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Anhänger Tempo

Themenstarteram 15. Dezember 2018 um 10:50

Hallo,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum.

Eine Antwort auf folgende Frage habe ich noch nirgends gefunden.

Für Pkw mit Anhänger zählen ja zum Beispiel Lkw Überholverbote und der Lkw Bußgeldkatalog.

Zählen dann auf einer Landstraße mit 80 für Pkw und 60 für Lkw, die 60 auch für Pkw mit Anhänger oder die 80?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Die 100er Zulassung ändert nichts an dem Tempo 80 für Land/Bundesstraßen.

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Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 15. Dezember 2018 um 12:19:55 Uhr:

Die 100er Zulassung ändert nichts an dem Tempo 80 für Land/Bundesstraßen.

Mein Beitrag bezog sich auch auf die Aussag „80 gilt für PKW mit Anhänger“. Die Aussage von Berlin-Paul kam dazwischen (ich habe das nicht mitbekommen, da parallel geschrieben) und selber noch die genaueren Vorschriften eingebunden.

Da die Ausgangsfrage sich nur auf die Landstraße bezog, ist dein Einwand hinfällig.

Tempo 100 - bei entsprechender Zulassung - auch auf Kraftfahrzeugstraßen. Bei dreispurigen Autobahnen hat man mit Anhänger auf der linken Spur nichts zu suchen.

Eventuell sehen die Herren in ihren Dienstwagen nur die 100er Plakette und kennen die weiteren Bedingungen nicht. Oder sie tolerieren es, weil damit Überholmanöver vermieden werden können.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. Dezember 2018 um 13:19:26 Uhr:

Zitat:

@wpp07 schrieb am 15. Dezember 2018 um 11:56:18 Uhr:

Hallo.

Alles Quark. Ein Pkw mit Hänger ist kein LKW sondern ein PKW. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten mit und ohne Hänger ( außer V Max) . [...]

Achtung! Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommt man Punkte und Bußgeld nach der LKW-Tabelle.

Und das kann recht teuer werden. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

15 km/h zu schnell mit kleinem Anhänger auf Landstraße außerorts mit TL 50.

Ohne Anhänger : 35 Euro

Mit kleinem Anhänger : ca 100 € plius 1 Punkt.

Seither fahre ich auch auf Autobahnen nur noch 80 statt 100 mit meinem Kleinanhänger. Strafe macht klug...gg

Zitat:

@aspergius schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:25:14 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. Dezember 2018 um 13:19:26 Uhr:

 

Achtung! Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommt man Punkte und Bußgeld nach der LKW-Tabelle.

Und das kann recht teuer werden. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

15 km/h zu schnell mit kleinem Anhänger auf Landstraße außerorts mit TL 50.

Ohne Anhänger : 35 Euro

Mit kleinem Anhänger : ca 100 € plius 1 Punkt.

Seither fahre ich auch auf Autobahnen nur noch 80 statt 100 mit meinem Kleinanhänger. Strafe macht klug...gg

Wo hast du die Zahlen her? (11 - ) 15 km/h zu schnell außerorts auf Landstraßen kostet mit dem Pkw allein 20 €, ganz gleich welches TL überschritten wurde, mit Anhänger kostet es 25 €. Punkte gibt es für beide Fälle nicht. 95 € plus 1 Flenspunkt werden erst für 26 - 30 km/h Überschreitung mit Hänger fällig und ohne Hänger kostet es "nur" 80 €, den Flenspunkt bekommt aber auch dazu.

 

Mit einem Lkw werden für 11 - 15 km/h zuviel 30 € fällig, für 26 - 30 km/h sind es dann schon 140 €, es gibt sogar 2 Flenspunkte und obendrauf noch 1 Monat Fahrverbot. Für Pkw mit Anhänger und Lkw gelten also (sehr) unterschiedliche Bußgelder.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 16. Dezember 2018 um 16:42:30 Uhr:

Zitat:

@aspergius schrieb am 16. Dezember 2018 um 13:25:14 Uhr:

 

Und das kann recht teuer werden. Ich spreche aus eigener Erfahrung.

15 km/h zu schnell mit kleinem Anhänger auf Landstraße außerorts mit TL 50.

Ohne Anhänger : 35 Euro

Mit kleinem Anhänger : ca 100 € plius 1 Punkt.

