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31 zu schnell

Themenstarteram 3. August 2007 um 13:17

Hallo.

Folgendes Problem:

Habe im Nov. 2004 meinen Lappen bekommen, im März 05 einen Unfall verursacht,

indem ich jemanden die Vorfahrt nahm.

Daraufhin bekam ich einen Bußgeldbescheid + Aufbauseminar + 2 Jahre mehr Probezeit.

Jetzt im Juli 07 wurde ich mit 81 in einer 50 Zone geblitzt.

Normal wäre ja jetzt 1 monat fahrverbot + 3 Punkte + ca. 125€ strafe.

Muss ich, da ich in der verlängerten Probezeit bin, noch mit mehr rechnen,

also längeres fahrverbot, führerschein entzug oder so?

Weil einer meinte es gäbe angeblich seit anfang 2007 härtere strafen für probezeitler,

wo man angeblich auch schon ab 21 km/h zu schnell innerorts 1 monat fahrverbot bekäme?!

Was sagt ihr?

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23 Antworten

du wirst eine verwarnung bekommen und dir wird eine verkehrspsychologische beratung (mpu) nahe gelegt....

beim nächsten verstoß, egal ob a oder b, ist dein schein übrigends weg!

Verkehrspsychologische Beratung ist keine MPU, sondern eine Beratung ;) Und die ist auch Freiwillig aber man kann damit 2 Punkte abbauen oder so.

Zitat:

Original geschrieben von Huessen

Jetzt im Juli 07 wurde ich mit 81 in einer 50 Zone geblitzt.

Wie konnte es angesichts der Probezeitverlängerung zu dieser extremen Geschwindigkeitsüberschreitung kommen?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

beim nächsten verstoß, egal ob a oder b, ist dein schein übrigends weg!

So ein Quark, du wirst nie wegen einem B-Verstoß deinen Lappen abgeben müssen...

@Drahke: Ich denke mal, er hat geträumt oder an etwas anderes gedacht (so wie ich :-))

Normal hau ich meinen Tempomat bei 70 rein, sodass ich nur nen B-Verstoß riskiere, diesmal hab ich an was anderes gedacht...

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

beim nächsten verstoß, egal ob a oder b, ist dein schein übrigends weg!

So ein Quark, du wirst nie wegen einem B-Verstoß deinen Lappen abgeben müssen...

Da haben sich schon einige gewundert, warum sie es doch machen mussten... Ist aber immer interessant, wie gut sich manche auskennen.

PS: Aber du hast recht, wegen EINEM musst ihn nicht abgeben.

am 4. August 2007 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von Huessen

Hallo.

Folgendes Problem:

 

 

 

............Weil einer meinte es gäbe angeblich seit anfang 2007 härtere strafen für probezeitler,

wo man angeblich auch schon ab 21 km/h zu schnell innerorts 1 monat fahrverbot bekäme?!

 

Was sagt ihr?

 

 

und @ Basti23041986

Soweit mir bekannt ist gibt es wohl eine sogenannte " 2 x 26km/h Regelung

 

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

 

 

 

 

 

am 4. August 2007 um 11:01

Beim zweiten mal innerhalb von 2 Jahren bist du Wiederholungstäter.

Bußgeld wird erhöht, evtl. auch der Entzug der FE.

Der Lappen is auch bei diesen "B"-Verstößen schneller weg, als mancher es gern hätte.

Schön, Pepperduster, dass du da den Absatz reinkopiert hast.

In der Regel. DAS ist der Ausschlaggebende Punkt.

"Normal hau ich meinen Tempomat bei 70 rein, sodass ich nur nen B-Verstoß riskiere..."

Mit diesem Satz gewinnt man bei der MPU übrigens Freunde...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

"Normal hau ich meinen Tempomat bei 70 rein, sodass ich nur nen B-Verstoß riskiere..."

Mit diesem Satz gewinnt man bei der MPU übrigens Freunde...

Bei der Einstellung bleibt nur zu hoffen, dass es zur MPU kommt, bevor jemand zu Schaden kommt. Zur Erinnerung: 40% schneller -> doppelter Bremsweg. Scheißegal? Na hoffentlich ist keiner im Weg, wenn es mal nicht scheißegal ist.

MfG, HeRo

Na klar, am besten jeden zur MPU schicken der nicht Strich 50 in der Stadt und 130 auf der Autobahn fährt... Echt erschreckend was hier für Einstellungen herrschen. Wie wäre es mit einer MPU für jeden der überhaupt einen Führerschein haben will? *kopfschüttel*

am 4. August 2007 um 12:48

Ich möchte auch mal darauf hinweisen, dass 20km/h über dem Limit keinen B-Verstoß darstellt. Davon kann man sich in der Probezeit soviele gönnen, wie der Geldbeutel hergibt. Erst 21km/h sind ein Punkt und ein A-Verstoß.

Zitat:

Original geschrieben von D-WS

Wie wäre es mit einer MPU für jeden der überhaupt einen Führerschein haben will? *kopfschüttel*

Warum nicht?

Leider scheint man hier in Deutschland allgemein der Ansicht zu sein, daß der Bürger ein Grundrecht auf den Führerschein besitzt.

Die beste Fahrschulausbildung nutzt schließlich nichts, wenn der Führerscheinneuling nicht die charakterliche Reife zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt. Und die Feststellung (bzw. Nichtfeststellung) derselben ist letztlich der Sinn der MPU.

Warum also solche Resentiments gegen die MPU? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Ich könnte das jetzt ewig lange ausführen, darauf habe ich aber keine Lust. Desswegen nur das kurze Fazit: MPU ist sinnlose Abzocke.

Zitat:

Original geschrieben von D-WS

MPU ist sinnlose Abzocke.

Wie/wodurch sollte dann deiner Meinung nach die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges überprüft werden können?

Mit momentan verfügbaren Mitteln geht das meiner Meinung nach garnicht. Da müssten wir wohl in die Science-fiction Sektion abdriften.

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