ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Reihengaragenvorplatz, Dauerparkplatz?

Reihengaragenvorplatz, Dauerparkplatz?

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 9:59

Hallo,

es handelt sich um Reihengaragen. Jede Garage hat ihren Vorplatz.

Jetzt nutzt nun der Mieter seinen Vorplatz als Dauerparkplatz, neben

meinen Vorplatz, für einen PKW.

Mit der Folge, dass ich nun mehrfach rangieren muss, um in meine

Garage einfahren zu können.

Ist das erlaubt ?

Gruss

summercap

138 Antworten

Klar, warum nicht?

 

Und es gibt Gerichtsurteile ( im Zusammenhang mit Parken gegenüber einer Grundstücksausfahrt), daß mehrmaliges Rangieren grundsätzlich zumutbar ist.

 

Im übrigen kann es ja nicht sein, daß du fremde Garagenvorplätze mitbenutzen mußt, um deine Garage zu erreichen.

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 10:08

Hallo nogel,

ich hatte mir schon so etwas gedacht.

gruss

summercap

gehört der Vorplatz denn zum Eigentum des Nachbarn dazu? Dann darf er da parken. Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, darf er da nicht parken, denn das darf er nur am rechten Fahrbahnrand oder wenn Markierungen sind.

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 10:11

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Mai 2022 um 12:09:44 Uhr:

gehört der Vorplatz denn zum Eigentum des Nachbarn dazu? Dann darf er da parken. Wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist, darf er da nicht parken, denn das darf er nur am rechten Fahrbahnrand oder wenn Markierungen sind.

Hallo Kai R.

die Vorplätze gehören den Garagenbesitzern.

Gruss

summercap

Ich kenne das nur so, das der Platz vor der Garage zum Ein - / Ausladen aber nicht als Dauerparkplatz benützt werden darf.

In der Regel wird das aber auch im Mietvertrag festgeschrieben. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich mit dem Vermieter sprechen.

MfG kheinz

Zitat:

@summercap schrieb am 17. Mai 2022 um 12:11:57 Uhr:

die Vorplätze gehören den Garagenbesitzern.

dann hat Dein Nachbar da einen legalen Parkplatz und Du ein Problem.

Themenstarteram 17. Mai 2022 um 10:18

Hallo kheinz und Kai R.

die Vorplätze gehören den Garagenbesitzern.

Aber , wenn nun jeder so dauerparken würde,

kämen einige weder in die Garage noch aus der Garage,

dann haben alle ein Problem.

Gruss

summercap

Zitat:

@crafter276 schrieb am 17. Mai 2022 um 12:12:42 Uhr:

Ich kenne das nur so, das der Platz vor der Garage zum Ein - / Ausladen aber nicht als Dauerparkplatz benützt werden darf.

In der Regel wird das aber auch im Mietvertrag festgeschrieben. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich mit dem Vermieter sprechen.

MfG kheinz

Das ist die beste Antwort bis jetzt.

Da es sich nicht (lt TE) um Eigentum, sondern um gemietete Garagen handelt, ist das parken/nutzen/fahren dort meistens genau bestimmt.

Die Garage, die ich zu meiner Wohnung dazu gemietet habe, hat auch einen Vorplatz, also quasi die Einfahrt zu meiner Garage. Dieser Vorplatz darf zum ein- ausladen genutzt werden. Auch mal kurz da stehen, hochlaufen was holen und wieder runter/wegfahren ist kein Problem, aber kein dauerparken.

Gruß Jörg.

In dem Garagenmietvertrag meiner Nachbarin wird das Verbot explizit aufgeführt.

@summercap ob es erlaubt ist, oder nicht bestimmt der Grundstücksbesitzer (bzw. die Verwaltung).

Als es bei unserem Garagenhof häufiger vorkam, hat die Verwaltung die Mieter in Kenntnis gesetzt, dass Parken vor den Garagen nicht erlaubt ist. Kurzer Hinweis das Zuwiderhandlung zur Kündigung der Garage führen kann. Danach war Ruhe.

Wie groß ist denn der Abstand zwischen den Garagen gegenüber?

Wie kann eine Garage gebaut werden, die nur durch Überfahren des Grund und Bodens eines anderen erreichbar ist? Da stimmt doch was nicht. Entweder gehören diese Flächen den jeweiligen Garagenbenutzern, dann müsste es doch eine vernünftige Zufahrt geben, oder sie sind Verkehrsfläche, dann ist diese freizuhalten.

Oder die Garage wurde in den 50ern gebaut und man versucht mit einem SUV von 2022, die für eine BMW Isetta gestaltete Zufahrt zu nutzen.

am 17. Mai 2022 um 12:04

Die Garagenverordnung der Stadt oder Gemeinde kann das Parken vor der Garage untersagen. In der bayerischen heißt es beispielsweise "Die Zu- und Abfahrten und die Rettungswege sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verkehrssicher und frei zu halten; das gilt auch bei Eis- und Schneeglätte."

wie immer in so Fällen: ein Bild sagt mehr als 1000 Worte..

wieviel Platz ist insgesamt vor den Garagen zum Rangieren?

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Reihengaragenvorplatz, Dauerparkplatz?