Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

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Back to topic:

Auf jeden Fall ein interessantes Urteil und vielen Dank an Automeister für das Posten. Sowas ist IMHO auch kein Kavaliersdelikt, da sowas von allen anderen Versicherungsnehmern bezahlt wird. Aber ich denke, dass das bisher keiner wusste und hoffe auf Besserung der Betriebe...

Franz
(der jetzt selber einen Steinschlag hat)

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Die RV ist kein Privatunternehmen und kann somit nicht "pleite" gehen. Den Staat gibt es noch und ist somit auch nicht "pleite". Also, Staat nicht pleite RV nicht pleite.
Das das System aktuell nicht funktioniert und es wahrscheinlich in 50 Jahren auch nicht besser wird ist private Vorsorge sicherlich wichtig, aber bevor die gesetzliche Rente "wegfällt" müssen noch die ein oder anderen Privaten Versicherer dran glauben.

Christo

Tja, Christo, da hast Du wohl Recht! Aber wäre die GRV ein Privatunternehmen, dann wäre sie/es Pleite...

Sicher werden noch einige private Versicherer "dran glauben", der Unterschied ist für den VN nur: bei einer privaten Renten- oder Lebensvers. gibt´s eine Garantie für die Auszahlung und den Mindestzins, dafür gibt´s Rückversicherer, und man bekommt IMMER mehr als man eingezahlt hat (zumindest bei herkömmlichen Verträgen).
Bei der GRV weiß doch keiner, was er mal bekommt..... Da kann es genauso gut sein, daß eben weniger rauskommt als man eingezahlt hat. Es ist jedenfalls so: könnte man den Beitrag, den man monatlich in die GRV einzahlt, privat anlegen, dann käme jedenfalls mehr raus.
Das Problem ist dann nur: wenn man schon ab dem 18. oder 20. Lebensjahr einzahlt, dann könnte man irgendwann zwischen 40 und 50 aufhören zu arbeiten, dann reicht die monatliche Rente zum Leben....

Also, wenn ich die Wahl hätte, ich würde auch lieber das Geld für die GRV privat anlegen..... ´ne schöne Rentenvers. bei meinem Arbeitgeber, oder als BAV, das lohnt sich dann noch mehr.

Gruß, Jens

Noch mal kurz zu KV: Grössere Sachen kosten unmengen an Geld. Bei einem Verkehrsunfall mit Schädel-Hirn-Traume liegen die Behandlungskosten bei ca. 1.000.000 Euro...

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter


Da kann es genauso gut sein, daß eben weniger rauskommt als man eingezahlt hat. Es ist jedenfalls so: könnte man den Beitrag, den man monatlich in die GRV einzahlt, privat anlegen, dann käme jedenfalls mehr raus.
Das Problem ist dann nur: wenn man schon ab dem 18. oder 20. Lebensjahr einzahlt, dann könnte man irgendwann zwischen 40 und 50 aufhören zu arbeiten, dann reicht die monatliche Rente zum Leben....

Also, wenn ich die Wahl hätte, ich würde auch lieber das Geld für die GRV privat anlegen..... ´ne schöne Rentenvers. bei meinem Arbeitgeber, oder als BAV, das lohnt sich dann noch mehr.

Gruß, Jens

Typisch Versicherungsvertreter 😁.

Dann rechne doch mal nen Beitrag für mich aus, gern auch als PN 😉.

bei 2.000€ brutto, 800€ Altersrente garantiert, EM-Rente ( voll 720€ ), 1x Witwen-Rente (55%) und 3x Halbwaisenrente in gesetzlicher Höhe. Wenn du mir das Privat absicherst, hast du auch nen wunderbaren Beitrag und ich wette fast, der gesetzl. Beitrag ist geringer.

Das schlimme ist einfach, es wird "nur" die Altersrente verglichen, aber die anderen Leistungen erbringt die GRV auch UND noch so ein paar andere.

Und zum Thema private Versicherer, Was glaubst du warum Münchner RÜCK und GERLING so aufgeräumt haben, weil es denen so gut geht?

