Abmahnung MKG Motorensuche.com

Hallo,

da es auch in Eurem Forum Beiträge über MKG Motoren Köln GmbH auch bekannt als motorensuche.com oder autoteile.cc und aus diversen eBay Aktivitäten gibt. Muss ich Euch heute mal mit diesem Betrag nerven:

Ich nehme an das sich hier auch der ein oder andere Gewerbetreibende unterwegs ist.
Ich habe einen kleinen Autoteilehandel und verkaufe auch Teile im Versand.

Jetzt habe ich eine Abmahnung von MKG wegen einiger Formulierungen in meinen AGB auf meiner Netzseite erhalten.
Damit Euch nicht Ähnliches widerfährt sollte Ihr Euren Internetauftritt überprüfen oder überprüfen lassen.

Wenn Euch schon das gleiche mit MKG passiert ist würde ich mich über eine Rückmeldung freuen. Da dies nicht die erste Abmahnung dieser Art von MKG ist, liegt die Vermutung nahe das es sich hierbei um ein neues Geschäftsmodell von MKG handelt. Wenn das so sein sollte, wäre dieses Verhalten eventuell Rechtsmissbrauch und man könnte sich dagegen wehren.

Wenn dem so ist setzt Euch bitte mit einem Anwalt in Verbindung.
http://www.recht-freundlich.de/gegnerliste.php?l1=2&l2=7
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahner.htm

Diese beiden Anwälte scheinen schon entsprechende Mandanten zu haben. Es wäre also sinnvoll Euren Anwalt darauf aufmerksam zumachen oder sich direkt an einen von diesen zu wenden.

Falls Ihr von Leuten gehört habt die von MKG abgemahnt wurden, macht Sie bitte auf diesen Beitrag oder die Anwälte aufmerksam.

Danke für Eure Geduld, in der Hoffnung das man mit ehrlicher Arbeit und Qualität mehr erreichen kann als mit abmahnen (abzocken) und verklagen.

Allzeit Gute Fahrt.

Beste Antwort im Thema

Wir wurden auch von dieser Firma abgemahnt, weil wir für unser Öl nicht den Literpreis angegeben haben, daran hat sich noch kein Kunde gestört. Habe darauf Herrn S. angerufen. Ich bin seit 25 Jahren in der Branche, aber so ein arroganter Schnösel ist mir noch nicht untergekommen. War beleidigende, meint was wir hätten einen Garagenbetrieb, dabei hat er in der Firma offiziell gar nichts zu sagen, da seine Frau Geschäftsführerin ist.

We sich im Firmenrecht auskennt, weiß warum!

Zudem fanden wir in seinem Online-Katalog auch einen Artikel, für den die Lieterpreisangabe fehlte. Mit fadenscheinigen Argumenten hat er dies verteidigt, frage mich aber, warum am nächsten Tag das Angebot gelöscht war!

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen, erst recht nicht, wenn man zum Teil billige China-Ware teuer verkauft und den Kunden suggeriert, ein Erstausrüstungsprodukt zu erhalten.

Ich würde mich schämen, wenn ich auf so jämmerliche Weise mein Geld verdienen müsste, wie Herr S., der es wohl nicht ertragen kann, dass es Firmen gibt, die 100% Kundenzufriedenheit in ebay haben.

Wenn Menschen zu schnell reich werden, wird ihr Charakter verdorben, aber es gibt für alles eine Gerechtigkeit, auch Herr S. wird eines Tages vor seinem Richter stehen.

Dieser Laden gehört schon deshalb boykottiert, weil er seine Wettbewerber mit zwar leider rechtmässigen aber moralisch bedenklichen Mitteln auszuschalten versucht, um dann die Kunden nochmehr abzuzocken, wie er es jetzt schon tut!.

Ich fordere Euch auf, den Laden zu boykottieren und kauft dort, wo ihr als Mensch repektiert und entsprechend behandelt werdet!

62 weitere Antworten
62 Antworten

genau das habe ich gesagt.

Allerdings ist es in Deutschland nicht möglich als Abmahner etwas damit zu verdienen.

Lediglich erhält der Abmahner vom Abgemahnten die Unterlassungserklärung und bei einem weiteren Verstoss die Strafzahlung.

