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Trotz Autogas normale Steuer bei AVEO

Themenstarteram 11. August 2009 um 12:52

Hallo zusammen,

ich richte mich mit dieser Nachfrage an alle Aveo Autogasfahrer. Seit 2Wochen gehören wir auch zu den (fast) glücklichen.

Nachdem wir fast mit einer Mauer kollidiert wären, da im Gasbetrieb das Auto immer wieder aus ging, wurde dies nach mehren Tagen behoben. Ursache waren zwei vertauschte und falsch angeklemmte Kabel.

Nun das nächste Problem. Wir werden nicht wie von Chevrolet beworben mit 26 Euro Steuern belangt sondern mit dem "normalen" Satz von 50Euro! Das Finanzamt meint, dass sie das berechnen, was in den Papier steht und da stehzt 132. Laut Chevrolet sind es aber bei Autogas 118! Unser Händler meint das müsste das Finanzamt selber errechnen!!!!

Das Amt sagt, die nehmen das was in den Papieren steht und ich müsste dies selbst bei der Zulassungstelle ummelden!

Das alte Auto währe noch nicht mal abgemeldet!

Ich kaufe ein nigel, nagel, neues Auto und hab nur Ärger und Rennereien und soll mich um alles selber kümmern???!!!!

Daher meine Frage: Was steht bei euch in den Papieren????

Beste Antwort im Thema
am 12. August 2009 um 12:24

Hallo zusammen,

hier entscheidet nur das Zulassungsdatum:

Wurde das Auto vor dem 5.11.2008 zum ersten Mal zugelassen?

Dann werden Kfz mit Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) genauso besteuert wie Benziner - nämlich nach Hubraum.

Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert.

Wurde das Auto nach dem 1.7.2009 zugelassen?

Dann gilt für das Finanzamt der in Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein) unter "V.7 CO2 (in g/km) kombinierter Wert" eingetragene Wert zur Berechnung des CO2 Steueranteils.

Der Aveo 1.2 EcoLogic ist eine eigenständige Motorvariante und es sollte der Wert 118 g/km CO2 im Fahrzeugschein stehen.

Wenn dort allerdings 132 g/km steht, muss das von Chevrolet korrigiert werden. Das Finanzamt geht das nichts an.

Das gilt auch nur, wenn Du wirklich einen Aveo 1.2 EcoLogic gekauft hast und keinen nachgerüsteten Aveo 1.2.

Bei einer Nachrüstung werden die Angaben zum CO2 Ausstoss nicht geändert.

 

 

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am 11. August 2009 um 14:02

Meinst du das ernsthaft oder als Scherz??

Natürlich wird die Steuer nach dem Benzinverbrauch

berechnet und nicht nach dem Gasverbrauch.

Ich nehme mal an auf der Zulassungsstelle

haben sie nicht gewusst ob du sie

verarschen wolltest oder es nur Unwissenheit war.

Huhu,

es wird nach dem co² Verbrauch des Benzins gerechnet, nicht der vom Autogas.

 

Eine Steuerberechnung nach LPG würde nur gehen wenn der Benzintank eine bestimmte Größe nicht überschreitet (14 Liter glaube ich). Du fährst ja kein Monovalentes Fahrzeug, sondern ein Bivalentes.

 

Daher ist die Berechnung der co²Steuer nach Benzin richtig.

 

Grüße

 

 

 

Themenstarteram 11. August 2009 um 14:13

Nein definitiv wird der CO2-Ausstoß nach der Gasanlage berechnet!!!

Hier der Link zur Werbung von Chevrolet:

http://www.chevrolet.de/.../neue-kfz-steuer.html

sowie die im Anhang befindliche pdf von Chevrolet dazu!

Allso ich will hier niemanden verarschen, aber anscheinend mein Händler mich!!!

am 11. August 2009 um 14:18

Lese ich was nicht richtig oder übersehe ich was???

Wo steht bitte schön das Gas Autos wenniger

in der Steuer kosten???

Hast du mal das ganze gelesen???

Gas Auto kostet genauso viel steht doch

deutlich drin.

Themenstarteram 11. August 2009 um 14:25

OK. Für dich zum mitmeißeln;)

pdf öffnen und dann:

1. Gehe in Spalte Aveo

2. Schaue bei Aveo1.2; Kosten 50Euro! (Bei Gesamtbetrag neu!)

3. Schaue bei Aveo 1.2 EcoLogic (also mit Gas); Kosten 26 Euro! (Bei Gesamtkosten neu!)

Macht eine Veränderung von alter Berechnung zu neuer (letzte Spalte) 62Euro weniger!

So schwer ist die Tabelle doch nicht zu lesen?!

am 11. August 2009 um 14:39

Hier lese mal:

Zitat:

Ab 1. Juli 2009 gilt:

* Die Steuerbefreiung für Neuwagen, die nach diesem Termin zugelassen werden, erlischt

* Die neue Kfz-Steuer setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag für den Hubraum und einem CO2-Aufschlag für Fahrzeuge mit einer Emission von mehr als 120 g/km

* Die Basismenge bis 120 g/km CO2 bleibt steuerfrei.

* Der Steuersatz für Fahrzeuge mit Otto-Motor (Benzin, Erdgas, Autogas):

• 2,- € pro 100 cm3 Hubraum plus

• 2,- € pro g/km CO2-Emission über der Grenze von 120 g/km

* Der Steuersatz für Fahrzeuge mit Dieselmotor:

• 9,50 € pro 100cm3 Hubraum plus

• 2,- € pro g/km CO2-Emission über der Grenze von 120 g/km

* Ab dem 1.1.2012 sinkt der Grenzwert für CO2-Emissionen auf 110 g/km

* Ab dem 1.1.2014 ist ein Grenzwert von 95 g CO2/km vorgesehen

* Die bis zum 30.6.2009 zugelassenen Fahrzeuge werden nach Ablauf der Steuerbefreiung weiterhin nach den gegenwärtigen Sätzen besteuert

Und was bedeutet das für Sie?

