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Darf die Werkstatt Auto einbehalten?!

Themenstarteram 10. September 2023 um 20:29

Folgender fiktiver Sachverhalt. Fiktiv deshalb weil dieser hoffentlich nicht eintreten wird:

Kunde vereinbart mündlich mit einer Werkstatt eine Arbeit und überlässt das KFZ.

Man versteht sich, der Umgangston ist neutral bis freundlich.

Es wird nicht über Preise gesprochen.

Es gibt keinen Kostenvoranschlag oder schriftlichen Auftrag.

Höchstwahrscheinlich gibt es auch keine "Rechnung". Welche aber auch nicht unbedingt verlangt wird.

Die Arbeit dauert etwa 6h & dürfte mit Material grob 1000-1200€ kosten.

Die Fertigstellung steht kurz bevor (nach 3 Monaten) Aber der Kunde hat den Eindruck die Werkstatt möchte nun Kasse machen und weit über dem üblichen Preis abzocken, da auf 3 fache Nachfrage der Kosten nichts genannt wird.

Angenommen der Kunde ist mit dem evtl. weit überhöhten Betrag nicht einverstanden, möchte diese aber nicht in voller Höhe oder nur unter Vorbehalt zahlen. Nun stellen sich folgende Fragen:

Darf die Werkstatt unter diesen obigen Gegebenheiten das KFZ einbehalten?

Welche Möglichkeiten hat der Kunde vor Ort sein Eigentum zu erlangen?

Sollte man die Polizei hinzu ziehn falls die Herausagabe verweigert wird?

Angenommen man käme durch eine geschickte Probefahrt bei Abholung doch noch in den Besitz des KFZ und erlangt damit wieder die Sache, wie würde es dann weiter gehn?

Die Werkstatt müsste wahrscheinlich vor Gericht ziehn um den Betrag einzufordern richtig?

Nochmal: es geht dem Kunden nicht darum nichts zu zahlen , sondern eine evtl. völlig überhöhte Forderung abzuwehren und eine Einbehaltung des KFZ als Druckmittel zu vermeiden.

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21 Antworten

wenn die Rechnung nicht bezahlt wird hat die Werkstatt ein Pfandrecht.

Dafür muß es aber erstmal eine Rechnung geben. Die gibt es ja laut obiger fiktiver Darstellung eher nicht. Umgangssprachlich also Schwarzarbeit.

Die Werkstatt müßte also erstmal eine Rechnung erstellen, deren Begleichung sie dann einfordern kann.

In diesem Fall kommt dann noch die MwSt. dazu.

Gegen die rechnung kann der Kunde vorgehen. Gerichtlich oder über die Schiedsstelle.

Dass die Werkstatt das KFZ einbehält, bis die Rechnung beglichen ist, ist m.E. rechtens.

Keine Rechnung bei Abholung--> Polizei sorgt für die Rausgabe des KFZ....nüchtern betrachtet.

Rechnung erstellen aber keinen Auftrag vorhanden, das beißt sich doch etwas.

Ja ist ja alles fiktiv...

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 10. September 2023 um 23:46:37 Uhr:

Rechnung erstellen aber keinen Auftrag vorhanden, das beißt sich doch etwas.

Aber gar nicht. Wenn ich mein Auto zur Inspektion abgebe, habe ich nie einen schriftlichen Auftrag bekommen oder unterschrieben. Aber immer eine Rechnung.

Hätte ich die also nie bezahlen müssen?

wie will die Werkstadt beweisen was in Auftrag gegeben wurde. Mit Zeugen??

Es ist schon unglaubwürdig, dass jemand das Auto in die Werkstatt bringt und mündlich beauftragt, doe Scheibenwischer zu wechseln, die Werkstatt dann aber stattdessen das Getriebe wechselt und dies in Rechnung stellt.

So gesehen müsstest du auch erneut zur Werkstatt fahren, wenn bei der Inspektion auffällt, dass die Bremsen erneuert werden müssen. In der Regel ruft man dich an, du gibst dein Einverständnis ubd es wird gemacht. Braucht die Werkstatt jetzt einen Zeugen fürs Gespräch?

Das ganze fiktive Beispiel ist aber auch eigentlich Unsinn. Niemand gibt ein Auto drei Monate in die Werkstatt für eine Reparatur unter der hand im vierstelligen Bereich und es wird vorher kein Wort über die Kosten gesprochen.

zur ersten Frage.

