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Wiedereinscheren nach Überholvorgang

Themenstarteram 24. Oktober 2012 um 16:31

Hallo zusammen,

mir fällt es in letzter Zeit immer öfter auf,das nach dem

überholen viel zu früh,bzw.viel zu dicht vor dem Überholten

wieder eingeschert wir.Dabei ist es völlig egal,

wer oder was überholt wird.

Muß das denn sein? 2 Meter oder weniger vor einem anderen

reinziehn? Und dabei oft nicht mal zu blinken?!

Im interresse der Sicherheit(und auch das der hintere nicht so

viel Dreck abbekommt) wäre es doch ratsam ein paar Meter weiter

zu fahren und darauf zu warten,bis der Überholte Lichtzeichen

gibt.

In diesem Sinn,gute Fahrt.

P.s.Nein ich werde nicht ständig überholt;)

Beste Antwort im Thema
am 25. Oktober 2012 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Nach Schätzung von Fachleuten sind 85% der Überholvorgänge von LKW nur möglich, weil gegen die STVO verstoßen wird.

Wenn man sich die Vorschriften für das Überholen anschaut, kann man es durchaus nachvollziehen:

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

..........

Das ist so nicht (mehr) ganz richtig lieber Transportcampus.

Ich selbst habe 2 x erfolgreich die Einstellung des Verfahrens erwirkt.

Aufgrund gängiger Rechtsprechung ist ein erhobener Tatvorwurf nicht immer ahndungswürdig.

(OLG Hamm - NZV 2009, 302 )

Ausgehend vom Zweck des § 5 Abs. 2 S. 2 StVO, Behinderungen durch überlange Überholvorgänge zu verhindern, dürfe hier aber nicht einseitig des Interesse der am schnellen Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer in den Vordergrund gestellt werden; auch gegenüber Lkw auf zweispurigen Autobahnen sei ein faktisches Überholverbot zu vermeiden. Eine Ahndung komme dabei nur dann in Betracht, wenn der Verkehrsfluss tatsächlich unangemessen behindert werde. Ahndungswürdig sei ein derartiges Überholen dann, wenn es eine unangemessene Zeitspanne in Anspruch nehme und der schnellere Pkw-Verkehr nicht nur kurzfristig behindert werde.

Beide Faktoren sind jedoch zwingende Voraussetzung für eine Ahndung des erhobenen Tatvorwurfs. Eine Ahndung wäre gleichbedeutend mit einem generellen LKW-Überholverbot, - ohne das die erforderliche Beschilderung durch das Zeichen 277 StVO

erfolgt wäre

In der Quintessenz hat hier ein Oberlandesgericht mal zu Gunsten des Verkehrsteilnehmers entschieden - und dieses Urteil ist für alle deutschen Gerichte bindend, so lange es kein höherinstanzliches Urteil gibt.

Also des Nachts, mit wenig Verkehrsaufkommen - kann ich z.B. auf 3-spurigen Autobahnen überholen - selbst wenn es 6 Minuten dauert, da die linke Spur für das schnellere Vorankommen immer noch zur Verfügung steht.

Auf 2-spurigen Autobahnen sollte man schon aufpassen, das sich hinter einem nicht ein Stau von mehr als 4 Fahrzeugen bildet.

Man muss den schnelleren PKW Verkehr schon längerfristig behindern.

Am Tage - und bei hohem Verkehrsaufkommen sieht die Lage natürlich schon wieder anders aus..

http://www.justiz.nrw.de/.../4_Ss_OWi_629_08beschluss20081029.html

 

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Finde ich auch nicht okay. Aber viele blinken einem ja nichtmal auf, wenn man vorbei ist.

Krönung war neulich auf der A3 bei Köln ein goldener MAN TGX mit Kühlauflieger. Firma aus dem Landkreis Kleve. Ich war unterwegs mit Actros MP3 1844 und leerem Auflieger. Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte. Aber lichthupe hat er mir nicht gegeben. Was ich damit sagen will: viele blinken einem nicht auf, was ich äusserst asozial finde. ..........