Christo

PS. hört auf alles so schlecht zureden, uns gehts noch gut
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Zur KV: Weil ich ein Schädel-Hirn-Trauma nicht überleben möchte, habe ich lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen (Patientenverfügung).
Meine Angehörigen sollen mich ggfs. so in Erinnerung behalten, wie ich war, und nicht als sabbernder bettlägeriger Klumpen Fleisch.

Zur GRV: Würden die gezahlten Renten nicht mit fast 50% aus Steuermitteln bezuschußt, dann dürften sie nur halb so hoch sein, bzw. der Beitrag der Einzahler müßte verdoppelt werden!
Sicher, die GRV ist nicht pleite, der Staat trotz seiner Schulden auch nicht ... immerhin haben alle Deutschen Ersparnisse von circa dem Doppelten, was der Staat an Schulden hat ... wie Lafontaine mal süffisant bemerkte ... Haus ist dann weg, Auto auch weg! Aua

Von einem Schädel-Hirn-Trauma kann man sich auch wieder erholen. Das erlebe ich zur Zeit selbst bei jemandem...

Hallo zusammen,

ich muss den Thread mal wieder aus der Versenkung herausholen, denn wie man aus den unten aufgeführten Links ( kleiner Auszug aus diesem Monat ) erkennen kann, bedarf es hier weiterhin grosser Aufklärung gegenüber allen Versicherungsnehmern.

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Diese Links sind nur wiedermal ein paar Beispiele dafür wie gedankenlos Viele, meistens aus Unwissenheit, mit unser aller Versicherungsprämien umgehen, denn oftmals ist auch zu lesen, dass die Betriebe einfach die Rechnungen erhöhen und dem Kunden weismachen, dass somit alles in Ordnung ist.

Hab mir grad mal zwei, drei durchgelesen - schlimm, wie weit verbreitet dieser Irrglaube noch ist.

"Ich als Kunde begehe doch keinen Versicherungsbetrug".. Oh Mann.

Aber guddi, dass du da so hinther bist 🙂

Grüße
Schreddi

Im Kleinschadenbereich geht man davon aus, das 50 % der Schäden durch Versicherungsbetrug entstehen.

Diese Kleintel nimmt auch am ehesten das Wort von der "betrügerischen Versicherung" in den Mund, sei es um den eigenen Betrug zu rechtfertigen, sei es weil sie erwischt wurde oder die Schadenreguierung "nur" abgelehnt wurde.

Was das für die Prämien bedeutet, dürfte klar sein.

und wie läutete die Lösung?

ist der "Fehler" nicht auch bei den Werkstätten zu suchen?

Dort isser vorrangig zu suchen - aber auch das wurde doch schon zigmal gesagt...

Grüße
Wiederhol-und für-Ripper-Erklär-Bär-Schreddi

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


und wie läutete die Lösung?

ist der "Fehler" nicht auch bei den Werkstätten zu suchen?

Problem richtig erkannt.

Der Fehler ist hauptsächlich bei den Werkstätten zu suchen, die unter dem hohen Erfolgsdruck solche Dinge praktizieren müssen, um an Kunden zu kommen, weil sie nichts anderes zu bieten haben.

Aber auch der Kunde trägt eine Mitschuld, da bei vielen im Bezug auf Versicherungen kein Unrechtsbewusstsein mehr exisiert.

Viele sehen die Versicherung so, dass das Geld, das sie mit Ihren Prämien bezahlen, auch wieder zurückerhalten möchten.

Aber so funktioniert das Prinzip Versicherung nicht und so war es auch nicht konzipiert.

Die Lösung ist permanente Aufklärung und nicht wegsehen, sondern direkte Ansprache auf Fehlverhalten mit dem Hinweis, dass es sich bei Betrug um eine Straftat handelt und nicht um ein Kavaliersdelikt.
Und vor allen Dingen muss jeder für sich den ersten Schritt tun und nicht sagen: "Die Anderen tun es ja auch, dann kann ich es auch tun."

