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20% Rabatt wie genau errechnet sich der Geldwerte Vorteil
Hallo zusammen,
ich überlege mir ein Auto eines namhaften deutschen Herstellers zu kaufen. Ich habe bei uns in der Firma nachgesehen, dass dort auf mein Wunschfahrzeug 20% + 1250€ Netto, sowie keine Überführungskosten veranlasst werden. Da überlege ich, dieses Fahrzeug natürlich mir zuzulegen.
Die Frage ist, wie genau hat der geldwerte Vorteil einen Einfluss darauf. Ich muss es versteuern. Bei Wiki hab ich eine Beispielrechnung gesehen:
Zitat:
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer eines Automobilherstellers erhält bei Kauf eines Neuwagens einen Rabatt i.H.v. 20%.
Der Wagen hat einen Listenpreis von 40.000 € (Endpreis am Abgabeort)
- Abschlag von 4 % 1.600 €
= berichtiger Abgabepreis 38.400 €
- vom AN gezahlter Preis 32.000 € (Gesamtnachlass 20% v. 40.000 €)
= geldwerter Vorteil 6.400 €
./. Rabattfreibetrag 1.080 €
= steuerpflichtiger Arbeitslohn 5.320 €
Mit diesem Kauf wäre der Jahresfreibetrag des Arbeitnehmers verbraucht. Bei einem weiteren Autokauf im gleichen Jahr in gleicher
Höhe wären demnach 6.400 € der Einkommensteuer (und den Sozialabgaben) zu unterwerfen.
So in etwa würde auch mein Auto kosten. Allerdings verstehe ich eben das Fazit nicht. was wird aus den 5320€? Was passiert damit?
Und kriege ich es iwie in der Steuererklärung zurück?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
1) Lesen
2) Verstehen
3) Antworten - oder manchmal besser nicht antworten.
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36 Antworten
Er bekommt den Rabatt aber nicht von der Firma wo er beschäftigt ist
Wenn er die z.B. 10% mehr die er durch den Kauf über den Firmennamen spart wieder versteuern muß macht das ganze nicht mehr so viel Sinn.Vielleicht hat es dewegen noch keiner der Kollegen gemacht
Da muß man dann schon genau rechnen
Ich hätte über meine Frau auch die Möglichkeit gehabt,aber den gleichen Rabatt konnte man auch so beim Händler erzielen.Waren aber keine 20%
@fhMemo
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
...
Du kannst es doch an deinem obigen Beispiel sehen.
Du musst 5.320 Euro der Einkommensteuer unterwerfen.
Eine zusätzlich Erstattung am Jaresende gibt es nicht.
ACHTUNG: Endpreis am Abgabeort ist nicht zwingend der Listenpreis. Wenn also der Wagen in eurer Gegend von den Autohäusern z.B. 10% unter Listenpreis angeboten wird, dann musst du deine Berechnung mit dem um 10% geminderten Listenpreis durchführen.
Ausrechnen musst du schon selbst, da hier für uns zu viele Unbekannte (Endpreis am Abgabeort, dein persönlicher Spitzensteuersatz) im Spiel sind.
@Tappi 64
Es ist egal, von wem der Rabatt kommt.
@Nr.5 lebt
Genau. Nehmen wir jetzt an, es wären diese 5320€, die ich als geldwerten Vorteil versteuern müsste. Bedeutet das, dass ich in den Steuererklärung die 5320€ vollständig zurück zahlen muss? Vermutlich nicht. Ich dachte bis jetzt, dass auf diese 5320€ eben eine Steuerpauschale greift, wo ich z.B. 2000€ zahlen muss. Sicher bin ich mir da eben nicht.
Der Spitzensteuersatz ist ja derzeit 42%. Ich erhalte bei 40000€ etwa 8000€ Rabatt. Nehmen wir an, gewöhnlich wäre 4000€ (10%). Somit hätten wir ein Ersparnis auf grund der Firma von etwa 4000€. Davon zieht man ja den Rabattfreibetrag ab. somit wären es noch ~3000€. Davon sind 42% 1260€. Bedeutet also, dass ich 1260€ dem finanzamt zurück zahlen muss. Korrekt?
Ja, der Rechenweg in deinem letzten Absatz ist richtig, nur die genaue Höhe musst du selber ausrechnen.
Alles klar. Super Danke. Dann rentiert sich der Aufwand über die Firma doch. Die 1260€ sind ja okay.
Ich würde mir die Steuerlast auf den geldwerten Vorteil genau ausrechnen (lassen). Man kann sich da schnell verspekulieren...
Da 20% Rabatt auf fast jedes Fahrzeug zu erhalten ist (oder mehr) würde ich den Rabatt einfach nicht in Anspruch nehmen und bei anderem Händler holen.
Somit kein geldwerter Vorteil und gar nix zu versteuern.
Bei meinem C1 hatte ich auf Sondermodell-Preis auch umgerechnet 20% Rabatt und Überführung kostenlos...
