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KFZ Kauf auf Gewerbe ohne Gewährleistung, privat bezahlen

Themenstarteram 9. Februar 2024 um 17:36

Hallo zusammen,

ich habe nun schon eine Weile mein Anliegen recherchiert (auch hier im Forum) und konnte leider bis jetzt keine zuverlässige Aussage finden.

Folgende Situation:

Person A hat eine GmbH und möchte beim Händler ein Privatfahrzeug in Zahlung geben zum Kauf eines Gebrauchtwagens. Um den Preis etwas zu verringern bietet Person A dem Händler an, dass der Gebrauchte gewerblich gekauft wird ohne Gewährleistung.

Rechnung geht an die GmbH, Person A bezahlt jedoch privat den Restbetrag (Inzahlungsnahme vom VK schon abgezogen).

Die Rechnung geht jedoch nicht in die Buchhaltung der GmbH, Fahrzeug wird privat zugelassen.

Ist diese Vorgehensweise so vom Sinn her in Ordnung? Dadurch, dass die Rechnung nirgends eingebucht wird und auch das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen auftaucht, sollte es doch eigentlich kein Problem sein oder?

Ich habe hier im Forum mehrfach gelesen, dass es diese Vorgehensweise bei Leasingverträgen mit Gewerbekonditionen gibt um die 1% nicht zu zahlen, mit dem Nachteil das alle Kosten privat getragen werden. Also sollte es ja beim Kauf auch keinerlei Unterschied machen.

Hoffe jemand kann mich da ein wenig aufklären.

Danke!

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11 Antworten

Ein Privatfahrzeug ist und bleibt beim Verkauf ein Privatfahrzeug. Es war ja nicht in der GmbH.

Warum sollte die Rechnung für den neuen Gebrauchtwagen an die GmbH gehen, wenn die GmbH den Wagen gar nicht gekauft hat? Auch dieses Fahrzeug ist doch eindeutig ein Privatfahrzeug.

Suche Dir besser einen Steuerberater, als hier im Forum eventuelle steuerlichen Tricks zu erfragen.

Themenstarteram 9. Februar 2024 um 18:50

Das hat nichts mit steuerlichen Tricks zu tun.

Der Kaufvertrag bzw. die Rechnung soll auf die GmbH laufen, sodass der Händler keine Gewährleistung geben muss und daraus ein besserer Kaufpreis entsteht. Hat 0,0 etwas mit Steuern zu tun.

Zitat:

@topgolf29 schrieb am 9. Februar 2024 um 19:50:59 Uhr:

...sodass der Händler keine Gewährleistung geben muss und daraus ein besserer Kaufpreis entsteht.

Du meinst sicherlich "und daraus ein geringerer Kaufpreis entsteht".

Besser wird der Kaufpreis dadurch ja nicht, weil du mit dieser Konstruktion deinen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler verlierst.

Ja kann man so machen.

Wie du schon angesprochen hast ist es ein Beispiel mit der Firma die least und das Auto von der Ehefrau, Tochter, Sohn, Schwager, Schwester, Schwiegerpapa privat genutzt wird, nicht in den Büchern steht.

Nur ob man das will bezgl. der Gewährleistung und ob das Sinn macht, aber das ist eine andere Frage.

Letztlich werden die Bücher für die Steuer nicht angesprochen, ein privates Auto geht in Zahlung, ein anderes Privates wird gekauft. Lediglich auf dem Kaufvertrag steht an Gewerbe, was hier vorliegt. Damit ist die Gewährleistung umgegangen.

Was meinste wieviele ein Gewerbe vortäuschen, um vom Fähnchenhändler ein Auto ohne Gewährleistung zu kaufen. Würde ich auch tun, wenn ich ein Auto wollte, welches für den Export bestimmt ist.

Die Gewährleistung macht den Markt für alte Fahrzeuge kaputt.

Bitte suche Fachleute zur Beratung auf: Wenn ich hier lese, eine GmbH erwirbt oder least ein Kfz, welches nicht in der Finanzbuchhaltung steht, nur weil es privat bezahlt wird: Das handelsrechtliche Vollständigkeitsgebot gibt es auch noch; die Abbildung in der Steuerbilanz ist eine ganz andere Frage.

 

Es ist doch NUR das Vertragsverhältnis zwischen Händler und der GmbH. Mehr nicht. Da wird kein Dritter betrogen oder sonst was. Keine Steuern hinterzogen. Nichts Anstößiges. Nichts moralisch verwerfliches. Nichts.

Gerade deswegen: Bitte beschäftige dich mit den Grundsätzen der Bilanzierung nach HGB.

Hallo,

die Frage ist doch, mit welchem Geld bezahlt die GmbH den Gebrauchtwagen?

Themenstarteram 10. Februar 2024 um 8:48

Zitat:

@L200XX schrieb am 10. Februar 2024 um 09:36:23 Uhr:

Hallo,

die Frage ist doch, mit welchem Geld bezahlt die GmbH den Gebrauchtwagen?

Die GmbH hat in dem Beispiel nichts mit der Bezahlung zu tun.

Geld fließt nur vom Privatkonto, es geht nur darum die Gewährleistung zu umgehen.

Wenn die GmbH in Vertrag steht, hat es auch die GmbH gekauft!

Alles was danach folgt, ist dann halt Bilanzbetrug.

Nachdem die ganze Geschichte Richtung Rechtsberatung oder steuerliche Beratung tendiert und obendrein noch ein "Gschmäckle" hat, schließe ich den Thread.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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