Ich komme nicht umhin, auch hier meinen Senf dazu zu geben.

Der Überholende hat seinen gesamten Überholvorgang bis zum Ende zu überblicken!

Dazu gehört die Kenntnis, dass ein schwer beladener LKW auf abschüssiger Strecke

schneller werden wird.

Kein Kollege wird seinen LKW auf abschüssiger Strecke abbremsen, damit eine schnellerer

ihn besser überholen kann.

Hierbei ist es unerheblich, ob er seine Geschwindigkeit nun auf 82, 90, 94 oder 97+ km/h

erhöhen wird, und gerade Berufskollegen sollten wissen, dass er diese Geschwindigtkeit

für den nächsten Berg auch braucht.

Gerade wenn ich leer - oder mit wenig Gewicht unterwegs bin - räume ich dem schwereren LKW

diese Möglichkeit auch explizit ein, und verzichte eben aufs Überholen bis zum nächsten Berg.

Alles andere wäre egoistisch und unkollegial.

und noch zum Thema Lichthupe zum Einscheren.

Ich habe mir es abgewöhnt, die Kollegen mittels Lichthupe reinzuwinken.

Hat er nämlich den vorgeschrieben Abstand erreicht - ist er sowieso längst drin.

Winke ich ihn vor Erreichen des Sicherheitsabstands hinein, zahle ich genauso viel

wie der Einscherende.

Man kann seinen Sicherheitsabstand nicht per Lichthupe abtreten, weil man meint

in 20 oder 25 Sekunden hat man ihn ja wieder eingehalten.

Winkt man ihn rein - zahlen beide.

Zieht er zu früh rüber - zahlt der Überholende alleine.

Das hat nichts mit asozial zu tun.

 

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49 Antworten
am 25. Oktober 2012 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von kimi1234

 

Grad heute ging mir der Gedanke durch den Kopf, dass das Thema "Bedanken" nach dem Lichthupe geben scheinbar auch völlig aus der Mode gekommen ist. egal, welcher Landsmann da vor mir einschert, es nimmt rapide ab. Den Einwurf "wohl nicht gesehen" lasse ich gar nicht zu, denn mein Fernlicht ist kaum zu übersehen.

Ich erinnere mich noch an einen Stau und darin an einen MOndeo hinter mir, der am hellichten Tag sein Fernlicht anhatte. Wenn ich seine Scheinwerfer sah, wurde ich im Rückspiegel geblendet. Er hat aber nicht kapiert, was meine Gesten sollten.

am 26. Oktober 2012 um 5:56

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

1. Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h. Das haut schon in den meisten Fällen nicht hin. Wenn hier davon geschrieben wird, dess man "ein bisschen" schneller war und zum Übherholen ansetzte, waren das niemals 10 km/h Unterschied. Auch nicht bei einem vollen Tiefkühler.

2. Mindestabstand von 50 m.

3. Der Überholvorgang muss innerhalb von 45 Sekunden abgeschlossen sein.

..........

Das ist so nicht (mehr) ganz richtig lieber Transportcampus.

Aufgrund gängiger Rechtsprechung ist ein erhobener Tatvorwurf nicht immer ahndungswürdig.

(OLG Hamm - NZV 2009, 302 )

http://www.justiz.nrw.de/.../4_Ss_OWi_629_08beschluss20081029.html

Herzlichen Dank. Das OLG Urteil kannte ich noch nicht.

Die Vorschriften bestehen zwar immer noch, aber es hat sich zum Glück wieder einmal die Rechtssprechung bemüht, die Buchstaben in die täglich gelebte Praxis umzusetzen. Hier leider zu Ungunsten des Kollegen.

