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Auto Finanziert mit Kaufpreisschutz & Geklaut

Themenstarteram 17. Dezember 2022 um 16:28

Hallo MotorTalk Forum,

ich habe mir vor ca 1,5 Jahren einen Hyundai Tucson Finanziert mit Kaufpreisschutz,

in der nach vom 8.11 auf dem 9.11.2022 wurde dann mein Auto geklaut.

Da ich nichts im Internet finden wie das nun genau Läuft wollte ich euch fragen evlt. hat das ja schon jemand durch gemacht.

Wie was genau passiert nun?

Ich habe in den 1,5 Jahren ja schon einen Beitrag geleistet, wird der Beitrag dazu gerechnet oder bekomme ich auf jeden fall die Summe wieder die auf meinen Darlehensvertrag steht und was ich schon gezahlt habe bekomme ich wieder?

Die Versicheung hat bis jetzt noch nicht geschafft meine Frage zu beantworten,

da ich seit einem Monat auf eine Antwort warten (mit mehrmals nachfragen),

wollte ich nun hier fragen :)

Ich habe echt gar keine Ahnung was das angeht, könnte mir da jemand helfen?

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11 Antworten

Bei Diebstahl springt die Teilkasko ein. Was hat die Teilkasko mit der Finanzierung zu tun?

Themenstarteram 17. Dezember 2022 um 18:58

Das ist richtig, aber ich abe einen Kaufpreisschutz bei Hyundai selber gemacht.

Heißt ja ich bekomme wert X von der Versicherung und den Rest dann von Hyundai, oder liege ich da falsch?

Und dann stellt sich halt die Frage, ob ich den vollen betrag bekommen oder ob das schon abgerechnet wird was ich schon bezahlt habe.

Der Kaufpreisschutz hat nicht mit der Finanzierung zu tun. Du bekommst die Differenz zwischen Zeitwert und Kaufpreis.

Der Kaufpreisschutz sollte dafür sorgen, dass Du zu Null aus der Sache herauskommst und nichts draufzahlen musst…

Ähnlich wie die GAP beim Leasing.

https://www.autos-erleben.de/.../...AI_Finance_Produktbeschreibung.pdf

Das ist von 06/20, fasst aber gut zusammen…

Da muss man schon den Vertrag lesen. Es gibt schon auch den Passus Neuwagenpreis/Kaufpreisentschädigung in den ersten x Monaten. Da bekommt man tatschächlich das, was man für den Wagen bezahlt hat.

Sagen wir mal nach 8 Monaten wird das Auto entwendet oder erleidet einen Totalschaden, für den Eigentümer des Autos war der quasi neu und somit auch neuwertig. Der möchte sich wieder einen neuen kaufen und nicht akzeptieren nur den Zeitwert zu bekommen. Dafür ist das.

Die Auszahlung erfolgt an den Eigentümer des Fahrzeugs.

Eine GAP ist wieder was anderes, die zahlt an den Leasinggeber (Bank) die Differerenz zwischen Zeitwert und BUCHWERT in den Büchern der Leasing. Gibt es keine Differenz, zahlt die auch nicht.

An den TE: Du bekommst nicht mehr zurück als gezahlt, Du machst kein Geschäft dadurch und bist besser gestellt als vorher. Du bekommst, ich kenne die Vertragsbedingungen nicht, wahrscheinlich den Kaufpreis, der in deinen Unterlagen steht. Die bisher gezahlten Raten sehe als Miete an. Die bekommst du nicht. Dafür hattest du das Auto und kannst dir einen Wagen zu dem damaligen Wert nochmals kaufen.

Du solltest bekommen: Kaufpreis abzgl. Restkredit = Differenz für dich, für das neue Auto.

Schaue doch einfach in deine Unterlagen. Da ist doch so ein Merkblatt, Fragenkatalog für die Versicherung.

Edit: Steht geanuso in dem Dokument über meinem Beitrag von civic0307. Machst doch etwas Gewinn, bekommst 3% Infaltionsausgleich pro Jahr....

Themenstarteram 18. Dezember 2022 um 10:29

Dannke euch allen für die Antworten.

Genau wie civic0307 es verlinkt hat steht es bei mir im Vertrag drin, es ist schonmal gut das ich zu Null aus der Sache gehe.

Die 3% pro Jahr sind zwar schön und gut, aber wie gesagt schön ist da sich zu Null rausgehe.

Genau diese frage, konnte man mir nicht bei Hyundai beantworten (hab heute endlich mal einen rückruf bekommen) und da hieß es dann "Sie werden ja dann sehen was wir überweisen"

Ich danke euch auf jeden fall :)

Zitat:

@benprettig schrieb am 18. Dezember 2022 um 09:36:53 Uhr:

Da muss man schon den Vertrag lesen. Es gibt schon auch den Passus Neuwagenpreis/Kaufpreisentschädigung in den ersten x Monaten.

