100er Zulassung Hobby 440 SFE 1998
Hallo Community ,
Und zwar habe ich mal eine Frage zwecks der 100 er Zulassung meines Wohnwagens. Ich will nächstes Jahr TÜV machen und mir ein 100er Gutachten erteilen lassen nur welche Auflagen brauche ich dafür!? Ich weis bisher nur das meine Reifen nicht älter als 6 Jahre sein dürfen das sind sie auch nicht. Aber was brauche ich noch !? Stoßdämpfer !? Hat das mein wohnwagen !? Und was noch !? Wisst ihr das zufällig bzw habt ihr eine Idee wo ich eine Liste bekomme was ich noch zu erledigen habe!?
Mit freundlichen Grüßen
Kompressor
23 Antworten
Zitat:
@situ schrieb am 21. Nov. 2016 um 18:45:58 Uhr:
Für ältere Wohnwagen, für die das eben nicht selbstverständlich ist, muss dass ggf. der Hersteller bescheinigen. Sonst kann der Prüfer eben nicht bestätigen, das die Voraussetzungen erfüllt sind.
Man möge es mir nachsehen, das verstehe ich nicht.
Der Prüfer checkt das Alter der Reifen, ob Stoßdämpfer montiert sind und ggf. der Wagen gebremst ist. U. U. auch noch das Massenverhältnis zum Zugfahrzeug und dessen technische Ausstattung (ABS).
Warum kann er dann nicht entscheiden, ob das Gutachten für die 100er-Zulassung erteilt werden kann??
Weil er bei Wohnwagen vor einem bestimmten Datum (ich weiß eben nicht aus dem Kopf, ob das 1990 war und bin zu faul, in der Doku zu suchen) nicht weiß, ob das Fahrzeug - völlig unabhängig von den Bedingungen der Ausnahmeverordnung - laut Bauartzulassung grundsätzlich mehr als 80 km/h fahren darf (ob die Bremsen, die Festigkeit des Aufbaus, die verbauten Fenster und Luken und was sonst alles noch nach Bauart eben so zugelassen sein muss).
EDIT: Gefunden. Erst ab 1.1.1990 wurden nur noch Wohnwagen zugelassen, die nach Bauart 100 km/h fahren dürfen. Drum.
Das Zugfahrzeug muss der Camper selbst beurteilen (war früher anders).
Zitat:
@situ schrieb am 21. November 2016 um 19:37:42 Uhr:
Weil er bei Wohnwagen vor einem bestimmten Datum (ich weiß eben nicht aus dem Kopf, ob das 1990 war und bin zu faul, in der Doku zu suchen) nicht weiß, ob das Fahrzeug - völlig unabhängig von den Bedingungen der Ausnahmeverordnung - laut Bauartzulassung grundsätzlich mehr als 80 km/h fahren darf (ob die Bremsen, die Festigkeit des Aufbaus, die verbauten Fenster und Luken und was sonst alles noch nach Bauart eben so zugelassen sein muss).EDIT: Grfunden. Erst ab 1.1.1990 wurden nur noch Wohnwagen zugelassen, die nach Bauart 100 km/h fahren dürfen. Drum.
Das Zugfahrzeug muss der Camper selbst beurteilen (war früher anders).
Genau das meinte der Prüfer von GTÜ auch,er hatte trotzdem noch einmal vor der Aussage von wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung in seinen Unterlagen nachgesehen aber meinen Wwg. dort nicht gefunden.
Die ASK hat mit der grundsätzlichen Zulassung für 100km/h gem. 9.Ausnahmeverordnung gar nichts zu tun.
Die (anerkannte) ASK hat, sofern der WoWa gem. 9.Ausnahmeverordnung zugelassen ist, nur die Wirkung, dass der Gewichtsfaktor grundsätzlich mit 1,0 (anstatt 0,8) angesetzt werden kann, ich also mit einem leichteren Auto einen bestimmten WoWa mit 100km/h ziehen darf.
Wenn das Auto selbst ein anerkanntes Anhänger-ESP besitzt, spielt es dagegen rechtlich überhaupt keine Rolle, ob der WoWa eine ASK hat oder nicht, da dann immer der Faktor 1,0 gilt.
Mit einer GTÜ-Station in Kiel hatte ich auch schon früher beim Ablasten meine Probleme. Die konnten es letztendlich nicht mal techn. begründen, lehnten die Ablastung des WoWa aber ab.
Direkt danach zum TÜV-Kiel gefahren und alles ist auf einmal kein Problem...
(War auch tatsächlich kein Problem, da nachweislich genug Zuladung vorhanden war)
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Das ist richtig. Steht ja alles exakt so und sehr leicht verständlich im Wikipedialink.
Wenn sie aber erforderlich ist, um die 1:1-Bedingungen zu erfüllen (der Regelfall), muss sie der dort ebenfalss angegebenen Norm entsprechen.
Zitat:
@situ schrieb am 23. November 2016 um 11:12:08 Uhr:
Das ist richtig. Steht ja alles exakt so und sehr leicht verständlich im Wikipedialink.Wenn sie aber erforderlich ist, um die 1:1-Bedingungen zu erfüllen (der Regelfall), muss sie der dort ebenfalss angegebenen Norm entsprechen.
deswegen schrieb ich ja auch von anerkanntem Anhänger-ESP (und anerkannter ASK)...
Eine anerkanntes Anhänger-ESP muss in der ZB1 des Zugfahrzeugs oder in einer ABE des Zugfahrzeugs stehen.
Auch das ist richtig und steht so leicht verständlich im oben bereits verlinkten Wikipediaeintrag.
Zitat:
@situ schrieb am 23. November 2016 um 13:28:38 Uhr:
Auch das ist richtig und steht so leicht verständlich im oben bereits verlinkten Wikipediaeintrag.
aber recht lang...und man muss es z.Teil erst interpretieren.
Außerdem: Wofür gibt es Foren?
nachlesen kannst du letztendlich nahezu alles irgendwo.
Aufbereitete Stichworte reichen zu der Frage des TE eigentlich komplett aus.