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Als Geschädigter: Gegnerische Versicherung wartet auf Akteneinsicht
Liebe Community,
evtl. könnt ihr mir helfen und sagen was ich noch tun kann.
Der Fall:
Mitte Oktober 2022 ist jemand, während des einparkens, in mein geparktes Fahrzeug gefahren. Der Schaden ist minimal aber nun mal vorhanden. Die Verursacherin ist ausgestiegen und einfach weggegangen. Hat den Wagen aber dort stehen lassen.
Glücklicherweise haben dies zwei Zeugen beobachtet (saßen im Café direkt an der Straße an der Stelle wo ich parkte).
10 Minuten später kam ich und die Zeugen haben mich angesprochen. Habe die Polizei gerufen und diese haben alles aufgenommen und mir auch das Unfallprotokoll mitgegeben.
Habe die gegnerische Versicherung informiert (die auch meine KFZ Versicherung ist).
Die Unfallverursacherin bestreitet die Tat und sagt sie wisse nichts davon dass sie gegen mein KFZ gefahren ist (trotz Zeugenaussagen).
Der Schaden beläuft sich laut Sachverständiger auf brutto ca. 2700 Euro.
Ich werde den Schaden nicht reparieren lassen, daher geht es mir im Anliegen hier nur um die Zahlung, welche mir, ob Reparatur oder nicht, einfach zusteht.
Das Problem / Anliegen:
Der Fall liegt mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft Köln. Diese hat mich auch gebeten die Schadenshöhe mitzuteilen, welches ich auch per Übermittlung des Sachverständigen-Gutachtens getan habe.
Die Versicherung sagt sie reguliert den Schaden erst nach Akteneinsicht. da sie die Zeugenaussagen sehen möchte... diese Einsicht kann wohl erst nach Abschluss der Akte erfolgen... das kann aber sicher ewig dauern... solange werde ich also nichts von dem Geld sehen.
Meine Frage:
Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat ggf. einen Ratschlag wie man den ganzen Kram beschleunigen kann?
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).
Vielen Dank und viele Grüße
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111 Antworten
Ohne Anwalt würde ich die Sache niemals angehen, auch wenn Du seine Rechnung erstmal zahlen musst.
Akteneinsicht - kann durchaus selbst mit Anwalt auch mal gerne bis 5-6 Monate verzögert sein. Dann wird noch gesplittet in 2 Verfahren - OWI und Regulierung.Und alle Stellen wollen dieselbe Akte einsehen (Postweg!) ...
Zitat:
@AndreKoeln schrieb am 18. Januar 2023 um 10:09:22 Uhr:
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).
Mit der Einstellung wirst Du noch lange auf eine Regulierung warten und vollständig wird diese auch nicht sein...
Heutzutage immer mit RA. Ist leider so in unserem Rechtsstaat!
Wäre ideal, wenn eine RS vorhanden wäre.
Und noch schöner, wenn die RS ohne SB wäre.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 18. Januar 2023 um 10:37:21 Uhr:
Zitat:
@AndreKoeln schrieb am 18. Januar 2023 um 10:09:22 Uhr:
Einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten würde ich gerne vermeiden, da die Kosten vorab sicher auch erstmal bei mir auflaufen würden (und wahrscheinlich bei mir hängen blieben).
Mit der Einstellung wirst Du noch lange auf eine Regulierung warten und vollständig wird diese auch nicht sein...
Naja das ist keine feste Einstellung sondern die Aussage ist eher mein verzweifelte Glaube, dass der Fall doch klar ist (mein Wagen stand ja geparkt und es gibt unabhängige Zeugen die ihre Aussagen auch der Polizei gegenüber getätigt haben).
Tatsächlich hatte ich bislang immer Glück und hatte noch keine Berührungspunkte mit einem Schaden gehabt bei dem die Verursacherin dies abstreitet.
Euren Rückmeldungen zufolge beginne ich aber in Erwägung zu ziehen mich an einen solchen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Wer hat die Schadenshöhe von 2700,- ermittelt? Dein eigener Gutacher oder hast du womöglich den Gutachter der Versicherung an dein Auto herangelassen, die später bezahlen soll?
Außerdem gibt es weitere Dinge, die dir ggf. zustehen.
