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Autohaus Unfall schwere verschwiegen

Themenstarteram 18. April 2015 um 14:56

hallo leute,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

habe mir 2011 einen golf 5 gti für 18000 euro ineinem grossen vw autohaus in stuttgart gekauft.

im kaufvertrag steht unfallschäden:seitenwand/türe hinten rechts +stossfänger hinten lackiert.

habe jetzt bemerkt das mein auto an den reparierten stellen voll zum rosten anfängt.

war jetzt bei meiner vw werkstatt und habe durch die fahrzeughistorie (fahrgestellnummer)

herausbekommen das mein auto einen erheblichen schaden von mind. 10000 euro hatte...eher mehr.

also ich lese das im meinem kaufvertrag so,dass die seitenwand türe und stossfänger lackiert worden.

(mehr nicht)habe das autohaus darüber telefonich darüber informiert weil ich ca. 400 km entfernt wohne.

die haben mich natürlich abgewiesen,da es im kaufertrag ja genau drin steht.

will eigentlich nur will , das die lackierungskosten übernommen werden.mehr nicht.will mich also daran nicht bereichern oder sonnst was.

ich persönlich fühle mich übern tisch gezogen und sauber verarscht.

was hab ich für möglichkeiten????

bin zwar schon beim anwalt,der gibt mir aber nicht viel hoffnung, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

mein hauswerkstatt und andere werkstätten meinten arglistige täuschung.

vielleicht hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen.

gruss leo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 17:17:50 Uhr:

Der Anwalt meint, nix zu machen, aber die Hauswerkstatt sagt arglistige Täuschung? Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist, Mechaniker sind ja bekanntermaßen ausgewiesene Rechtsexperten. Besonders auch im Gegensatz zu einem Anwalt :rolleyes::rolleyes: Und da du es ja auch besser wissen willst als dein Anwalt, warum fragst du dann noch hier? Den Fall hast du doch praktisch schon gewonnen bei so viel klaren Argumenten...und mit dieser Grammatik am Besten gleich selbst die Klageschrift verfassen :rolleyes::rolleyes:

Sag mal, wer hat dich eigentlich zum Mod gemacht? Er hat doch nur eine Frage gestellt, da das für ihn unklar ist! Und sich über die Grammatik von jemandem lustig zu machen, der vieleicht nicht aus D ist, finde ich wirklich daneben! :mad: ich kann seinen Standpunkt nachvollziehen und er wollte nur eine Auskunft! Dafür brauchst du ihn nicht gleich anfeinden!

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Auf Seite 6 der angehängten Bilder steht doch ganz unten "Kostenschätzung" - das sagt noch lange nicht, dass die Reparatur auch in dieser Werkstätte gemacht wurde.

Wenn ich mir die auszutauschenden Teile ansehe, muß das schon ein gewaltiger Rums gewesen sein (Airbags, Spurstange, Querlenker, Stoßdämpfer, ....)

Wenn im KV nur von lackierten Teilen die Rede ist (Kleinigkeiten weil zerkratzt, etc....) und sich dann herausstellt was wirklich alles kaputt war kann man sehrwohl von Täuschung sprechen.

Trotzdem fürchte ich, dass der TE nach 4 Jahren keine Chance auf Nachbesserung hat.

 

LG r.

Zitat:

@kiaora schrieb am 19. April 2015 um 08:13:04 Uhr:

 

Trotzdem fürchte ich, dass der TE nach 4 Jahren keine Chance auf Nachbesserung hat.

 

LG r.

Nachbessern sowieso nicht, der Zug ist sicherlich abgefahren. Die Frage wäre für mich eher, ob der Kaufvertrag überhaupt noch gültig ist, da er ja unter falschen Vorraussetzungen geschlossen wurde.

