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Auto Verkauft- Probleme mit dem Käufer

Themenstarteram 25. November 2007 um 14:05

Hallo Leute habe ein Problem.

1. Ich bin eine Privatperson, kein Händler, und habe ein abgemeldetes Kfz von Privat an Privat verkauft. Mit dem Käufer ich jetzt ein Problem habe.

2. Ich hatte das Wagen OHNE Kaufvertrag, von einem Zwischenhändler, einem sehr guten Freund von mir, gekauft.

3. Mein Kumpel erklärte mir dass das Wagen Unfallfrei ist, und nur ein kleine, vorne ein Blechschaden hatte. Der kleine Blechteil vorne an der Front zwischen den 2 Lampen des Wagens wurde ausgetauscht. Es wurde auf einem Parkplatz, von einem anderen wagen der rückwärts aus dem Parklücke herausfuhr berührt.

Ich verkaufte diesen Wagen weiter. Ich habe es als Unfallfrei verkauft. Ich erklärte den Käufer, genau den oben beschriebenen kleinen Schaden. Der aber sagte, nach genauen gucken, Er war ein Fachmann- dass die Seitenschürzen angeblich auch lackiert waren. Da ich nicht viel Ahnung habe wusste ich es nicht habe es einfach so „im Luft“ gelassen. Deswegen verhandelte er den schon festgelegten Kaufpreis um 300 Euro noch mal runter.

4. da ich kein Kaufvertrag hatte riefe ich ein Kumpel an, der mir ein Kaufvertrag bringen sollte. Er brachte mir aber ein Kaufvertrag, der aber nur für Händler bestimmt ist, wo überhaupt nichts von einem Kaufvertrag steht, sondern nur:

„Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“

5. Der Käufer füllte diesen „Kaufvertrag“ selbst mit eigener Handschrift aus und

wurde als „Unfallfrei, Frontschürze lackiert“ von uns beiden unterschrieben.

6. Nach ca. 1. Woche bekam ich ein Brief von diesem, das ich Ihn betrogen hätte und, das das Wagen einen sehr großen Unfall hätte, den ein Gutachter ihm auch bestätigt habe. Ferner hätte er mit dem eingetragenen Erstbesitzer (Wagen 1.Hand) telefoniert, die ihm das alles bestätigt hätte. Und verlangt von mir innerhalb einer Woche 800 Euro zurück, sonst würde er zu einem Rechtsanwalt gehen, und ich alles, Anwalt, Gerichtskosten bezahlen müsse. Der Erstbesitzer habe den Kaufvertrag zwischen ihm und meinem Kumpel gefaxt, wo das wagen als Unfallwagen verkauft wurde.

7. Kopie das Kaufvertrag schickte er mir mit der Post zu. In dem Kaufvertrag ist der Punkt zu Unfallfreiheit nicht angekreuzt, und steht mit Hand geschrieben „Frontschaden“

8. Ich rief aber ebenfalls bei dem Erstbesitzer an, und er sagte mir da es um einen kleinen Parkplatzschaden, genau wie oben beschrieben handle, und man keineswegs von einem Unfall sprechen könne. So würde er, nach meinem nachfrage, bei einem eventuellen Gerichtsverhandlung auch aussagen. Er sagte, er habe in den Kaufvertrag mit meinem Kumpel extra, Unfallfrei nicht angekreuzt und Frontschaden rein geschrieben, damit er später keine Probleme mit „Verbrechern“, genau mit denen mit dem ich jetzt auch zu tun habe, sich abzuschützen.

Jetzt bin ich noch am warten, was nächste Woche kommt. Was meint Ihr den hierzu, habe ich eine Chance vor Gericht, Ist meine Kaufvertrag eigentlich rechtens, da es ja nur für Händler ist und nirgends von einem Kaufvertrag außer „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs mit Gebrauchtwagen- Garantie – Barzahlung“ drin steht?