Seither fahre ich auch auf Autobahnen nur noch 80 statt 100 mit meinem Kleinanhänger. Strafe macht klug...gg

Wo hast du die Zahlen her? (11 - ) 15 km/h zu schnell außerorts auf Landstraßen kostet mit dem Pkw allein 20 €, ganz gleich welches TL überschritten wurde, mit Anhänger kostet es 25 €. Punkte gibt es für beide Fälle nicht. 95 € plus 1 Flenspunkt werden erst für 26 - 30 km/h Überschreitung mit Hänger fällig und ohne Hänger kostet es "nur" 80 €, den Flenspunkt bekommt aber auch dazu.

Mit einem Lkw werden für 11 - 15 km/h zuviel 30 € fällig, für 26 - 30 km/h sind es dann schon 140 €, es gibt sogar 2 Flenspunkte und obendrauf noch 1 Monat Fahrverbot. Für Pkw mit Anhänger und Lkw gelten also (sehr) unterschiedliche Bußgelder.

Grüße vom Ostelch

@ Ostelch

Sorry, ich war etwas ungenau.

"Sie überschritten die die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h. Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 66 km/h. "

Es gab nur einen Anhörungsbogen, dann den Bußgeldbescheid:

1 Punkt

Geldbusse 70 €

Gebühr 25 €

Auslagen Verwaltung 3,50 €

Gesamtbetrag 98,50€

Es war mir eine Lehre und seither fahre ich mit Anhänger nur noch 80 km/h (bin vorher meist 100 gefahren). Und dieses Schleichen tut am meisten weh., grad wenn man wie ich, oft 100 km Autobahn fahren muß.

Fahre doch auf der AB Tacho 90/95.

Da bist du auf LKW-Niveau und keinesfalls zu schnell für den Blitzer.

Und die Sätze für Pkw mit Anhänger sind etwas versteckt im Bußgeldkatalog; unter einem Querverweis auf bestimmte Fahrzeuge erst ersichtlich.

Könnt ihr den Ahnänger nicht auf 100 km/h umschreiben lassen?

https://www.ahrens-ullmann.de/INFOS-SERVICE/100km/h-Voraussetzung

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 16. Dezember 2018 um 18:17:21 Uhr:

Fahre doch auf der AB Tacho 90/95.

Da bist du auf LKW-Niveau und keinesfalls zu schnell für den Blitzer.

Das sagt sich so leicht. Und wie schnell bin ich mal kurz aus Unachtsamkeit über 95 und kassiere wieder einen Punkt? Wenn du den übernimmst, mache ich das gerne.

Ich bin ja auch nicht bewußt 66 km/h gefahren. Ich hab nur geschlafen und das Schild TL 50 km/h nicht gesehen. Die Optik der Straße ließ es in meinen Augen zu weiterhin 70 zu fahren (Davor war das TL 70 km/H)

100 km/h Infos Umschreibung ...

https://www.tuev-nord.de/.../

Das wird doch wohl nicht so schwer sein, einem LKW in 150 bis 200m Abstand hinterher zu schwimmen?

Und das Malheur ist dir ja nicht passiert, weil du nicht in der Lage bist, konstantes Tempo (50km/h im besagten Fall) zu fahren, sondern ein TL-Schild übersehen hast.

Diesen Abstand halte ich ohnehin ein, denn ich bin langsamer als die meisten LKWs. Es heißt ja, es wird erst ab 86 geblitzt. Aber warum sollte ich mich darauf verlassen?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 16. Dezember 2018 um 18:19:33 Uhr:

Könnt ihr den Ahnänger nicht auf 100 km/h umschreiben lassen?

https://www.ahrens-ullmann.de/INFOS-SERVICE/100km/h-Voraussetzung

Wir haben auch so einen kleinen Anhänger, ungebremst und mit 100 km/h Zulassung und 750 kg zul. GG. Da muss das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind. 2.500 kg (Faktor 0,3) haben. An unserem Womo darf ich den mit 100 km/h fahren, am Touareg nicht. Der ist zu leicht :p.

Ich bin mein ganzes Wohwagenleben immer auf den Autbahnen problemlos 100 gefahren (ohne die 100er Zulassung). Es hat nie jemand gestört. Ich kam mit den LKW-Fahrern bestens zurecht, denn wir halfen uns gegenseitig und freuten uns, wenn er sich bedankte, weil wir ihn mit Lichthupe reinließen. Mit den Kinden hatten wir immer einen Heidenspaß beim gespannten Warten, ob er sich bedankt. Dann war er nämlich ein guter LKW-Fahrer und sie haben geklatscht.

Aber diese Zeiten sind absolut vorbei. Ich gehe kein Risiko mehr ein, außer dass ich nach Navi 80 fahre.

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