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Kontrolle Fahrerkarte durch Polizei bei Unfallaufnahme

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 1:42

Habe letztens nach einem Streifschaden mit einer Leitplanke die Polizei gerufen um den Unfall zu melden. Bei der Unfallaufnahme wurde neben den üblichen Daten auch die Fahrerkarte ausgelesen. Mir wurde so nebenbei mitgeilt, daß ich wohl 2 mal in der Woche etwas über der Zeit gewsesn sei. Ich wurde mit einer Verwarnung von 35€ verabschiedet.

Nun bekam ich Post vom Gewerbeaufsichtamt mit einer ganzen Latte von Verstößen, dank der starren 24 Std-Regel.

hier wird nicht von Unfallaufnahme , sondern "im Zusammenhang mit der Kontrolle des Fahrzeuges..." gesprochen

nun stellt sich die Frage:

Dürfen Polizei/BAG Daten der Fahrerkarte verwenden ohne den fahrer explizit daraufhinzuweisen und/ oder ein schriftliches Kontrollprotokol auszuhändigen

wenn jemand weiss. ob das irgendwo in einem "Regelwerk/Gesetz" schriftlich festgehalten ist, gebt es doch bitte mit an .

Beste Antwort im Thema

genau, aber Schuld sind ja immer irgendwelche Regeln und nicht Derjenige welcher sich nicht dran hält und seine Arbeit alles Andere als korrekt erbringt :rolleyes: sich aber doch mit dem kleinen Haufen selbst belügt, dass Derjenige doch das Land am Leben erhält und ohne sein Sklaventum doch nicht mal mehr Butter im Supermarkt währe

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Ja sie dürfen.Bei einer Abstandskontrolle zb. dürfen sie auch abkassieren wenn sie auf dem Video einen nicht angelegten Gurt entdecken.

Zitat:

Original geschrieben von Icewall

... dank der starren 24 Std-Regel ...

Was meinst Du denn damit?

Damit meint er das er innerhalb von 24 Std seine 9/11 Std Pause gemacht haben muss und das scheint er eben nicht geschafft zu haben deshalb jetzt die Strafe.Wenn es ganz dumm läuft dann folgt noch eine Hauskontrolle im Betrieb und dann kann es sehr teuer werden.

genau, aber Schuld sind ja immer irgendwelche Regeln und nicht Derjenige welcher sich nicht dran hält und seine Arbeit alles Andere als korrekt erbringt :rolleyes: sich aber doch mit dem kleinen Haufen selbst belügt, dass Derjenige doch das Land am Leben erhält und ohne sein Sklaventum doch nicht mal mehr Butter im Supermarkt währe

am 16. Mai 2010 um 9:30

ja das ist doch seit längerem Gang und Gäbe das Polizei bei irgendwelchen Kontrollen direkt anfragt ob due eine Fahrerkarte benutzt

denn sie wittern " Kohle " .

Ob sie nun eine Gurtkontrolle machen oder ihr neuestes Steckenpferd LaSi - die Tachos sind immer mit dabei.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Icewall

Habe letztens nach einem Streifschaden mit einer Leitplanke die Polizei gerufen um den Unfall zu melden. Bei der Unfallaufnahme wurde neben den üblichen Daten auch die Fahrerkarte ausgelesen. Mir wurde so nebenbei mitgeilt, daß ich wohl 2 mal in der Woche etwas über der Zeit gewsesn sei. Ich wurde mit einer Verwarnung von 35€ verabschiedet.

Nun bekam ich Post vom Gewerbeaufsichtamt mit einer ganzen Latte von Verstößen, dank der starren 24 Std-Regel.

hier wird nicht von Unfallaufnahme , sondern "im Zusammenhang mit der Kontrolle des Fahrzeuges..." gesprochen

nun stellt sich die Frage:

Dürfen Polizei/BAG Daten der Fahrerkarte verwenden ohne den fahrer explizit daraufhinzuweisen und/ oder ein schriftliches Kontrollprotokol auszuhändigen

wenn jemand weiss. ob das irgendwo in einem "Regelwerk/Gesetz" schriftlich festgehalten ist, gebt es doch bitte mit an .

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

genau, aber Schuld sind ja immer irgendwelche Regeln und nicht Derjenige welcher sich nicht dran hält und seine Arbeit alles Andere als korrekt erbringt :rolleyes: sich aber doch mit dem kleinen Haufen selbst belügt, dass Derjenige doch das Land am Leben erhält und ohne sein Sklaventum doch nicht mal mehr Butter im Supermarkt währe

Jepp.

