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abweichende Halterschaft Senior Versicherungsnehmer Fahrtauglichkeit

Hallo,

es geht um meine autofahrende 82-jährige Mutter. Bisher war ihr Auto auf Ihren Schwiegersohn als Zweitwagen zugelassen und versichert.

Sie hat aufgrund des hohen Versicherungbeitrages noch nie Ihr Auto selbst versichert.

Nun hat der Schwiegersohn die KFZ-Versicherung gekündigt (es gab einige Vorfälle) und sie um die Ummeldung gebeten.

Das Auto ist noch auf den Schwiegersohn zugelassen, ab Januar allerdings ohne Versicherung.

Nun soll ich also Versicherungsnehmer werden, abweichende Halterschaft ist das Stichwort, da ich kein Halter sein werde. Ich müsste ihr Fahrzeug ebenfalls als Zweitwagen (SF 4) versichern.

Was genau könnte im Schadenfall an Kosten/Haftung auf mich zukommen ?

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67 Antworten

Gut - dann verstehe ich nicht, welche Fragen da offen sind?

Würde ich unter diesen Umständen meiner Mutter das weiter Fahren ermöglichen? Nein!

Und der Wagen wird ja wohl auffindbar sein, irgendwo wohnt SchwieMu ja - also zumindest ich könnte bei allen Senioren der Familie jederzeit die Schilder abmontieren weil ich weiß wo die Autos stehen (an Heiligabend zB alle bis auf eines vor meiner Tür - aber ich gehe bei den "Schwierigkeiten" nicht von gemeinsamen Weihnachten aus ...). Oder weiß Muddern um ihr Defizit und versteckt den Wagen? Dann würde ich an Deiner Stelle erst Recht mich nicht her geben für den Versicherungsschutz, und an Stelle des Schwagers aber zügig tätig werden.

Einfach die Versicherung kündigen und dann hoffen aus dem Schneider zu sein wenn mit dem unversicherten KFZ etwas passiert ... also ich würde da mehr Mühe investieren um Ärger oder Schäden in der unversicherten Zeit zu vermeiden

Das Fahrzeug steht in einer abgeschlossenen Tiefgarage. Ohne Kennzeichen ist keine Stillegung durch den Schwager möglich. Und ich werde sicher nicht heimlich die Kennzeichen mitnehmen ...

Das Thema ist in Deutschland ein Tabuthema, allgegenwärtig und trifft alle Kinder von uneinsichtigen autofahrenden Eltern ...

Mein Fall ist da kein Einzelfall.

Es geht vor allem darum, möglichst schmerzfrei zukünftige Unfallschäden ggf. sogar Dritter zu verhindern.

Am besten mit einer Begründung, die nicht in meiner Verantwortung liegt - die Versicherung, die Zulassungsstelle oder wer auch immer ist dran schuld, das sie nicht mehr fahren darf ...

Wenn deine Mutter Auto fahren will, kannst du das erst einmal nicht verhindern, aber dann soll sie ihr Auto auch selbst versichern.

Vielleicht erledigt sich so das Ganze von selbst

Ich verstehe die Problematik nicht so ganz.

Wenn dein Schwager(?) die Versicherung kündigt muss er eigentlich auch abmelden. Meldet er nicht ab ist das dann zuallererst mal sein Problem bzw. seine Haftung - bei einem Unfall evtl. auch dann das des Fahrers.

Wenn du dann das Fahrzeug NICHT auf dich anmeldest/versicherst kann die Mutter auch nicht mehr fahren, es sei denn sie meldet selbst auf sich an. Dann wäre man zumindest nicht direkt in irgendeiner Haftung.

Aber egal ob Haftung oder nicht: Wenn wirklich was schlimmes passiert weil man Bewusst eine Fahruntüchtige fahren lässt, dann muss man schon sehr abgestumpft sein um KEINE Schuldgefühle zu entwickeln.

Von daher hilft eigentlich nur reden und konsequent sein.

Edit: durch zwischenzeitliche Erläuterung des TE ein wenig klarer geworden

Zitat:

@east1 schrieb am 14. Dezember 2022 um 12:33:54 Uhr:

1. Das Fahrzeug steht in einer abgeschlossenen Tiefgarage. Ohne Kennzeichen ist keine Stillegung durch den Schwager möglich. Und ich werde sicher nicht heimlich die Kennzeichen mitnehmen ...

2. Das Thema ist in Deutschland ein Tabuthema, allgegenwärtig und trifft alle Kinder von uneinsichtigen autofahrenden Eltern ...

3. Mein Fall ist da kein Einzelfall.

4. Es geht vor allem darum, möglichst schmerzfrei zukünftige Unfallschäden ggf. sogar Dritter zu verhindern.

Am besten mit einer Begründung, die nicht in meiner Verantwortung liegt - die Versicherung, die Zulassungsstelle oder wer auch immer ist dran schuld, das sie nicht mehr fahren darf ...

