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Aufbauseminar Ja/Nein ?

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 21:25

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig, ich finde mich noch nicht 100%ig hier zurecht. ;)

Also es geht um einen Kumpel, der noch in der Probezeit ist.

Dieser wurde vor ca 1-2 Monaten angehalten und die Polizeit hat festgestellt, dass er zu wenig Profil auf den Hinterreifen hat.

Er hat ein Schreiben mitbekommen, indem stand, dass er innerhalb einer gegebenen Frist bei der Polizei vorbeikommen soll und die Mängel beseitigt sein müssen.

Dies hat auch eine woche später gemacht, nachdem er sich neue Reifen besorgt hat.

Jetzt hat er einen Brief bekommen, indem steht, dass er knapp 80€ Strafe zahlen muss und zusätzlich 3 Punkte bekommt.

Da er sich wie gesagt noch in der Probezeit befindet, wären die Folgen der Punkte ein Aufbauseminar.

Jetzt habe ich mich jedoch etwas erkundigt und folgendes gefunden:

Zitat:

Bei einem schwerwiegenden Verstoß („A-Verstoß“) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen („B-Verstoß“) innerhalb der Probezeit muss der Delinquent an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um 2 Jahre.

Laut Wikipedia ist es ein B-Verstoß, wenn man mit abgefahrenen Reifen fährt.

Und da er bis jetzt "nur" einen B-Verstoß begangen hat, müsste er laut der obigen Aussage ohne Nachschulung davonkommen.

 

Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen deutlich machen und freue mich auf Antworten!

 

Danke im voraus.

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Handelte es sich um abgefahrene Winterreifen oder abgefahrene Sommerreifen?

wo siehst du da einen unterschied?

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14 Antworten

Handelte es sich um abgefahrene Winterreifen oder abgefahrene Sommerreifen?

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 21:57

Es handelt sich um abgefahrene Winterreifen.

 

(Wie würde das bei Sommerreifen aussehen?)

 

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Handelte es sich um abgefahrene Winterreifen oder abgefahrene Sommerreifen?

wo siehst du da einen unterschied?

am 11. Februar 2009 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Handelte es sich um abgefahrene Winterreifen oder abgefahrene Sommerreifen?

wo siehst du da einen unterschied?

EIs ist des ja genau desselbe ?

Obwohl wenn er im Winter mit Sommerreifen fährt denke ich könnte er ne höhere Strafe bekommen.. oder täusch ich ich?

Das ist vollkommen schnurz. Lediglich wenn es bei Schneefall zu einer Behinderung oder einen Unfall durch Sommerreifen kommt ,gibt es Ärger. Abgefahrenes Profil ist abgefahrenes Profil.:rolleyes:

Ja, Du täuscht Dich. Denn es heißt, man sollte mit Bereifung fahren, die zur Witterung passen. Und ob da ein Winter- oder ein Sommerreifen besser sind, daran scheiden sich die Geister.

Das ist einzig eine Frage, ob Dich die Versicherung im Schadensfalle in Regress nimmt bzw. wenn Du einen Unfall verursacht hast.

Aber nur weil er Sommerreifen im Winter hätte, gibts noch keine Strafe. Da hätten die Grünen aber mächtig was zu tun ;)

Ist aber gar nicht die Frage hier, hier hatte der Betreffende schließlich Winterreifen.

cheerio

Themenstarteram 11. Februar 2009 um 13:39

Sonst keiner eine Idee? :/

 

MfG

Zitat:

Original geschrieben von soab-nn

Sonst keiner eine Idee? :/

 

MfG

Nur soviel zum Reifenprofil. Der Reifen gilt dann als abgefahren, wenn er auf 75% der Hauptlaufläche (Reifenmitte) unterhalb von 1,6 mm angelangt ist.

Sind z.B. die Reifenschultern weg, aber das Hauptprofil, wie gesagt zu 75% der Lauffläche oberhalb oder gleich 1,6 mm, dann dürfte nix passieren.

Hat die Polizei die abgefahrenen Reifen irgendwie beschrieben/dokumentiert?

Hat der Kumpel Zugriff auf einen Rechtsanwalt?

warum höre ich immer nur anwalt wenn ich in dieses forum schaue ^^

er könnte ja einfach mal bei der polizei vorbeischauen und nachfragen... darüber hinaus müsste im fall der fälle auch eine aufforderung zu einem aufbauseminar per post kommen!

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

warum höre ich immer nur anwalt wenn ich in dieses forum schaue ^^

er könnte ja einfach mal bei der polizei vorbeischauen und nachfragen... darüber hinaus müsste im fall der fälle auch eine aufforderung zu einem aufbauseminar per post kommen!

Wenn man bei der Polizei unvoreingenommen mal nachfragt wird es vom juristischen Laien zu Äußerungen kommen, die dann ggf. von Staatsanwälten gerne aufgegriffen werden.

War mglw. schon bei der Reifenkontrolle der Fehler.

am 11. Februar 2009 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Nur soviel zum Reifenprofil. Der Reifen gilt dann als abgefahren, wenn er auf 75% der Hauptlaufläche (Reifenmitte) unterhalb von 1,6 mm angelangt ist.

Sind z.B. die Reifenschultern weg, aber das Hauptprofil, wie gesagt zu 75% der Lauffläche oberhalb oder gleich 1,6 mm, dann dürfte nix passieren.

Das duerfte aber eine sehr freie Auslegung sein, oder?

Ist der Reifen also mittig um 3mm, die Aussenkante aber bis zur Karkasse durch, ist der Reifen also nicht zu beanstanden?

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

er könnte ja einfach mal bei der polizei vorbeischauen und nachfragen...

Da wird er aber kaum einen juristischen Rat bekommen. Und den Tatbestand wird er sich ja wohl kaum erklären lassen müssen; dazu reicht ein Blick ins entsprechende Gesetzbuch.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze

er könnte ja einfach mal bei der polizei vorbeischauen und nachfragen...

Da wird er aber kaum einen juristischen Rat bekommen. Und den Tatbestand wird er sich ja wohl kaum erklären lassen müssen; dazu reicht ein Blick ins entsprechende Gesetzbuch.

okay dann ruhig vom anwalt ins gesetzbuch schauen lassen. ist ja nicht mein geld ;)

Zitat:

Original geschrieben von MacBundy

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Nur soviel zum Reifenprofil. Der Reifen gilt dann als abgefahren, wenn er auf 75% der Hauptlaufläche (Reifenmitte) unterhalb von 1,6 mm angelangt ist.

Sind z.B. die Reifenschultern weg, aber das Hauptprofil, wie gesagt zu 75% der Lauffläche oberhalb oder gleich 1,6 mm, dann dürfte nix passieren.

Das duerfte aber eine sehr freie Auslegung sein, oder?

Ist der Reifen also mittig um 3mm, die Aussenkante aber bis zur Karkasse durch, ist der Reifen also nicht zu beanstanden?

Genau so ist es fast, natürlich nicht mit dem Karkassensichtfeld.

Du befindest Dich mit Deinem Informationsstand allerdings in bester Gesellschaft. Ich hatte wie schon, wie bei manch anderen Dingen den Straßenverkehr betreffend, meine örtlich Polizei angerufen und die wussten es bis jetzt (wie alles andere) auch nicht. Sind aber sehr rührig im Nachlesen und konnten mir das Ganze bestätigen.

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