Die Rechtsanwaltskosten sind in diesem Fall ein Schadensersatz den der Abmahner rein rechtlich im Vorfeld bezahlen muss und sich dann durch die Kostenübernahmeverpflichtung in der Unterlassungserklärung zurückholt.

Wenn Du eine Unterlassungserklärung unterschreibst und die Kostenübernahme des Rechtsanwaltes heraus nimmst, muss dich der Abmahner um seine Kosten ersetzt zu bekommen auf Schadensersatz verklagen.

Meines Errachtens ist das Günstigste, auf die Abmahnung nicht zu reagiern und die Ev abzuwarten. Hierauf kannst du dann eine Abschlusserklärung abgeben und dem Gericht versprechen das du den Fehler nicht mehr begehst. Hier steht dann natürlich die Ordnungsstrafe von meist bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft im Raum.

In den meisten Fällen wird aber hier vom Gericht der Streitwert soweit gesenkt dass du mit 200-400 Euro aus der Nummer raus bist.

Und es ist doch eigene Dummheit wenn du einen Fehler der dir mit einer EV gerichtlich untersagt wurde, erneut begehst. Auch wenn du es einem Mittbewerber via Unterlassungserklärung versprochen hast. Es kann nicht dein Ernst sein, dass Du den Fehler auf eine Datenbank schiebst die du selbst bearbeiten kannst. Wenn deine Datenbank einen Fehler machts DU einen Fehler. Erklär mal vor Gericht, wenn die ein Ordnungsgeld von 250.000 € oder mehr verlangen, dass deine Datenbank Schuld war. Viel Spass.

Zu meiner Schulzeit ging das noch, da konnte ich meinem Lehrer immer sagen dass der Hund meine Hausaufgaben gefressen hat. hat aber nicht soooo oft funktioniert.

Es ist schon ganz klar, dass es Arbeit nach sich zieht wenn Du mehrere tausend Artikel überarbeiten musst. Und???

Dir ist bare schon bewusst, dass auch Du in Deutschland lebst und deinen Verlangten "Druck" auf unsere Politiker möchte ich mal in der Praxis sehen. Das ist nur Schall und Rauch.

Wir haben in den letzten Jahren zig mal versucht Einfluss auf unserer bis vor kurzem amtierende Justizministerin zu mehmen und endlich eine amtlich sichere Widerrufsbelehrung zu erhalten. Und? was haben wir nun? Ein amtliches Muster einer Widerrufsbelehrung die abmahnfähig ist und gleichzeig vom EUGH noch gekippt wurde. Prima Regierung. Unsere Politiker interssiert das nicht. Die kaufen nix bei eBay.

Interessant ist aber schon, dass für einen Verstoss im Wettbewerb überhaupt inhaftiert werden kannst. Wenn du dir nen Alkoholpegel von 2,8 ansäufts und nen alten Mann über den haufen fährst, bleibst du schön zuhause wegen Unzurechnungsfähigkeit.

Vieleicht kann man das ja mal im Wettbewerb versuchen, ich brauch dann nur einen Arzt der mir einen Daueralkoholspiegel von 2,8 attestiert. Also wäre ich auch bei dem Einstellen meiner Angebote unzurechnungsfähig und keiner könnte mir etwas anhaben. Ist mal einen Versuch wert. :-)