Die von dir genannten Ausnahmen (nachts und wenn sich kein Stau ab 4 Fahrzeuge bildet) finde ich gut. Aber wenn man hier die Meinungen liest, dass der zu Überholende einfach auf dem Pinsel bleibt oder den Berg hinunter rollen lässt und so den Überholvorgang unnöztig verlängert, ist genau so Ahndungswürdig. Der zu Überholende hat die Pflicht, seinen Beitrag dazu zu leisten, dass der Überholvorgang auch abgeschlossen werden kann. Und was verliert man denn, wenn tatsächlich mal für 3 Sekunden der Gasfuß gelupft wird. Und ein zu kurzes Einbscheren entsteht doch, weil man den Kollegen verhungern lässt und der anschließend so schnell wie möglich wieder ein will. Ich halte die Lichthupe für sehr hilfreich. Nur wenn sie keiner mehr anwendet, muss man sich nicht wundern, dass eng reingezogen wird, weil der Überholende schon gar nicht mehr mit der Freundlichkeit des Hintermannes rechnet. Das ist alles ein geben und nehmen.

Die enge Auslegung der 50 m- Abstands-Regel kann, zur Verkürzung des Abstandes vor einem Überholvorgang oder nach dem Einscheren, nicht erfolgen, wenn sich das Fahrzeug eben mit dem enstprechenden Geschindigkeitsüberschuss dem zu Überholenden nähert bzw. sich nach dem Einscheren von diesem entfernt.

am 26. Oktober 2012 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte.

Man könnte es auch so zusammenfassen: Treffen sich zwei Idoten...

Sowas sollte viel konsequenter von der Polizei verfolgt werden. Wenn es für jedes Überhohlmanöver dieser Art 1 Woche Fahrpause für beide Fahrzeuglenker geben würde hätten diese sinnfreien Schw...vergleiche auf den Strassen bald ein Ende.

am 26. Oktober 2012 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Sowas sollte viel konsequenter von der Polizei verfolgt werden. Wenn es für jedes Überhohlmanöver dieser Art 1 Woche Fahrpause für beide Fahrzeuglenker geben würde hätten diese sinnfreien Schw...vergleiche auf den Strassen bald ein Ende.

Fahrverbot ist vielleicht zu weich, bei einer Woche Fahrpause, da würde dann Urlaub genommen und der LKW würde mit einem anderen Fahrer weiter rollen.

Aber es gibt doch bei ungenehmigten Transporten (Gewecht, Abmessungen) zumindest bei ausländischen LKW schon die "Gewinnabschöpfung". Wenn jemand gesetzeswidrig überholt, will er sich doch auch einen Vorteil, zumnindest einen Zeitvorteil verschaffen. Den kann man auch abschöpfen. Einfach 4 Stunden Zwangspause einlegen lassen. Die Terminplanung ist damit für die komplette Woche kaputt. Das freut bestimmt den Chef und die Auftraggeber.

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 8:08

@SpeedPiet

@Transportcampus

In welcher Welt lebt ihr denn?

am 29. Oktober 2012 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Ich war ein bisschen schneller und habe überholt. Dann kam eine gefällstrecke und dadurch, dass er beladen war oder auch vielleicht nur durch das höhere Eigengewicht vom kühler hat er seinen LKW auf über 100 gedrückt, damit ich nicht vorbei konnte. So ein dummes A.....

Ich war schon so gut wie an ihm vorbei als er mit 100 rechts wieder an mir vorbeizieht. Bei der nächsten Steigung hab ich ihn dann mühelos überholt, weil er abgekackt hatte.

Man könnte es auch so zusammenfassen: Treffen sich zwei Idoten...

 

Sowas sollte viel konsequenter von der Polizei verfolgt werden. Wenn es für jedes Überhohlmanöver dieser Art 1 Woche Fahrpause für beide Fahrzeuglenker geben würde hätten diese sinnfreien Schw...vergleiche auf den Strassen bald ein Ende.

Da müsstetst du schon auf jeden Lkw Beifahrersitz einen Polizisten mitnehmen...

am 29. Oktober 2012 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Da müsstetst du schon auf jeden Lkw Beifahrersitz einen Polizisten mitnehmen...

Ein generelles Überholverbot für Fahrzeuge über 7,5t auf Autobahnen mit nur 2 Fahrstreifen wäre schonmal ein Anfang.

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Da müsstetst du schon auf jeden Lkw Beifahrersitz einen Polizisten mitnehmen...

