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Alkohol am Steuer unter 21 aber keine probezeit

Hey, also ich wurde vor 1-2 monaten mir 0.18 promille angehalten, und hab jetzt post bekommen mit einem bußgeld in höhe von 150€ und 2 punkten. Da steht drauf das ich in der Probezeit mit alkohol am steuer erwischt wurde...nur bin schon seid ende letzten jahres aus meiner probezeit raus. ich bin 20 und meine frage jetzt, bekomme ich nun eine neue probezeit und muss ein aufbauseminar machen?

schonma danke im Vorraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Hier gibt es nunmal auch noch Leute denen die Strafe nicht weit genug geht.

Das interessiert aber keine Sau, wir leben Deutschland und die Strafen sind festgelegt, was die einzelnen User für Wünsche haben gehören auf die Wunschliste des Weihnachtsmannes, aber nicht in laufende Threads wo anständig eine Frage gestellt wird.

Es gibt bestimmt viele die wünschen sich härtere Strafen für Falschparker, für Rechtüberholer etc., die spammen aber nicht wie einige andere User unnötig rum, sondern behalten ihre Wünsche für sich.

Das von dir ist ein Trollverhalten und hat nix in Foren zu suchen, sondern hat den einzigen Grung das du mit dem Zeigefinger auf andere zeigst, macht dich das echt glücklich ein Gutmensch zu spielen und dies hier rauszulassen ?

Zitat:

Durch die hier verhängte Strafe hat er NULL hinzugelernt!

Und darum ging es mir in meinen Texten!

Das ist deine bescheidene Meinung die hier niemanden interessiert.

Und denkst du wenn du mit dem Zeigefinger kommst hat dies mehr Einfluss auf den TE ?

Du bist irgendwie komisch, der einzige Zweck deiner Postings liegt in der Provokation, und keiner außer dir weiß warum.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Und wenn ich dann noch lese, dass er sich schon darauf vorbereitet, dass er bald mit bis zu 0,5 Prom. fahren kann ist der TE für mich ein 100% Kandidat für eine Schulung!

Da ist dein Problem, du interpredierst da etwas in dich hinein was der TE nie so gesagt hat, du willst den TE auf Teufel komm raus in eine von dir abgestempelte Ecke stellen, und du lässt es in deinem Kopf erst gar nicht zu, dass es auch anders sein kann.

Ich stempel dich jetzt mal genauso ab wie du den TE:
Bist du nur in Foren so, oder hast du außerhalb des Internets das selbe Problem ?

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Waren die 0,6 Promille das Ergebnis einer Atemalkoholprobe oder einer Blutprobe?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Waren die 0,6 Promille das Ergebnis einer Atemalkoholprobe oder einer Blutprobe?

ich musste 1 mal pusten als ich angehalten wurde und dann 2 mal bei einem "genaueren" gerät im revier

0.6 Promille hat man nie bei 1L Bier. Vor allem wenn man vom Alkohol "nichts mehr merkt" und der Konsum einige Zeit vorher war.
Warum beschwerst du dich, dass noch ein Drogentest gemacht wurde? Sei doch froh wenn du vorher weißt, dass du nichts zu befürchten hast und mach den Test mit wohlwollen. Hier mit 284 ausdrucksstarken Worten zu erklären, dass du dich nicht wie der Prinz von Zamunda bei der Kontrolle behandelt wurdest ist mir schleierhaft. Immerhin wurdest du vorher beim Fahren eines Mobils unter Alkoholeinfluss überführt. Ich habe mit dir kein Mitleid und ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Sowas gehört nunmal nicht auf die Straße....auch wenn man "nichts mehr gespührt" hat. Was auf dich zukommen wird haben dir die netten Polizisten nicht erklärt? Lass es auf dich zukommen und LERNE daraus!
Warum wurdest eigentlich angehalten? Allgemeine Kontrolle, oder bist auffällig gefahren? 0,6 ist über der max Grenze und ich denke, dass du in naher Zeit ein bisschen zu Fuß gehen wirst.
*Prost*

Ein 0,2er Glas Bier hat ca. 0,1 Promille.
Bei einem Liter sind das ca. 0,5 Promille.
Der Körper baut ca. 0,1 Promille pro Std. ab, vorausgesetzt man trinkt nichts mehr danach.
Als Verkehrsteilnehmer sollte man überhaupt keinen Alk trinken,
ich denke ein Fahrverbot von mind. einem Jahr und eine saftige Geldstrafe wäre gerecht.
Dann hat man genug Zeit darüber nachzudenken. 

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Ich hab mir jetzt hier nichts durchgelesen, aber es ist so, dass man nichts trinken darf währen der fahrt. Allerdings gibt es keine 0,0 Grenze sondern eine 0,2 Promille Grenze, da der Körper hauseigenen Alkohol durch einen Gräungsprozess im Magen haben kann. Daher gilt für den "Anfänger"-Paragraphen eigt 0,2 Promille als Grenze. Mal entsprechende Kommentierungen durchlesen, wie da der aktuelle Rechtsstand ist.

es könnte bei unter 0,2 ‰ davon kommen wenn man nichts sagt bzw. sich nicht beim Trinken erwischen läßt.

Hat man wie im Nachbarthema (zur Zeit) zum Thema Bier im Auto aber die Flasche/Dose in der Hand und gibt es vielleicht auch noch zu - tja...

So jetzt brösel ich auch den 24c mal auf.

- In der Probezeit oder unter 21 Jahre generell
-> 1. nicht während der Fahrt alkohol trinken
-> 2. kein Fahrtantritt trotz Wirkung alkoholischer Getränke
=> Vorsatz oder Fahrlässigkeit reicht aus

1. Tatalternative
Verbot der Aufnahme von alkoholischen Getränken während der Fahrt während der Fahrt.

Alkoholische Getränke
Bier, Schnaps, Wein, Mischgetränke

Nicht:
Alkoholfreies Bier
Alkoholhaltige Lebensmittel
Medizin
Drogen (§ 24 a StVG)

Subjektiver Tatbestand

Vorsätzlich handelt, wer weiß oder min. billigend in Kauf nimmt, als Kfz-Führer während der Fahrt ein alkoholisches Getränk zu sich genommen zu haben.
=> Verstöße gegen das Handlungsverbot i.d.R vorsätzlich

2. Tatalternative

Verbot des Fahrens unter der Wirkung alkoholischer Getränke

Wirkung
Veränderung der physischen oder psychischen Funktionen
0,2 %o BAK
0,1 mg/l AAK

Subjektiver Tatbestand

Vorsätzlich handelt, wer die Fahrt antritt, obwohl er weiß oder min. billigend in Kauf nimmt, dass der konsumierte Alkohol zu einer BAK von min. 0,2 %o bzw. einer AAK von 0,1 mg/l geführt hat oder wem es gleichgültig war, welche Alkoholkonzentration er hat
=> Konsum + Wirkung

Fahrlässig handelt, wer trotz Kenntnis des Alkoholkonsums ein Kfz führt
Es gibt zwar keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Kraftfahrer aufgrund seines subjektiven Befindens feststellen müsste, dass der getrunkene Alkohol bereits eine Wirkung erzielt hat.
Jedoch ist aufgrund der niedrigen Werte und der allgemeinen Kenntnis über die Wirkung von Alkohol zu unterstellen, dass der Betroffene annehmen konnte, unter der Wirkung von Alkohol zu stehen.

Ausnahme:
Beimischung von Alkohol in das Getränk des Betroffenen ohne dessen Kenntnis

Rechtsfolge:
- Regelbuße 250 €, 2 Punkte, kein Fahrverbot
- während Probezeit Probezeitverlängerung, Aufbauseminar
- MPG nicht vorgesehen

Täter / Teilnehmer:
- Eigenhändiges Delikt = Täter ist Fahrzeugführer
- Beteiligung möglich
(Beachte: Halterverantwortung)

Unter Alkohol ein Auto führen ist mit das schlimmste was man machen kann, jedoch gibt es KEINE 0,0 Promille Grenze.

theoretisch schon, nur praktisch werden Werte unter 0,2 ‰ nicht vom Gerät angezeigt oder könnten von etwas anderem kommen. 😁

Man könnte theoretisch bei 0,1 ‰ eine Blutprobe entnehmen und eine Begleitstoffanalyse machen. 😎

Allerdings wäre das ein schwerwiegender Eingriff und potentiell eine Körperverletzung und der §24c StVG ist nur eine Ordnungswidrigkeit, also macht man es nicht.

Was für eine Proll-Schilderung eines alkoholisierten Autofahrers!
Die Beamten sind SCHWEINE - nicht der TE.🙄 Da sieht man, wie ein paar Bierchen die Sichtweise des Alkoholsünders vernebeln! Und dann noch ans Steuer😕

Zumal man unter 21 eh 0,2 Promille haben darf, da der Körper biologisch bedingt eigenen Alkohol produzieren kann durch Gärungsprozesse im Magen. Daher passiert unter 0,2 Promille rechtlich gesehen sowieso nix 🙂

@Kai70

Was ist ein GUTMENSCH? Der muss abgrundtief schlecht sein, wenn er sich erlaubt, einem Menschen wohlmeinend ein wenig ins Gewissen zu reden. Wir sind hier nicht auf dem Amt, wo man gefälligst nur knapp und bündig zu einem Sachverhalt Stellung beziehen muss und das Menschliche außen vor bleibt. Wenn man sich in einem Forum nur noch per Paragraphen, Gesetzen und Verordnungen mitteilen kann, könnte das zum Tod dieser Diskussionsplattform führen.
Also ich konnte mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass der TE schon einmal seine kleine Temposünde herunter gespielt hat und uns eigentlich fröhlich durch die Blume mitteilt, dass die trockene Zeit ja bald ein Ende haben wird.

Das Alkoholiker hier ihr Problem öffentlich machen ist schon der Hammer.
Sie sollten sich mal Gedanken über professionelle Hilfe machen.
Alkoholismus im Verkehr ist ein absolutes NoGo.
Nicht auszudenken das sie nicht nur sich selbst gefährden sondern auch andere Verkehrteilnehmer.
Meiner Meinung nach sollte man solchen verantwortungslosen Menschen der FS auf Lebzeit entziehen.
 

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


0.6 Promille hat man nie bei 1L Bier.

Ich habe gerade mal einen Promillerechner bemüht.

Bei meinen Werten, 1,82 Meter, 81 Kg männlich, 2x0,5 Liter Bier, getrunken in einer Stunde sagt der Rechner 0,7 Promille.

Hallo Dicker! Und spürst nichts? Fit wie ein Turnschuh? Andere fahren in "Deinem Zustand", Du aber nicht!! Es sei denn, der Promilleabbau ginge heute schneller weil ja Sonntag ist😁😁

Auch hier brauchts keine Diskussion um Alkoholismus etc.

Bitte einfach die Frage beantworten, ansonsten bitte Finger von der Tastatur lassen...

Gruß Tecci

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