1. Du musst da ja in diesem Fall auch erstmal nicht tätig werden, den Hut hat ja der Schwager auf. Dass Du dem Familiendruck folgend da helfen willst ... ok

2. stimmt. Ich beobachte unsere Senioren da auch sehr genau. Allerdings muss ich sagen - ich hätte kein Problem, einem von denen den Wagen zu entziehen wenn ich der Meinung bin, das geht nicht mehr oder stellt eine Gefahr dar. Und die sind nicht auf mich zugelassen oder versichert. Aber das erwartet man doch auch von Seiten der Senioren von mir - dass ich da einer gewissen Führsorge nachkomme ... auch wenn es unbequem ist. Gestern hab ich der Oma zB gesagt - fahr besser nicht, guck mal raus (-8, glatt). Sie fährt gut und sicher, aber wenn es rutscht bin ich sicher dass sie nicht weiß was zu tun ist.

3. ganz sicher ist er das nicht. Und zu viele machen die Augen zu, weil es bequem ist. Was war meine Konsequenz gestern - ich musste eben zusehen wie Oma zum Ziel kommt ohne selbst zu fahren.

4. möglichst schmerzfrei für Dich = ohne in Diskussion treten zu müssen die Schuld auf andere schieben können. Das wird eben nicht so ganz einfach funktionieren. Irgendwann muss man klar "Nein" sagen. In Deiner Verantwortung: keinen neuen Vertrag ermöglichen. In Schwagers Verantwortung: selber da raus kommen. Ist die Dame komplett uneinsichtig ist ihr uU auch zuzutrauen, dass sie ganz ohne Kennzeichen auch abgemeldet fährt - da muss man dann sehen, wie man dem begegnen kann.

Der Schwiegersohn hat die Reißleine gezogen. Deshalb darf sie ab 1.1.23 nicht mehr fahren. Ende der Erzählung. Wenn sie weiter fahren will, muss sie das Auto selbst versichern. Das kostet zuviel. Tragisch.

Bleibt noch eine Fahrzeugumrüstung auf Mopedführerscheintauglichkeit. Die haben kein SF-Klassenssystem. Macht ggf. Sinn wenn der Wohnort nicht brauchbar mit den Öffis erreichbar ist.

Oder ein Fahrdienst für die unvermeidlichen Dinge. Das ginge auch.

Zitat:

@Nickel schrieb am 14. Dez. 2022 um 11:46:55 Uhr:

@remarque4711 schrieb am 14. Dezember 2022 um 11:44:43 Uhr:Oder spricht was dagegen?

 

Er will seine Mutter nicht mehr fahren lassen und er versaut sich seine Renta bei seinem Versicherer, wenn die Mutti dann Unfälle baut.

Die Frage war an den TE gestellt und nicht an andere User. Außerdem will er VN werden, aber nicht Halter.

 

Wenn er aber tatsächlich an seine Renta denkt (was ich nicht glaube), sollte er seiner Mutter die Karre abnehmen. Vielleicht gibt es aber auch andere Gründe, nicht Halter zu werden.

 

Ich kenne die Situation von meinem Vater, der wollte auch nicht mit dem Fahren aufhören......bis es zum Unfall kam, Gott sei Dank ohne Personenschäden. Danach ist er nicht mehr gefahren.

In der Haut des Schwagers möchte ich nicht stecken.

PflVG § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2022 um 12:48:24 Uhr:

Der Schwiegersohn hat die Reißleine gezogen. Deshalb darf sie ab 1.1.23 nicht mehr fahren. Ende der Erzählung. Wenn sie weiter fahren will, muss sie das Auto selbst versichern. Das kostet zuviel. Tragisch.

Korrekt zusammengefasst.

Jetzt soll ich die Versicherung übernehmen, will aber nicht.

Ich möchte vermeiden, der "Schuldige" zu sein, dass sie nicht mehr Auto fahren "darf".

Einsicht in die eigene Verantwortung = null. Natürlich sind an allem immer Andere schuld. Starrsinnig und unbelehrbar.

Sie hat schon angekündigt, dann eben ohne Versicherung zu fahren, zutrauen würde ich ihr das durchaus. Daraus würde dann - neben dem behördlichem Einzug des Fahrzeugs - mind. ein Strafverfahren und jede Menge nicht unerhebliche Kosten entstehen.

 

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 14. Dezember 2022 um 13:04:41 Uhr:

PflVG § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet,

Ich bin keine Jurist, aber er hat sie schriftlich dazu aufgefordert, das Fahrzeug um/abzumelden.

Der Halter ist dafür verantwortlich, das das Fahrzeug versichert ist.

