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Aus aktuellem Anlass: Unterbodenbeleuchtung! Legal oder nicht? Wenn legal dann wie?

Themenstarteram 12. Mai 2004 um 8:43

Hallo,

ich habe das MT Forum durch sucht und habe nun mehrere Threads gelesen indem es Leute gibt die behaupten es ist EGAL WIE illegal, allerdings habe ich auch Leute gelesen die behaupten es sei legal wenn die Beleuchtung nur eingeschaltet werden kann wenn die Zündung AUSGESCHALTET ist.

 

Also lasst uns nun den ultimativ LETZTEN Thread zum Thema Unterbodenbeleuchtung eröfnen und endlich eine Klärung des "Problems" auf die Beine stellen.

Beste Antwort im Thema

Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.

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am 15. April 2006 um 8:21

die ausstiegsbele im auto, bei intresse mach ich mal ein video und zeug euch wie das bei mir aussieht! 145-554-493 icq

Zitat:

Original geschrieben von tüdel123

Leute schaltet die sache doch über tür kontakt oder innenraum ! Dann gilt es als innenraumleuchte und die ist nicht verboten !! Ganz einfach!!

Eine derartige Regelung wäre mir absolut neu.

Quellenangabe?

Tach

also hab auch eine seit 3 Ubb drunter hab sogar letztes jahr neuen Tüv bekommen und bei Polizei kontrollen sagt auch keiner was, solange die Polizei keinen erwischt der das bei der fahrt an hatt sehen die kein problem damit.

das ist meine erfahrung bis jetzt.

 

mfg

Polomen

da hast aber nette polizeibeamten um dich. in wahrheit ist alles nicht erlaubt was nicht eingetragen ist. is die ubb bei dir eingetragen bzw. hast ne abe?

tach

nein eine Abe habe ich nicht, bei einer kontrolle hatt mal einer unter das auto geguckt der beamte hatt nur zu mir gesagt solange ich die nicht bei der fahrt an habe ist das kein problem.

mfg

na dann war der beamte wahrscheinlich eher dumm^^

wie gesagt alles muss tüv geprüft sein was man am auto verändert. es gibt zB auch ein gesetz das alles was am auto is auch funzen muss, also wenn du nebler dran hast müssen die auch gehen also dementsprechend auch zulässsig sein.

bei ubb ist es ja nun sehr eindeutig seit 2 jahren per gesetz verboten. auch vorher schon aber indirekter.

ich hatte auczh mal eine. einen ganzen monat lang dann kamen punkte und ne hohe geldstrafe dann hab ichs sein lassen!

Bei uns sind die Beamten was lockerer die verteilen bei leichten sachen nicht so schnell 3 punkte.

mir wollten se sogar schon einmal 3punkte verleihen für 100watt glühbirnen. wohlbemerkt gemessen warens nur 75watt. und ich konnte sogar sofort, vor ort, wechseln.

hab ich mich dann aber erfolgreich gegen gewehrt.

Zitat:

Original geschrieben von Wegdra

und ich konnte sogar sofort, vor ort, wechseln.

hab ich mich dann aber erfolgreich gegen gewehrt.

Du hast dich dagegen gewehrt, die Glühbirnen vor Ort zu wechseln, obwohl du zulässige Ersatzglühbirnen dabei hattest? Äußerst mutig...

acha lesen und versucehn zu verstehen vor allem wennns sinnig is?

nochmal für dich

ich habe die falschen lampen drin gehabt konnte die aber vor ort wechseln. das hat ie bullen aber nicht interessiert, sollte dennoch meine 3 punkte bekommen. aber dagegen hab ich mich gewehrt. weil is ja doch sinnig wenn ich kurz vor der bullenstation angehalten werde, nen mängelschein bekomme, und dann 5m weiterfahre und den mängelschein unterschreiben lasse dass es bhoben is!

verstanden?

 

absatz bedeutet meist auch gedankensprung bzw. themawechsel. sollte man also nicht mehr so sehr auf den vorsatz bezeihen!

deutsch klasse 5

Zitat:

Original geschrieben von Wegdra

verstanden?

Ja, jetzt ist es klar. ;)

Der Absatz bestand nur aus dem einen Satz, so daß er Raum für Interpretationen hinsichtlich des Bezuges ließ...;)

:D

fußraum beleuchtung ist erlaubt. hab beim tüv nachgefragt.und es war mal in einem magazin des ADAC

am 2. Januar 2015 um 22:03

Ein Kumpel behauptet Felsenfest, dass Unterbodenbeleuchtung legal verbaut werden kann. Und zwar als Einstiegshilfe. Sollte also nur an sein wenn Zündung aus und Tür offen ist. Ich werde mal unseren Wald- und Wiesentüver dazu befragen. Wenn der NÖ sagt, bau ich mir die Leuchten halt unter die Theke. XD

Zitat:

@Sly1511 schrieb am 2. Januar 2015 um 23:03:31 Uhr:

Ein Kumpel behauptet Felsenfest, dass Unterbodenbeleuchtung legal verbaut werden kann. Und zwar als Einstiegshilfe. Sollte also nur an sein wenn Zündung aus und Tür offen ist.

Definitiv nicht.

An den Zulassungsbestimmung hat sich diesbezüglich in den letzten 10 Jahren nichts geändert.

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