der Abmahner ist bei mir definiert mit RA und sein "Auftraggeber" gleichermaßen. Beide stehen dann ohnehin auf der schwarzen Liste... Natürlich verdient nur der RA - übernimmt aber im Gegenzug sicher für seinen Mandanten beispielsweise außergerichtliche Streitfälle kostenlos oder ähnliche Gefälligkeiten.
Die Ordnungsstrafe wird nicht höher sein als der Streitwert aber das reicht ja auch schon. Richtig böse wirds dann erst recht bei mehreren Verstößen.
Das die Politik sich der Sache nicht annimmt, habe ich auch schon festgestellt. Deswegen bekommt niemand mehr meine Stimme. Trotzdem unverständlich, daß so etwas in D noch möglich ist, wo inzwischen fast alles europaweit gesetzlich geregelt wird.
Natürlich wird man seine Datenbank mit viel Aufwand zu 100% exakt überarbeiten, machst erst mal alle Fehler raus. Sehr schön, soweit kein Problem.
Nun ein Beispiel: täglich mußt Du aber Preise oder Verfügbarkeit ändern, in anderen Branchen kommen ständig neue Geräte rein oder müssen rausgenommen werden, da nicht mehr lieferbar. Also lädst Du täglich die Liste mit 3000 Artikeln in Dein Programm und änderst z.B. davon 30 Preise, nimmst 10 neue Produkte rein und 15 alte raus. Anschließend lädst Du die geänderte Datei in den Shop. So wird das über Jahre praktiziert. Plötzlich stellst Du fest, das sämtliche Artikelbeschreibungen nach 256 Zeichen enden!
Das fiel zuvor nicht weiter auf, da es kaum 50 von über 3000 Artikel gibt, wo sie länger als 256 Zeichen waren. Da man sich nicht alle 3000 Artikelbeschreibungen täglich neu durchlesen kann (also ich kenne niemanden, der das kann), stand die Sache ein paar Tage im Shop. Ups - schon sind 50 Verstöße da, weil bei den 50 Artikeln eine abgemahnte Angabe (z.B. fehlender Stromverbrauch) erst im nunmehr fehlenden Teil der Beschreibung stand...
Vielleicht haben größere Firmen andere Möglichkeiten, aber was macht ein kleiner ebay- Händler? Ihm bleibt nun nur, die fraglichen Artikel dauerhaft aus dem Shop zu nehmen = quasi ein Verkaufsverbot.

Selbst der Chef eine großen Kette sagte mir, wir bekommen die Daten von den Herstellern übermittelt und pflegen täglich über neue 100 Produkte ein. Dies geschieht automatisch und ist zeitlich gar nicht möglich, von Hand zu bearbeiten. Auf die Frage, was er dann mache, wenn so etwas bei ihm abgemahnt wird sagte er: wegen so etwas haben wir zum Glück noch keine Abmahnung erhalten.

Ich finde es ein Unding, das man wegen einem z.B. symblisch vergessenen Komma oder ähnlichen Geringfügigkeiten im Wiederholungsfall in diesem Rechtsstaat um seine Existenz gebracht werden kann. Hier hilft vermutlich nur, den Geschäftssitz ins Ausland zu verlegen, doch welch deutscher Käufer kauft dann noch?

Ein Daueralkoholspiegel muß nicht sein. Reicht es nicht, zum Zeitpunkt des Einspielens der fehlerhaften Daten gerade im Vollrausch gewesen zu sein?

Der Hammer: wenn man den Abmahner im Gegenzug wegen einem gleichartigen Fehler abmahnt, wird dies von Gerichten gern als rechtsmißbräuchlich eingestuft wird. Unglaublich! Der Abmahner lacht sich kaputt, man bezahlt den Prozess und obendrein noch Schadenersatz für die unberechtigt ergangene EV! Also Vorsicht!

Ob man da mit einer neg. Feststellungsklage vor einem oft gegen Abmahner entscheidenden Gericht evtl. besser fährt? Das OLG Hamm ist doch da bei mehreren vorliegenden Abmahnungen eines Abmahners schon mal von Amts wegen aktiv geworden und hat den Abmahner als rechtsmißbräuchlich eingestuft...

Hallo, ich reihe mich in die Liste der Abgemahnten ein.
11 Punkte 22000€ Streitwert 860€ zuzahlen und natürlich die Unterlassungserklärung.
Kann mir jemand bitte einen guten Rat geben, wie, ob, was ich unternehmen kann?
Bitte um eure Erfahrung und Hilfe.
Gruß Mirko

Zitat:

Original geschrieben von skytop


Hallo, ich reihe mich in die Liste der Abgemahnten ein.
11 Punkte 22000€ Streitwert 860€ zuzahlen und natürlich die Unterlassungserklärung.
Kann mir jemand bitte einen guten Rat geben, wie, ob, was ich unternehmen kann?
Bitte um eure Erfahrung und Hilfe.
Gruß Mirko

Hallo Mirko und willkommen im Club.

Als erstes solltest DU auf jeden Fall die Angebote so überarbeiten das die Verstöße nicht mehr vorliegen um keine weitere Angriffsfläche zu bieten.

Weiterhin würde ich deine Angebote von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob nicht noch weitere Verstöße vorliegen die abgemahnt werden können. Einige Abmahner schieben auch schon mal ne zweite Abmahnung ein paar Tage später hinterher um die Frist der Eilbedürftigkeit zu wahren und um in dem Fall weitere Kosten geltend machen zu können.

