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Airbag Steuergerät

Themenstarteram 30. November 2009 um 13:30

Bei einer Reifenpanne ist der R. Seitenairbag ausgelöst.

Frage: Kann ich das Steuergerät wieder zurücksetzen oder muss es neu?

Seitenairback müsste auch noch rein? Bj. 2004.

 

Gruß

Beste Antwort im Thema
am 17. Juni 2010 um 22:14

Zitat:

Original geschrieben von hako555

 

Nicht so ganz.

Noch keine Bremsbeläge selbst gewechselt? Die haben auch eine ABE .

Im Fall des Airbags sicherlich richtig.

Gruß

:D:D:D Der war gut :D

Was hat das jetzt mit der ABE zu tun ???

Gruss TAlFUN

23 weitere Antworten
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23 Antworten

Alles ein Fall für Deine Ford Werkstatt.

Den Seitenairbag muss auf jeden Fall erneuern, auch den Sitzbezug. Laut Ford muss man auch das Airbag-Steuergerät erneuern ... zurücksetzen geht nicht.

Wie schon erwähnt Bitte in einer (Ford) Werkstatt machen lassen.

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 20:25

geht ein anderes Steuergerät ohne Fehler einzubauen?

am 17. Juni 2010 um 20:42

Ist immer noch ein Fall für die Werkstatt !

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 21:06

Schlaue Sprüche...Wenn ich immer eine Werkstatt brauche, wofür brauche ich das Forum???

Einfache Fragen: Wie lese ich den Blinkcode aus?

Wie kann ich den Fehlerspeicher löschen? (es gibt Anbieter die das können. Auch ohne Werkstatt!)

Kann ich die Steuergeräte untereinder tauschen?

Bitte nur kompetente Antworten mit Fachwissen! In die Werkstatt fahren kann jeder auch so.

KA Bj.2004 mit Seitenairbags.

Danke und Gruß

am 17. Juni 2010 um 21:08

Da Du aber als Laie nicht an dem System schrauben darfst, wirst Du auch keine Antworten bekommen.

Ausser, ist ein Fall für die Werke.

Nicht umsonst mussten wir zur Schulung.

Und ein mechaniker ohne Sprengstoffausbildung darf da auch nicht ran.

Zudem kommt, das wir & die Betreiber eines Forums sich strafbar machen mit Anleitung für solche Systeme.

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 21:17

Was ist an der Frage 1 und 3 strafbar??

am 17. Juni 2010 um 21:20

Das lesen fällt Dir ja schon schwer.

Und denn soll es klappen, eine Anleitung zu lesen?

am 17. Juni 2010 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von hako555

Was ist an der Frage 1 und 3 strafbar??

Moin:)

Nichts, sie sind nur im falschen Thema;)

Zum Thema Airbag Steuergerät:

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Gruss TAlFUN

MT Moderation

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 21:40

Nun macht mal halb lang. Wer will an der Anlage arbeiten?? Hier geht es um Wissen, Info Austausch usw. Und das ist nicht verboten. Noch nicht ! Abgesehen davon ist das Auslesen des Fehlerspeichers

nichts illegales.

In diesem Sinne..

am 17. Juni 2010 um 21:43

Zitat:

Original geschrieben von hako555

Nun macht mal halb lang. Wer will an der Anlage arbeiten?? Hier geht es um Wissen, Info Austausch usw. Und das ist nicht verboten. Noch nicht ! Abgesehen davon ist das Auslesen des Fehlerspeichers

nichts illegales.

In diesem Sinne..

Moin hako555,

habe ich auch nicht behauptet oder?

Nur den Austausch des Airbagsteuergerätes muss eine dafür zugelassene Fachwerkstatt vornehmen.

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Das lesen fällt Dir ja schon schwer.

Und denn soll es klappen, eine Anleitung zu lesen?

Das mit dem Lesen bekomme ich schon in den Griff, dass lass schon meine Sorge sein.

 

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von hako555

Nun macht mal halb lang. Wer will an der Anlage arbeiten?? Hier geht es um Wissen, Info Austausch usw. Und das ist nicht verboten. Noch nicht ! Abgesehen davon ist das Auslesen des Fehlerspeichers

nichts illegales.

In diesem Sinne..

Moin hako555,

habe ich auch nicht behauptet oder?

Nur den Austausch des Airbagsteuergerätes muss eine dafür zugelassene Fachwerkstatt vornehmen.

Gruss TAlFUN

Wenn ich weiss, das es geht und was dazu notwendig ist, würde ich damit selbstverst. eine

Werkstatt beauftragen. Es ist aber leider so, dass Sie einem was vom Pferd erzählen und der

Kunde nur zahlt. Um dem vorzubeugen braucht mann das nötige Wissen.

Nicht war?

am 17. Juni 2010 um 21:55

Das Problem ist aber doch, das es trotzdem veröffentlich wird.

Dir dient es als Info und anderen fliegt nachher der Kopf vom Hals, weil sie dies in die Tat umsetzen.

Und denn brennt die Luft.

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