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Firmenwagen fast ausschließlich privat

Themenstarteram 29. März 2016 um 10:58

Hallo,

mir ist angeboten worden einen Firmenwagen zu bekommen.

Diesen würde ich überwiegend privat nutzen. Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte kommen vielleicht einmal aller zwei Wochen vor. Insgesamt schätze ich die berufliche Nutzung auf 10-15%.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit der Besteuerung der Fahrtstrecke vom Wohnort zur Arbeitsstätte zu entgehen? Also, dass ich nur die 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs versteuere. Falls es hilft, würde ich auch komplett auf die Fahrten von zu Hause zur Arbeitsstätte verzichten.

Ich danke für Antworten

Viele Grüße

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22 Antworten

hmmh, ob die geforderte, monatlich, schriftliche Aufstellung ein aussagekräftigerer "Nachweis" ist als eine monatliche, personalisierte Fahrkarte der Bahn oder Öffis lasse ich dahingestellt. Auf den Punkt, dass die mit dem KFZ durchgeführten Fahrten explizit und einzeln benannt sein müssen hatte ich ja hingewiesen.

Wenn Ihr von Mandanten schreibt, scheint Ihr ja dem steuerberatenden Gewerbe anzugehören. Wie habt Ihr das denn mit Euren Mandanten bisher geregelt? Die Thematik sollte ja nicht komplett neu für Euch sein oder?

Ach ja: Ich bin definitiv kein Einzelfall. Alleine aus meinem Bekanntenkreis kenne ich mehrere "Fälle" in unterschiedlichen FAs und auch Bundesländern, wo der beschriebene Weg gegangen wird.

Die schriftliche Aufstellung ist auch in meinen Augen kein Beweis.

Darauf kommt es aber nicht an, vom BMF wird es halt so gefordert.

Ich empfehle 08/15 1% Regelung, alles andere ist Risiko.

Fahrtenbücher sind meisten ungenau geführt, Aufstellungen wie die oben geforderte werden gerne mal vergessen ...

Was dann in Endeffekt tatsächlich gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Persönlich habe ich ein elektronisches Fahrtenbuch. Habe es bisher 4 oder 5 Prüfern gezeigt (also wenn Mandanten geprüft wurden), die hätten es anerkannt, mal sehen wie es aussieht, wenn ich tatsächlich mal selber geprüft werde.

Haben einen Mandanten, der im Rahmen der Veranlagung das Fahrtenbuch statt der 1% Regelung versteuert. Sein Gehalt also reduziert.

Der gibt uns dazu auch Auswertungen in Excel, die wir einreichen.

Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass er ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorhalten muss. Ob dieses existiert, weiß ich nicht.

Beim Finanzamt hat das bisher auch noch niemanden interessiert. Wir haben sogar Einsprüche geschrieben, als das vom Beamten nicht berücksichtigt wurde (er hat die vom Arbeitgeber gemeldeten Werte angesetzt, weil er gedacht hat, wir hätten versehentlich den falschen Bruttolohn angesetzt), und da hat auch niemand einen Nachweis verlangt.

Eigentlich muss man die meisten Dinge nur glaubhaft machen. So lange dir der Beamte das auch so abnimmt, geht alles gut.

Aber wehe, da hat jemand Zeit oder schöpft Verdacht. Der will dann von deinem Arbeitgeber unterzeichnete Aufstellungen zu deinen Fahrten oder gleich ein Fahrtenbuch.

PS: Steuerberatung ist kein Gewerbe. Siehe Paragraph 18 EStG. Sonst müsste man noch Gewerbesteuer zahlen!

Zitat:

@DerBasse schrieb am 1. April 2016 um 17:03:08 Uhr:

 

Eigentlich muss man die meisten Dinge nur glaubhaft machen. So lange dir der Beamte das auch so abnimmt, geht alles gut.

Aber wehe, da hat jemand Zeit oder schöpft Verdacht. Der will dann von deinem Arbeitgeber unterzeichnete Aufstellungen zu deinen Fahrten oder gleich ein Fahrtenbuch.

PS: Steuerberatung ist kein Gewerbe. Siehe Paragraph 18 EStG. Sonst müsste man noch Gewerbesteuer zahlen!

.....solange man sich im ordnungsgemäßen Rahmen bewegt ist das definitiv lästig und ärgerlich, aber noch kein Grund für echte Sorgen und kein Grund erlaubte Dinge von vornherein nicht anzusetzen oder einzureichen.

1% geht nicht bei überwiegend privater Nutzung

Mal abgesehen davon, dass der letzte Beitrag schon was alt ist - warum geht das nicht? Unsere DW fahren alle zu 90% in privater Nutzung

Zitat:

@mne schrieb am 13. März 2024 um 22:34:00 Uhr:

1% geht nicht bei überwiegend privater Nutzung

Herzlichen Glückwunsch zur Antwort auf einen fast 8 Jahre alten Beittrag!

Zitat:

@McFlyHH schrieb am 14. März 2024 um 09:43:46 Uhr:

Zitat:

@mne schrieb am 13. März 2024 um 22:34:00 Uhr:

1% geht nicht bei überwiegend privater Nutzung

Herzlichen Glückwunsch zur auch noch falschen Antwort auf einen fast 8 Jahre alten Beitrag!

Ich war mal so frei.

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