Da käme aber die Frage hinterher, ob man die Schwere eines Unfalles überhaupt in einem Kaufvertrag erwähnen muss oder ob die Angabe- Unfallschaden da und da- genügt ? Man hat zwar die Lackierarbeiten erwähnt, nicht aber die Karosseriearbeiten. Die Lackierarbeiten wurden ja zweifelsfrei durchgeführt. Vielleicht nicht ganz fachgerecht, aber das ist hier so nicht von Belang.

Themenstarteram 19. April 2015 um 6:47

der golf ist baujahr 2007.

ausserdem dachte ich das mein auto nur lackiert wurde und sonst nix.

auf den bildern oben ,sieht man ja was alles instand gesetzt wurde.

zb. dachverkleidung ausgetauscht hinterachskörper ersetzt alle air back auf

und und und.

ist das so rechtens, wie sie es im kaufvertrag formoliert haben????

Zitat:

@Leo40 schrieb am 19. April 2015 um 08:47:07 Uhr:

 

ist das so rechtens, wie sie es im kaufvertrag formoliert haben????

So darfst die Frage nicht stellen. Natürlich ist es rechtens, dass man Lackierarbeiten erwähnt. Das Problem besteht hier vielmehr darin, was nicht geschrieben wurde. Und da stellt man sich die Frage, ob das Ungeschriebene mit reingemusst hätte oder ab man es tatsächlich weglassen könnte.

am 19. April 2015 um 8:58

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. April 2015 um 09:00:21 Uhr:

Das Problem besteht hier vielmehr darin, was nicht geschrieben wurde. Und da stellt man sich die Frage, ob das Ungeschriebene mit reingemusst hätte oder ab man es tatsächlich weglassen könnte.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer, dieser Punkt ist derzeit noch nicht so ganz eindeutig und allgemeinverbindlich durch Gesetzgeber oder Rechtsprechung geklärt.

Du hättest jetzt die Chance dazu, Du bist Betroffener und hättest somit Klagerecht gegen die Werkstatt und wenn Du den Prozess verlierst über Deinen Anwalt mit dem Argument einer "Weiterbildung des Rechts" bis ganz nach oben durchziehen könntest.

Kleiner Haken dabei ist, dass dies bis ganz nach oben nicht nur mehrere Jahre dauern wird, sondern auch auf Dein Kostenrisiko durchziehen müsstest, so eine höchstrichterliche Entscheidung auch gegen Dich ausfallen könnte und Du einen ordentlichen Geldbetrag für eine Klärung verbraten hast, die Dir nichts nutzt.

Was dann auch erklärt, warum es ein derartiges Urteil (noch) nicht gibt und Du vermutlich (und nachvollziehbar) auch nicht derjenige bist, der daran etwas ändert.

am 19. April 2015 um 9:01

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln verjährt nach drei Jahren, die Frist beginnt mit der Fahrzeugübergabe. Da die Frist hier schon abgelaufen ist, besteht kein Anspruch mehr auf Nacherfüllung.

Der Anspruch aus arglistiger Täuschung verjährt nach drei Jahren, hier beginnt die Frist ab dem Tag an dem man Kenntnis von der arglistigen Täuschung hat.

Allerdings setzt die arglistige Täuschung voraus, dass der Verkäufer hier vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Einen Vorsatz sieht die Rechtsprechung bei gewerblichen Händlern aber schon dann, wenn Informationen zu Vorschäden zwar verfügbar waren, aber nicht gegenüber dem Käufer offengelegt wurden. Der Verkäufer hätte folglich die Historie des Fahrzeugs einsehen und den Käufer über den vollen Umfang der Vorschäden informieren müssen.

Man kann aber trotzdem gut nachvollziehen, dass ein Rechtsanwalt hier wenig Chancen sieht oder wenig Hoffnung macht, denn es können hier auf beiden Seiten sehr viele juristische Winkelzüge angewendet werden, die auch dazu führen können, dass man Ansprüche verliert.