Nur mit dem Unterschied, dass es Festpreis war und nichts von Rabatt aufgeführt wurde.
(Listenpreis 8.490,-- € + Überführungskosten. Festpreis des Händlers: 6.790,-- €. Beim Verkäufer bin ich Neukunde und Rechnung ging auf mich privat.)
Wenn ich im Kaufhaus ne Jeans kaufe und 20% Rabatt aushandel, dann hab ich davon auch nichts zu versteuern solange ich kein Mitarbeiter des Kaufhauses bin. Genauso verhält es sich auch beim Autokauf.
Zitat:
Original geschrieben von jschie66
Da 20% Rabatt auf fast jedes Fahrzeug zu erhalten ist (oder mehr) würde ich den Rabatt einfach nicht in Anspruch nehmen und bei anderem Händler holen.
Somit kein geldwerter Vorteil und gar nix zu versteuern.
Bei meinem C1 hatte ich auf Sondermodell-Preis auch umgerechnet 20% Rabatt und Überführung kostenlos...
Nur mit dem Unterschied, dass es Festpreis war und nichts von Rabatt aufgeführt wurde.
(Listenpreis 8.490,-- € + Überführungskosten. Festpreis des Händlers: 6.790,-- €. Beim Verkäufer bin ich Neukunde und Rechnung ging auf mich privat.)
Wenn ich im Kaufhaus ne Jeans kaufe und 20% Rabatt aushandel, dann hab ich davon auch nichts zu versteuern solange ich kein Mitarbeiter des Kaufhauses bin. Genauso verhält es sich auch beim Autokauf.
Zitat:
Original geschrieben von fhMemo
Daran hat die Finanzabteilung der Firma gedacht. Den Rabatt kriege ich erst vom Händler, wenn meine Firma denen einen Rabattcode zusendet. Diesen sendet die Firma dem Händler nur dann zu, wenn der Händler als Gegenleistung den gewährten Rabatt, den marktüblich gewährten Rabatt und den Kaufvertrag an die Firma zusendet.
Alles klar. Ich muss wohl tatsächlich einen Steuerberater anrufen. Ich dachte sowas hätten hier schon einige gemacht. Aber Google hat zu auch nichts vernünftiges gefunden. Außer diesem Wiki-Link.
Dann such dir über mobile.de einen Händler der ähnlichen Preis bietet. Achte auf Deutsche Papiere und geh dann zum Kundendienst zu dem Händler der Dir nicht den Preis geben wollte...
Was ist das Prob dabei???
Der ist auch froh über Service-Kunden die kein Auto bei ihm kaufen. Und wenn er rumzickt, dann geh zu nächster Vertragswerkstatt...
Ganz einfach!
Der Nachlass, denn Du durch Kauf über Deine Firma erlangst (20%), wird in voller Höhe in Euro auf Dein nächstes zu versteuerndes Einkommen aufgerechnet; für die "Mehr"summe also, zahlst Du auch entsprechend Lohnsteuer, etc. pp.
Solltest Du die Steuerklasse 1 besitzen, machen derartige Käufe mit 20% Nachlass oftmals wenig Sinn, da Du in gewissen Fällen mit z. B. 12% "Normalo"-Nachlass bereits finanziell besser gestellt wirst (je nach Einkommen natürlich).
Einfach mal Deinen Steuerberater fragen, inwieweit sich diese 20% Geldwerter Vorteil bei Dir auswirken und dann entscheiden!
Zitat:
Original geschrieben von Memo101
Ganz einfach!
Der Nachlass, denn Du durch Kauf über Deine Firma erlangst (20%), wird in voller Höhe in Euro auf Dein nächstes zu versteuerndes Einkommen aufgerechnet; für die "Mehr"summe also, zahlst Du auch entsprechend Lohnsteuer, etc. pp.
Einfach, aber auch einfach falsch!
§ 8.2 EStG regelt dies eindeutig anders. Demnach ist der geldwerte Vorteil die Differenz zwischen dem Rabatt, den der AN erhält und dem "durch übliche Nachlässe geminderten üblichen Endpreis".
Wenn der AN also üblicherweise einen Nachlass von z. B. 12 % erhielte, läge bei 20 % Rabatt über die Firma der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei 8 % (und nicht bei 20 %).
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Memo101
Ganz einfach!
Der Nachlass, denn Du durch Kauf über Deine Firma erlangst (20%), wird in voller Höhe in Euro auf Dein nächstes zu versteuerndes Einkommen aufgerechnet; für die "Mehr"summe also, zahlst Du auch entsprechend Lohnsteuer, etc. pp.
Einfach, aber auch einfach falsch!
§ 8.2 EStG regelt dies eindeutig anders. Demnach ist der geldwerte Vorteil die Differenz zwischen dem Rabatt, den der AN erhält und dem "durch übliche Nachlässe geminderten üblichen Endpreis".
Wenn der AN also üblicherweise einen Nachlass von z. B. 12 % erhielte, läge bei 20 % Rabatt über die Firma der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei 8 % (und nicht bei 20 %).