Ich würde in keinem Fall empfehlen die Unterlassungserklärung zu unterschreiben sondern diese auf jeden Fall entweder durch einen Rechtsanwalt überarbeiten zu lassen oder erst auf die EV reagieren.

Dieses solltest Du aber unbeding tit einem Rechtsanwalt durchrechnen, was im Endeffekt die günstigste Lösung ist.

Wer hat dich denn Abgemahnt ???

Der streitwert von 2000,- Euro pro Verstoss erscheint mir jetzt auf den ersten Blick sehr niedrig angesetzt zu sein.

Es gibt einige Anwaltskanzleien die sich auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert haben. Wie z.B.:

www.internetrecht-rostock.de

www.onlinehandelsrecht.de/

http://www.versandhandelsrecht.de/

www.recht-freundlich.de

www.ragerstel.de

Selbstverständlich kann ich für keinen dieser Anwälte eine Empfehlung aussprechen, da dieses sonst in Werbung umschlagen würde.

Bei diesen ist aber allgemein bekannt, dass hier die Erfahrung im UWG vorhanden ist und wenn es sich um einen Massenabmahner handelt, haben die auch schon andere Fälle von dem Abmahner vorliegen. Die Meisten von den Anwälten haben auch eine Gegenerliste auf der Homepage so dass DU im Vorfeld schon einmal nachsehen kannst ob Sie mit deinem Abmahner schon mal was tun hatten und ggf. sogar einen Rechtsmissbrauch nachweisen können.

Ich kann Dir auf jeden Fall davon abraten, einen "Wald- und Wiesenanwalt" der bei Dir am Ort ist und keinen Plan vom UWG hat zu nehmen. Das wird meistens teurer, da Sich die Abmahnanwälte genau auf soetwas einschiessen wenn die wissen dass das "Opfer" keine Ahnung hat.

Manche Abgemahnten greifen auch gerne auf das "Faustrecht" zurück. Ich habe schon von Fällen gehört, wo danach der Abmahner irgendwie kein Interesse mehr an der Abmahnung hatte. Ist nur blöd das es in Deutschland ein Strafrecht gibt. :-) Persönlich würde ich natürlich davon abraten im Anbetracht der "möglichen" Konsequenzen.

Nimm Dir auf jeden Fall einen geeigeneten Anwalt und lass Dich richtig beraten. Geld kostet es jetzt auf jeden Fall.

Viele Grüße

Ähnliche Themen

Hallo,
als Außenstehende in Sachen Abmahnungen der Firmen MOTORENSUCHECOM und AUTOTEILEMANN wegen angeblicher Wettbewerbsverstößen von Mitbewerber stelle ich mir angesichts der im Elektronischen Bundesanzeiger für obige Firmen veröffentlichten Bilanzen

(heute: Firma AUTOTEILEMANN, Berlin, lediglich für das Geschäftsjahr 2006, eingereicht am 06.03.2008) und

(heute Firma MKG Motoren Köln GmbH für die Geschäftsjahre die Jahresabschlüsse zum 31.12.2006, eingereicht am 01.09.2008 und zum 31.12.2007, eingereicht am 16.12.2008)

doch einige Fragen.

Und meines Erachtens sehe ich persönlich ebenfalls bei solchen Bilanzen für die wirtschaftliche Zukunft dieser Unternehmen keine guten Aussichten.

Bleiben also die folgenden Bilanzen, die pflichtgemäß und wohl auch fristgebunden im Elektronischen Bundesanzeiger abzugeben sind, der o.a. Firmen noch abzuwarten.

Die (meine) Frage ist naturgemäß meines Erachtens unter Zugrundelegung der Bilanzergebnisse der o.a. Firmen die, wie denn bei solchen Bilanzen ein meßbarer VERLUST durch die angeblichen Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern nachgewiesen wird oder werden kann?

Beispiel:
Wenn also ein Abgemahnter lediglich bei einem einzigen Artikel falsche AGB oder bezüglich Aufklärungspflichten zu einem Artikel einen Verstoß begangen haben sollte, wie wird der wirtschaftliche Wert ermittelt?

Wer hat Ahnung?