Ich versuchte ihn öfters anzurufen, aber er ging an meinem Telefonate nicht dran. Ich schichte ihm eine SMS, in dem ich ihm ein Angebot machte, dass er das Auto zurückbringen soll und ich den Kaufpreis minus 500 Euro zurückzahlen kann, da er das wagen jetzt schon 3 Wochen besitze und wahrscheinlich auch angemeldet habe, obwohl ich vermute da er mit sehr großen Wahrscheinlichkeit ein Händler ist und das Wagen weiter verkauft hat oder verkaufen will. Er ging zu meinem Angebot nicht ein, vielmehr schrieb er mir per SMS wieder zurück, ich soll das Auto bei ihm abholen, den Kaufpreis (5200.-) plus 300 Euro ihm als Schadenersatz zurückzahlen, dann würde er nicht vor Gericht ziehen.

Was soll ich Euerer Meinung nach machen?

balkad@aol.com

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. November 2011 um 16:27

Hallo grüß Euch,

nach 4 Jahren bin ich auf meine damalige frage gestoßen. Die Sache ist wie folgt gelaufen.

Ich bin mit dem Schreiben des gegnerischen Anwalts, zu einem Rechtsanwalt gegangen.

Mein Rechtsanawalt hat einen mehrseitigen Schreiben gefasst und gesendet.

Danach habe ich von der Gegenseite, jetzt seit 4 Jahren nichts mehr gehört.

Mfg

Balkad

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Moin,

Das ist unerheblich ... NUR weil du PRIVATPERSON bist ... gilt die Vertragsfreiheit für dich nicht ;) Du kannst prinzipiell JEDEN Vertrag mit JEDEM schließen, solange dieser Vertrag nicht gegen deutsches, europäisches oder anderes anwendbares internationales Recht verstösst.

Der Unterschied zwischen DIR und dem Händler ist einfach nur, das DU die Gewährleistung ausschließen darfst (aber NICHT musst ! Du darfst auch Garantie geben!), der Händler darf dies NICHT. DAS ist der einzige Nachteil, der für dich aus einem solchen Vertrag resultieren kann bzw. wird.

Ergo : Der Vertrag hat schon seine Gültigkeit, dummerweise ggf. zu DEINEM Nachteil !

MFG Kester

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 21:00

Hallo Grüss Euch,

jetzt am Freitag habe ich ne Brief von seinem Anwalt bekommen. Er wirft mir arglistige täuschung vor, und ich hätte geschwiegen das der Keilriemen nicht gewechselt sei. Er gibt mir 2 Wochen Zeit 1000 Euro zurückzahlen, Plus sein kosten von 150 Euro.

ich habe nun termin am mittwoch , bei einem Fachanwalt genommen. falls interesse besteht schreibe ich euch wie es weitergeht.

mfg

balkad

Moin,

Aha ... ein Keilriemen soll 1000 Euro kosten ?! *hüstel* Wo kauft der denn ein ?! Ansonsten fallen Keilriemen, wie auch Zahnriemen unter das Kapitel Verschleißteile, die weder von Gewährleistung, noch von Garantieleistungen eingeschlossen sind. Das ist ja mal eher lachhaft.

MFG Kester

am 3. Dezember 2007 um 10:17

Scheint ja ein toller Anwalt zu sein :rolleyes:

Deine Entscheidung mit einem FACHAnwalt ist schonmal sehr gut. Dann kannst du die Vorwürfe gleich zurückweisen.

Themenstarteram 3. Dezember 2007 um 10:55

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Aha ... ein Keilriemen soll 1000 Euro kosten ?! *hüstel* Wo kauft der denn ein ?! Ansonsten fallen Keilriemen, wie auch Zahnriemen unter das Kapitel Verschleißteile, die weder von Gewährleistung, noch von Garantieleistungen eingeschlossen sind. Das ist ja mal eher lachhaft.

MFG Kester

Oh Sorry,

Das sollte bei mir oben Zahnrimen heissen, habe es verwechselt :)

Ja, seine Anwalt wirft mir vor ich hätte Unfallschaden verschwiegen, und der Zahnrimen sei nicht gewechselt worden. daswegen sollte ich jetzt 1000 Euro innerhalb 14 Tage zurückbezahlen.

