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Anzeige im Strassenverkehr: Kann da eigentlich jeder kommen?

Themenstarteram 9. Mai 2012 um 16:41

Hi, könnte dringend Rat für folgenden Sachverhalt gebrauchen.

Hatte kürzlich Besuch von der Polizei, weil mich jemand angezeigt hat.

Angeblich hätte ich auf der BAB jemanden rechts überholt und dann geschnitten.

Das ganze wäre vor ca. 8 Wochen passiert. Mir sagt das gar nichts. Weder kann ich mich an einen solchen Vorfall erinnern, noch kenne ich den Anzeiger. Ich weiss auch nicht mehr was in zum fraglichen Zeitpunkt genau gemacht habe. Einzig, dass es eine Strecke ist und ein zeitpunkt, an dem ich dort tatsächlich unterwegs gewesen sein könnte, da es mein Arbeitsweg ist.

Bei der Polizei habe ich erst mal gar nichts zur Sache gesagt. Der Anzeiger hat aber auch keine Zeugen. Die Hoffnung bei Aussage gegen Aussage wars das dann machte der polizist aber zunichte. Er meinte, dann wird meistens dem geglaubt, der die Anzeige stellt, weil sowas würde sich ja niemand aus den Fingern saugen, von daher wäre das dann glaubhaft.

Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil ich bisher an sowas wie eine Unschuldsvermutung geglaubt habe und dass man mir das beweisen muss, wenn man mir etwas vorwirft.

Ich habe seit über 20 jahren den Führerschein und fahre ca. 30tkm p.a. beruflich und nochmal ca. 10-15tkm privat. Trotzdem habe und hatte ich nie Punkte in Flensburg, der Lappen war nie weg und der letzte Strafzettel war vor über 5 Jahren wegen einer Lappalie.

Von daher kann ich mir auch im Leben nicht vorstellen, dass ich so gefahren sein soll.

Erschwerend kommt bei der ganzen Sache hinzu, dass es mit dem Firmenwagen gewesen sein soll. Also der Anzeiger hat das Kennzeichen des FW genannt und dazu auch Typ und Farbe.

Ich hatte daher auch schon ein unschönes Gespräch mit meinem Chef, der meinte es gabe dafür eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

Bin für alle hilfreichen tips dankbar.

Es kann doch nicht sein, dass man einfach jemanden ohne Zeugen oder Beweis anzeigen kann und bekommt dann auch noch recht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Er meinte, dann wird meistens dem geglaubt, der die Anzeige stellt, weil sowas würde sich ja niemand aus den Fingern saugen, von daher wäre das dann glaubhaft.

Toll, ich kenn da einen Typen den kann ich absolut nicht leiden, ich weis wo er täglich lang fährt, dem würge ich morgen mal richtig eins rein.

Danke für den Tipp.

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76 Antworten
am 9. Mai 2012 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von joker0222

Was mich nur aufregt ist, dass die Gerichte dazu neigen demjenigen zu glauben, der anzeigt, auch wenn es sonst keine Zeugen oder Beweise gibt.

die sache ist im prinzip ganz einfach:

der anzeiger ist zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet, lügt er, macht er sich strafbar - außerdem entstehen ihm durch eine bestrafung deinerseits weder vor- noch nachteile...

...du als beschuldigter darfst hochoffiziell dem richter einen vom pferd erzählen und kannst dafür nichtmal ansatzweise belangt werden...

...warum sollte also der richter dir glauben, der lügen "darf" das sich die balken biegen nur um einer bestrafung zu entgehen?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von joker0222

Was mich nur aufregt ist, dass die Gerichte dazu neigen demjenigen zu glauben, der anzeigt, auch wenn es sonst keine Zeugen oder Beweise gibt.

die sache ist im prinzip ganz einfach:

der anzeiger ist zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet, lügt er, macht er sich strafbar - außerdem entstehen ihm durch eine bestrafung deinerseits weder vor- noch nachteile...