MFG
wie gehabt

Zitat:

Original geschrieben von wie gehabt


Hallo,
habe Eure Probleme mit dieser Firma aufmerksam gelesen und ein solches Verhalten empfinde ich verwerflich!!

Ich habe bei dieser Firma über die eBAY-Plattform als Privatkäuferin im Juni 2009 einen Artikel erworben.

Die Verpackung des Artikels stellte sich folgendermaßen dar:

wie üblich eine Kartonage, dann allerdings war in der Kartonage als Füllstoff geschreddertes weißes Papier (DIN A 4) und darin eingehüllt befand sich sicher eingelagert mein Artikel.

Nach dem Öffnen der Kartonage fielen mir etliche kleine Papierschnitzel entgegen, so wühlte ich mich in das geschredderte DIN A 4-Papier bis ich endlich an eine weitere Kartonage gelangte.

Nach dem Auspacken der weiteren Kartonage und in Augenscheinnahme des Artikels kann ich zur Qualität nach meiner Meinung nur von einer schlechten Qualität sprechen.

Aus diesem Grunde nahm ich per email Kontakt zur Firma auf und wies auf die meines Erachtens schlechte Qualität hin.
Auf die weiteren Reaktionen der Firma möchte ich hier allerdings nicht eingehen.

Aber ich möchte zu dem gewählten Füllstoff - nämlich geschreddertes DIN A 4-Papier - näher eingehen.

Denn bei genauer Inaugenscheinnahme des Füllstoffes handelt es sich um Kundendaten dieser Firma MKG Motorensuche.com von eBAY-Verkäufen vom wohl ca. 17. Juni 2009.

Mir war es also möglich, zumindest 2 vollständige Kundendaten zu ermitteln.

Wo bleibt also der Datenschutz ??
Wäre diese Angelegenheit der o.a. auch abmahnwürdig?

wenn das stimmt dann zeige diesen Heini doch wegen Datenschutzverletzung an, das kostet nichts und der Staatsanwalt ermittelt dann

Hallo Ediagle,

die von mir gemachten Angaben entsprechen den Tatsachen.

Leider darf ich sicherlich hier keine Kopie von diesen Datensätzen wegen des Datenschutzes veröffentlichen.

Und zu meinem mangelbehaftetem Kauf kann ich noch ergänzen, daß ich von einem Mitarbeiter der Firma MGK in der Form einer versuchten
Erpressung (Rücknahme meiner NEGATIV-BEWERTUNG) kontaktiert wurde.
Siehe hierzu bei Interesse den nachfolgend eingefügten Link:

http://www.autoplenum.de/.../MKG-Motoren-Koeln-GmbH-id120183.html?...

MfG

wie gehabt

Hallo zusammen,

ich habe zwar kein eigenes Geschäft, habe aber Problem mit einer Internet-Abofalle gehabt.
Die Prinzipien von dem, was Euch widerfahren ist und den Internet-Abzockern ist grundsätzlich die gleiche.

Es kommen Mahnungen, Schreiben von dubiosen Anwälten und von komischen Inkasso-Unternehmen, die nur als Briefkasten existieren.
Es gibt eine regelrechte MAFIA, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Leute zu BETRÜGEN und ABZUZOCKEN.

Bei den Internet-Abofallen gibt es nur zwei Regeln:
Nicht bezahlen und cool bleiben.

Vielleicht helfen Euch diese Seiten auch etwas weiter.

http://lawblog.mcneubert.de/
http://rotglut.org/
http://www.nicht-abzocken.eu/cms/index.php

LG und cool bleiben

Schmudi

Nein, das Prinzip ist grundverschieden. Die Abmahner tun dies meiner persönlichen Meinung nach nämlich mit Rückendeckung durch den Gesetzgeber (der bewußt unklare Vorschriften erlässt und so breiten Raum für teure Streitigkeiten) und durch die Gerichte (die prächtig an den hohen Streitwerten verdienen).

So wird z.B. eine klare Regelung der Widerrufsbelehrung oder des Wertersatzes meiner persönlichen Meinung nach bewußt vermieden und die Betroffenen können sich, sofern sie es sich leisten können, weiterhin durch jede Instanz bis zum BGH oder EuGH klagen, natürlich jedesmal mit völlig ungewissem Ausgang. Und was das bei einem Streitwert von z.B. "nur" 20.000 Euro kostet, kann man diversen Gerichtskostenrechnern im Internet entnehmen.
http://www.shopbetreiber-blog.de/.../
Wenn man sich alle Urteile auf dieser Website durchgelesen hat, kann man das Betreiben eines Webshops eigentlich nur noch als Glücksspiel einstufen.

