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Airbag Lenkrad zu Sportlenkrad? (no Airbag)

VW Vento 1H

Hallo ich habe vor mein Airbag Lenkrad gegen ein Sportlenkrad auszutauschen!
Dazu brauche ich ja das raid no Airbag Kit!Das Kit besteht doch aus der Narbe oder?Und gibt es dafür eine ABE?Und welches Sportlenkrad empfehlt ihr mir, von der Größe her, z.B 28er 30, 32er usw.?
Hier mal das no Airbag kit.
Und muss ich dann noch zum Tüv bzgl. Eintragung weil ich 9J Felgen habe!
 
 
 http://cgi.ebay.de/...2398QQihZ006QQcategoryZ73015QQrdZ1QQcmdZViewItem

25 Antworten

'n Abend zusammen ! 🙂

hurz' Ausführungen dürfte wahrscheinlich nichts mehr hinzuzufügen sein, aber "man" kann sich dann ja auch nochmal ->das hier<- anschauen! 😉

Ansonsten dürfte die SuFu auch noch so manch interessantes und lehrreiches zur Thematik zu Tage fördern.....inkl. so manchem Statement eines Moderatoren dazu! 😉

Gruß, Dynator 🙂

Sry dass ich das so krass sage aber:

Ich bin froh dass man nicht so einfach rückrüsten kann um solche Idioten vor sich selbst zu schützen und vor der Allgemeinheit.

Mir ist es relativ wurscht ob jemand in seinem Auto überlebt oder nicht nur weil er den Airbag ausgebaut hat. Mir gehts primär darum: Sollte der Depp überleben ist er mit Sicherheit stärker verletzt als mit Airbag und die Krankenhaus-Rechnung wird mit Sicherheit um einiges höher ausfallen. Und wer darf letztendlich wieder dafür löhnen? Wir alle durch höhere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weil das Gesundheitssystem wieder pleite ist.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


nur weils eingetragen wird ist e snicht gleich legal siehe xenon in halogenscheinwerfer

vorallem wenns gegen die stvzo ist ist die eintragung zum arschabwischen

Hallo Himeno,

dann nenne mir bitte den Abschnitt der STVZO in der der Passus steht, dass ich dieses nicht umrüsten darf.
Ich habe da bisher nichts gefunden, aber vielleicht kannst du mir den Paragraphen nennen.

Alles was sonst hier hier beschrieben wir bezieht sich auf die Umrüstung in einer VW-Werkstatt. Die VW-Werkstätten erhalten keine Genehmigung, das ist vollkommen richtig.

Gruß

Oh man....man muss schon echt wenig Hirn haben um einen Airbag ausbauen zu wollen um so ein lächerliches "Sportlenkrad" einbauen zu wollen. Wenn du sowas machst und dann nen Unfall baust kann es sein dass noch nicht mal deine Versicherung den Schaden an dir übernimmt (Sach- und Personenschaden), geschweige denn den deines Beifahrers.Übrigens vollkommen EGAL ob du einen TÜV findest der es dir einträgo oder nicht, auch dann ist es illegal.

Immer diese boah-geil-ey-Sachen einbauen wollen und damit essentielle Sicherheitsmerkmale ausser Gefecht setzten.

Kommt gleich nach "Wie deaktiviere ich den Anschnall- Warner".

Sorry, aber da krieg ich echt was an mich wenn ich so einen Schwachsinn lese....

Benny

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Zitat:

Original geschrieben von eaglevision993


Kommt gleich nach "Wie deaktiviere ich den Anschnall- Warner".

Wundert mich das noch keiner mit Jubi-Gurten gefragt hat wie er die Gurtstraffer deaktivieren kann um die Gurte nachm Unfall noch verticken zu können.

*einwenigbaldrianteeeinschenkunddergesamtenrundeanbiet* 😉

Zitat:

Original geschrieben von Pannenhelfer


Hallo Himeno,

dann nenne mir bitte den Abschnitt der STVZO in der der Passus steht, dass ich dieses nicht umrüsten darf.
Ich habe da bisher nichts gefunden, aber vielleicht kannst du mir den Paragraphen nennen.

Alles was sonst hier hier beschrieben wir bezieht sich auf die Umrüstung in einer VW-Werkstatt. Die VW-Werkstätten erhalten keine Genehmigung, das ist vollkommen richtig.