Ich hätte schon die Schilder abgeschraubt und das Auto abgemeldet. Könnt ja sein das es dann Diebstahl der Schilder wäre, damit könnt ich aber leben

Zitat:

@east1 schrieb am 14. Dezember 2022 um 13:06:47 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2022 um 12:48:24 Uhr:

Der Schwiegersohn hat die Reißleine gezogen. Deshalb darf sie ab 1.1.23 nicht mehr fahren. Ende der Erzählung. Wenn sie weiter fahren will, muss sie das Auto selbst versichern. Das kostet zuviel. Tragisch.

Korrekt zusammengefasst.

Jetzt soll ich die Versicherung übernehmen, will aber nicht.

Ich möchte vermeiden, der "Schuldige" zu sein, dass sie nicht mehr Auto fahren "darf".

Einsicht in die eigene Verantwortung = null. Natürlich sind an allem immer Andere schuld. Starrsinnig und unbelehrbar.

Sie hat schon angekündigt, dann eben ohne Versicherung zu fahren, zutrauen würde ich ihr das durchaus. Daraus würde dann - neben dem behördlichem Einzug des Fahrzeugs - mind. ein Strafverfahren und jede Menge nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Schlüssel wegnehmen

Wenn sie ohne Versicherungsschutz fahren will und einige nicht unerhebliche Vorfälle passiert sind, die einzige Lösung.

Auch wenn man das als Sohn nicht hören will

 

Ab einem gewissen Alter könnten Ältere auf Jüngere hören

 

Entweder du unterbindest das Fahren oder es wird ein Richter tun

Nach deinen Schilderungen ist sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer

 

Natürlich ist es hart, älteren Menschen ihre Mobilität nicht mehr zu ermöglichen, aber ich sehe da keine andere Lösung

 

Wenn ihr die Beiträge für eine eigene Versicherung zu hoch sind, dann kann sie nicht mehr fahren.

Das Gespräch suchen und reinen Wein einschenken

 

Bei kleinen Schäden beim Parken, würde ich ein Auge zu drücken, aber einen Hinweis geben

Deine Mutter hat aber jedoch größere Schäden verursacht, spätestens beim Strafverfahren wäre bei mir Schluss, wie auch beim Schwager

 

@celica1992

Und wenn sie ohne Kennzeichen fährt?

Ich glaube nicht, dass sie überhaupt einen eigenen Versicherer finden wird, der das Fahrzeug übernehmen würde, unabhängig von der Beitragshöhe. Ich habe keine Ahnung, aber vermutlich wissen die Versicherungen von vorherigen Schäden.

Ein sachliches Gespräch bei dem Thema ist leider unmöglich, da reagiert sie äußerst empfindlich und aggresiv.

Das Auto ist ihre "heilige Kuh", obwohl unnötig. (seit kurzem Stadtwohnung mit guter Nahverkehrslage)

Im Grunde geht es darum, jetzt irgendwie präventiv zu handeln, ihre Strafakte kenne ich natürlich nicht, wird verschwiegen. Auf jeden Fall gibt es mind. eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht. Im Sommer ist sie dann bei Dunkelheit in eine abgesperrte Bausstelle gefahren (angeblich um einem Fahradfahrer auszuweichen). Sachschadenhöhe kenne ich nicht, das Auto hat sie in einer Werkstatt reparieren lassen.

Wenn sie das Projekt selbstgelenkte Individualmobilität mit der von Dir vermuteten Vehemenz weiter betreiben möchte, wird sich die Unterbringung in einer Vollzugseinrichtung nicht vermeiden lassen. Im Moment sehe ich den Schwager in der mißlichen Situation, dass ihm, so er eine Haftstrafe vermeiden kann, bis zu 180 Tagessätze winken, solange der dabei Halter bleibt.

Vermutlich würde sie sich auch vom Entzug der Fahrerlaubnis nur wenig beeindrucken lassen.

Prävention kann da leider nur bedeuten, dass eine physische Barriere zwischen sie und das Fzg. kommt. Wenn ihr das nicht macht, macht es das früher oder später das Amt.

Wenn eine Kfz Versicherung gekündigt wird, setzt die gekündigte VS die Strassenverkehrsbehörde über den Ablauf der VS zum xxxx in Kenntnis. Wenn dann keine Ersatzversicherung vorgelegt wird, erfolgt dann letztlich die Zwangsabmeldung. Angeschrieben wird immer der Halter/Besitzer - nicht der/die Fahrer/in.

Bei diesem kann auch die VS Regreßansprüche anmelden, bspw. bei grober Fahrlässigkeit.

Ansonsten ist das eine Ermessensfrage, wenn es irgendwann mal einen Menschen an einer Bushaltestelle getroffen hat.

Vielleicht ein persönliches Gespräch mit dem Amtsleiter der Strassenverkehrsbehörde mit der denkbaren Option einer MPU, die dann mit der Einziehung der Fahrerlaubnis enden könnte.

Ausserdem weiss man nichts genaues über die weiteren persönlichen Fähigkeiten, bspw. der Reaktionsfähigkeit, insofern man manche Leute schon vor sich selbst schützen muß.

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