Die Versicherung versucht nichts anderes, als die Auszahlungssumme so gering wie möglich zu halten und beschäftigt dafür Vollprofis. Deshalb steht dir als Laie ebenfalls ein Vollprofi (Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu, den die Gegenseite bezahlen muß.
Recht haben, und Recht bekommen sind 2 verschiedene Hüte...
Und auch wenn alles schnell bearbeitet wird, wird die Versicherung bestimmt
versuchen die Kosten zu drücken. Ist heutzutage die Masche...
Wer hat denn eigentlich den Sachverständigen bezahlt/beauftragt?
Die Versicherung?
Ich würde in jedem Fall einen eigenen Beauftragen.
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Januar 2023 um 11:10:10 Uhr:
Wer hat die Schadenshöhe von 2700,- ermittelt? Dein eigener Gutacher oder hast du womöglich den Gutachter der Versicherung an dein Auto herangelassen, die später bezahlen soll?
Außerdem gibt es weitere Dinge, die dir ggf. zustehen.
Die Versicherung versucht nichts anderes, als die Auszahlungssumme so gering wie möglich zu halten und beschäftigt dafür Vollprofis. Deshalb steht dir als Laie ebenfalls ein Vollprofi (Fachanwalt für Verkehrsrecht) zu, den die Gegenseite bezahlen muß.
Die Schadenshöhe hat ein unabhängiger TÜV Gutachter ermittelt und das Gutachten erstellt.
Laut gegnerischer Versicherung konnte ich diesen schon kurz nach dem Vorfall beauftragen.
Dies habe ich auch dann über Mercedes getan (da es sich bei meinem KFZ um einen Mercedes handelt).
Das Gutachten inkl. der Bilder habe ich auch an die Versicherung gesendet. Angeblich ist diese Schadenshöhe auch bereits von der Versicherung anerkannt worden (nur eine telefonische Aussage).
Ich kann dazu sagen, dass es sich bei dem Schaden um abgeplatzten Lack an der Front handelt, weshalb die gesamte Front zu lackieren ist (KFZ ist von 2020).
Mein Gedanke ist halt, dass natürlich ein Anwalt meinen Fall übernehmen würde weil er damit sein Geld verdient... nur bringt es zum jetzigen Zeitpunkt etwas, wenn der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt und die Versicherung sich auf Akteneinsicht beruft?
Du kannst ja auch versuchen die Versicherung selbst in Verzug zu setzen. Ob das schneller geht wage ich zu bezweifeln.
Einfach mal weiter denken, was wäre,wenn dein Fahrzeug nicht Fahrtüchtig nach dem Unfall ist, könntest dann auch so lange warten?
Die Versicherung handelt bisher korrekt, denn wenn die eigene Versicherungsnehmerin die Verursachung bestreitet, muss die Versicherung durch eigene Ermittlungen - also durch Akteneinsicht - klären, was wahr ist und was nicht. Diese Mühe schuldet die Versicherung ihrer eignen Kundin und auch dem grundsatz, dass erst eine feststehende Verursachung zur Regulierung führt.
In der Zwischenzeit nimmst Du mit der Warterei am allgemeinen Lebensrisiko teil und fährst entweder mit einem nicht reparierten Auto durch die Gegend oder lässt vorab auf eigene Kosten (oder ggfs. auf Kosten Deiner VK-Versicherung) reparieren.
Sicher kann Dir ein RA oder sonstiger Fachmann die Arbeit der Schadensabwicklung abnehmen, aber hexen und die Regeln der Schadensregulierung außer Kraft setzen kann eine Hilfsperson auch nicht.
Dein eigener RA hätte aber den unschätzbaren Vorteil, selbst Akteneinsicht beantragen zu können, und das dauert meistens keine 6 Monate. Danach liegt der Fall - Zeugenaussagen vorausgesetzt- schon deutlich klarer.
Das einzige Risiko bei der Beauftragung eines RA besteht halt darin, dass dessen Kosten zunächst von Dir oder Deiner RS-Versicherung zu tragen sind. Erst wenn die Schadensverursachung durch die Gegnerin feststeht, übernimmt diese später auch die "üblichen" RVG-Gebühren des RA des Anspruchstellers.
Alternative: Sache zunächst einfach liegen lassen und in drei Monaten mal nachfragen, wie es mit der Regulierung steht. Spart Nerven.
Beste Grüße