Gruß

Dann erläutere doch bitte mal den Unterschied hinsichtlich der Rückrüstung zwischen einem VW-Servicepartner und einer "Freien bzw. Nicht Markengebundenen" Werkstatt.

Wo soll denn die Basis für eine Rückrüstung bei einer NICHT MARKENGEBUNDENEN Werkstatt herkommen, damit man dort rechtmässig eine Rückrüstung durchführen dürfte ?

Es ist wurscht, wer eine Rückrüstung durchführen will, entweder man hat eine ABE oder eine Herstellerfreigabe.

Herstellerfreigabe dafür gibts nur unter bestimmten Umständen, Lenkräder mit ABE dafür gibts auch nicht !
Bitte erläutere, auf welcher Basis eine Rückrüstung rechtmässig durchführbar sein soll !!
Und das hat G A R N I X mit STVO / STVZO zu tun !

Solange die Rückrüstung weder auf einer ABE noch auf einer Herstellerfreigabe basiert, kann da übrigens auch N I X rechtmässig eingetragen werden !
Wird es dennoch eingetragen, ist diese Eintragung mangels Grundlage nicht rechtmässig
und erlangt daher auch keine Rechtsgültigkeit !

Dat is genauso wie bei der beliebten Aussage, man könne bestimmte Fahrzeuge mit XENON nachrüssten, OHNE ALWR und SWRA !
Dafür gibts NUR 2 Fahrzeugtypen, die das genehmigt haben !
Alle anderen, die sowas bei anderen Fahrzeugtypen eingetragen haben, haben pech, da diese Eintragung nicht rechtswirksam ist, solche Fahrzeuge können JEDERZEIT STILLGELEGT werden

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von Pannenhelfer


Hallo Himeno,

dann nenne mir bitte den Abschnitt der STVZO in der der Passus steht, dass ich dieses nicht umrüsten darf.
Ich habe da bisher nichts gefunden, aber vielleicht kannst du mir den Paragraphen nennen.

Alles was sonst hier hier beschrieben wir bezieht sich auf die Umrüstung in einer VW-Werkstatt. Die VW-Werkstätten erhalten keine Genehmigung, das ist vollkommen richtig.

Gruß

Dann erläutere doch bitte mal den Unterschied hinsichtlich der Rückrüstung zwischen einem VW-Servicepartner und einer "Freien bzw. Nicht Markengebundenen" Werkstatt.

Wo soll denn die Basis für eine Rückrüstung bei einer NICHT MARKENGEBUNDENEN Werkstatt herkommen, damit man dort rechtmässig eine Rückrüstung durchführen dürfte ?

Es ist wurscht, wer eine Rückrüstung durchführen will, entweder man hat eine ABE oder eine Herstellerfreigabe.

Herstellerfreigabe dafür gibts nur unter bestimmten Umständen, Lenkräder mit ABE dafür gibts auch nicht !
Bitte erläutere, auf welcher Basis eine Rückrüstung rechtmässig durchführbar sein soll !!
Und das hat G A R N I X mit STVO / STVZO zu tun !

Solange die Rückrüstung weder auf einer ABE noch auf einer Herstellerfreigabe basiert, kann da übrigens auch N I X rechtmässig eingetragen werden !
Wird es dennoch eingetragen, ist diese Eintragung mangels Grundlage nicht rechtmässig
und erlangt daher auch keine Rechtsgültigkeit !

Dat is genauso wie bei der beliebten Aussage, man könne bestimmte Fahrzeuge mit XENON nachrüssten, OHNE ALWR und SWRA !
Dafür gibts NUR 2 Fahrzeugtypen, die das genehmigt haben !
Alle anderen, die sowas bei anderen Fahrzeugtypen eingetragen haben, haben pech, da diese Eintragung nicht rechtswirksam ist, solche Fahrzeuge können JEDERZEIT STILLGELEGT werden

Ich glaube wir reden in einigen Punkten aneinander vorbei:

1. Häufig wird hier die STVZO herangezogen die angeblich eine Rückrüstung verbietet. Nur keiner kann mir den genauen Passus nennen.

2. Eine reine VW-Werkstatt wird, wie du es auch schreibst, keine Genehmigung zu einer Umrüstung erteilen (es sei denn aus bekannten körperlichen Gründen). Das liegt aber eher an den negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit vermeintlich deaktivierten Airbags, die dann doch plötzlich auslösten. Eine VW-Butze wird auch dann nicht umbauen, wenn die entsprechenden offiziellen ABEs oder Freigaben vorliegen. Sie machen es einfach nicht.

