unrecht gescholtene in diesem Forum kein Mod ist.

Mods

Jaja, schreibt man mal ein paar wahre unbequeme Worte, kommt gleich der "Aber-du-bist-doch-Mod"-Finger verbunden mit einem Sturm der Entrüstung. Hätte das irgendein anderer geschrieben, hätte das keine Sau interessiert, so ist es doch, seid doch wenigstens so ehrlich. Das mit der Grammatik ist mir auch grds. so egal wie nur was, passte aber grad ins Gesamtbild.

@där kapitän: solltest du ein Problem bzgl. meiner Moderation haben, steht dir das SU sowie mein PN-Fach offen. Ansonsten unterlasse bitte diese dämlichen Andeutungen, danke.

Und zu der Meinung aus dem Posting stehe ich nach wie vor. Keiner hier weiß, was wirklich drin steht im Vertrag und was wirklich gemacht wurde, dazu gibt's nur vage Umschreibungen. Aber der Anwalt, der sich alles angesehen hat, ist nicht wirklich überzeugt. Dessen Ansicht wird aufgrund einer Aussage der Hauswerkstatt in Frage gestellt. Kann man so machen, aber es gibt ja auch genug Leute, die bei Krankheitssymptomen lieber auf die Wikipedia-Beschreibung vertrauen als auf den Arzt. Wenn der TE seiner Sache so sicher ist, dann sollte er aber lieber nicht bei MT nach Rat fragen, sondern den Anwalt wechseln und seine Ansprüche durchsetzen.

Der entscheidende Punkt ist doch schon genannt. Was auch immer passiert ist. es ist verjährt. Nach 3 Jahren verjährt vertraglich so ziemlich alles.

Es sei denn, es wird Betrug nachgewiesen. Gegen ein VAG-Autohaus eine Betrugsklage zu führen bei der Sachlage und dem Streitwert, da wär mir mein Geld zu schade.

@TE: wenn Du Dir sicher bist, dass sie Dich betrogen haben und Du dafür Beweise hast, kannst Du das machen.

Sei aber drauf gefasst, wenn das schief geht kostet Dich das mindestens 1/4 des Streitwertes an Anwalts und Gerichtskosten. Streitwert ist hier der Kaufvertrag von 11k€. Also runde 3k€ an Gerichtskosten. Falls Du verlierst.

Davon musst Du aber schon mal die Hälfte vorstrecken, bevor irgendein Richter sich der Sache annimmt.

Dazu kommen Gutachterkosten, die mit Sicherheit Du vorstrecken musst (nochmal 2k€).

Falls das also schief geht, kostet Dich das minimum 5k€. Und Du hast ein rostendes Auto.

Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 20. April 2015 um 15:21

ja,hab ich.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 20. April 2015 um 15:57:19 Uhr:

Der entscheidende Punkt ist doch schon genannt. Was auch immer passiert ist. es ist verjährt. Nach 3 Jahren verjährt vertraglich so ziemlich alles.

Es sei denn, es wird Betrug nachgewiesen. Gegen ein VAG-Autohaus eine Betrugsklage zu führen bei der Sachlage und dem Streitwert, da wär mir mein Geld zu schade.

@TE: wenn Du Dir sicher bist, dass sie Dich betrogen haben und Du dafür Beweise hast, kannst Du das machen.

Sei aber drauf gefasst, wenn das schief geht kostet Dich das mindestens 1/4 des Streitwertes an Anwalts und Gerichtskosten. Streitwert ist hier der Kaufvertrag von 11k€. Also runde 3k€ an Gerichtskosten. Falls Du verlierst.

Davon musst Du aber schon mal die Hälfte vorstrecken, bevor irgendein Richter sich der Sache annimmt.

Dazu kommen Gutachterkosten, die mit Sicherheit Du vorstrecken musst (nochmal 2k€).

Falls das also schief geht, kostet Dich das minimum 5k€. Und Du hast ein rostendes Auto.

Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

@leo40

sorry wenn ich das jetzt sagen muss, aber die Menschen in Deutschland suchen aktuell immer die billigsten Autos in Deutschland raus und kaufen dann irgendwo. Man ist dann aber immer nur irgendwer und kann nicht auf einvernehmliche Lösungen hoffen. Bei einem Händler vor Ort den man vielleicht seit Jahren kennt und wo man auch einfach mal auf dem Hof stehen kann, hat man in der Regel bessere Chancen etwas zu erreichen. Natürlich immer vorausgesetzt, das keine arglistige Täuschung vorliegt. Wie gesagt sorry, aber ich höre das im Bekanntenkreis auch öfter.....500 € beim Autokauf sparen aber dann sich über den 500km entfernten Händler beschwere.... Oder bei dem örtlichen bekommt man etwas nicht auf Kulanz erledigt. Ohne Worte....

@TE: Dann schilder die Sache Deiner RSV. Die wird es prüfen und bei Erfolgsaussichten ihr ok geben.

Das ist weit aussagekräftiger als jeder Forumsratschlag.

am 20. April 2015 um 17:33

Zitat:

@Leo40 schrieb am 20. April 2015 um 09:39:03 Uhr:

Am 30.3.2012 hat mir die Werkstatt 2 neue Vorderreifen und eine Achsvermessung übernommen. Ich habe sie auf den Schaden hingewiesen. Im Gegenzug sollte ich dann eine Verzichterklärung über weitere nacharbeiten unterschreiben. Hab aber nichts unterschrieben.

Das muss ich jetzt hinterfrage. Du hast am 30.03.2012 mit dem Autohaus über den Vorschaden gesprochen, du hast sie darauf hingewiesen, dass der Umfang dieses Vorschadens deiner Meinung nach wohl anders ist als im Kaufvertrag dokumentiert? Sehe ich dies so richtig?

Wenn das so ist, dann ist auch hier die Frist abgelaufen und die ganze Sache verjährt!

Themenstarteram 20. April 2015 um 17:46

ja,das ist richtig.

mit dem auto war ja lackmässig alles in ordnung.

wusste ja nicht das dann aufeinmal solche mängel auftauchen .

wurde ja alles von einer vw vertragswekstatt gerichtet.

ging damals nur um die achseinsteelung und die zwei einseitig abgefahren vorderreifen.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 20. April 2015 um 19:33:08 Uhr:

Zitat:

@Leo40 schrieb am 20. April 2015 um 09:39:03 Uhr:

Am 30.3.2012 hat mir die Werkstatt 2 neue Vorderreifen und eine Achsvermessung übernommen. Ich habe sie auf den Schaden hingewiesen. Im Gegenzug sollte ich dann eine Verzichterklärung über weitere nacharbeiten unterschreiben. Hab aber nichts unterschrieben.

Das muss ich jetzt hinterfrage. Du hast am 30.03.2012 mit dem Autohaus über den Vorschaden gesprochen, du hast sie darauf hingewiesen, dass der Umfang dieses Vorschadens deiner Meinung nach wohl anders ist als im Kaufvertrag dokumentiert? Sehe ich dies so richtig?

Wenn das so ist, dann ist auch hier die Frist abgelaufen und die ganze Sache verjährt!

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