Ein generelles Überholverbot für Fahrzeuge über 7,5t auf Autobahnen mit nur 2 Fahrstreifen wäre schonmal ein Anfang.

Logo! Kräftig Maut zahlen sollen wir,aber benutzen sollen wir

nur die rechte Spur.Da stimmt das Verhältnis irgendwie nicht

so ganz.

am 29. Oktober 2012 um 11:37

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

Logo! Kräftig Maut zahlen sollen wir,aber benutzen sollen wir

nur die rechte Spur.Da stimmt das Verhältnis irgendwie nicht

so ganz.

Tja, das haben dann wohl Fahrer wie du verbockt, die wegen einem fiktiven (nicht vorhandenem) Zeitgewinn Autofahrer aufhalten weil sie meinen sie wären 2 km/h schneller als ein anderer LKW.

Also kannst du dir dann mal schön an die eigene Nase fassen, weil Fahrer wie du es zu verantworten haben falls eine solche Regelung kommen sollte.

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 11:41

Wie gesagt,wer bezahlt darf benutzen,wer nix zahlt sollte sich

ruhig verhalten.

Ach so,KFZ Steuer zählt nicht,die bezahlt der LKW auch.

Zu deiner Beruhigung,ich fahr schön meine 86 km/h und

wenn ich dann überhol,hab ich genug überschuß.

am 29. Oktober 2012 um 12:04

Das Thema ist zwar schön um sich mal Luft zu verschaffen, oder von mir aus auch sich aufzuregen, nur liegt der Grund für die genannten Verhalten doch ganz wo anders.

Was früher mal ne Art Zusammenhalt war, Stolz zu einer Gemeinschaft zu gehören (LKW-Fahrer), das wurde doch nach und nach bewusst abgebaut und zerstört.

Kollegialität hat man doch meist selbst unter den Fahrern der eigenen Firma nicht mehr, wie soll man es da erwarten von Fahrern anderer Firmen ???

Jeder meint das er was besseres ist, was besseres hat und das alle anderen nur stören, nerven. Jeder bekämpft jeden und wedelt sich dann einen vonner Palme wenn einer es nicht schafft ihn zu überholen.

Wie heisst es so schön, und das passt irgendwie auch auf dieses Thema:"Der Klügere gibt nach" und das heisst im Umkehrschluss das irgendwann die Welt (auch die Fahrerwelt) nur noch von total Bekloppten beherrscht wird.

 

 

am 29. Oktober 2012 um 13:18

Sowas dummes wie von SpeedPiet und von Transportcampus habe ich ja schon lange nicht gelesen.

4 Stunden Zwangspause, weil man einen anderen LKW etwas länger überholt? Sonst gehts noch, oder? Der ganze Ablauf ist dank der großen Macht der verladenen Industrie und der großen Macht der Kunden, wann abgeladen wird sowieso schon manchmal ziemlich gestört.

Angenommen der LKW, der deinen Vanillepudding zum Zentrallager liefert, muss 4 Stunden Zwangspause machen. Dadurch kann er erst am nächsten Tag abladen..Du willst aber noch heute oder gleich morgen früh diesen Vanillepudding haben, der aber ausverkauft ist...Was ist dann? Gehts dir dann besser oder wie?

Ich glaube bevor sowas zu Stande kommt, gibt es andere rechtliche Missstände in diesem Land (Schläger von Berlin wieder auf freiem Fuß, Urheberrechtsverletzungen werden härter bestraft als Vergewaltiger etc.)

Und jetzt zum Thema Speedpiet:

Generelles Überholverbot für alle über 7,5 Tonnen?

Du bist in deinem ganzen Leben mit Sicherheit noch nicht hinter jemandem hergefahren, der nur 2 oder 3 km/h langsamer ist?

Hat dieser jemand dann 25 Tonnen Stahl geladen, während die anderen 15 LKW hinter diesem jemand nur 5 Tonnen Styroporplatten geladen haben, müssen alle den Berg mit 40 km/h hinaufkriechen..Wenn das auf einer der vielbefahrenen Autobahnen ist, hat man da ruckzuck einen schönen Stau.

