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Abzocke Werkstattpreise..

Ford Scorpio Mk2
Themenstarteram 25. Januar 2011 um 16:29

Hallo, ich hatte mein Auto über 4 Monate (!) lang in der Werkstatt, weil der "Meister" es nicht auf die Reihe bekommen hat sein Arsch hoch zu kriegen. Jetzt nach 4 Monaten hat er es dann doch geschaft, NUR den Zylinderkopf abmontiert und gemeint, Auto nicht reparierbar. Darum geht´s aber nicht, ich weis was kaputt ist. Die Sache ist die, ich hatte 250€ angezahlt. Jetzt hab ich das Auto Schlüssel und das Geld holen wollen und habe damit gerechnet bisi was da lassen zu müssen wegen Ausbau. Er meinte: "Du bekommst nichts, oder würdest du umsonst arbeiten?". Diskussion bla bla und er behauptet 5 Stunden Arbeitszeit á 50€ geleistet zu haben NUR um mir zu sagen, dass er dass net reparieren kann.

Daraufhin habe ich eine Rechnung verlangt, die bekomme ich nur wenn ich noch 50€ drauflege!!!

Kann das so richtig sein? Hab vor morgen zum Anwalt zu gehen, weil das kann in meinen Augen nicht richtig sein. Und falls doch, dann ist es Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung wenn er mir nicht mal eine Rechung ausstellen will!

Nach 4 Monaten müsste er eigentlich mich bezahlen...^^

Ob das Auto repariert werden kann oder nicht steht hier eigentlich außer Frage, es geht, der "Meister" hatte nur keine Lust.

Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

34 Antworten
am 25. Januar 2011 um 18:32

Wenn man dem örtlichen Bikerclub das nächste BBQ spendiert geht es schneller, diskreter und hat zu 99,5% Erfolg.

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 18:36

Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht :D :D

Geniale Idee:D

Also da würde mir echt der Hut Platzen !!! Er muß eigentlich dich entschädigen, wenn du 4 monate auf dein auto verzichten musstest. hast du vorher mit der werkstatt irgendwas ausgemacht, preislich? wenn nicht kann er nicht irgendeinen Preis von dir verlangen...

OHNE rechnung schon gar nicht, also ich kenne es immer noch so, dass man für die Feststellung des Fehlers nix bezahlt...es sei denn es ist ne größere sache. er muss mit dir schon vorher ausmachen was du willst, wenn ich zur durchsicht mein auto in die werkstattbringe, können die mir auch nicht ein ATM berrechnen!

die werkstatt ist zwar berechtigt dein auto bei ausstehenden zahlungen einzubehalten, aber wenn er dir keine rechnung gibt...hast du auch keine schulden, basta!

ich würde ihm mal ordentlich die meinung geigen, als letzte konsequenz bleibt eben nur Anwalt und schlechte Mundpropaganda!

viel Erfolg

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 18:51

Preislich ausgemacht waren 500€ komplett! 250€ Anzahlung, aber mehr als Kopf ab war ja nicht drin. Also wenn ich im Moment nicht so viel zu verlieren hätte (Einstellungstest bei der Polizei), hätte ich ihm längst die Bude eingerannt. Was ich jetzt machen soll weis ich nicht... Aber mich macht´s echt kirreee..

ja ich kann dich verstehen, wo sind nur die guten alten zeiten hin...wo man einfach mal "Druck ausüben" durfte ohne gleich verklagt zu werden. also man darf maximal 20% von dem Kostenvoranschlag abweichen, gesetzlich geregelt! dazu kommt aber das er die leistung gar nicht erbracht hat... wieviel du ihm noch schuldig bist, das muss er dir eben in einer rechnung daarlegen...wenn er das nicht will, würde ich gar nicht mit ihm weiterreden! und mal ganz ehrlich, Zylinderkopf ab... wenn das der noch besoffene unmotivierte Lehrling macht, dauert das vielleicht 2Std. nicht länger!

also wenn die werkstatt nicht mit sich reden lässt, bleibt dir nur der gang zu einem Juristen! das bedeutet eben wieder Kosten, Zeit und Ärger... sowas nervt eben! Aber heutzutage kann manns mit den leuten ja machen:mad:

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 19:14

Bin grad mal die Versicherungspapiere durchgegangen und habe festgestellt, dass ich nur eine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen habe :(. Also mit dem Anwalt müsste ich mir noch mal überlegen, oder schauen ob ein bekannter von mir der Anwalt ist, mal bisi Zeit für ein schönes Essen hat^^.