3. Eine freie Fachwerkstatt, die die "Auflagen der Sprengstoffgenehmigung" erfüllen fragen sicherlich nicht beim jeweiligen Hersteller an, ob sie eine Umrüstung durchführen dürfen.

Wie sieht das mit den Raid Rückrüstadaptern denn aus? Hier gibt es eine ABE für alle Raid 13-Lenkräder. Zusätzlich muss hier die Bescheinigung des fachgerechten Umbaus mitgeführt werden. Damit ist für mich eine legale Rückrüstung möglich. Oder ist dieses offizielle KBA-Papier ungültig?

Das ich allgemein keine Umrüstung durchführen kann, wenn keine Freigaben bzgl. Adapter oder Lenkrad vorliegen, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Das ist an sich klar.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Pannenhelfer



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Dann erläutere doch bitte mal den Unterschied hinsichtlich der Rückrüstung zwischen einem VW-Servicepartner und einer "Freien bzw. Nicht Markengebundenen" Werkstatt.

Wo soll denn die Basis für eine Rückrüstung bei einer NICHT MARKENGEBUNDENEN Werkstatt herkommen, damit man dort rechtmässig eine Rückrüstung durchführen dürfte ?

Es ist wurscht, wer eine Rückrüstung durchführen will, entweder man hat eine ABE oder eine Herstellerfreigabe.

Herstellerfreigabe dafür gibts nur unter bestimmten Umständen, Lenkräder mit ABE dafür gibts auch nicht !
Bitte erläutere, auf welcher Basis eine Rückrüstung rechtmässig durchführbar sein soll !!
Und das hat G A R N I X mit STVO / STVZO zu tun !

Solange die Rückrüstung weder auf einer ABE noch auf einer Herstellerfreigabe basiert, kann da übrigens auch N I X rechtmässig eingetragen werden !
Wird es dennoch eingetragen, ist diese Eintragung mangels Grundlage nicht rechtmässig
und erlangt daher auch keine Rechtsgültigkeit !

Dat is genauso wie bei der beliebten Aussage, man könne bestimmte Fahrzeuge mit XENON nachrüssten, OHNE ALWR und SWRA !
Dafür gibts NUR 2 Fahrzeugtypen, die das genehmigt haben !
Alle anderen, die sowas bei anderen Fahrzeugtypen eingetragen haben, haben pech, da diese Eintragung nicht rechtswirksam ist, solche Fahrzeuge können JEDERZEIT STILLGELEGT werden

Ich glaube wir reden in einigen Punkten aneinander vorbei:
1. Häufig wird hier die STVZO herangezogen die angeblich eine Rückrüstung verbietet. Nur keiner kann mir den genauen Passus nennen.
2. Eine reine VW-Werkstatt wird, wie du es auch schreibst, keine Genehmigung zu einer Umrüstung erteilen (es sei denn aus bekannten körperlichen Gründen). Das liegt aber eher an den negativen Erfahrungen im Zusammenhang mit vermeintlich deaktivierten Airbags, die dann doch plötzlich auslösten. Eine VW-Butze wird auch dann nicht umbauen, wenn die entsprechenden offiziellen ABEs oder Freigaben vorliegen. Sie machen es einfach nicht.
3. Eine freie Fachwerkstatt, die die "Auflagen der Sprengstoffgenehmigung" erfüllen fragen sicherlich nicht beim jeweiligen Hersteller an, ob sie eine Umrüstung durchführen dürfen.
Wie sieht das mit den Raid Rückrüstadaptern denn aus? Hier gibt es eine ABE für alle Raid 13-Lenkräder. Zusätzlich muss hier die Bescheinigung des fachgerechten Umbaus mitgeführt werden. Damit ist für mich eine legale Rückrüstung möglich. Oder ist dieses offizielle KBA-Papier ungültig?

Das ich allgemein keine Umrüstung durchführen kann, wenn keine Freigaben bzgl. Adapter oder Lenkrad vorliegen, darüber brauchen wir uns nicht zu unterhalten. Das ist an sich klar.

Gruß

Zu 1) das hat GARNIX mit STVO / STVZO zu tun !