Mal sehen was meine Anwalt am Mittwoch sagt, ferner werde ich nochmals vorschlagen das er das Auto zurückbringt, minus 500 Euro von Kaufpreis (5200€) zurückerhält. Den hat er ja - Wahrscheinlich- zugelassen und fährt seit jetzt fast 5 Wochen.

Meine Anwalt müsste es normal wissenm wie es bei solchen Sachen gehandhabt wird.

Ich werde Euch hier informieren.

mfg

balkad

 

Moin,

Ein Zahnriemen ... ist zwar gerne mal 500 Euro TEUER ... ist aber ein VERSCHLEISSTEIL ... und fällt NICHT unter die Gewährleistung. Wenn der KÄUFER versäumt (!) dies zu kontrollieren, ist das SELBSTVERSCHULDEN. Ich muss ja schließlich 6 Wochen nach nem Autoverkauf dem Käufer auch nicht den Ölwechsel bezahlen ... aber man kann es ja mal versuchen.

Das einzige Problem KANN der Unfallschaden sein (wobei ich dir nicht sagen kann, ob der wirklich vorliegt *fg*).

MFG Kester

Themenstarteram 3. Dezember 2007 um 23:33

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Ein Zahnriemen ... ist zwar gerne mal 500 Euro TEUER ... ist aber ein VERSCHLEISSTEIL ... und fällt NICHT unter die Gewährleistung. Wenn der KÄUFER versäumt (!) dies zu kontrollieren, ist das SELBSTVERSCHULDEN. Ich muss ja schließlich 6 Wochen nach nem Autoverkauf dem Käufer auch nicht den Ölwechsel bezahlen ... aber man kann es ja mal versuchen.

Das einzige Problem KANN der Unfallschaden sein (wobei ich dir nicht sagen kann, ob der wirklich vorliegt *fg*).

MFG Kester

Hallo Herr Rotherbach,

Ich weiss ziemlich sicher das Auto hat keine Unfallschaden in dem Sinne. Es hatte vorne nur eine Blechschaden, Wie das Gericht das alles bewertet, weis ich nicht. Wenn ich nur wüsste ab wann ein Wagen als Unfallwagen gilt.

Ich habe auch nochmals mit dem Vorbesitzer telefoniert, und habe die Sachlage erklärt.

Er sagte mir: " das war ein "pille palle" man kann wirklich nicht von einem Unfall sprechen." ich fragte ihn ob er gegebenfalls vor Gericht genau das gleiche sagen würde, er sagte "klar, ich sage so wie es war"

Dadurch war ich bisschen beruhigt. Hoffentlich kommt es gar nciht vor Gericht, wenn, bleibt er hoffentlich an seinem Aussage.

 

mfg

 

am 4. Dezember 2007 um 4:22

na sicher bleibt er dabei! ansonsten kannst du ihn ja hinter her verklagen weil er dann ja zu gibt dir einen unfallwagen verkauft zu haben.

 

gruss

am 4. Dezember 2007 um 7:38

Zitat:

Ich habe auch nochmals mit dem Vorbesitzer telefoniert, und habe die Sachlage erklärt.

Das hätte ich nicht gemacht, denn dafür ist jetzt der Anwalt zuständig. Wegen dem Zahnriemen kann der Vogel gar nciht, also nicht einschüchtern lassen. Problematisch wird es bei einem "Unfallschaden", wobei ein kleiner Blechschaden oftmals nicht als Unfall gilt.

Moin,

Eben ... OFTMALS ... das zu entscheiden ist nämlich NICHT sehr einfach !

Ich habe diesbezüglich 2 Urteile gelesen ... in einem wurde ein Fahrzeug mit GEBRAUCHTEN Teilen repariert und reparable Teile wurden gerichtet. Dieses Auto galt anschließend im Streitfall als Unfallwagen, ein Fahrzeug mit nahezu identischem Unfallschaden, das in der Fachwerkstatt mit Neuteilen instandgesetzt wurde ... galt in einem zweiten Urteil NICHT als Unfallwagen. Bei beiden Fahrzeugen waren nur äussere Karosserieteile betroffen, nichts an der tragenden Struktur.