Wie immer im Leben wird es auch in diesem Fall Unbelehrbare geben.

oooch

na gut, bis 1 Mio sind wir ehrlich

erstmal möchte ich mich über die zumüllung des threads von göttchen und dem anderen gott (ist sogar allah dabei oder buddha? die namen lassen schon tief blicken) beschweren.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Ich habe mal ein paar Links hier im Forum zusammengestellt in denen es um dieses Thema geht.

Erschreckend ist hierbei zu sehen, dass bei manchen Usern gar kein Gefühl von Unrecht aufkommt, obwohl eine Straftat begangen wurde.

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Dies sind jetzt nur einige Beispiele die in dieser Woche aktuell waren, ohne die Beiträge bei denen die Scheiben auf Kosten der Versicherung getauscht wurden, obwohl kein Glasbruch vorlag.

Baut unsere Gesellschaft denn wirklich nur noch auf Lug und Betrug auf ???

wenn jetzt jemand zum autoglaser gehen würde und mit ihm irgendwelche sachen besprechen würde, ob man eine höhere rechnung ausstellen kann um die SB zu umgehen würde ich die ganze sache ja verstehen......

aber im genannten fall finde ich es alleine die schuld der werkstatt.....auch bei uns wirbt eine werkstatt mit einem 150€ gutschein bei scheibenwechsel..... wenn ich nun diesen gutschein habe und ihn bei der firma einlöse kann es unmöglich meine schuld sein, die 150€ SB nicht gezahlt zu haben..... wie die werkstatt trickst, ob erhöhte arbeitssätze berechnet werden oder materialkosten kann ich nicht überblicken ... wenn die versicherer den geforderten betrag in so einer höhe bezahlen, dass es für die 150€ SB + arbeitskosten+ materialkosten reicht ist es doch ihre eigene schuld, als verbraucher bin ich kein experte auf dem bereich, und wenn ich eine rechnung bekomme wo alles aufgeführt ist kann ich kaum das gegenteil beweisen......

es sollten einheitliche sätze für solche reparaturen und zentrale preise für ersatzteile geben, ansonsten kaum regelbar

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


aber im genannten fall finde ich es alleine die schuld der werkstatt.....

Deine Meinung. Lass dir aber gesagt sein, dass sowohl Gesetz wie auch die Rechtsprechung da durchaus erhebliches Verschulden deinerseits sehen. Daher ist und bleibt es eine Straftat und zwar Versicherungsbetrug.

Wenn ich irgendwas als Vermüllung dieses Forums ansehe - ganz egal in welchem Unterforum und welchem Thread, dann ist das Berichten und Besprechen eigener Straftaten. Ganz davon abgesehen, schau einfach mal in die Forums-Regeln rein, und du wirst sehen, dass hier keiner, der gegen Versicherungsbetrug plädiert und aufklären möchte, dass es sich bei dem von dir beschriebenen Verfahren nach geltender Rechtsprechung durchaus um eine durch den Auftraggeber begangene Straftat handelt, gegen diese Regeln verstößt. Das, was du hier schreibst, ist aber zumindest grenzwertig. Letztlich rufst du mehr oder weniger offen dazu auf, eine Straftat zu begehen.

Zitat:

es sollten einheitliche sätze für solche reparaturen und zentrale preise für ersatzteile geben, ansonsten kaum regelbar

Blödsinn - was sollen wir bitte mit so einem Planwirtschafts-Schwachsinn? Ich habe keine Teilkasko - muss ich deswegen zwangsläufig den gleichen Preis zahlen in jeder Werkstatt oder darf es denen vielleicht auch noch erlaubt sein, mir einen Preis anzubieten, der denen passt?

Was wirklich helfen würde, wäre, wenn in der Teilkasko genau wie in Haftpflicht und Vollkasko gestuft würde. Dann würde man sich mehr als einmal überlegen, ob man einen kleinen Glasschaden unbedingt mit der Versicherung abrechnen muss.

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