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50ccm legal schneller als 50km/h???

Themenstarteram 11. Februar 2010 um 23:31

Hey

ich habe mal eine frage zum entdrosseln eines rollers.

also ich habe einen 50ccm roller der fährt jetzt ca. 50.

ich bin in 2 monaten 18 und habe den führerschein klasse b, wenn ich dann den führerschein a1 oder a mache, kann ich dann den roller entdrosseln lassen? muss ich dann mehr zahlen und bekomme ein richtiges nummernschild statt dem versicherungskennzeichen?

Lg

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Roller dürfen in Deutschland je nach Baujahr 40, 50 oder 45 km/h fahren, DDR-50er per Bestandsschutz 60 km/h.

Mit dem Führerschein hat das NICHTS zu tun.

Punkt !

Für diese Geschwindigkeiten gilt die jeweilige Betriebserlaubnis, also ist es nichts mit dem legalen "Entdrosseln".

Rein theoretisch könnte man es per Einzelabnahme beim TÜV probieren, aber abgesehen davon das die Ingenieure aus haftungstechnischen Gründen mit Sicherheit ablehnen werden, kostet der "Spass" weit mehr als ein hubraumstärkerer Roller.

Es rechnet sich einfach nicht.

Mit dem B-Führerschein dafst Du ohnehin nur reguläre 50er fahren, und wenn Du erst einmal den teuren A-Schein gemacht hast dann lacht Du über Deine Naivität.

Dann willst Du nämlich etwas größeres als eine lahme Zwiebacksäge fahren.

Gruß

Reimund

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was willsten da noch entdrosseln?

Um was für ein Roller geht sich das hier überhaupt?

wenn du eh nen A oder A1 machen möchtest,dann hol dir lieber nen moped/motorad mit entsprechend CCM

dürfte sich weitaus mehr lohnen,als nen 50er irgendwie umzubauen oder so...

am 12. Februar 2010 um 0:29

kauf dir ne simson da kannste 60+ legal fahren;)

moinsen also wenn du mit deinem 50er roller schneller fahren willst, musst du den führerschein a1 oder a haben damit du ihn fahren darfst! nur wenn du deinen 50er roller entdrosselts dann musste zum tüv und eine komplett abnahme machen lassen. dann bekommste neue papiere und je nach dehm brauchst6 du auch ein richtiges kennzeichen.

was für einen roller willst du denn entdrosseln lassen?

Hallo,

Roller dürfen in Deutschland je nach Baujahr 40, 50 oder 45 km/h fahren, DDR-50er per Bestandsschutz 60 km/h.

Mit dem Führerschein hat das NICHTS zu tun.

Punkt !

Für diese Geschwindigkeiten gilt die jeweilige Betriebserlaubnis, also ist es nichts mit dem legalen "Entdrosseln".

Rein theoretisch könnte man es per Einzelabnahme beim TÜV probieren, aber abgesehen davon das die Ingenieure aus haftungstechnischen Gründen mit Sicherheit ablehnen werden, kostet der "Spass" weit mehr als ein hubraumstärkerer Roller.

Es rechnet sich einfach nicht.

Mit dem B-Führerschein dafst Du ohnehin nur reguläre 50er fahren, und wenn Du erst einmal den teuren A-Schein gemacht hast dann lacht Du über Deine Naivität.

Dann willst Du nämlich etwas größeres als eine lahme Zwiebacksäge fahren.

Gruß

Reimund

Zitat:

Original geschrieben von Broetchenexpress

Rein theoretisch könnte man es per Einzelabnahme beim TÜV probieren, aber abgesehen davon das die Ingenieure aus haftungstechnischen Gründen mit Sicherheit ablehnen werden, kostet der "Spass" weit mehr als ein hubraumstärkerer Roller.

Das größte Problem sind die Abgaswerte. (Leicht-)Krafträder müssen andere, eher strengere Abgasnormen erfüllen.

Da es aber z.B. in der Schweiz ganz legale ungedrosselte 50er gibt haben die auch ein entsprechendes Abgasgutachten. Peugeot, Piaggio, Kymco, ... Eidgenossen habe große Auswahl.

Mit deren Gutachten sieht die Sache viel besser aus.

Und so werden auch hier in Deutschland (wenn auch ganz selten) schon ab Händler moderne legale schnelle 50er angeboten. Beispiel:

http://www.auto24.de/.../1,191,7976733.html

Der große Nachteil ist aber, daß diese 50er alle <=80km/h fahren, zu mehr reicht der bescheidene Hubraum/Motorleistung halt nicht. Und damit wird es in der Versicherung sehr teuer.

am 25. Mai 2010 um 10:12

Hey,

Ich verstehe irgendwie nicht, warum die Roller überhaupt ungedrosselt mehr fahren, wenn man sie ehh nicht entdrosseln darf. Wieso fahren die nicht einfach ab Werk nur 50? Die Drossel kann ja nicht wirklich gut fürn Roller sein.

Ich verstehe das Gesetz nicht, darf man mit Rollern egal ob mit Auto- oder Rollerschein immer nur max. 50 fahren? Jetzt ausgenommen die DDR Dinger....???