Man sollte hier aber auch mal klar erwähnen, das diese Neuwagenpreisgeschichten alles ein Teil der Vollkasko sind. Heißt, man muss einen Vollkaskoschaden melden und wird hochgestuft, auch bei einen eigentlichen Teilkaskoschaden oder noch besser einen unverschuldeten Unfall. Sollte danach dann nochmal was sein (zb jemand haut dir ne Beule ins Auto und verpisst sich), biste auch mit 30Jahren Schadensfrei schnell wieder in der Anfängerklasse angekommen und zahlst dich dumm und dämlich.

Nein das ist falsch. Bei einem Diebstahl zahlt die inkludierte Teilkasko, also KEINE Höherstufung.

Bei einem Totalschaden durch Eigenverschulden, nimmt man eh seine Vollkasko in Anspruch, verbunden mit einer Höherstufung. Und da ist die Neupreisentschädigung für Zeitraum x eine im Tarif vereinbarte Leistung.

Beim unverschuldeten Unfall wird es kniffelig, weil die gegnerische Versicherung nur den Zeitwert ersetzt. Da muss man dann überlegen, ob man zusätzlich die eigene Vollkasko für den Restbetrag in Anspruch nimmt. Das wird aber so individuell, dass muss im Einzelfall mit dem Versicherer durchgerechnet werden.

Aber das ist Lebensrisiko, man kann sich auch überversichern. Man muss sich nicht gegen jeden Schiss versichern.

Zitat:

@benprettig schrieb am 21. Dezember 2022 um 10:00:19 Uhr:

Nein das ist falsch. Bei einem Diebstahl zahlt die inkludierte Teilkasko, also KEINE Höherstufung.

Das ist schon klar. Aber nicht der "Neuwagenversicherungsbaustein" der Vollkasko. Wäre sonst auch viel zu einfach für Betrug.

Dieser "Neuwagenversicherungsbaustein" ist dann ebenso in der Teilkasko inkludiert. Alles andere macht keinen Sinn oder man sollte eine andere Gesellschaft wählen.

Für diesen Schutz zahlt man Beitrag, in Vollkasko sowie der inkludierten Teilkasko. Für jede sind die versicherten Gefahren deklariert, für die TK ua. Diebstahl, Glasbruch, Brand, ...

Deshalb wird der Diebstahl über die TK ohne Höherstufung abgerechnet und nicht plötzlich über die VK mit Höherstufung.

Betrug? Das verunfallte Auto dann verschwinden lassen? Oder wie?

Edit: Noch mal gegoogelt, es ist so wie ich schrieb. Natürlich kann Grundvorraussetzung für die Neupreisentschädigung der Teilkasko das vorhanden sein der Vollkasko sein. Aber wenn Diebstahl, dann TK und KEINE Höherstufung.

Siehe: https://www.admiraldirekt.de/.../neupreisentschaedigung.xhtml

aus deinen link entnommen:

Zitat:

 

Ihr Vorteil bei AdmiralDirekt

Bei AdmiralDirekt ist die Neupreisentschädigung bereits in der Teilkaskoversicherung enthalten. Bei vielen anderen Versicherern müssen Sie dazu eine Vollkaskoversicherung abschließen. Wir zahlen den Neupreis Ihres Pkw, innerhalb von sechs Monaten nach Erstzulassung. Im Komfort-Tarif gilt eine verlängerte Frist von 18 Monaten, im Premium-Tarif erstatten wir bis zu 36 Monate den Neuwert für Ihr Auto.

es ist also so, das es häufig doch ein vollkaskoschaden ist mit hochstufung. auf jeden fall sollte man das kleingedruckte lesen, wobei im schadensfall eh dann geguckt wird, was sich eher lohnt.

man sollte nur vor dem anruf dort das kleingedruckte lesen, damit man nicht was falsches sagt. das mit dem "recht zu schweigen" bei festnahmen und co ist hier im grunde genauso. ohne anwalt sollte man meistens lieber nix sagen, da in passus 2532 auf seite 2433 steht geschrieben, das der vermeintliche eingetretene versicherungsfall als ausnahme doch nicht versichert ist.

klassiker im pkw bereich wäre das anfahren des eigenen pkw durch ein anderes fahrzeug (zb man fährt mit dem auto der frau gegen sein eigenes) oder beim ankuppeln des anhängers gegen das eigene fahrzeug gekommen und beschädigt, dann wäre das ein versicherungsfall. ist der anhänger aber angekoppelt, wäre der schaden nicht versichert, da die kaskoversicherung schäden von außen versichert, nicht von innen. und der anhänger ist ein teil des gespanns und damit von innen.

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