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ALD Leasingende: Fahrzeug wird nicht abgeholt

Themenstarteram 21. Oktober 2023 um 19:29

Vertragsende war am 14.09.23. Die Fahrzeugabholung am Wohnort wurde fristgerecht angemeldet. Lt. ALD ist der Dienstleister überlastet und deshalb kann sich die Abholung verzögern. Das Auto steht seit dem Vertragsende abgemeldet und unversichert auf meinem frei zugänglichen Stellplatz. Lt. ALD bin ich bis zur Abholung in der Haftung und mir wurde vorgeschlagen auf eigene Rechnung eine Ruheversicherung abzuschließen. Das ist jedoch nicht möglich, da das Grundstück dafür umzäunt sein muß. Die zweite Variante ist die Rückgabe beim Händler. Der Händler hat mir erklärt, daß er seit Jahresbeginn nicht mehr mit ALD zusammenarbeitet, aber mir angeboten das Auto anzunehmen. Ich muß aber ebenfalls mit ca. 6 Wochen rechnen bis das Auto abgeholt wird. Das Auto würde dort im Freien und freizugänglich stehen. Ich wäre ebenfalls in der Haftung für evtl. Schäden durch Hagel oder Vandalismus. Die 3. Variante wäre die Rückgabe bei ALD in Dorfmark ca. 550 km entfernt. Der Spaß würde ca. 200 Euro kosten und ich wäre einen Tag unterwegs.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht ?

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56 Antworten

Wo liest du heraus dass das Fahrzeug weiter genutzt werden darf? Wenn ich mal vermuten dürfte, wird der Leasinggeber die zusätzliche Nutzung über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus in Rechnung stellen.

am 31. Oktober 2023 um 20:13

Zitat:

@Scimitar83 schrieb am 31. Oktober 2023 um 20:08:32 Uhr:

Wo liest du heraus dass das Fahrzeug weiter genutzt werden darf? Wenn ich mal vermuten dürfte, wird der Leasinggeber die zusätzliche Nutzung über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus in Rechnung stellen.

Da der Leasingvertrag erst mit Rückgabe des Fahrzeugs endet und das Fahrzeug ja weiterhin versichert ist, sollte das kein Problem darstellen. Einzig die Mehrkilometer werden natürlich in Rechnung gestellt.

Und die Schuld liegt ja nicht bei mir, die Anmeldung für die Rückgabe ist schriftlich und pünktlich erfolgt.

Da ich eh erwäge das Fahrzeug zu kaufen und mir ein bisher sehr überzogenes Angebot gemacht wurde, ist es mir ganz recht, wenn es länger dauert, da das Fahrzeug so weiterhin an Wert verliert. Und da ALD von diesem Fahrzeug schon etliche Modelle in verschiedenen Autobörsen gelistet hat, denke ich das sie froh sind das Fahrzeug los zu sein.

Endet der Vertrag wirklich erst mit der Rückgabe des Fahrzeugs oder ist das Ende nicht vertraglich festgelegt? In meinem Verträgen stand immer ein konkretes Enddatum drin. Ich hätte mir zumindest schriftlich eine Genehmigung für die Weiternutzung unter Angabe der Kosten geben lassen.

Sehe ich genauso wie mein Vorredner.

Konkretes Datum zum vertragsende steht und stand immer in meinen Verträgen drin. Sogar der Ort wo ich das Fahrzeug abgegeben musste.

Hab aber auch mit ALD nix am Hut, außer das die 20 km von hier eine Außenstelle haben.

Nach meiner Auffassung habe ich als LN ganz eindeutig eine bringeschuld.

Auf eine kostenfrei Nutzung würde ich nicht hoffen.

am 1. November 2023 um 0:10

Zitat:

@x3black schrieb am 31. Oktober 2023 um 22:48:20 Uhr:

Sehe ich genauso wie mein Vorredner.

Konkretes Datum zum vertragsende steht und stand immer in meinen Verträgen drin. Sogar der Ort wo ich das Fahrzeug abgegeben musste.

Hab aber auch mit ALD nix am Hut, außer das die 20 km von hier eine Außenstelle haben.

Nach meiner Auffassung habe ich als LN ganz eindeutig eine bringeschuld.

Auf eine kostenfrei Nutzung würde ich nicht hoffen.

Ich hätte auch die Möglichkeit das Fahrzeug nach Dorfmark zu bringen, was aber höhere kosten und Mühen mit sich bringen würde.

Und da ich mich für die Abholung entschieden habe, diese aber seitens ALD nicht pünktlich durchgeführt wurde, kann ich ja nichts dafür. Ich hätte die Mehrkilometer ja auch in der regulären Zeit dazu fahren können. Und durch die verspätete Abholung nimmt der Leasinggeber ja das weitere Altern in Kauf.

Ich glaube nicht, dass das so funktioniert. Nutzung und Abholung sind zwei völlig verschiedene Vorgänge.

Themenstarteram 1. November 2023 um 8:41

Ein ALD Kundenbetreuer hat bestätigt, dass ich das Auto bis zur Abholung weiter nutzen kann. Ich habe über den Rechtsschutz mit einem Anwalt gesprochen, der das ebenfalls bestätigt hat. Der Leasinggeber befindet sich im Annahmeverzug und hat deshalb keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

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Hmm, das sieht aber eher nach einem Merkblatt von KIA aus, was steht im im eigentlichen Leasingvertrag mit ALD drin?

Auf jeden Fall steht da aber auch das die leasingraten bis zur Abgabe weiter zu entrichten sind.

Alles andere würde mich persönlich wundern.

Themenstarteram 1. November 2023 um 19:20

Zitat:

@x3black schrieb am 1. November 2023 um 13:33:54 Uhr:

Hmm, das sieht aber eher nach einem Merkblatt von KIA aus, was steht im im eigentlichen Leasingvertrag mit ALD drin?

Auf jeden Fall steht da aber auch das die leasingraten bis zur Abgabe weiter zu entrichten sind.

Alles andere würde mich persönlich wundern.

Das ist die Ankündigung von ALD das der Vertrag ausläuft und man sich für die Art der Rückgabe entscheiden soll. Im Leasingvertrag gibt es den Punkt "Rückgabeverzug" aber da geht es nur um den Leasingnehmer, eigentlich klar.

Das Leasingraten weiter zu entrichten sind ist klar, gilt aber nur für den Fall das der Leasingnehmer mit der Rückgabe in Verzug gerät.

am 3. November 2023 um 9:19

Es würde mich wundern, wenn ALD nicht noch daherkommt mit dem Argument "da Sie nicht abgemeldet oder zumindest das Auto stehen lassen haben, berechnen wir Ihnen die Mehr-Zeit". Würden damit imho nicht durchkommen, aber wie gesagt, würde mich wundern, wenn sie es nicht versuchen...

Aber andersrum: Angenommen, jemand will das Fahrzeug sicher nicht mehr nutzen, weil er schon den Nachfolger stehen hat, wer zahlt für Steuer und Versicherung? Einfach das auf der Straße stehende Fahrzeug selbst abmelden würde ja nicht gehen.

Gibts hier schon was neues zu berichten?

das was ich hier lese beunruhigt mich, aber trifft mich leider auch selbst. Es ist anscheinend schier unmöglich, derzeit bei ALD oder beim Vertragshändler (der weigert sich auch dies anzunehmen), den Wagen abzugeben. Also außer in Dorfmark, aber dafür einen extra Tag Urlaub nehmen und quer durch Deutschland reisen ist sicher keine attraktive Option.

Ich hatte nach langen Versuchen auch das "Glück" mal eine Dame von ALD am Telefon zu haben. Die war sichtlich bemüht und freundlich, aber auch hochgradig verzweifelt und sagte auch, dass sie schon gar nicht mehr so recht wisse, was sie noch sagen darf.

Die o.g. Vorschläge, den Wagen irgendwo abstellen ohne Anmeldung erachte ich für gefährlich. Weiter angemeldet erachte ich für nicht zumutbar, wenn ich ihn nicht nutze. Ihn zu nutzen im guten Glauben ist m.E. auch falsch. Was wäre denn im Fall eines Unfalls. Kann dann ALD moppern, weil gefahren nach Leasingvertragsende. Bei mir steht übrigens drin "vertragliches Ende 6.12.2023" Keine Ahnung, ob das durch andere Klauseln ausgehebelt werden kann und man dann zwischen vertraglichem und tatsächlichem Ende unterscheidet.

Ist hier irgendwer mit ALD zu einer gemeinsamen Einigung gekommen, die besagt, wie Nutzung und perspektivische Abholung aussehen kann?

Was mich abschließend wundert: ALD macht hiermit doch die totale Kapitalvernichtung. Ist es da nicht billiger paar Studenten zu beschäftigen, die Autos abholen?

Ich glaube die Kapitalvernichtung ist denen völlig schnurz. Das schmälert den Gewinn und damit vermutlich die Steuerlast. Außerdem werden die sich mMn schon am LN später schadlos halten.

Ich weiß schon warum ich über ALD keinen Leasingvertrag mache.

Immerhin gibt es ja die Möglichkeit das Fahrzeug in Dorfmark abzugeben, ob es (un)attraktiv für den LN ist steht auf einem anderen Blatt.

Ich glaube ich persönlich würde den Weg wählen mit der direkten Abgabe.

Hallo ich habe genau das gleiche Problem. Warte jetzt schon 12 Wochen. Von ALD wurde gesagt es dauert 12 Wochen. Das Auto steht jetzt unversichert in der Garage , mein neuer im Schnee auf der Strasse. Finde das eine absolute Unverschämtheit von ALD. Zurückbringen ist keine Option. Weiss jemand ob wir da irgendeine rechtliche Grundlage haben? Würde es wann bringen eine Standgebühr anzudrohen?

Unversichert wäre mir zu heikel. Diebstahl, Hochwasser etc.. Wenn bei der Rückgabe noch ein Teilkasko-Schaden auftaucht (Steinschlag in der Windschutzscheibe oder Mikrohagelschaden), wird es blöd.

Bietet die Versicherung nicht hier etwas für ein kleines Geld an (analog zu Saisonfahrzeugen)?

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