Leidtragende sind in erster Linie kleine Händler oder Existenzgründer, den die hohen Anwalts- und Gerichtskosten in den Ruin treiben. Mittlerweile versuchen einige Firmen, so lästige Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Inzwischen gibt es auch eine neue Qualität: jede Woche eine neue Abmahnung, bis der Betroffene aufgibt oder aufgeben muß. Für große Firmen sind die Kosten Peanuts, die halten das lange durch. Und wenn der Markt erst von lästigen Konkurrenten bereinigt ist, können endlich wieder schön die Preise erhöht werden...

Nicht bezahlen und cool bleiben ist aber auch hier meiner Meinung nach die preisgünstigste Lösung, denn die meisten Fälle erledigen sich so von selbst. Und wenn einen wirklich mal eine einstweilige Verfügung erreichen sollte (was manchmal gar nicht so einfach sein soll), kommt einen das unterm Strich kaum teurer als die gleich unterschriebene Unterlassungserklärung. Außerdem sind dort weniger Fallstricke drin als in der Unterlassungserklärung, der Abmahner (bzw. sein Rechtsverdreher) hat nichts davon und ein verhängtes Bußgeld kann man notfalls auch auf Staatskosten absitzen, bei einer Vertragsstrafe geht das hingegen nicht, hier wird gepfändet.
Habe sogar von einem Fall gehört, wo das Gericht von der Vollstreckung weiterer Bußgelder Abstand nahm, nachdem sich der Verurteilte entschieden hatte, diese immer abzusitzen.
Manchmal können eben sogar Beamte rechnen 😁

Zitat:

Original geschrieben von skytop


Hallo, ich reihe mich in die Liste der Abgemahnten ein.
11 Punkte 22000€ Streitwert 860€ zuzahlen und natürlich die Unterlassungserklärung.
Kann mir jemand bitte einen guten Rat geben, wie, ob, was ich unternehmen kann?
Bitte um eure Erfahrung und Hilfe.
Gruß Mirko

Achtung die Zeit läuft ab,

nur noch bis zum 31.12.2009 kann die Petitionen in der Mitzeichnung

auf der Homepage des Deutschen Bundestags gezeichnet werden.

Verbreitet die Info im www jede Stimme zählt.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...

zur Information
300 beliebte Abmahngründe, bei eBay, Amazon und Online-Shops
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay.html

Gruß

Laßt euch von der MKG Motorensuche.com nicht verunsichern. Ich habe versehentlich bei dieser Firma etwas gekauft, die bekommen jetzt post von meinem Anwalt, da diese mir eine defekte Bremsscheibe geschickt haben und per Ferndiagnose behauptet haben die Bremsscheibe sei in Ordnung!!. Diese Firma bekommt jetzt mächtig Ärger von mir, denn wenn diese nach der Retoure mein Geld nicht zurückerstatten möchte, werde ich gegen diese Firma einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und dann sehen wir mal wer zuletzt lacht.

Hallo Ihr alle.
Ist denn noch keiner auf die Idee gekommen dem mal die Fresse zu polieren?
Kann doch nicht war sein das der so weitermacht.
Gruß Carsten der eigentlich ganz friedlich ist

Motorensuche.com auto teile cc usw des is die letzte firma da kauf ich nix mehr nur ärger habe schon öfters bestellt und nur teilweise geliefert hat auch immer ewig gedauert hab die nase voll ein enttaüschter kunde wollt ich euch nur mal mitteilen der preis passt aber muß mann sagen, aber die art der geschäffstpolitik ist nicht akzepabel !!!

http://www.facebook.com/pages/autoteilecc-WARNING/264510120291716

I ordered a Contitech timingbelt, but got a cheaper Flennor. I complained about it, an they said that Contitech couldn't deliver!!? They offered a BOSCH instead which i accepted. But I have waited for 8 weeks now since I placed the first order. They completly ignore my imails

http://www.ebay.de/itm/140414939974?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649#ht_1292wt_1139

na wenn das nicht supergünstig ist . . .
nur 999,99 € ? ? ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen