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Auspuff mit E-Nummer aber keine Zulassung für meinen Motorradtyp

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 17:55

Hallo,

habe vor an meine ER-6F Bj.2009 mit der Typenbezeichnung EX650C den Leovince EvoII GPStyle (7918K) zu montieren. Allerdings hat dieser trotz E-Nummer keine Zulassung für die EX650C. In der ABE auf der Leovince Seite sind jedoch folgende Modelle verzeichnet:

 

ER650A (ER-6N vor 2009)

ER650C (ER-6N ab 2009)

EX650A (ER-6F vor 2009)

KLE650A (Versys vor 2010)

KLE650C (Versys 2010)

 

Wie man sieht ist das einzige fehlende Modell die 2009er ER-6F

Was kann ich da genau tun und mit was muss ich schlimmstenfalls bei einer Kontrolle rechnen?

Kann ich den Auspuff evtl. einfach so ohne eine Einzelabnahme bei einem recht kulanten Prüfer eingetragen bekommen?

 

Hier ist mein Mailverkehr mit dem deutschen Importeur zu lesen von unten nach oben

Hallo Herr xxx,

wie schon in der Mail vom 25.06.2010 beschrieben gibt es keinen E-Pass, keine ABE oder sonstige Prüfbescheinigung für eine Kawasaki ER-6F mit der Typschlüsselnummer EX650C in Verbindung mit dem Endschalldämpfer LeoVince SBK Slip On GP-Style Evo2 Edelstahl mit der Bestellnummer 7918K. Dieser Endschalldämpfer ist nur für eine Kawasaki ER-6F mit der Typschlüsselnummer ER650A oder EX650A geprüft und zugelassen worden (siehe Mail vom 28.06.2010).

Es ist richtig, dass auf der deutschen LEOVince Seite steht, der Endtopf 7918K wäre für das 2009er - Modell der ER-6F zugelassen. Denn es gibt ja auch eine Kawasaki ER-6F mit der Typschlüsselnummer ER650A/EX650A aus dem Modelljahr 2009. Somit ist dieser Endschalldämpfer natürlich auch für eine 2009er Kawaski ER-6F zugelassen. Aber eben *nicht* für eine mit der Typschlüsselnummer EX650C, sondern nur für die ER650A und EX650A.

Bitte beachten Sie, das für die Zulassung nicht das Baujahr entscheident ist, sondern die Typschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren.

Viele Grüße

MCA Service

i.A. Holger Henze

 

Ich schrieb:

Hallo,

ist der Endschalldämpfer 7918K jetzt für die EX650C & EX650D (2009&2010er Modell der ER-6F) zugelassen?

Auf der deutschen Seite steht nämlich dort, dass er Zugelassen ist. Wenn er Zugelassen sein sollte, dann hätte ich gerne den

dazugehörigen E-Pass, wo die EX650C aufgeführt ist.

Anbei das Bild dazu

Mit freundlichen Grüßen

Ich

 

Am 28.06.2010 17:22, schrieb MCA Service - Holger Henze:

Hallo Herr xxx,

ja, als Lösung für "sofort" ist nur eine Einzelabnahme beim TÜV möglich. Wenn Sie das Gutachten für die ER650C mitnehmen und so argumentieren wird das sicherlich helfen, ist aber auch keine Garantie. Die Entscheidung über die Eintragung liegt einzig beim TÜV Prüfer.

Viele Grüße

MCA Service

i.A. Holger Henze

 

schrieb Ich, Am 28.06.2010 17:14:

Hallo,

also würde mir im Endeffekt nur eine Einzelabnahme beim TÜV helfen.

Gruß Ich

Am 28.06.2010 10:38, schrieb MCA Service - Holger Henze:

Hallo Herr xxx,

es gibt eine Zulassung für die ER650C Baujahr 2009, weil diese Version der ER-6N zur Prüfung vorgeführt wurde. Auch wenn es sich bei der EX650C um eine Maschine mit gleichen Motor handelt, muss eine gesonderte Prüfung durchgeführt werden, da z.B. die Anlage anders befestigt sein kann. Da dieses bislang nicht gemacht wurde, gibt es auch keine Freigabe dafür. Nach Rückfrage beim Werk in Italien, können wir leider auch nicht sagen, ob und wann dafür eine dementsprechende Prüfung durchgeführt wird.

Viele Grüße

MCA Service

i.A. Holger Henze

schrieb xxx, Am 25.06.2010 16:22:

aber warum gibt es dann eine Zulassung für die 2009er ER-6N mit typ er650c? verstehe da den zusammenhang nicht. schließlich sind motor und abgasanlage doch identisch. kann man denn mit einer freigabe für die ex650c rechnen?

gruß ich

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: MCA Service - Holger Henze <mailto:MCA%20Service%20-%20Holger%20Henze%20%3Cinfo@mcapartner.com%3E>

Gesendet: Fr. 25.06.10 (14:50)

An: xxx

Betreff: Ihre Anfrage

 

Guten Tag Herr xxx,

wenn wir Sie richtig verstehen haben Sie eine ER-6F Bj. 2009 mit der Kennzeichnung EX650C?

Falls dieses der Fall ist und Sie die LeoVince-Auspuffanlage 7918 verbaut haben, fahren Sie ohne Zulassung und es kann Probleme mit der Polizei geben, da, wie Sie schon richtig herausgefunden haben, es kein Gutachten über die Prüfung einer Kawasaki ER-6F mit der Kennzeichnung EX650C in Verbindung mit diesem Schalldämpfer gibt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

MCA Service

i.A. Holger Henze

--

*MCA Service - Marion Hipp e. Kfr. - Kleinburgwedeler Weg 17 - 30938 Burgwedel

Telefon 05139/894906 - Telefax 05139/894923

Handelsregister HRA 120237 Amtsgericht Hannover *

 

-----Ursprüngliche Nachricht Ende-----

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2010 um 17:30

Hallo nochmal...

die Sache mit den einzelabnahmen für selbergebaute Auspuffanlagen is ja ne gute, aber ich bin mir sicher, die hilft dem TE nicht weiter.

Meine Vorgehensweise wäre folgende:

Ich würde Kawasaki anschreiben, mit der Bitte die Unterschiede der Motoren des betreffenden ER6F-Modells und des entsprechenden ER6N-Modells aufzuzeigen.

Wenn Kawasaki meint, es gibt keinen ist die sache mit Sicherheit sehr einfach:

das Gutachten von da (click) runterladen, zum Tüv gehen und nachfragen wie er das eintragen würde, und was dafür zu tun wäre...

Wenn Kawasaki was anderes meint mit deren Aussage zum Tüv und fragen was möglich ist.

Da stehen dann die passenden Werte auf dem Papier und der Tüver kann was damit anfangen.

Gruß,

Marc

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am 2. Juli 2010 um 18:10

Das soll jetzt genauso hart klingen, wie es hier steht: Was soll das?

Anscheinend hat sich ein Mitarbeiter von Leovince sehr viel Zeit genommen und Mühe gegeben es sehr gut zu erklären, auch wenn es sein Job ist.

Deswegen helfe ich ihm auch gern:

Es geht nicht ohne Einzelabnahme!

Ich denke besser kann es hier auch keiner erklären.

Zitat:

Original geschrieben von comanda

Was kann ich da genau tun und mit was muss ich schlimmstenfalls bei einer Kontrolle rechnen?

Stilllegung und nach Hause laufen, plus etwaige Bußgelder!

Nunja... der Holgi hat dir deine Fragen doch wirklich umfassend und geduldig beantwortet?

 

Bei einer Kontrolle fährst eben mit einem nicht zugelassenen Auspuff - das kann rel. teuer werden, das Thema wird ja hier rel. aktuell diskutiert.

 

Eine Einzelabnahme wird schlicht am nunmal fehlendem Gutachten mehr oder weniger scheitern - aufgrund der Kosten, denn formal müsste der TÜV mehr oder weniger das identische Prüfprozedere wie bei der EGBE des Herstellers betreiben und das geht in die Tausende. Deswegen sind ja Fahrzeugteile mit einer BE Prüfung deutlich teurer, als solche ansonsten identische ohne diese Nummern.

Grundlegend könnte Kawasaki die Übereinstimmungen bescheinigen und der Puffihersteller auch... und das könnte der Prüfer ggf. akzeptieren. Real wird weder Kawa, noch der Puffischweißer, noch der Prüfer so handeln.

 

Einen "E Prüfpass" oder wie auch immer bezeichnet, gibt es nebenbei im juristischen und Normierungssinne für Verbraucher bei einer EGBE NICHT - das einzige Dokument dieser Natur ist die Prägung auf dem Bauteil. Alles andere (was man als Verbraucher in die Finger bekommt) ist ein nettes Papier, welches keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet und kein Dokument im BE Sinne darstellt - ein Cop oder Prüfer verlässt sich darauf ggf. nur im guten Glauben, einziger Beleg insofern ist die Prägung auf dem Teil.

 

Kurzum - such dir einfach einen anderen Auspuf mit einer Zulassung für dein Bike aus ;)

Falls du unbedingt diesen willst: frag doch einfach vorher beim TÜV-Prüfer nach ob er sowas eintragen würde, was du beachten sollst und wieviel das kosten würde. Dann kannst du immernoch entscheiden ob du das machen willst oder halt doch nen anderen kaufst.

Einzelabnahme kann nicht das Thema sein. Der Unterschied ist doch nur die Verkleidung oder?? Wenn der Motor gleich ist, sollte es mit dem anderen GA durchaus reell schafbar sein.

am 3. Juli 2010 um 9:49

Das denke ich auch...

Die ER6N und die Versys haben den gleichen Motor, der Unterschied liegt vielleicht, wenn überhaupt in der Krümmer-Führung.

Vielleicht haben nur wenige ER6F-Fahrer den Auspuff montiert oder es wurden deutlich weniger davon zugelassen, dass sich Leovince das Gutachten für das Modell schlicht und einfach gespart hat.

Ich hab mich mit einem Ähnlichen vorhaben an den (verhalten strengen) TÜV hier in Baden-Württemberg gewandt. Er meinte, wenn die geplante Auspuffanlage für einen ähnlichen Motor konzipiert ist sollte die Eintragung nicht wirklich schwer sein. Wenn der Motor sich grundlegend von dem Motor an dem der Auspuff verbaut werden soll unterscheidet, sind eventuell geräuschmessungen vonnöten.

Fahr mal hin, frag mal nach ob es möglich ist, mehr als n geht nicht kannst nicht kriegen, und im besten Fall sagt er dass das in 5 minuten erledigt ist.

Gruß,

Marc

Themenstarteram 3. Juli 2010 um 10:26

ja das werd ich Montag mal machen, heute war kein Gutachter mehr beim TÜV anzutreffen.

Naja.. Gefälligkeitseinträge wären für mich auch kein Problem - nur bringt das nichts oder besser: So Murphy zuschlägt einen teuflischen Ärger.

 

Wie schon gesagt - für eine bezahlbare Abnahme müsstest Du Minimum 2 Bescheinigungen (Gutachten gibts dazu ja so nicht) vorlegen können: Eine Übereinstimmungserklärung/Unbedenklichkeitsbescheinigung von Kawa bzgl. der identischen Auslegung der Motoren und dto. vom Auspuffhersteller. Auf dieser Basis kann sich der Prüfer Messungen bzgl. Abgasverhalten, Geräusch und Leistung sparen und die Sache ist mit rund 60 Euro für die Abnahme getan. Ohne das... lacht der entweder nur schallend oder lehnt sich weiiiit aus dem Fenster (auf was kaum noch ein Prüfer scharf ist).

 

Ganz so einfach, wie sich das manche vorstellen, ist es nämlich nicht - das ist kein alter Schweineeimer Baujahr 79, denn je nach Baujahren ist der Prüfumfang und die Methodik sehr unterschiedlich und wir brauchen nicht lange nachdenken... je aktueller, desto umfangreicher und strenger wie auch unbezahlbarer (eine EGBE - kein großer Unterschied mehr - kostet je nach Land der Prüfung/Ausfertigung mal eben schnell um die 10 Kiloeuro und mehr.. da muss der Hersteller schon ne Menge Puffis verkloppen, damit es sich rechnet und das wird es sich eben bei deiner Modellausführung aufgrund der Zulassungszahlen mglw. nichtmal können ;) ).

 

Da man aber vor Gericht, auf hoher See und beim TÜV... ihr wisst schon... kann eine persönliche Vorsprache beim TÜVi nicht schaden. Ggf. mal in Fighter- und Harleikreisen nach einem "brauchbaren" Prüfer in deiner Region für solche Unterfangen nachfragen ;)

 

Mit EGBE Nummer und wenn das Ding nicht brüllt wie Ochs... schaut aber aller Erfahrung nach kaum ein Cop genauer hin, da bauen auch manche drauf.

am 7. Juli 2010 um 12:03

Keine Angst vor Einzelabnahme!

Den Auspuff meiner ollen Guzze, z.B., habe ich vollständig selbst konstruiert und gebaut.

Erntete vom TÜV-Menschen, nachdem die nötigen Messungen getätigt waren, sogar ein beifälliges Nicken mit dem Kommentar: "Sieht ja wirklich recht professionell aus.".

Wurde ohne Probleme, als Eigenbau, eingetragen.

Der Topf muss eben, die Vorgaben erfüllen und es muss ordentlich gemacht sein. -

Und; Du musst dir den richtigen Prüfer heraus suchen.

am 7. Juli 2010 um 14:30

Hat sich was beim TE getan?

Wie der doc schon anmerkte:

Eine olle Guzzi aus den späten 70ern unterliegt anderen Normen als eine flatschneue ER6.

Während bei der Guzzi noch zwei ausgemusterte Aco-Pads als Dämmstoff reichen mögen, um die 99db Standgas-Lautstärke zu erreichen, ist das heutzutage eine sehr aufwändige Kiste. Auch bei der Messung. Nicht nur im Stand, sondern im Fahren mit vorgeschriebenen Abstand, Drehzahl, Gangstufe.

Und das macht auch der wohlgesonnenste Prüfer nicht mehr für ne Kiste Schneider.;)

am 7. Juli 2010 um 17:49

@Lwellyn:

Es ist schon richtig, daß bei einem klassischen Krad, die Richtwerte einfacher zu erreichen sind.

Allerdings; Das, mit den zwei Aco-Pads, möchte ich überlesen haben. Bei dem Auspuff handelte es sich um eine völlige Eigenkonstruktion mit drei untereinander austauschbaren und miteinander kombinierbaren Edelstahl-Schalldämpfern - Bitteschön!

Natürlich, werden von heutigen Böcken, andere Werte verlangt. Das kann auch etwas teurer werden. Schon richtig.

Jedoch, merke: Alles, was irgendwann einmal (auch Heute) von Menschen gemacht wurde/wird, kann auch ein anderer Mensch - und noch viel mehr!

Wenn der Wille zu einer Sache/Tat, groß genug ist, kann mehr überwunden werden, als was sich die Meisten, in ihren kühnsten Träumen vorstellen können!

(Wer Etwas wirklich will, richtet sein gesamtes Leben Darauf aus. Wer auch nur einen einzigen Grund benennt, der ihn daran hindert, - muss sich klar machen, daß besagter Grund, ihm Dann eben wichtiger ist!)

Aber; zum Thema: Bei einer Anlage, die schon eine Zulassung hat, nur nicht; für diesen Typ, halte ich die Hürde für eine Zulassung nicht für unüberwindbar!

Der TS, sollte sich einfach mal mit verschiedenen TÜV-Stellen in Verbindung setzen. Dann kann er ja ausloten, ob es für ihn machbar ist oder eben; ein zu großer Aufwand.

Tja, kommen zum Geräusch noch Abgas und Leistung :)

 

Klar kannste im Prinzip ALLES tüven lassen - einfach eine Frage des Kleingelds (die Preisspannen für aktuelle GAs in dieser Richtung habe ich ja angedeutet..). DAS ist der ganze Haken...

Alles auf was man in dem Fall spekulatiussen kann... ist eine ganz naive Anfrage bei diversen Prüfern... und dass einer davon sacht: Hajo... mhm... ja ja... mach mer. Dadurch ist es dann zwar auch nicht wirklich legaler, aber eingetragen :)

am 8. Juli 2010 um 11:15

@tec-doc:

Kanonika! Sehe ich ähnlich!

Mit der Brechstange, auf Biegen und Brechen, Etwas zu "TÜVen", ist zwar möglich, aber kann natürlich ziemlich teuer werden. Etwas diplomatisch vorgehen hat noch nicht geschadet - und ist, mit etwas Glück, wesentlich freundlicher zum Geldbeutel.

am 8. Juli 2010 um 17:30

Hallo nochmal...

die Sache mit den einzelabnahmen für selbergebaute Auspuffanlagen is ja ne gute, aber ich bin mir sicher, die hilft dem TE nicht weiter.

Meine Vorgehensweise wäre folgende:

Ich würde Kawasaki anschreiben, mit der Bitte die Unterschiede der Motoren des betreffenden ER6F-Modells und des entsprechenden ER6N-Modells aufzuzeigen.

Wenn Kawasaki meint, es gibt keinen ist die sache mit Sicherheit sehr einfach:

das Gutachten von da (click) runterladen, zum Tüv gehen und nachfragen wie er das eintragen würde, und was dafür zu tun wäre...

Wenn Kawasaki was anderes meint mit deren Aussage zum Tüv und fragen was möglich ist.

Da stehen dann die passenden Werte auf dem Papier und der Tüver kann was damit anfangen.

Gruß,

Marc

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