 

Alle unsere Chevrolet Modelle fahren mit der neuen Kfz-Steuer besonders günstig. Hier einige Beispiele:

Matiz 0,8: 16,- Euro Kfz-Steuer/Jahr

Matiz 0,8S EcoLogic: 16,- Euro Kfz-Steuer/Jahr

Auch PDF Tabellen können Fehler haben du siehst ja beim Matiz

wurde es richtig berechnet nur beim rest kammen sie ins straucheln.

Aber Fehler passier nun mal auch einen Webdesigner.

Es heist nicht umsonst für Irrtümer wird kein Haftung

übernommen.

woher nehmen die die 62€???

Wahrscheinlich Tippfehler 26 sollte es heissen.

 

Nun ist es fürs Amt schnurz was Chevi schreibt, für die gilt 132g co²/km.

Ich würd Deinen Händler nerven oder Chevi selbst.

 

Da Du auch normal auf Benzin fahren KANNST wirst Du auch nach dem Benzinersatz berechnet.

 

Grüße

 

Themenstarteram 11. August 2009 um 14:47

Jetzt nicht böse werden, aber kannst du oder willst du das nicht verstehen???

Die Tabelle und die Internetseite stimmen beide!

Der Matiz 08 hat aufgrund des Freimenge von 120g sowohl als Gas wie auch als Benziner nur 16 Euro steuern

(Da 0,8l mal 2 Euro pro liter macht 16 Euro, egal ob Benzin oder Gas; CO2 Gas 107; CO2 Benzin 119; daher kein Mehrbetrag)

Aveo 1.2 macht 1206ccm mal 2 gleich 26 Euro. Gas CO2 118, daher kein Mehrbetrag; Benzin CO2 132 heiß 132- 120 (freibetrag bis 2012) gleich 12, das mal 2 macht 24, 24 Mehrbetrag + 26 Grundbetrag gleich 50Euro bei Benzin!

Bei Gas, also EcoLogic-Modellen, nur Grundbetrag 26Euro.

So sagt es auch der Händler!!

am 11. August 2009 um 14:56

Bitte versteh doch auch bei Chevrolet arbeiten nur Menschen

und die machen Fehler.

Ich hab nen Autogas Nubira und zahle den normalen

Benziner betrag.

Kannst ja versuchen es einzuklagen, da die Rechtslage

eindeutig ist wird aber wahrscheinlich nicht mal ne

Prozesseröffnung gemacht.

Und lese das Fettgedruckte was ich reingestellt hab von

Chevy.

Eindeutiger geht es nicht.

moin,

er hat aber recht. es wird eindeutig gesagt, das diese eco fahrzeuge nach dem Co2 ausstoß des LPG´s berechnet werden. das ist aber eigentlich nur möglich, wenn der benzintank deutlichst verkleinert wird.

der hersteller kann sich maximal darauf berufen, das man die gasanlage nicht nachgerüstet haben darf und wirklich einen dieser ecologic bestellt haben muß. die müßten dann aber auch nur einen kleinen benzintank haben, sodass sie nach LPG berechnet werden können. ist das der fall? bis jetzt hab ich nix davon gelesen.

ich würde definitiv diese tabelle sichern, damit man was in der hand hat und direkt an chevrolet anschreiben...

tschau norman

Themenstarteram 11. August 2009 um 15:36

Hast ja Recht mit deinem Auszug:

Der Steuersatz für Fahrzeuge mit Otto-Motor (Benzin, Erdgas, Autogas):

• 2,- € pro 100 cm3 Hubraum plus

• 2,- € pro g/km CO2-Emission über der Grenze von 120 g/km

Aber da geht ja eindeutig hervor was ich die ganze Zeit sage!!!!!! Die Freigrenze beträgt 120g/km und wenn das Auto weniger hat dann zahlst du nur den Hubraumbetrag. Und Chevrolet sagt das alle EcoLogic-Modelle weniger CO2 verbrauchen! Die Werben damit und mir hat gerade der Händler versichert, dass er das in den Papier änder läßt damit ich weniger Steuern zahle!

Alle Ecologicmodelle scheiden laut Aussage von Chevrolet (Kannst dich gerne ebenfalls bei denen erkundigen) weniger CO2 aus und sind damit in der variabelen Komponente der neuen Steuererhebung günstiger als die Benziner. Für Autos Erstzulassung ab 01.07.2009. Daher gilt das für alle älteren nicht, die werden wie gehabt abgerechnet!

Grundsätzlich gilt, dass der Steuersatz gleich ist.

Ich weiß nicht wieso du die Rechnungen nicht verstehts, die überall als Beispiele gebracht werden???!!! Dazu muss man ja nun echt nicht studiert haben:)

am 11. August 2009 um 15:44

Gib mal Bescheid wenn du vom Amt

die Besteuerung nach Gas berechnet bekommst.

Ich hab kein Bock mich rumzustreiten,

wenn alles so wär wie du sagst

gäb es kein Problem.

Themenstarteram 11. August 2009 um 15:46

Ich will auch nicht streiten. Der Händler hats gesagt und mir versichert.

Also mal sehen und abwarten;)

am 11. August 2009 um 15:48

Stell dein Thema ins gas forum

da sind Vollprofis.

Bin gespannt was die sagen.

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