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Auto ausgeliefert ohne Finanzierungsbestätigung

Themenstarteram 18. März 2024 um 21:11

Hallo,

Ich habe vom Autohaus (Marken Autohaus mit der Herstellervank) ein Auto ausgeliefert bekommen und 2 Monate später heißt es man habe das Auto ohne finanzierungsbestätigung ausgeliefert und ich solle entweder eine Bank finden welche das Auto einfinanziert oder das Auto zurück geben aber dann müsse man für die Kosten der Abnutzung aufkommen.

Grund soll Überschreitung des Gesamtobligios sein da ich mehrere Fahrzeuge gewerblich finanziert habe - deswegen genehmigt die Bank das Auto nicht.

 

Wie schätzt ihr das ein?

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47 Antworten

Glaube hier ist der falsche Platz um als Gewerbetreibender nach Rechtsberatung zu fragen.

Habt ihr da im im Betrieb niemand der sich damit auskennt oder den eh nötigen Anwaltskontakt hat?

Komische Geschichte. Was steht denn im Vertrag? Die beiden angebotenen Varianten klingen ja grundsätzlich fair.

Ich habe das Gefühl, dass die Geschichte nicht vollständig erzählt ist. Ich kenne kein Autohaus, das ohne Finanzierungsbestätigung ausliefert. In den meisten Fällen wird das Auto frühestens zugelassen, wenn sowohl die Bestätigung vorliegt als auch die zweiwöchige Widerrufsfrist verstrichen ist.

Wenn nun nach zwei Monaten behauptet wird, es würde keine Finanzierungsbestätigung vorliegen, vermute ich, dass da noch was Anderes passiert ist, wie z.B. Nichtzahlung der Raten.

Themenstarteram 19. März 2024 um 12:24

Tatsächlich ist die Geschichte hier vollständig erzählt.

Es wurden auch keine Raten abgebucht - wie denn - wenn die Finanzierung zu keinem Zeitpunkt genehmigt war?

Ich habe die Anzahlung gem. Darlehensvertrag getätigt, diese wurde dem Kaufpreis abgezogen und der restliche Kaufpreis wird angemahnt.

Erst auf meinem Ruf hin, was die Mahnungen zu heißen haben wurde Telefonate geführt und man kam zur Erkenntnis, dass das Auto hätte gar nicht raus gegeben werden dürfen weil keine Bestätigung vorliegt.

Das Autohaus ist natürlich gewillt die Finanzierung im Nachgang irgendwie hinzubekommen, aber die Bank sträubt sich weil das Gesamtobligio zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft ist.

Deswegen bleibt nur die Möglichkeit das Auto wieder zurück zu geben.

Da aber diese Rückabwicklung nicht von mir verlangt wird sondern vielmehr das Autohaus dies muss, stellt sich mir die Frage welche und ob überhaupt man mir eine Abnutzung in Rechnung stellen kann.

Noch laufen ja hier die Bemühungen, vielleicht gibt es ja noch ein Happyend aber die Audi Bank ist offensichtlich sehr prozessual aufgestellt und man kann da scheinbar nichts mit reden bewirken.

Ich kann mir überhaupt nicht erklären, wie das passiert sein kann. Die Abläufe sind derart eng getaktet, dass da schon sehr viel schief gelaufen sein muss, damit das Auto ohne Zusage rausgegeben werden konnte. Intern wird es da für den Einen oder Anderen richtig Probleme geben, weil mindestens Einer seine Kompetenzen überschritten haben muss.

Ich würde es dann mal über die Hausbank deiner Firma versuchen. Allerdings ist zu befürchten, dass die Zinsen sehr hoch sind. Manche Bank hat auch eine Leasinggesellschaft. Aber ob dieses konkrete Auto nun noch darüber laufen kann, ist auch fraglich.

Zitat:

@Jo-s-500 schrieb am 19. März 2024 um 13:24:08 Uhr:

 

stellt sich mir die Frage welche und ob überhaupt man mir eine Abnutzung in Rechnung stellen kann.

Gegenfrage.

Hast Du das Fahrzeug seit der Auslieferung benutzt?

Wenn ja, warum sollte man Dir die Nutzung nicht berechnen dürfen?

Dass das Fahrzeug versehentlich ausgehändigt wurde, wird das AH auch was kosten, nun haben sie ein Gebrauchtwagen auf dem Hof.

Kannst Dich ja um eine anderweitig Bank bemühen, die Dir Geld für das Auto pumpt.

Klingt so als ob sich Autohaus und Bank missverstanden haben, oder dass man bei der Bank - vielleicht nach vorläufiger Bestätigung - am Ende noch einen Rückzieher gemacht hat. Zu hohes Gesamtobligo heißt, dass die Bank meint du hättest zu viele Kredite (bei der selben Bank?). Gut möglich, dass deren Kreditprodukt und Ratingsystem das anders nicht her gibt (sowas ist immer von der BaFin abgenommen!).