Zu 2) Ein VW - Servicepartner (VW-Werkstatt) kann dafür keine Freigabe erteilen !
Eine Freigabe für sowas bekommt man NICHT von einem Servicepartner, sondern vom Hersteller !

Zu 3) Dafür würde man benötigen :
-Lenkrad OHNE Airbag MIT ABE für Fahrzeuge MIT AIRBAG (Bitte mal nen Link zu sowas geben)
-Rückrüstadapter, welches mit DIESEM Lenkrad verbaut werden darf + ABE für das Fahrzeug, in dem es verwendet werden soll !

-TÜV - Abnahme und -Eintragung!

In 2006 gab es dahingehend bezüglich Abnahme solcher Dinge eine Änderung, daß derartige Umbauten nicht mehr eintragubungsfähig sind.
Altumrüstungen haben Bestandschutz.

Warum bieten wohl Hersteller wie RAID inzwischen verstärkt Sportlenkräder MIT Airbag an ?

Auch eine NICHT MARKENGEBUNDENE WERKSTATT kann NICHT gegen Herstellervorgaben / ABE verstossen.
Wird sowas eingetragen, ist das trotzdem nicht rechtens.

Der Mensch, der Dir gesagt hat, wird eingetragen, sollte bitte mal in die AKTUELLEN INFOS dazu schauen.

Hab übrigens auch schon jemanden gehabt, der erst gesagt hat, "Eintragung kein Problem", als es dann soweit war, gings nicht mehr !

Also noch mal kurz zusammengefasst, ich hab das in einem Corsa b (Bj. 98) dieses Jahr erst durch:

Habe eine Raid-Rückrüstnabe, welche in Verbindung mit Raid Typ 13 in 320mm Durchmesser zulässig ist. Mit gültiger ABE, welche nicht zurückgezogen oder sonstiges ist. Diese ist speziell für meine Fahrzeug-ABE zulässig (wurde natürlich vorher geprüft), es geht nämlich wirklich nicht bei allen Versionen (evtl. Baujahrabhängig?).

Diese sollte mir eine Opel-Werkstatt umrüsten und bestätigen. Hat Sie aber nicht, aus den o.g. Gründen. Bin dann zum Tuner gefahren, hab dort umrüsten lassen, und mit der Bescheinigung habe ich das Ganze (völlig legal!!) bei der Dekra eintragen lassen. Ansonsten hinterlegt mir bitte eine Quelle/Gesetz, warum das nicht legal wäre?!

Ergo: Es geht noch, wenn die entsprechenden Gutachten/ABE´s wasserdicht dabei sind. Dass es nicht ausnahmslos für alle Autos geht, sei unbestritten.

PS: Über Sinn und Zweck der Rückrüstung gilt es an dieser Stelle nicht zu diskutieren!

@ hurz100: Die von Dir hinterlegte Pdf hat keinen gesetzlichen Charakter, sondern ist eine VW-interne Anweisung bei Arbeiten in VW-Werkstätten. Diese setzt nicht die bestehende ABE zu LR und RRA ausser Kraft! Und das zusätzlich zu den ABE´s eine Herstellerfreigabe bei der Eintragung sein muss, hätte ich gern durch $$ hinterlegt.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Sry dass ich das so krass sage aber:

Ich bin froh dass man nicht so einfach rückrüsten kann um solche Idioten vor sich selbst zu schützen und vor der Allgemeinheit.

Mir ist es relativ wurscht ob jemand in seinem Auto überlebt oder nicht nur weil er den Airbag ausgebaut hat. Mir gehts primär darum: Sollte der Depp überleben ist er mit Sicherheit stärker verletzt als mit Airbag und die Krankenhaus-Rechnung wird mit Sicherheit um einiges höher ausfallen. Und wer darf letztendlich wieder dafür löhnen? Wir alle durch höhere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern weil das Gesundheitssystem wieder pleite ist.

Aua,Aua.......

Dann kann man auch sagen das mein Vater mehr zu tun hat und mehr verdient
weil er nen Bestattungsunternehmen hat... für die armen Idioten die sich ihr Airbaglenkrad ausgebaut haben

Soll doch jedem frei stehn ob ers macht.
Wenns übers Gesundheitssystem geht dann schaff auch alle PKWs ab....
Abgase sind genau so schädlich.

Wie gesagt,
aua,aua

Gruß

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