 

...du als beschuldigter darfst hochoffiziell dem richter einen vom pferd erzählen und kannst dafür nichtmal ansatzweise belangt werden...

 

...warum sollte also der richter dir glauben, der lügen "darf" das sich die balken biegen nur um einer bestrafung zu entgehen?

:confused: :rolleyes: ???

 

Wenn das so stimmt, wuerde es in Deutschland keinen normalen, fairen Prozess geben sondern alle zur Farce verkommen ...

am 9. Mai 2012 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Wenn das so stimmt,

das man als anzeiger zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist, ist ebenso fakt, wie der umstand, das man als angezeigter folgenlos lügen darf - solange man nicht unter eid steht!

hier kommt es einzigst und alleine darauf an, wem der richter mehr glauben schenkt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Wenn das so stimmt,

das man als anzeiger zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist, ist ebenso fakt, wie der umstand, das man als angezeigter folgenlos lügen darf - solange man nicht unter eid steht!

hier kommt es einzigst und alleine darauf an, wem der richter mehr glauben schenkt...

Kann man sich nicht einfach vereidigen lassen, um der eigenen Aussage mehr Gewicht zu verleihen?

am 10. Mai 2012 um 5:01

Ich sag nur ein Wort: Nimm dir nen Anwalt.

Die Beschudigtenvernehmung ist ja bereits passiert. Ein Bestreiten des Vorwurfs wäre auf jeden Fall besser gewesen als ein "ich erinnere mich nicht". Das klappt nur bei ehemaligen Bundeskanzlern. ;)

Nun entscheidet der Staatsanwalt ob der Fall weiter verfolgt wird.

Entweder Du bekommst per Post Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, oder die juristischen Mühlen drehen sich weiter und es gibt eine Verhandlung vor dem AG.

Mich hat vor 10 Jahren ein VT auf der Landstrasse im Überholverbot überholt und geschnitten. War mächtig knapp damals und ich habe Anzeige erstattet. Es kam aber nix dabei heraus, der Rüpel hat den Vorwurf bestritten und es wurden die Ermittlungen eingestellt.

Dies prophezeite mir der Polizist bei der Anzeigeerstattung, aber ich dachte der Herr in Grün ist nur zu faul um die Anzeige aufzunehmen.

und was bitte hat dein privates Verkehrsverhalten mit deinem Arbeitsverhältnis zu tun (selbst wenn es ein Firmenwagen ist, den du ja mit Sicherheit versteuerst)?

Zitat:

Original geschrieben von joker0222

Das mit meinem Chef ist auch so ein Kapitel. Offenbar wusste der das schon länger, weil das Auto ist ja auf die Fa. zugelassen und die Polizei muss dann wohl nachgefragt haben, wer damit fährt.

Gesagt hat er aber erstmal nichts. Ausser dem Spruch "wird schon was dran sein" bei unserer kürzlichen Besprechung. Und bezüglich der Abmahnung hat er so geredet, als wäre ich schon verurteilt.

Sollte sich aber "wider erwarten" doch alles in Wohlgefallen auflösen gabe es natürlich auch keine Abmahnung...So nach dem Motto, man ist ja kein Unmensch...

Das kommt ganz auf den Job und die Berufsgruppe an.

Ich würde mir sowas ehrlich gesagt nicht gefallen lassen.

Von mir wurden in anderen Firmen auch die dollsten Sachen verlangt oder es wurde sich wie ein Sir Großkotz aufgeführt.

Da bin ich dann einfach gegangen und habe woanders angefangen, was meiner Karriere zuträglich war/ist.

Entweder Du bist so gefahren oder eben nicht. Zieht sich Dein Chef Hosen mit der Kneifzange an oder handhabt der andere Dinge, die nichts mit Autos zu tun haben auch so?

Mann, was für Trottel es gibt :rolleyes:

... und selbst ist er wohl froh, dass er nicht knechten muss, wenn er Fußgänger wird ... ja ja.

