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Zuzahlung bei Schaden am LKW

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 8:34

Mir ist ein Schreiben der Fa. übergeben worden, das ich unterschrieben wieder abgeben soll.

In dem Schreiben steht auf Grund zunehmender Schäden an den Fahrzeugen, sollen die Fahrer eine Zuzahlung im Schadensfall leisten. das heißt wenn ich beim rangieren eine Schramme in die Stoßstange fahre und dieses schriftlich melde, beträgt die Zuzahlung 200€. Melde ich den Schaden nicht, werden mir bis zu 500€ vom Lohn abgezogen.

Als Gegenleistung würde die eingesparte Versicherungsprämie unter den Fahrern verteilt.

Mir ist schon klar, das wenn ich fahrlässig handele, das die Fa. Ansprüche stellen kann. Aber einfach vom Lohn abziehen, halte ich für unzulässig.

Jeder der LKW fährt weiß wie eng es auf einigen Betriebshöfen ist, und man schnell mal etwas übersehen hat, und dadurch eine Schramme entsteht.

Ich würde gern mal einige Meinungen von euch hören, wie es in eurer Fa. gehandhabt wird mit Zuzahlungen des Fahrers bei Schäden am LKW.

Beste Antwort im Thema

Von welchem Grundlohn gehen wir aus, 5000,- Brutto?

Grundsätzlich ist der Fahrerberuf ein "Gefahrengeneigter Beruf". Da kann man dir nur etwas bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ans Bein pissen. Das weiß auch eure Firmenleitung, deshalb schickt sie das Schreiben auch herum, damit ihr Fahrer dem Treiben freiwillig zustimmt. Es kann euch niemand zwingen den Vertrag zu Unterschreiben (das wäre ja eine Änderung des Arbeitsvertrages), ein Kündigungsgrund ist dies jedenfalls nicht, die Unterschrift zu verwehren. Gegenwind wird natürlich seitens der Geschäftsleitung kommen. Legt denn die Geschäftsleitung ihrerseits alle Zahlen offen, damit ihr Fahrer die Berechnung eurer Abzüge auch nachvollziehen könnt?

In meiner Firma gab es zusätzlich!! zum Grundlohn, unter anderem, eine "Wirtschaftlichkeits- und Unfallfreiheitsprämie" abhänig von der Fahrleistung (viel Kilometer unter bezahlter Last = viel Prämie). Dazu gab es einen "Bussgeldkatalog" in dem die "Strafen" für die einzelnen "Vergehen" detailliert aufgeführt waren, vom verlorenen Tankdeckel (10,-€), über unnötige Umwege (0,01€/km), bis zu selbstverschuldeten Schäden (gestaffelt nach Schadenshöhe). Diese Strafen wurden nur von der Prämie abgezogen, niemals vom Gehalt ( außer bei Vorsatz und grber Fahrlässigkeit).

Eure Gewerkschaft gibt euch hierzu sicher gerne weitere Auskünfte. Auch eure IHK und das Gewerbeaufssichtamt dürfte sich hierfür interessieren. Solltet ihr allerdings unterschreiben, geht ihr auf die neuen Bedingungen eurer Geschäftsleitung ein, dann wird es ungleich schwieriger etwas dagegen zu unternehmen.

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Zitat:

@SCHLUMPF17 schrieb am 31. Dezember 2016 um 09:34:18 Uhr:

...halte ich für unzulässig.

Das ist so korrekt - insofern ist der Schrieb den du bekommen hast umgehend der Ablage P zuzuführen, denn bevor da irgendwas gezahlt wird, muss zunächst einmal der Grad der Fahrlässigkeit geklärt werden...

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 12:11

Ich danke dir schon mal für deine Antwort, unter 4 Augen wird einem nahegelegt das zu unterschreiben, da man sonst mit Konsequenzen rechnen muss.

Ich Persönlich bin ja der Meinung wo gehobelt wird, da fallen Späne. Es wird ja keiner mit Absicht etwas beschädigen. Außerdem wie sollte ich z.b. beweisen das am Wochenende auf dem Betriebshof gegen meinen LKW gefahren ist. Das würde dann ja auch zu meinen lasten gehen.

Von welchem Grundlohn gehen wir aus, 5000,- Brutto?

Grundsätzlich ist der Fahrerberuf ein "Gefahrengeneigter Beruf". Da kann man dir nur etwas bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ans Bein pissen. Das weiß auch eure Firmenleitung, deshalb schickt sie das Schreiben auch herum, damit ihr Fahrer dem Treiben freiwillig zustimmt. Es kann euch niemand zwingen den Vertrag zu Unterschreiben (das wäre ja eine Änderung des Arbeitsvertrages), ein Kündigungsgrund ist dies jedenfalls nicht, die Unterschrift zu verwehren. Gegenwind wird natürlich seitens der Geschäftsleitung kommen. Legt denn die Geschäftsleitung ihrerseits alle Zahlen offen, damit ihr Fahrer die Berechnung eurer Abzüge auch nachvollziehen könnt?

In meiner Firma gab es zusätzlich!! zum Grundlohn, unter anderem, eine "Wirtschaftlichkeits- und Unfallfreiheitsprämie" abhänig von der Fahrleistung (viel Kilometer unter bezahlter Last = viel Prämie). Dazu gab es einen "Bussgeldkatalog" in dem die "Strafen" für die einzelnen "Vergehen" detailliert aufgeführt waren, vom verlorenen Tankdeckel (10,-€), über unnötige Umwege (0,01€/km), bis zu selbstverschuldeten Schäden (gestaffelt nach Schadenshöhe). Diese Strafen wurden nur von der Prämie abgezogen, niemals vom Gehalt ( außer bei Vorsatz und grber Fahrlässigkeit).