Nehmen wir mal an, der Verkäufer würde die Lackierkosten übernehmen. Im Umkehrschluss könnten dann aber die arglistige Täuschung vom Tisch und ein Anfechten des Kaufvertrages nicht mehr möglich sein. Das ist so was wie ein nachträgliches Anerkennen des Vorschadens bzw. dem Verzicht auf weitere Ansprüche. Wenn du das Fahrzeug verkaufen möchtest, musst du alle Vorschäden angeben und hast dadurch vielleicht einen geringeren Verkaufserlös.

 

Daher würde ich eine zweite rechtsanwaltliche Meinung einholen! Eine Beratung kostet nicht viel!

 

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 18. April 2015 um 17:17:50 Uhr:

Der Anwalt meint, nix zu machen, aber die Hauswerkstatt sagt arglistige Täuschung? Na dann weißt du ja jetzt, was zu tun ist, Mechaniker sind ja bekanntermaßen ausgewiesene Rechtsexperten. Besonders auch im Gegensatz zu einem Anwalt :rolleyes::rolleyes: Und da du es ja auch besser wissen willst als dein Anwalt, warum fragst du dann noch hier? Den Fall hast du doch praktisch schon gewonnen bei so viel klaren Argumenten...und mit dieser Grammatik am Besten gleich selbst die Klageschrift verfassen :rolleyes::rolleyes:

Sag mal, wer hat dich eigentlich zum Mod gemacht? Er hat doch nur eine Frage gestellt, da das für ihn unklar ist! Und sich über die Grammatik von jemandem lustig zu machen, der vieleicht nicht aus D ist, finde ich wirklich daneben! :mad: ich kann seinen Standpunkt nachvollziehen und er wollte nur eine Auskunft! Dafür brauchst du ihn nicht gleich anfeinden!

Ich pers. finde auch, daß hier das Autohaus, bzw. Verkäufer sehr wichtige Details fahrlässig, wenn nicht schon vorsätzlich "verschwiegen" hat.

Aus meiner Sicht wurde zwar ein Schaden mit Lackierung angegeben, aber auf die Schwere des Gesamtunfallschadens wurde nicht eingegangen, sondern nur die Lackierarbeiten gelinde gesagt schön umschrieben... "Ein Schaden war vorhanden, daß wurde lackiert". Allerdings sind halt 10000 Euro Sachschaden nicht bei einem Parkrempler entstanden wo man "nur mal schnell" die Teile lackiert.

Auch für mich schaut das nach arglistiger Täuschung aus und der Unfallschaden wurde komplett verschwiegen.

Was mich wundert: Der TE wusste nichts vom Umfang des Schades, hatte aber eine Rechnungskopie.

Naja also wenn doch Unfallschaden hinten rechts drinsteht mit Seitenteil und Tür und Stoßfänger dann denk ich, dass da nix zu machen ist. Ein Unfallschaden ist nicht nur mal drüberlackieren. Unfallschaden bedeutet in etwa das, was du da aufgelistet hast.

Also ich sehe da keine arglistige Täuschung, da hast du dich höchstens selbst getäuscht weil dir die Formulierung Unfallschaden nicht geläufig ist oder so ähnlich.

Und wenn Ein Unfallschaden repariert ist, ist der Rostschutz auch nicht mehr so toll, wie ab Werk, auch wenns ein Fachbetrieb gemacht hat.

Also dass es da Rostet, wo es vorher geknallt hat, ist jetzt nicht die Regel aber auch nicht ungewöhnlich.

Also lackieren kostet paar 2-300 Euro oder so und fertig.

Anwälte und Werkstätten wollenalle verdienen, wenn se dich beraten :)

Also wenn du nicht sicher bist, ob das was bringt, würd ich nicht klagen.

Man kann die Formulierung im Vertrag aber auch so lesen das Seitenteil und Tür Unfälle schädigt wurden und der Stoßfänger nur lackiert.

Wie gesagt rechtlich sehe ich nicht wirklich eine gute Chance, auch wenn es moralisch anders aussieht.

