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Überführungskennzeichen VON Spanien NACH Deutschland

Themenstarteram 22. Februar 2024 um 16:17

Ich weiß, dass man in Spanien Kennzeichen für die Überführung nach anderen Ländern bekommen kann, kenne die Details aber nicht. Hat jemand Erfahrung damit, und zwar:

- erhält man diese Kennzeichen bei der Zulassungsstelle am selben Tag

- kann man die notwendige Versicherung an Ort und Stelle abschließen

- welche Kosten für die Behörde und die Versicherung fallen etwa an?

Und nein, Überführung mit deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Rotkennzeichen AUS dem Ausland ist nicht erlaubt.

Schönen Gruß

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80 Antworten

anmelden und fertig.

In D?

Nicht möglich, wenn das Fahrzeug in E steht

Wenn man alle Papiere in Deutschland hätte und die Zulassungsstelle den spanischen TÜV anerkennen täte, ginge es schon.

Ansonsten hier:

https://www.evz.de/fileadmin/Media/PDF/EN/Transit-plates-in-the-EU.pdf

Nö.

Das Auto muss in D stehen. Sonst unerlaubte Fernzulassung.

Einige Zulassungsstellen lassen sich Importe vor der Zulassung vorführen

Du hast recht, hab ich nicht dran gedacht. - die unerlaubte Fernzulassung - ein Relikt aus der Bürokratenschatulle. Nützt niemandem, schützt niemanden.

Kann man hier nicht ein EU-Überführungskennzeichen beantragen?

Irgendwas muss es doch geben.

Oder eben in Spanien ein Ausfuhr Kurzzeit KZ beantragen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 23. Februar 2024 um 13:59:42 Uhr:

 

schützt niemanden.

Das ist Deine Meinung.

EU Kurzzeitkennzeichen gibt's nicht.

Im Land des Standortes ein Ausfuhrkennzeichen beantragen ist möglich.

Ist das nicht ebenfalls befristet?

Wenn dann wäre es auch eine Kurzzeitzulassung.

Wie man das Pferd nun nennt ist doch wurscht.

In Spanien kenn ich mich nicht aus.

Im Gegensatz zu KZK ist das deutsche Ausfuhrkennzeichen eine richtige Zulassung, mit Haltereintrag, Steuerpflicht etc.

Die Dauer bestimmt der Antragsteller mit der Versicherung, die er vorlegt. Gängig sind 15 oder 30 Tage.

Bis zu einem Jahr ist möglich

§ 45(

1) 

2.die Zulassung auf die Dauer der nach Nummer 1 Buchstabe a nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens auf ein Jahr, befristet ist

Och menno, warum muss die EU denn das immer so kompliziert und uneinheitlich machen?

Früher gab es doch auch sowas oder etwa nicht?

Leider weiß ich jetzt auch nicht weiter. Daher tschö und hoffe das der TE eine Lösung für sich findet.

Vielleicht beim ADAC mal nachfragen ob die eine Idee haben.

Ich meine Ausfuhrkennzeichen sind nicht für innerhalb der EU zulässig. Bin aber nicht sicher.

Doch genau Dafür ist das deutsche Ausfuhrkennzeichen

§ 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland

(1) Soll ein zulassungspflichtiges, nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden,

Aber hier wäre es doch genau umgekehrt. In D ein Ausfuhrkennzeichen für Spanien nach D wird wohl dann nicht funzen.

Oder?

Richtig.

Da muss in Spanien eins besorgt werden.

Die fzv gilt nur für Fahrzeuge auf deutschem Boden.

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