Es scheint auch von vielen Kollegen zuviel verlangt zu sein, eine eigene, nur das eigene Fahrzeug betreffende Fahrtplanung zu machen und sich nicht ständig die Zeiten selbst kaputtzufahren. (Hab auch zwei dieser Helden im Bekanntenkreis) Und dann wird dem Disponenten, der vielleicht rechnen kann, die Schuld zugewiesen. Klasse !!!! :D

Bei uns ist es so das die Fahrer mit den saubersten scheiben meißt auch das meißte schaffen.

Die überlegen wann sie wo losfahren und fahren nicht einfach drauflos.Aber bei vielen fehlt dafür etwas.

MFG

Themenstarteram 21. Mai 2010 um 18:29

so ich hatte heute mal zeit beim BAG in München anzurufen.

die frage war eigentlich ganz einfach:

Wieviele tage werden normal überprüft und wie weit ist das geregelt?

 

Eine einfache und saubere antwort von einem BGAler zu bekommen ist ja bekanntlich eh nciht leicht *fg*:

....wir überprüfen normalweweise die letzten 28 tage, ABER es liegt immer im ermessen des einzelnen Beamten...

aber wenn ihr betrieb geprüft wird ist das ja das selbe....

das bekam ich so nach ungefähr gefühlten 15 minuten telefonat zu hören.

da frag ich mich doch in was für einem Rechtstaat wir eigentlich leben ? Jeden Scheibenfahrer können sie nur die 28Tage kontrollieren und wir kartenfahrer sind die, die blöd in die waäsche guggen, denn wieviel geht auf eien karte drauf ? ja mehr als genug, vorallem mehr als 28tage.

 

Fortschritt Technik, wundert euch das wirklich? 

Zitat:

Original geschrieben von Icewall

 

da frag ich mich doch in was für einem Rechtstaat wir eigentlich leben ? Jeden Scheibenfahrer können sie nur die 28Tage kontrollieren und wir kartenfahrer sind die, die blöd in die waäsche guggen, denn wieviel geht auf eien karte drauf ? ja mehr als genug, vorallem mehr als 28tage.

Wieso das denn das ist ja totaler Quatsch bei begründetem Verdacht können auch von nem "Scheibenfahrer" weitere Diagrammscheiben angefordert werden.Genau für solch einen Fall muss der Unternehmer diese schließlich aufbewahren.

am 22. Mai 2010 um 22:04

da frag ich mich doch in was für einem Rechtstaat wir eigentlich leben ? Jeden Scheibenfahrer können sie nur die 28Tage kontrollieren und wir kartenfahrer sind die, die blöd in die waäsche guggen, denn wieviel geht auf eien karte drauf ? ja mehr als genug, vorallem mehr als 28tage.

Wieso das denn das ist ja totaler Quatsch bei begründetem Verdacht können auch von nem "Scheibenfahrer" weitere Diagrammscheiben angefordert werden.Genau für solch einen Fall muss der Unternehmer diese schließlich aufbewahren.

.................und genau das würde mich jetzt mal intressieren :cool: ! :cool:

Soviel ich weiss muss der Betrieb/Chef dafür sorgen das die Fahrerkarte ausgelesen und gesichert wird , was wen Er dem garnich oder nur hin und wiede rnachkommt ?

Hat da irgendwer erfahrungswerte :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Carlson_v_D

 

Soviel ich weiss muss der Betrieb/Chef dafür sorgen das die Fahrerkarte ausgelesen und gesichert wird , was wen Er dem garnich oder nur hin und wiede rnachkommt ?

Hat da irgendwer erfahrungswerte :confused:

Es braucht eigentlich keine "Erfahrung", um sich an einem Finger abzählen zu können, welche Folgen ein Verstoss gegen die Regeln in diesem Bereich bedeutet.

Selbst wenn es nur 1 Cent Strafe kosten würde - wozu?

Der Fahrer wird ganz sicher nicht ungeschoren davonkommen, wenn er seine Karte nicht auslesen lässt. Schliesslich ist es "seine" Karte.

Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen.

Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren, der Fahrer ist lediglich verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der Fahrer begeht keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Unternehmer seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt.

Rechtsquelle: § 2 Abs. 5 i.V.m. § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV, www.bag.bund.de .

am 23. Mai 2010 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen zu kopieren. Hierzu haben ihm die Fahrer die jeweiligen Fahrerkarten zur Verfügung zu stellen.

Es handelt sich um eine Verpflichtung des Unternehmers die Daten ordnungsgemäß zu archivieren und aufzubewahren, der Fahrer ist lediglich verpflichtet, dem Unternehmer die Fahrerkarte hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der Fahrer begeht keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn der Unternehmer seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt.

Rechtsquelle: § 2 Abs. 5 i.V.m. § 21 Fahrpersonalverordnung - FPersV, www.bag.bund.de .

Danke worti32 :)

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