Ich versteh das nicht, wozu fahren die Dinger denn entdrosselt ihre 70km/h?

Hoffe mir kann jemand helfen.

Euer Depp

Zitat:

Original geschrieben von DerDepp

Ich verstehe irgendwie nicht, warum die Roller überhaupt ungedrosselt mehr fahren, wenn man sie ehh nicht entdrosseln darf.

Wenn allein von einem einzigen Modell names "Super Cub" mehr als 60 Millionen Exemplare verkauft wurden: wo meinst Du, fahren die alle rum?

In Deutschland oder GB oder Skandinavien mit seinen strengen Regeln und aufmerksamen Polizisten?

Denkste!

In Asien, Asien und noch einmal Asien!

Italien, Frankreich oder Südeuropa allgemein mit seinen lascheren Ordnungshütern zählt schon unter "ferner liefen".

Für völlig unbedeutende Abnehmerländer wie Deutschland & Co wird gar nichts extra gebaut, da muß teilweise der Händler die Kisten auf EU-Regeln runter drosseln weil die prinzipiell ungedrosselt geliefert werden.

am 25. Mai 2010 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von DerDepp

Hey,

Ich verstehe irgendwie nicht, warum die Roller überhaupt ungedrosselt mehr fahren, wenn man sie ehh nicht entdrosseln darf. Wieso fahren die nicht einfach ab Werk nur 50? Die Drossel kann ja nicht wirklich gut fürn Roller sein.

Ich verstehe das Gesetz nicht, darf man mit Rollern egal ob mit Auto- oder Rollerschein immer nur max. 50 fahren? Jetzt ausgenommen die DDR Dinger....???

Ich versteh das nicht, wozu fahren die Dinger denn entdrosselt ihre 70km/h?

Hoffe mir kann jemand helfen.

Euer Depp

wenn die motorleistung oder der hubraum gerade so für die 50 km/h reichen würden, dann würdest du ja deinen roller ständig im grenzbereich fahren und das führt dazu, dass dein motor nach ca 100 km einfach in arsch geht, weil er ständig höhste drehzahlen hat... deswegen schaffen die roller auch mehr km/h ohne drossel....

du fährst doch dein auto auch nich ständig im roten drehzahlbereich, oder?.... is beim roller genauso ungesund wie beim auto....

gesetze sind nicht zum verstehen da, gesetze müssen hingenommen werden... egal was sich dabei gedacht (oder nicht gedacht) wurde...

gruß

am 26. Mai 2010 um 16:56

Wie sieht das denn mit 70ccm Rollern aus? Darf man die dann auch nur 45km/h fahren oder wie?

Ist also die einzige legale Möglichkeit meinen Roller entdrosselt bzw. ca. 60-70km/h schenll fahren zu lassen, einen 125er Schein zu machen oder wie? ( Schwalbe etc.. ausgenommen)

MfG

DerDepp

am 26. Mai 2010 um 17:09

Zitat:

Original geschrieben von DerDepp

Wie sieht das denn mit 70ccm Rollern aus? Darf man die dann auch nur 45km/h fahren oder wie?

Ist also die einzige legale Möglichkeit meinen Roller entdrosselt bzw. ca. 60-70km/h schenll fahren zu lassen, einen 125er Schein zu machen oder wie? ( Schwalbe etc.. ausgenommen)

MfG

DerDepp

Jap!.... du darfst mit einem Führerschein der Klasse B nur bis 50 ccm fahren... und die Gesetze schreiben vor, dass diese nur bis 45 km/h schnell sein dürfen (außer den bereits erwähnten ausnahmen)

somit bleibt nichts anderes übrig als einen motorradschein zu machen um auf zwei rädern schneller als 45/60 km/h zu sein...

am 26. Mai 2010 um 17:14

Reicht da der 125er?

Wie viel kostet der Führerschein insgesamt ca.? Bestimmt ca. 1000Euro oder?

am 26. Mai 2010 um 17:22

ich glaub es gibt kein "125er schein" oder was auch immer du suchst... die "neuen" heißen jetzt führerscheinklasse A, A1, B, BE etc... A1 ist glaube ich die abgespeckte variante fürs motorrad... und die würde dann womöglich für eine 125er reichen...

was das kostet den schein zu machen, das kannste im netz sicher schneller nachlesen, als hier zu erfragen... das ist regional bedingt auch recht unterschiedlich... ansonsten gehste morgen früh zur nächsten fahrschule und fragst einfach nach....

des weiteren hängt es davon ab, wie schnell du das motorrad fahren lernst bzw. wann dein fahrlehrer dich für prüfungstauglich hält...

am 26. Mai 2010 um 19:12

Also der Vater von nem Freund von mir hat nen Autoschein. Hat aber auch nen Roller und darf damit mehr als 45km/h fahren. Ich glaube 60 oder so, halt so schnell, wie der Roller fährt. Er ist ca. 50 Jahre alt. Liegt das daran, oder täusche ich mich? Ich kann mir nicht vorstellen, dass der den A1/A schein hat.

am 26. Mai 2010 um 19:21

Klasse 3 vor 1980 = Kleinkrafträder bis 125ccm inklusive

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