Gruß
Der Chaosmanager
So ist das nicht. Der Händler bescheinigt, den aufgrund des Rabattscheines gewährten Herstellernachlass. Dieser Nachlass erfolgt nicht vom Händler, sondern direkt über den Hersteller Diese Bescheinigung nimmt die Lohnbuchhaltung als Grundlage für die Errechnung des geldwerten Vorteils (Ist zu Beginn dieses Threads recht gut dargestellt). Dieser geldwerte Vorteil wird dann "fiktiv" auf das steuerpflichtige Brutto draufgeschlagen.
Da der Privatkäufer keinen Nachlass beim Händler über seine Bescheinigung erhält, erfolgt auch keine Differenzbesteuerung.
Zitat:
Original geschrieben von Motemmel
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Einfach, aber auch einfach falsch!
§ 8.2 EStG regelt dies eindeutig anders. Demnach ist der geldwerte Vorteil die Differenz zwischen dem Rabatt, den der AN erhält und dem "durch übliche Nachlässe geminderten üblichen Endpreis".
Wenn der AN also üblicherweise einen Nachlass von z. B. 12 % erhielte, läge bei 20 % Rabatt über die Firma der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei 8 % (und nicht bei 20 %).
Gruß
Der Chaosmanager
So ist das nicht. Der Händler bescheinigt, den aufgrund des Rabattscheines gewährten Herstellernachlass. Dieser Nachlass erfolgt nicht vom Händler, sondern direkt über den Hersteller Diese Bescheinigung nimmt die Lohnbuchhaltung als Grundlage für die Errechnung des geldwerten Vorteils (Ist zu Beginn dieses Threads recht gut dargestellt). Dieser geldwerte Vorteil wird dann "fiktiv" auf das steuerpflichtige Brutto draufgeschlagen.
Da der Privatkäufer keinen Nachlass beim Händler über seine Bescheinigung erhält, erfolgt auch keine Differenzbesteuerung.
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist es völlig unerheblich, ob der Rabatt vom Händler oder vom Hersteller gewährt wird. Besteuert wird nach § 8.2 EStG und nicht anders. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils geht es darum, wie hoch der geldwerte Vorteil eines AN tatsächlich ist, wenn er direkt oder indirekt über seinen AG einen Rabatt auf das Auto erhält. Und wenn ein Privatkäufer eben bereits 12 % Rabatt erhält und der AN erhält über die AG-Vorteile 20 %, ist der geldwerte Vorteil eben nicht 20 %, sondern lediglich 8 %. Dies geht aus dem § 8.2 eindeutig hervor.
Sollte der AG anders verfahren, kann sich der AN in solchen Fällen unter Berufung auf § 8.2 EStG die zuviel bezahlte Steuer im Rahmen seiner Steuererklärung erstatten lassen.
Im übrigen wird niemals der volle Rabatt als geldwerter Vorteil versteuert - auch dann nicht, wenn der "übliche Endpreis" der Bruttolistenpreis wäre. § 8.3 sieht nämlich vor, dass von dem Rabatt 4 % nicht versteuert werden müssen.
Erwähnen möchte ich noch, dass sich o. g. Sachverhalt auf deutsche Steuergesetze bezieht.
Gruß
Der Chaosmanager
Bist ein echter Rechenkünstler! Muss jetzt nochmal dumm nachfragen:
Mein SB meint, als geldwerten Vorteil muss ich 1 % des Listenpreises (hier 72k) versteuern. Das Auto kostet aber beim Händler 60k, weil das bei allen Händlern hier in der Region so üblich ist. Wat gilt denn nu?
Zitat:
Original geschrieben von strzata
Bist ein echter Rechenkünstler! Muss jetzt nochmal dumm nachfragen:
Mein SB meint, als geldwerten Vorteil muss ich 1 % des Listenpreises (hier 72k) versteuern. Das Auto kostet aber beim Händler 60k, weil das bei allen Händlern hier in der Region so üblich ist. Wat gilt denn nu?
Du vermischst hier zwei unterschiedliche Dinge. In Deinem Fall besteht der geldwerte Vorteil darin, dass Dir Dein AG einen Firmenwagen stellt, der privat genutzt werden kann. Dieser geldwerte Vorteil kann pauschal mit 1 % des BLP versteuert werden (oder nach der Fahrtenbuchmethode). Hierfür gilt tatsächlich ausschließlich der BLP (selbst dann, wenn Dein AG 20 % Rabatt auf die Firmenwagenflotte erhalten würde).
Im Fall des TE geht es jedoch um die Anschaffung eines Privatwagens und der TE erhält hierauf einen Rabatt, den er als Betriebsangehöriger eines Unternehmens erhält. Der geldwerte Vorteil besteht in diesem Fall darin, dass der AN einen Rabatt erhält, den er ansonsten nicht erhalten würde.
Gruß
Der Chaosmanager