Insofern ... ist das KEINE banale Sache, diese Entscheidung zu treffen. Als Faustregel gilt ... alles was über 300 Euro Reparaturkosten muss man auf ANFRAGE benennen, alles über 1500 Euro VON SICH aus. (Gut man muss natürlich davon wissen ...)

MFG Kester

Themenstarteram 25. November 2011 um 16:27

Hallo grüß Euch,

nach 4 Jahren bin ich auf meine damalige frage gestoßen. Die Sache ist wie folgt gelaufen.

Ich bin mit dem Schreiben des gegnerischen Anwalts, zu einem Rechtsanwalt gegangen.

Mein Rechtsanawalt hat einen mehrseitigen Schreiben gefasst und gesendet.

Danach habe ich von der Gegenseite, jetzt seit 4 Jahren nichts mehr gehört.

Mfg

Balkad

am 25. November 2011 um 17:37

Danke, einer der wenigen die wenigstens mal sagen wie es ausgeganngen ist;)

am 9. April 2012 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von balkad

Hallo grüß Euch,

nach 4 Jahren bin ich auf meine damalige frage gestoßen. Die Sache ist wie folgt gelaufen.

Ich bin mit dem Schreiben des gegnerischen Anwalts, zu einem Rechtsanwalt gegangen.

Mein Rechtsanawalt hat einen mehrseitigen Schreiben gefasst und gesendet.

Danach habe ich von der Gegenseite, jetzt seit 4 Jahren nichts mehr gehört.

Mfg

Balkad

War wohl wieder mal ein Bluff eines - wie es sich später herausstellen sollte - armseligen Abzockers der versucht ahnungslose Verkäufer über den Tisch zu ziehen.

Hatte auch so ein Exemplar ... habe mein Auto verkauft und dann fingen die ganzen SMS an: "Ich will 300 Euro zurück, ich will nochmal 800 Euro zurück, das Auto ist ein Unfallwagen ich will 1000 Euro zurück, ich weiss nicht wie man das Navi bedient, will nochmal 50 EUR zurück". Der Unterschied war dass es sich bei meinem NICHT um einen Unfallwagen gehandelt hat.

Habe ihm geschrieben:

"Hör mal zu! Ich werde dir keinen einzigen müden Cent zurückbezahlen. Und weil's so schön ist nochmal: VON MIR BEKOMMST DU KEINEN CENT! Nimm dir einen Anwalt, und zieh mich vor Gericht anstatt mich hier permanent zu belästigen!"

Danach kam auch nie wieder etwas. Schon armselig was sich auf dem Automarkt alles tummelt,

also mein jetziges Auto (E90 LCI) werde ich nicht mehr verkaufen, sondern lasse ihn verschrotten wenn ich mir ein neues kaufe. Habe es Leid mich mit dem Gesindel herumzuplagen.

Warum macht ihr es euch immer so schwer? Ich schreibe im Kaufvertrag grundsätzlich alle behobenen Schäden rein. Einfach Schäden die im Laufe meines Besitz behoben wurden: ………………etc.

So kann ich ruhig schlafen und der Käufer muss sich keine Gedanken machen wenn ihm wieder irgendjemand am Stammtisch Horror Geschichten erzählt.

am 9. April 2012 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon

Warum macht ihr es euch immer so schwer? Ich schreibe im Kaufvertrag grundsätzlich alle behobenen Schäden rein. Einfach Schäden die im Laufe meines Besitz behoben wurden: ………………etc.

So kann ich ruhig schlafen und der Käufer muss sich keine Gedanken machen wenn ihm wieder irgendjemand am Stammtisch Horror Geschichten erzählt.

Wenn du allerdings ein besonders armseliges Exemplar erwischt, wird er dennoch versuchen den Preis im Nachhinein zu drücken mit hanebüchen Schadensmeldungen die nie aufgetreten sind.

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