Eure Gewerkschaft gibt euch hierzu sicher gerne weitere Auskünfte. Auch eure IHK und das Gewerbeaufssichtamt dürfte sich hierfür interessieren. Solltet ihr allerdings unterschreiben, geht ihr auf die neuen Bedingungen eurer Geschäftsleitung ein, dann wird es ungleich schwieriger etwas dagegen zu unternehmen.

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 12:38

5000€ Brutto wäre schön, es ist nicht einmal die Hälfte. (2100€ Brutto + ca. 400€ Spesen)

Bei der evtl. Auszahlung der eingesparten Versicherungsprämie, müssen wir uns sicherlich auf deren Wort verlassen.

Ich werde das Schreiben auf keinen Fall unterschreiben, auch wenn ich damit rechnen muss aus irgendwelchen anderen Gründen die Kündigung zu bekommen.

...ich an Deiner Stelle würde schon mal die Jobangebote in der Umgebung ausloten um ggf. wenns richtig unverschämt wird nen Joker in der Hinterhand zu haben.

Muß man sich nicht geben solche Firmen und vielleicht kannst Dich ja verbessern.

Zitat:

@SCHLUMPF17 schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:11:44 Uhr:

...unter 4 Augen wird einem nahegelegt das zu unterschreiben, da man sonst mit Konsequenzen rechnen muss.

Hast du deinen Gesprächspartner auch darauf hingewiesen, daß auch die Firma bei einer solche Vorgehensweise mit Konsequenzen rechnen muß?

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 13:00

Gesucht werden hier in der Gegend laufend LKW Fahrer, das ist wahrscheinlich nicht das Problem. Ich sehe das Problem eher in meinem Alter, noch 7 Jahre bis zur Rente. Wie es ja fast überall ist, werden Leute im Alter von Max 25 Jahren aber mit 50 Jahre Berufserfahrung gesucht. :D

Schauen wir mal was mich erwartet.

Zitat:

@SCHLUMPF17 schrieb am 31. Dezember 2016 um 14:00:58 Uhr:

Gesucht werden hier in der Gegend laufend LKW Fahrer, das ist wahrscheinlich nicht das Problem.

Für deine Firma könnte das durchaus zu einem Problem werden.

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 13:07

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:59:30 Uhr:

 

Hast du deinen Gesprächspartner auch darauf hingewiesen, daß auch die Firma bei einer solche Vorgehensweise mit Konsequenzen rechnen muß?

Nein da habe ich nicht drauf hingewiesen, ich denke das würde auch nicht viel bringen, da die Fa. ja immer die Möglichkeit hat die Kündigung (mit Fadenscheinigen Begründung) auszusprechen.

Bei einem Kollegen, war es ein abgefahrener Spiegel als Begründung, Wahrheit wäre gewesen zu oft krank.

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 13:11

Zitat:

@Drahkke schrieb am 31. Dezember 2016 um 14:05:33 Uhr:

 

Für deine Firma könnte das durchaus zu einem Problem werden.

Das Problem haben die schon länger, da sie uns schon Vermittlungsprovision bieten.

Das hält die aber nicht davon ab solche, in meinen Augen Rechtswidrigen Schreiben aufzusetzen.

Zitat:

@SCHLUMPF17 schrieb am 31. Dezember 2016 um 14:00:58 Uhr:

Gesucht werden hier in der Gegend laufend LKW Fahrer, das ist wahrscheinlich nicht das Problem. Ich sehe das Problem eher in meinem Alter, noch 7 Jahre bis zur Rente....

...nicht schon von vorneherein aufgeben! So wie sich mir die Lage darstellt ist das mit dem jung aber jahrelange Erfahrungen inzwischen Käse von gestern.

 

Raff Dich auf und nimm einfach mal ganz ungezwungen Kontakt -mal anrufen oder mal dort vorsprechen, vielleicht mit einem kleinen Bewerbungsschreiben mit ein paar Eckdaten unterm Arm- zu entsprechenden Arbeitgebern auf... einfach mal austesten, was sie Dir bieten.

So -mit einer potentiellen neuen Arbeitsstelle im Rücken- biste ggf. unabhängig und damit in der besseren Verhandlungsposition.

Ja, so sieht die Lage inzwischen aus... bei uns hat der Geschäftsführer vor einigen Wochen auf der Betriebsversammlung -angesprochen auf den Personalmangel- auf der Bühne aufgerufen, wer entsprechende motivierte Leute kennt... Maurer, Betonbauer, Baggerfahrer, Kranfahrer, egal darf die gerne mitbringen, die werden sofort eingestellt.

(Anm. wir sind eine größere Baufirma, keine kleine Klitsche, Löhne gibts nach Tarif... z.B. ein Maurer hat da ca. 19,- EUR /Std... und braucht i.d.Regel nicht mal ein Auto für den Arbeitsweg, der wird je nach Ort zu Hause abgeholt oder kriegt ein Firmenauto)

Zitat:

@SCHLUMPF17 schrieb am 31. Dezember 2016 um 14:07:34 Uhr:

...da die Fa. ja immer die Möglichkeit hat die Kündigung (mit Fadenscheinigen Begründung) auszusprechen.

Das bestreite ich nicht.

Entscheidend ist hier aber, daß die Kündigung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Hier sind schon viele Arbeitgeber in ihre Schranken gewiesen worden.

am 31. Dezember 2016 um 13:40

Ja und da kommt das nächste Problem...

Ich glaube ich würde mich nicht mehr wohlfühlen, wenn ich meinen Arbeitsplatz nur auf Grund einer Klage behalte... beliebter macht man sich auch nicht damit -_-

LG

Die Kollegen wird es nicht stören und beim Chef muß man sich nicht unbedingt beliebt machen...

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