Zitat:

Hallo, ich hatte mein Auto über 4 Monate (!) lang in der Werkstatt, weil der "Meister" es nicht auf die Reihe bekommen hat sein Arsch hoch zu kriegen.

Problem:

Du hättest längst Fristen setzen müssen, mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Da sehe ich wenig Chancen.

Das nächste mal bist halt nicht so gutmütig.

.

Hattest Du einen offiziellen Auftrag erteilt?

oder nur mündlich? Zeugen?

.

Die Arbeitszeit zur Feststellung des Schadens darf er Dir natürlich in Rechnung stellen.

Oder hat er von vornherein gesagt, Komplettreparatur 500 Euro?

Dann hat er ja eigentlich eine verbindliche Zusage gemacht, die er nicht einhalten konnte.

Hinzu kommt noch das Problem der Beweisbarkeit.

Hast Du einen Beleg für die Anzahlung?

Ohne Belege, Zeugen usw. sehe ich da genau so schwarz, wie der Vorredner.

am 25. Januar 2011 um 21:26

nimm dir nen anwalt. der hat erstens keine vorurteile und zweitens fachliches wissen (hoffe ich).

der kann dir auch verraten was für erfolgschanchen du bei ner klage hast bzw. reicht es oft schon wenn der jurist ein "nettes" schreiben aufsetzt. erstberatungen sind meines wissens meist kostenfrei.

fahr mal in ne andere werkstatt und lass dir ein angebot machen für die arbeit die dein meister erlefigt hat. oft werden da pauschale zeiten angesetzt. da hättest du mal ne grobe richtung was die arbeitszeit angeht.

wenn der sich nun 15 stunden zeit lässt um das ding runter zu schrauben, will der wohl dann 750euro oder was???

ich habe letzte woche nen zylkopf runtergenommen in einer dreiviertelstunde. wohl gemerkt war das das erste mal.

was wolltest du denn für die 500 reparieren lassen?

am 25. Januar 2011 um 21:27

sorry doppelpost

@te: hast du (schriftlich) fristen gesetzt bzw. eine quittung für die anzahlung?

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 22:05

Also für jeden Handlung gab es Zeugen, Mein Vater, ein Freund und ich. Am 22. Oktober wenn ich mich recht erinnere war abgemacht 250€ Anzahlung bis nächste Woche ist das Auto auf´m OP-Tisch. Wie gesagt 4 Monate. Jetzt wurd ich übers Ohr gehauen. War oft da es hieß immer krank gewesen, keine Zeit bla bla Montag auf jeden Fall fertig etc.. Gut, die 250€ sind weg. Auch wenn es zu viel "für nichts" ist. Aber eine Rechnung will ich haben, aber er meint ich schulde ihm noch ca 30€ dann bekomme ich eine Rechnung. Ich will wenigstens eine Rechung mit ner Restforderung. Auftrag war natürlich mündlich, mit Vater und Freund zusammen. Jetzt weis ich net mehr weiter. Alles dumm gelaufen. Schlüssel etc. habe ich alles abgeholt, kommt zu nem alten Bekannten der noch einer der ehrlichen Schrauber ist (und günstig). Abgemacht war, neue ZKD plus Kopf schleifen 500€ Material auf Extra Rechnung. Jetzt sind es halt wie gesagt 250€ für 5 Stunden Ausbauzeit um mir zu sagen, dass der Motor ein Totalschaden ist (lief witziger Weise aber noch^^). Also von Totalschaden kann da keine Rede sein, da der Motor nicht mal überhitzt war etc.. Als wäre ich nicht schon "gnädig" gewesen mit den 4 Monaten Faulwartezeit.

Schlechte Mundpropaganda bekommt er sicher =). Ist dummerweise einer der wenigen Werkstatt in unserem Stadtteil.

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 22:09

Also noch mal kurz: Schriftlich gibt´s nichts. Nur mündlich mit Zeugen.

Zitat:

Original geschrieben von deno320

Schlechte Mundpropaganda bekommt er sicher =)

warum mundpropaganda?

es gibt soviele behörden wie z.b. finanzamt, ordnunsgamt, gewerbeaufsicht und schlichtweg auch die zuständigen industrie bzw. handwerkskammern, da kann ein brief wunder wirken ^^

wenn du zeugen hast, würde ich es mal drauf ankommen lassen und mit zeugen zu dem herren gehen..eine rechnung - auch über "teilbeträge" - MUSS er dir jedenfalls ausstellen..bist du im adac?

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