Wenn ich lese Seitenteil schrillen bei mir halt immer alle Alarmglocken. Das muß bei Schäden praktisch immer ersetzt werden was aber immer ein großer Eingriff in die Fahrzeugstruktur ist.

Gruß Tobias

Zitat:

@J_Novi schrieb am 19. April 2015 um 16:15:16 Uhr:

Was mich wundert: Der TE wusste nichts vom Umfang des Schades, hatte aber eine Rechnungskopie.

Ich denke, die wird er sich erst später über die Fahrzeughistorie besorgt haben. Wenn die ihm beim Kaufdatum gezeigt worden wäre, hätte er den Wagen womöglich nicht gekauft.

Und hier kann man schon von einer arglistigen Täuschung sprechen. Von der Reparatur wusste das Autohaus ganz sicher etwas, hat aber den Umfang verschwiegen. Und hier setzt ja meine Frage an, ob es genügt, einen -Unfallschaden rechte Seite, wurde lackiert- anzugeben oder hier dazu schreiben muss, dass eben ganze Karosserieteile nachbearbeitet/ersetzt und dann lackiert wurden ?

Das was der TE hier eingestellt hat ist keine Rechnung sondern ein Angebot von Anfang April diesen Jahres.

Was seinerzeit wirklich an dem Fahrzeug gemacht wurde weiss scheinbar niemand.

 

Der Fehler des TE war natürlich, sich beim Fahrzeugkauf weder das Gutachten noch die Reparaturrechnung aushändigen zu lassen, das bräuchte man nämlich spätestens dann wenn man das Fahrzeug selbst wieder verkaufen möchte.

Ich würde niemals ein Unfallfahrzeug ohne diese beiden Unterlagen kaufen, das kann eigentlich nur schiefgehen.

Themenstarteram 20. April 2015 um 7:39

am 30.32012 hat mir die werkstatt 2 neue vorderreifen und eine achsvermessung übernommen.

ich habe sie auf den schaden hingewiesen.

im gegenzug soolte ich dan eine verzichterklärung über weitere nacharbeiten unterschreiben.

hab aber nichts unterschrieben.

Zitat:

@Demogantis schrieb am 19. April 2015 um 11:01:18 Uhr:

Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln verjährt nach drei Jahren, die Frist beginnt mit der Fahrzeugübergabe. Da die Frist hier schon abgelaufen ist, besteht kein Anspruch mehr auf Nacherfüllung.

Der Anspruch aus arglistiger Täuschung verjährt nach drei Jahren, hier beginnt die Frist ab dem Tag an dem man Kenntnis von der arglistigen Täuschung hat.

Allerdings setzt die arglistige Täuschung voraus, dass der Verkäufer hier vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Einen Vorsatz sieht die Rechtsprechung bei gewerblichen Händlern aber schon dann, wenn Informationen zu Vorschäden zwar verfügbar waren, aber nicht gegenüber dem Käufer offengelegt wurden. Der Verkäufer hätte folglich die Historie des Fahrzeugs einsehen und den Käufer über den vollen Umfang der Vorschäden informieren müssen.

Man kann aber trotzdem gut nachvollziehen, dass ein Rechtsanwalt hier wenig Chancen sieht oder wenig Hoffnung macht, denn es können hier auf beiden Seiten sehr viele juristische Winkelzüge angewendet werden, die auch dazu führen können, dass man Ansprüche verliert.

Nehmen wir mal an, der Verkäufer würde die Lackierkosten übernehmen. Im Umkehrschluss könnten dann aber die arglistige Täuschung vom Tisch und ein Anfechten des Kaufvertrages nicht mehr möglich sein. Das ist so was wie ein nachträgliches Anerkennen des Vorschadens bzw. dem Verzicht auf weitere Ansprüche. Wenn du das Fahrzeug verkaufen möchtest, musst du alle Vorschäden angeben und hast dadurch vielleicht einen geringeren Verkaufserlös.

 

Daher würde ich eine zweite rechtsanwaltliche Meinung einholen! Eine Beratung kostet nicht viel!

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