(meine Frau hat selbst eine Firma, ich sehe also nicht nur Arbeitnehmerseiten :))

Waschbär123 sagt es ja schon vor mir. Also ich finds einfach nur doll, aus Verkehrsverstoß wird Abmahnung. Ui ui ui.

cheerio

am 10. Mai 2012 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

und was bitte hat dein privates Verkehrsverhalten mit deinem Arbeitsverhältnis zu tun...?

kommt aufs unternehmen und aufs auto drauf an... ;)

...wenn unternehmenswerbung auf dem auto klebt... :eek:

...kann sowas durchaus geschäftsschädigende wirkungen haben! :rolleyes:

 

und was darf der arbeitgeber einem zuschicken, wenn man sich geschäftsschädigend verhält? richtig...eine abmahung!

Göring hatte anscheinend recht.

Man muss nur lange genug mit Dreck werfen, dann bleibt auch was hängen.

Ich glaub, ich melde nächste Woche alle Autos ab und steig aufs Fahrrad. Da ich regelmäßig auf die gleichen Verkehrsteilnehmer durch Pendelstrecke treffe, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich Leute ein Hobby suchen.

Oder weil ich Kollege Schnürschuh nicht leiden kann, denke ich mir aus meinem Vielfahrerfundus irgendwas aus. Doch, das klingt gut :rolleyes:

Im Übrigen erkennt man Firmenfahrzeuge auch durch bestimmte Kennzeichen ohne Aufschrift eines Unternehmens.

Wenn sich ein BN-PY XXXX wieder wie ein Depp aufführt und drängelt, dann bin ich froh, nicht bei der Telekom oder einem Postdienst zu sein, der die Fleet Services "nutzt".

Stört ja anscheinend auch nicht oder schädigt das Geschäft.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Wenn das so stimmt,

das man als anzeiger zur wahrheitsgemäßen aussage verpflichtet ist, ist ebenso fakt, wie der umstand, das man als angezeigter folgenlos lügen darf - solange man nicht unter eid steht!

hier kommt es einzigst und alleine darauf an, wem der richter mehr glauben schenkt...

Nur dass man als "Angezeigter" oder Beschuldigter nicht vereidigt wird und daher ist die Aussage schon richtig. Als Beschuldigter kannst du lügen oder eben gar nichts sagen, als Zeuge musst du was sagen und zwar die Wahrheit. Es sei denn, es geht um einen Verwandten, dann gibt´s das Zeugnisverweigerungsrecht.

am 10. Mai 2012 um 8:19

Ohne Zeugen hat der Ankläger keine Chance, bzw. der Staatsanwalt. Ist ja Verkehrsstrafrecht, dann. :eek::rolleyes:

Gruß Berti

am 10. Mai 2012 um 8:25

@ TE

Die Sache kommt mir irgendwie bekannt vor, weil ich auch 35 Jahre ALLEINE mit einem Firmenwagen unterwegs war und so mancher Zeitgenoße meinte mir an die Karre pinkeln zu können.

In deinem Fall zeigt sich mal wieder, dass eine Rechtsschutzversicherung gar nicht so falsch ist um unberechtigte Vorwürfe aus der Welt schaffen zu können. SO!

Das ist das erste. Ob dein "angebliches" Fehlverhalten mit einem Firmenwagen gleich eine Abmahnung rechtfertigt, wage ich mal zu bezweifeln. Ich war 20 Jahre Betriebsrat in einer großen Firma (fast 10.000 Mitarbeiter Weltweit) und sowas ist mir dabei noch nicht untergekommen.

Was du UNBEDINGT tun solltest ist: Gegen die Abmahnung Widerspruch einlegen!!! Wenn ihr eine Betriebsrat habt, MUSS dieser informiert werden und du solltest unbedingt mit deinem Betriebsrat reden!

