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Auto falsch geparkt + Kratzer vom kleinen Kind

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 13:59

Hallo,

ich habe ein Frage, und zwar:

Was passiert, wenn ein kleines Kind beim laufen oder Fahrrand fahren gegen ein Auto stosst und dazu ein Schaden entsteht. Das Auto ist nicht richtig geparkt, und der Kotflügel oder Heck stehen auf dem Bürgersteig (Reifen sind aber nicht auf dem Bürgersteig).

Wer haftet in dem Fall? Wenn das Auto richtig geparkt gewesen wäre, wäre so was nicht passiert, oder?

Beste Grüsse.

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2013 um 14:04

Kommt drauf an wie alt das Kind ist.

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am 28. Juni 2013 um 14:04

Kommt drauf an wie alt das Kind ist.

Themenstarteram 28. Juni 2013 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Kommt drauf an wie alt das Kind ist.

Ein Kind, das nicht in der Lage ist 100% Richtig zu laufen oder ein "Klein-Kind-Fahrrad" zu fahren.

am 28. Juni 2013 um 14:20

Wie alt war das Kind? Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht der Eltern aus?

Egal auch wenn du quer in der Kreuzung stehst bedeutet das nicht dass dir alle reinfahren dürfen nur weil du da nicht stehen darfst.

Ich hab selbst mal nicht richtig geparkt und einen Fußball von einem Kind in die Fahrertür bekommen, war aber auch egal die Eltern waren einsichtig der Schaden betrug 500,- Euro und wurde anstandslos von der Versicherung getragen.

am 28. Juni 2013 um 14:27

Also man darf das Auto trotzdem nicht beschädigen auch wenn es falsch parkte. Es gibt eine Regelung wenn das kind nicht das 7. Jahr erreicht hat, haften niemand, es sei denn die Eltern haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. (Schwierig nachzuweisen). Wenn das Kind zwischen 7-18 Jahre alt war dann kann man versuchen das Kinde strafbar zu machen wenn man nachweisen kann das er das mit Absicht gemacht hat.

Egal wie man es betrachtet, das Auto darf man nicht beschädigen sonst haftet man dafür. Wenn das ein Kind war ist es sehr schwierig aber möglich dies nachzuweisen.

Man braucht auf jeden Fall eine Rechtsschutzversicherung

Die einzig richtige Antwort hat Duster gegeben, alles andere ist Humbug.

Unter sieben Jahren ist das Kind nicht haftbar zu machen.

Vielleicht haben die Eltern eine Haftpflicht für das Kind, oder sie zahlen den Schaden, weil sie einsichtig sind.

Die Tatsache, wie was Auto parkte ist höchstens sekundär zu sehen.

am 28. Juni 2013 um 15:13

also als "Humbug" würde ich vielleicht nicht bezeichnen, offensichtlich habe dir <wolfgear> die Meinungen andere nicht gefallen.

Ich hatte ähnlichen Fall, ein Kind ist mit sein Fahrrad gegen das Auto geknallt und die Eltern waren dabei und die waren sogar versichert aber die Arsc... habe einfach verweigert zu bezahlen. Gericht hat entschieden das ohne Beweis (und hier war das Problem) kann das Kind nicht strafbar gemacht werden.

Wir (Ich und mein Anwalt) konnten nicht beweisen wie der Sachverhalt geschah, weil die Polizei nicht sofort gerufen wurde usw. Also das ist nicht einfach, kind hat kaputt gemacht, jemand muss zahlen... oft bleibt man aus seinen kostet sitzen!

Wenn Du halb so wirr wie hier formuliert hast, um Deine Ansprüche zu stellen, dann wundert mich nicht, dass Du leer ausgegangen bist.

Trotzdem gilt primär die Altersgrenze des siebten Lebensjahres. Danach sind auch die Kinder zumindest beschränkt haftbar.

Eltern haften für ihre kinder ist humbug :D selbst nachn 7ten lebensjahr wirds schwierig..

 

0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung

0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)

ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.

am 28. Juni 2013 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von stanstas

Wenn das Kind zwischen 7-18 Jahre alt war dann kann man versuchen das Kinde strafbar zu machen wenn man nachweisen kann das er das mit Absicht gemacht hat.

also das ist nun wirklich Humbug!

1. Kinder bis 14 sind strafunmündig!

2. Von 14 bis 18 sind es Heranwachsende / Jugendliche = bedingt strafmündig

Zitat:

Original geschrieben von stanstas

Ich hatte ähnlichen Fall, ein Kind ist mit sein Fahrrad gegen das Auto geknallt und die Eltern waren dabei und die waren sogar versichert aber die Arsc... habe einfach verweigert zu bezahlen.

Wäre ja auch nicht notwendig gewesen, da sie nicht zählen müssen!

 

Zitat:

 

Wir (Ich und mein Anwalt) konnten nicht beweisen wie der Sachverhalt geschah, weil die Polizei nicht sofort gerufen wurde usw. Also das ist nicht einfach, kind hat kaputt gemacht, jemand muss zahlen... oft bleibt man aus seinen kostet sitzen!

Was hätte den die Polizei gebracht? NICHTS! Die können die gesetzl. Bestimmungen zur Strafmündigkeit auch nicht außer Kraft setzen.

Stanstas, nimm es mir nicht übel, aber was du schreibst ist - gelinde gesagt - grottenfalsch. Lies die Beiträge insbes. von Wolfgear, Vanguardboy und Hugaar , dort wird dir geholfen.

Zelirodu.

Themenstarteram 29. Juni 2013 um 16:12

Danke an alle für die zahlreichen Antworten.

Mir ist kein Schaden entstanden. Aber da wo ich wohne besteht so ein Risiko, da der Bürgersteig sehr eng ist, und die Autos parken immer wie Sie wollen.

Ich wollte nur wissen wie das Ding zu regeln wäre, falls so was passierte.

Danke noch mal!

am 29. Juni 2013 um 16:18

Ein Auto gehört ja auch nicht auf den Bürgersteig geparkt.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von stanstas

Wenn das Kind zwischen 7-18 Jahre alt war dann kann man versuchen das Kinde strafbar zu machen wenn man nachweisen kann das er das mit Absicht gemacht hat.

also das ist nun wirklich Humbug!

1. Kinder bis 14 sind strafunmündig!

2. Von 14 bis 18 sind es Heranwachsende / Jugendliche = bedingt strafmündig

Naja, es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Straffähigkeit und Deliktfähigkeit und da hast sowohl Du Recht, als auch vanguardboy mit der Grenze 7. bzw. 10 Jahre...

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