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Abstandsverstöße werden bei unter 80km/h teils stärker bestraft als 80km/h?

Themenstarteram 12. Januar 2023 um 16:18

Beim Ansehen der Strafen für Abstandsverstöße hat sich mir die Frage gestellt, ob es richtig ist, dass unter 80 km/h der halbe Tacho theoretisch auch schon bei einer minimalen Unterschreitung bestraft werden kann, bei über 80km/h aber erst bestraft wird, wenn dieser weniger als 5/10tel des halben Tacho beträgt?

Beispiel: Man fährt 79 km/h und hat 30m Abstand, so gibt das ein Bußgeld. 30m Abstand bei 100km/h aber sind straffrei. Ist das wirklich so?

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15 Antworten

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 12. Januar 2023 um 17:18:28 Uhr:

Beispiel: Man fährt 79 km/h und hat 30m Abstand, so gibt das ein Bußgeld. 30m Abstand bei 100km/h aber sind straffrei. Ist das wirklich so?

Nein, dem ist nicht so.

bei bis 80km/h sind es bei 30m = 25€

bei 81- 100km/h sind es bei 30m = 35€

Bei der 5/10 Regel, ist dann ein Bußgeld fällig (weniger als 1/4 des Tachowerts)

Im Beispiel 81 km/h bei unter 20m Abstand = 75€ , 1 Punkt in Flensburg

usw.

Im Umkehrschluss heißt das, bei 81 km/h kannst bis auf 20,25m drängeln, ohne Bußgeld, ohne Punkte. Aber OWI Verwarnung.

Und bei 100km/h heißt das, man kann bis 25m drängeln, ohne Bußgeld, ohne Punkt. Aber mit OWI Verwarnung.

Übrigens, Strafen gibt es im Strafrecht, wir sind hier bei den Ordnungswidrigkeiten.

Wobei natürlich zu geringer Abstand auch zu einer Straftat führen können.

Es gibt gravierende Unterschiede ob über oder unter 80 km/h.

Bei über 80 km/h gibts Punkte und Fahrverbote.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 12. Januar 2023 um 17:18:28 Uhr:

Beim Ansehen der Strafen für Abstandsverstöße hat sich mir die Frage gestellt, ob es richtig ist, dass unter 80 km/h der halbe Tacho theoretisch auch schon bei einer minimalen Unterschreitung bestraft werden kann, bei über 80km/h aber erst bestraft wird, wenn dieser weniger als 5/10tel des halben Tacho beträgt?

Beispiel: Man fährt 79 km/h und hat 30m Abstand, so gibt das ein Bußgeld. 30m Abstand bei 100km/h aber sind straffrei. Ist das wirklich so?

79km/h und 30m: 25€

100km/h und 30m: 2 Punkte, 160€ und ein Monat Lappen weg.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 12. Jan. 2023 um 18:15:45 Uhr:

100km/h und 30m: 2 Punkte, 160€ und ein Monat Lappen weg.

Na das passt nicht. Habe ich doch oben schon geschrieben.

Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug : 35€

Quelle: Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat), Lfd.-Nr.: 12.4

Dann ist der Online-Bußgeldrechner kaputt

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 12. Januar 2023 um 19:18:54 Uhr:

Dann ist der Online-Bußgeldrechner kaputt

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Der funktioniert richtig. Mich wundert es lediglich, wie du 30m bei 100 km/h auswählen konntest. Das wären nämlich 6/10 des halben Tachowertes und so eine Auswahlmöglichkeit gibt es gar nicht (das höchste wären 5/10 des halben Tachowertes).

Wieso kaputt?

Halber Tacho ist 50 km/h. Damit ist 30 m 6/10 des halben Tachos. Der Bußgeldrechner geht aber erst bei 5/10 des halben Tachos los.

 

Gruß

Uwe

PS

Neeson war schneller.

Die Zehntel-Regeln (Tabelle 2 Buchstabe a und b des BKat) gelten erst sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel

des Tachowertes beträgt.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 12. Januar 2023 um 19:18:54 Uhr:

Dann ist der Online-Bußgeldrechner kaputt

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Nö, der ist heile.

Der gilt aber bei 30m @100km/h NICHT.

Themenstarteram 12. Januar 2023 um 21:36

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 12. Januar 2023 um 18:22:37 Uhr:

Na das passt nicht. Habe ich doch oben schon geschrieben.

Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug : 35€

Quelle: Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat), Lfd.-Nr.: 12.4

Ok, ich schätze jetzt habe ich es. Unter 5/10tel Abstand und unter 81km/h gibt es generell kein Bußgeld. Aber wir sind hier wie dort ab dem ersten Zentimeter unter halber Tacho in der Ordnungswidrigkeit. Und darum gibt das der Bußgeldkatalog auch nicht her, genauso wenig wie irgendwelche Bußgeldrechner, einfach weil es kein Bußgeld gibt unter 81 km/h, aber eine ... wie nenne ich das jetzt korrekt?

Geldstrafenordungswidrigkeit? Und wie benennt man die Kohle, die man dafür abdrücken darf korrekt (jetzt möglichst umgangssprachlich, um nicht ein falsches Wort zu sagen ;)).

Also mit "Strafe" wollte ich explizit nicht in den strafrechtlichen Bereich rein. Aber ich wollte halt auch die Wörter Bußgeld und Ordnungswidrigkeit vermeiden, denn es war schon klar, dass es irgendwo da sich abspielt.

Das bescheidene ist echt, dass die min. die ersten 20 Treffer zum Thema bei Google das alle vermischen. Siehe auch die Tabelle von Holgers erst gepostetem Link. Überall steht Bußgeld drüber, was es unter 81km/h ja nicht sein kann und dann auch nichts mehr dazu sagen, dass es auch entsprechendes Geld kostet über 80km/h, wenn man nicht im Bereich des Bußgeldes ist. Ist halt echt verwirrend und dort nirgends ausgesagt. So aber ist es irgendwo wieder logisch. Danke dafür.

Grüßt euch, ich kann unter der Kategorie Verkehr & Sicherheit leider kein Thema eröffnen. Ich denke jedoch passt meine Frage einigermaßen ins Thema.

 

Bußgeld, ich habe ein Bußgeldbescheid zur Anhörung als Beschuldigter erhalten. Beweise sind lediglich Zeugenaussagen. Ich habe das schreiben ignoriert.

 

Jedoch habe ich jetzt zum 3ten mal das selbe schrieben erhalten, ist es üblich ?

Nö, normalerweise kommt dann der Bußgeldbescheid oder die Einstellung.

Wie lautet der Vorwurf.

Ich würde mir ja eher Gedanken machen, warum ich nicht auf das Schreiben reagiere … und welche Folgen das evtl. haben könnte…

Das hat keine Folgen.

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