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"Fahrerflucht"

Themenstarteram 20. August 2009 um 6:09

Folgende Sache hat sich vor ein paar Wochen zugetragen. Meine Freundin war mit einer anderen Freundin in einer Bar. Als sie selbige verlassen haben um etwa kurz vor 0 Uhr hat sie beim Ausparken ein Auto beschädigt. Leicht gestriffen und die aufgeklebte Werbefolie beschädigt. Sie hat anschließend am Auto etwa 45 Minuten gewartet und ist in die Bar gegangen und hat dort zusammen mit dem Kellner die Leute gefragt. Gemeldet hat sich keiner, also hat sie einen Zettel an die Scheibe geheftet. Nach 2 oder 3 Tagen hat sich dann der Besitzer gemeldet. Es schien alles normal zu laufen, die Sache wurde auch sofort unserer Versicherung gemeldet.

Anschließend sind wir in den Urlaub gefahren. Als wir zurückgekommen sind kam dann das böse Erwachen. Der anfangs so nette Herr hat meine Freundin wegen Fahrerfluct angezeigt. Ihr droht nun ein Bußgeld, sie ist nur knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt.

Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Brownyy

Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.

Auf jeden Fall Anwalt nehmen. Leider hat sich deine Freundin nicht ganz korrekt verhalten, denn:

Wenn ein parkendes Fahrzeug beschädigt worden ist und der Halter dieses Fahrzeugs sich nicht am Unfallort befindet, müssen die übrigen Unfallbeteiligten allerdings nur für eine angemessene Wartezeit am Unfallort bleiben. In der Rechtsprechung hat sich eine Mindestwartezeit von fünfzehn Minuten festgesetzt. Nach Verlassen des Unfallortes ist man jedoch dazu verpflichtet, sich unverzüglich bei einer Polizeidienstelle zu melden und alle erforderlichen Angaben zu machen. Der Passus zur "angemessenen Wartezeit" findet auch dann Anwendung, wenn die Polizei auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht zum Unfallort kommen kann. Wer eine angemessene Wartezeit nicht einhält und damit Unfallflucht begeht, kann Strafmilderung erlangen, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden zu erkennen gibt. Dies passiert insbesondere dann häufig, wenn ein Unfallbeteiligter in Panik vom Unfallort flieht, sich später aber eines Besseren besinnt. Die Regelung gilt allerdings nur für Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs und betrifft daher insbesondere nicht Unfälle mit Personenschäden. Zudem kann man nicht auf Strafminderung hoffen, wenn ein erheblicher Sachschaden von über ca. eintausend Euro entstanden ist. Die Meldung bei der Polizei ist in jedem Fall verpflichtend. Es reicht nicht aus, nur einen Zettel mit Kontaktdaten am Unfallort zu hinterlassen.

http://www.autogenau.de/artikel/auto-und-recht/fahrerflucht.html

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Themenstarteram 21. August 2009 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Zitat:

Original geschrieben von Brownyy

Folgende Sache hat sich vor ein paar Wochen zugetragen. Meine Freundin war mit einer anderen Freundin in einer Bar. Als sie selbige verlassen haben um etwa kurz vor 0 Uhr hat sie beim Ausparken ein Auto beschädigt. Leicht gestriffen und die aufgeklebte Werbefolie beschädigt. Sie hat anschließend am Auto etwa 45 Minuten gewartet und ist in die Bar gegangen und hat dort zusammen mit dem Kellner die Leute gefragt. Gemeldet hat sich keiner, also hat sie einen Zettel an die Scheibe geheftet. Nach 2 oder 3 Tagen hat sich dann der Besitzer gemeldet. Es schien alles normal zu laufen, die Sache wurde auch sofort unserer Versicherung gemeldet.

Anschließend sind wir in den Urlaub gefahren. Als wir zurückgekommen sind kam dann das böse Erwachen. Der anfangs so nette Herr hat meine Freundin wegen Fahrerfluct angezeigt. Ihr droht nun ein Bußgeld, sie ist nur knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt.

Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir reagieren sollen.

Was lehrt uns das immer wieder?

Männlein und Weiblein, die sich in Abwesenheit Ihrer Lebensgefährten

noch um Mitternacht in Bars amüsieren, sagen sich in den seltensten Fällen die reine Wahrheit, bzw. stehen nachhaltig zu Ihrem Wort.

Inwieweit Du das glaubst, bleibt Deiner Lebenserfahrung überlassen.

Na wenn du meinst. Ich mach mir da jedenfalls keine Gedanken. Zum Glück gibt es ja Zeugen ;-)

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