Werkstatt muss dir das KFZ nicht ohne vollständige Bezahlung herausgeben.Sie kann dann Unternehmerpfandrecht geltend

machen.Da nutzt es auch nichts die Polizei zu holen,die sagen einfach ist ne Zivilsache.

Gibt sie das KFZ ohne Bezahlung rau ist das Pfandrecht verwirkt.

zu Frage 2

Besitzinnahme bei "geschickter Probefahrt Probefahrt.Dann haste Probleme mit der Polizei,dies ist nämlich eine Straftat.

AEG

Zitat:

@matzi99 schrieb am 10. September 2023 um 23:47:23 Uhr:

Ja ist ja alles fiktiv...

Glaube ich auch, wegen der Schwarzarbeit :D

Deswegen wird es schwer mit Polizei oder einklagen.

Aber eine Rechnung müsste man ja trotzdem noch verlangen können, diese bezahlen und das Auto mitnehmen. Erst danach könnte man wieder Rückforderungen stellen, und diese dann auch gerichtlich.

Zitat:

@Meierfox schrieb am 10. September 2023 um 22:29:42 Uhr:

Die Arbeit dauert etwa 6h & dürfte mit Material grob 1000-1200€ kosten.

Ist das eine Vermutung bzw. eigene Schätzung oder wurde doch über einen Preis gesprochen?

Wie passt das zusammen:

Zitat:

@Meierfox schrieb am 10. September 2023 um 22:29:42 Uhr:

Kunde vereinbart mündlich mit einer Werkstatt eine Arbeit und überlässt das KFZ.

Man versteht sich, der Umgangston ist neutral bis freundlich.

Es wird nicht über Preise gesprochen.

und

Zitat:

@Meierfox schrieb am 10. September 2023 um 22:29:42 Uhr:

Angenommen der Kunde ist mit dem evtl. weit überhöhten Betrag nicht einverstanden,

Es kann keinen weit überhöhten Betrag geben wenn nichts vereinbart wurde.

Selbstverständlich muss der Kunde nur bezahlen, wenn ihm die Werkstatt eine Rechnung vorlegt. Weigert sich die Werkstatt, eine solche zu erstellen, müsste man zivilrechtlich auf Herausgabe des FZ bzw. Erstellung der Rechnung klagen.

Liegt die Rechnung vor, hat die Werkstatt ein Unternehmerpfandrecht. D.h. der Kunde müsste den Betrag erst einmal bezahlen, kann dies aber unter Vorbehalt tun (quittieren lassen!) und kann dann gegen die Rechnungshöhe klagen.

Wenn die Werkstatt Mitglied der Innung ist, ist es aber oftmals besser, den Konflikt über diese zu lösen, das geht schneller.

Wenn die Werkstatt gerne schwarz arbeitet, hat man ja immer ein extra Ass im Ärmel, denn sowas interessiert natürlich auch das Finanzamt. Wenn der Betrag so viel höher ist als vereinbart, würde ich einfach die Rechnung für die Arbeiten verlangen, wo alles aufgeführt ist. Ohne Rechnung hat die Werkstatt nichts in der Hand.

Also diese beiden Aussagen passen nicht zusammen:

Zitat:

@Meierfox schrieb am 10. September 2023 um 22:29:42 Uhr:

 

Es wird nicht über Preise gesprochen.

Es gibt keinen Kostenvoranschlag oder schriftlichen Auftrag.

Und

Zitat:

Angenommen der Kunde ist mit dem evtl. weit überhöhten Betrag nicht einverstanden, möchte diese aber nicht in voller Höhe oder nur unter Vorbehalt zahlen. Nun stellen sich folgende Fragen:

Entweder Geld ist mir egal, ich möchte nur gute Arbeit bekommen oder ich spreche das Thema doch VOR der Reparatur zumindest mal an.

Müsste dann ja nicht auf den Euro passen, aber eine grobe Richtung vereinbare ich doch vorher??

Wenn vorher über den Preis nicht gesprochen wurde, kann dieser doch gar nicht überhöht sein? Ich mein, es gibt ja auch Leute, die für'n Burger 1000€ zahlen.

Da darf so ein Tag Arbeit am Auto doch auch locker 5000€ kosten, ohne überhöht zu sein?

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