Das muss nicht jede Bank so sehen. Aber ehrlich gesagt wird sich da rechtlich gesehen nicht viel machen lassen. Du hast nichts schriftliches. Du könntest auf den Autohändler zugehen und ihn darum bitten das Abmahnen vorerst zu unterlassen. Du kannst ja auch nicht wirklich etwas dafür, wenn die so doof sind.

Du könntest anbieten, dass du dir eine andere Bank suchst. Normalerweise mögen Banken Kredite mit Sicherungsübereignung des Kfz-Briefs...

Als Gewerbetreibender würde ich als aller erstes die Hausbank ansprechen.

Die Zusage für eine Finanzierung wird doch schon VOR der tatsächlichen Bestellung eingeholt. Ohne das grüne Licht werden keine Verträge ausgedruckt. Wenn der Händler dem Kunden die Unterlagen mit allen Modalitäten zur Unterschrift vorgelegt hat und der Kunde unterschreibt, kommt das Geschäft zustande (Widerruf gibt's nicht, da Gewerbe). Normalerweise kommt dann ja auch noch eine Auftragsbestätigung. Die Übergabe des KFZ nach vereinbarter und geleisteter Anzahlung ist ja auch eine konkludente Handlung.

Erstattet denn der Händler die Anzahlung bei Rückabwicklung? (Nutzung wird berechnet)

Ich glaube nicht, dass der TE so schlechte Karten hat.

Auf welcher Rechtsbasis will man denn das Auto zurückholen? Der TE hat sich nichts zu Schulden kommen lassen...

Wenn die Karre zurückmuss, dann sollte man mal klären, über welche Summe man denn bei der Entschädigung überhaupt spricht. Das Fahrzeug stand für 2 Monate zur Verfügung, das muss natürlich bezahlt werden. Es gibt unterschiedliche Methoden, zb auf Kilometerbasis, und man rechnet 100% vom Preis auf 250.000km und rechnet so dann mit einfachen 3 Satz die Entschädigungssumme aus. Bei zb 5000km gefahrenen Kilometern wären das bei zb 50k Liste dann also 1000€. Klingt auf jeden Fall realistisch.

Ansonsten: Was für ein Fahrzeug, Alter, Kilometerstand, selber gefahrene Kilometer usw...

Zitat:

@blowfly schrieb am 19. März 2024 um 22:34:14 Uhr:

 

Auf welcher Rechtsbasis will man denn das Auto zurückholen? Der TE hat sich nichts zu Schulden kommen lassen...

Er hat die Ware nicht bezahlt?

Ich frage mich die ganze Zeit warum man ein Fahrzeug abnimmt ohne dass die Bezahlung geklärt ist. Entweder ich habe eine Bewilligung der Bank, dann nehme ich das Fahrzeug ab. Oder eben nicht. Das dargestellte Konstrukt erschließt sich mir nicht.

Zitat:

@netsrac67 schrieb am 20. März 2024 um 11:09:21 Uhr:

Ich frage mich die ganze Zeit warum man ein Fahrzeug abnimmt ohne dass die Bezahlung geklärt ist. Entweder ich habe eine Bewilligung der Bank, dann nehme ich das Fahrzeug ab. Oder eben nicht. Das dargestellte Konstrukt erschließt sich mir nicht.

Die Frage geht aber auch anders herum: warum gibt der Händler ein Fahrzeug raus, ohne die Kohle gesehen zu haben? Der hat jetzt eben das Problem mit seiner eigenen Kreditlinie, deshalb ist das aufgeflogen.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. März 2024 um 11:11:12 Uhr:

Die Frage geht aber auch anders herum: warum gibt der Händler ein Fahrzeug raus, ohne die Kohle gesehen zu haben? Der hat jetzt eben das Problem mit seiner eigenen Kreditlinie, deshalb ist das aufgeflogen.

Weil es Autohäuser mit mehreren Mitarbeitern gibt?

Es soll sogar Autohäuser mit mehreren Standorten geben, da kann das schon mal vorkommen.

Zitat:

@Deloman schrieb am 20. März 2024 um 11:21:15 Uhr:

 

Weil es Autohäuser mit mehreren Mitarbeitern gibt?

Es soll sogar Autohäuser mit mehreren Standorten geben, da kann das schon mal vorkommen.

Eigentlich kann das nicht vorkommen. Gerade in großen Autohäusern wird keine Reparatur ausgeführt und kein Auto zugelassen und schon gar nicht ausgeliefert, wenn die Bezahlung nicht geklärt ist.

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