 

Außerdem wünsche ich dir mal, dass du mal hinter jemanden herfahren musst, der 4 - 5 km/h langsamer ist als du und der dann zudem noch ständig seine Geschwindigkeit verändert (es gibt so Experten)

Mit einem Abstandstempomaten, wie er bei manchen LKW verbaut ist, mag das ja noch angenehem sein.

Aber fahr mal hinter so jemandem her, ohne einen Abstandstempomat zu haben..Man läuft ständig auf, muss bremsen, beschleunigt wieder. Von hinten kommen andere LKW, die auch auflauen. Es bildet sich eine Schlange. Man muss ständig den Abstand einhalten. Viele machen das nicht. Und dann fährt LKW dicht an dicht. Und dann kommen wieder PKW-Fahrer von deinem Schlag, die rumheulen, dass sie nicht auf die Autobahn auffahren können, weil auf der rechten Spur ein LKW hinter dem nächsten Fährt.

Du bist einer von denen, die meinen sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen aber in Wahrheit von der Realität keinen Schimmer haben...

Bitte halte dich doch hier raus, wenn du keine Ahnung hast...

Selbst wenn man 10 km/h schneller ist und es bestehte kein Überholtverbot geben viele Autofahrer Gas, um dem LKW das Überholen unmöglich zu machen. Man setzt den Blinker, es ist eine Lücke zum Ausscheren und dann wird Gasgegeben um die Lücke dicht zu machen.

Ich lasse mich davon aber nicht beirren und ziehe trotzdem immer raus. Da habe ich schon einige Autos gesehen, die ziemlich "eingenickt" sind, weil sie so stark bremsen mussten :o

 

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

Wie gesagt,wer bezahlt darf benutzen,wer nix zahlt sollte sich

ruhig verhalten.

Ach so,KFZ Steuer zählt nicht,die bezahlt der LKW auch.

Unabhängig vom Thema Überholen:

Die meisten LKW fahren, weil sie Konsumgüter oder die für deren Erschaffung nötigen Materialien transportieren. Und da die meisten Käufer dieser Güter Autofahrer sind, zahlen sie quasi indirekt auch die Maut, da diese ja auf die Transportpreise umgelegt wird.

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Da müsstetst du schon auf jeden Lkw Beifahrersitz einen Polizisten mitnehmen...

Ein generelles Überholverbot für Fahrzeuge über 7,5t auf Autobahnen mit nur 2 Fahrstreifen wäre schonmal ein Anfang.

Gegen ein zeitlich befristetes Überholverbot auf zweispurigen BABs habe ich ja nichts einzuwenden,das gibts in der Regel auch schon auf fast allen stark frequentierten Autobahnen, aber warum soll zb die A31 ab Meppen bis am Arsch der Welt ein generelles Überholverbot geben wenn da nachts kaum Fahrzeuge fahren ?

 

Gibste mir da mal eine einleuchtende Antwort drauf ?

am 30. Oktober 2012 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von Bandit 1175

Wie gesagt,wer bezahlt darf benutzen,wer nix zahlt sollte sich

ruhig verhalten.

Ach so,KFZ Steuer zählt nicht,die bezahlt der LKW auch.

Seit wann hängt die Art und Anzahl der Streckenverbote von den Einnahmen der KfZ-Steuer oder Maut ab? Komische Denkweise die du da hast. Wenn solche Spaten wie du es nicht hinbekommen zügig zu überholen und sich lieber mit kindlichen Muskelspielchen aufhalten und damit andere VTs behindern muss man halt über drastischere Maßnahmen nachdenken. Auch wenn es wie immer 95% Unschuldige betrifft.

Zu deiner Beruhigung,ich fahr schön meine 86 km/h und

wenn ich dann überhol,hab ich genug überschuß.

Deswegen ja auch dein Eingangspost :rolleyes:

Dein Verhalten was du dort beschrieben hast, kann man nur als vorpubertäres Gehabe abstempeln.

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