Bist du Gewerkschaftsmitglied? Dann hast du von dort aus Rechtsschutz! Unbedingt dort nachfragen!

Es könnte allerdings auch sein, dass du ABmahnung mit ERmahnung verwechselst. Eine ERMahnung kann dein Arbeitgeber aussprechen und ist ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine ABmahnung sollte schriftlich erfolgen! Dagegen solltest du UNBEDINGT Einspruch/Widerspruch einlegen.

Sollte über dich eine Personalakte geführt werden, hast du Einsichtsrecht und kannst überprüfen, was dein Arbeitgeber über dich gespeichert hat. Dein WIDERSPRUCH MUSS in der Personalakte vorhanden sein!

Allerdings weiß ich nicht, wie groß euer Laden ist.

Es könnte auch sein, wie jemand bereits schrieb, dass dein Chef dich aus irgendeinem Grund auf dem "Kieker" hat. Dann mal lieber nicht "auf dicke Hose" machen.

Das vorgeworfene Verkehrvergehen solltest du DRINGENST mit einem Rechtsanwalt klären. Du kannst dem ganzen auch erst mal widersprechen, weil der andere offensichtlich keine Zeugen hat. Nach MEINER (!) Erfahrung verläuft das ganze dann im Sande und der Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Ist MIR oft genug passiert!

Du solltest dich nur an den Verlauf erinnern, was man normalerweise auch kann, wenn es so ein gravierender "Verstoß" war. Ansonsten kommt deine Passivität einem Schuldeingeständnis gleich!

Mir ist das in meiner Karriere oft genug passiert, dass andere Verkersteilnehmer der Meinung waren, ich müsste mich at hoc in Luft auflösen, nur weil ich ihnen im Weg fahre. Hätten alle die eine Anzeige erstattet, die es mir angedroht haben ... ich wäre wohl nicht mehr zum arbeiten gekommen.

Das sich die Polizei allerdings zu einem Verkehrteilnehmer bemüht ... ist mir neu. Normalerweise bekommt der Fahrzeughalter, soweit es sich um ein Firmenwagen handelt, einen Anhörungsbogen, den der AG an den Fahrer weiterreicht, soweit dieser bekannt ist. Damit ist der AG raus aus der Sache und kann von nun an still schweigen, weil es nun Privatsache des Fahrers ist. Es sei denn, an dem Firmenfahrzeug sind Mängel festgestellt worden. Aber, dass war ja hier nicht der Fall.

Einige Vorschreiber haben es ja bereits angemahnt. Du solltest deinen "Fall" schon genau schildern und nicht Häppchenweise mit Info rausrücken. Nur dann kann dir hier auch eine passende Antwort gegeben werden. Nur erwarte keine juristische Beratung, dafür ist ein Anwalt zuständig!

VIEL GLÜCK!

am 10. Mai 2012 um 14:55

Dein Fall klingt ähnlich wie meiner.

Nur leider hatte ich beim Spurwechsel aufgrund falscher Einschätzung des Verhaltens des anderen, mittig fahrenden Fahrzeugs eine Annäherung und in Folge gab es einen Unfall mit Blechschaden (glücklicherweise nicht mehr).

Nimm Dir einen Anwalt und rechne mit Gebühren um die 1000 Euro.

Wenn das Urteil kommt, stehen wahrsch. so FS-Entzug mit Sperre im Raum plus entspr. Geldstrafe. Das wäre teurer, außerdem würde bei vorgeworfenem Vorsatz die Rechtsschutz sowieso nicht zahlen.

Daß Du erstmal keine Aussage gemacht hast ist sehr gut.

Mach keine Fehler und hole einen Anwalt.

Ein RA kann in diesem Falle nicht nur ordentlich rechtlich beraten, sondern ist aufgrund seines (normalerweise) selbstsichern Auftretens in schriftlicher und mündlicher Form die beste Verteidigung in einer solchen Aussage gegen Aussage Geschichte.

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