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Starr-Rahmen eintragungsfähig

Royal Enfield Bullet 500
Themenstarteram 9. März 2022 um 12:18

Hallöchen,

ich habe eine Royal Enfield 500, die ich stets modifizieren. Ein großer Traum wäre der Umbau auf Starrrahmen.

Ne Chopper sieht leider umso geiler aus, umso unbequemer sie wird. Meiner Meinung nach zumindest.

Naja, auf der Suche durchs WWW habe ich ein Starrrrahmen-Kit gefunden. Sowas gibts auch mE für zB XS650er etc. Das Kit kommt aus England, dort kann man sich das einfach einschweißen, ohne dass man sich sowas irgendwie eintragen lassen muss.

Soweit ich im bilde bin, gibt es hier in D wirklich keine Möglichkeit, sowas sich eintragen zu lassen.

Einerseits wird der Rahmenumbau natürlich sehr teuer, andererseits würden die Eiermaler beim TÜV sicher gern Zugfestigkeitsnachweise etc. pp sehen. Sowas erstellen zu lassen geht ins unermessliche.

Desweiteren darf m.E. ein Motorrad nicht zum schlechteren modifiziert werden. Und so ein Starrrahmen soll sich ja nun wirklich nicht gerade toll fahren.

Allerdings sieht man hier und da Maschinen mit TÜV und rigid frame, die sich anscheinend mit dem TÜV-Prüfer verbrüdert haben oder verwandt oder verschwägert sind. Eingetragen bekommt man sowas m.E. nicht.

 

Oder liege ich da falsch? Wäre mal interessant, ob es da eventuell doch Schlupflöcher gibt, bzw. wie man hier tricksen kann. Oder was ihr für Meinungen dazu habt.

Vielleicht brauch ich den Traum ja doch nicht endgültig abschreiben :-)

 

VG Lennart

Meine Enfield, ohne Starrrahmen
14 Antworten

Vergiss nicht den Bierdosenhalter auch eintragen zu lassen ist genau so sinnvoll

Hallo Lennart,

du hast völlig Recht mit der Aufzählung deiner Bedenken.

ich sag mal so - bin alt und erinnere mich an sowas - da gibt oder gab es, hab's noch nicht gegoogelt, die Firma AME....

Die haben in den 70er- 80er Jahre in ihre Rahmen fast alles reingehängt, was es so gab: BMW Boxer, Honda 750 Vierzylinder und auch diese von dir erwähnten XS 650 von Yamaha, was m. E. das schönste Durcheinander war.

Ich an deiner Stelle mit solchen Anwandlungen würde mich bei AME mal auf die Suche begeben... Und wenn du dann fündig geworden bist, suche dir vorher einen neuen besten Freund in einem grauen Kittel, muss nicht der TÜV sein, de anderen dürfen das auch... Vielleicht findest du sogar einen, der kurz vor der Rente ist, der kennt die Dinger noch.

Viel Gück!

Gruß Peter

Starrrahmen sind schon seit Jahrzehnten nicht mehr eintragungsfähig!

Nicht umsonst greifen ambitionierte Harley-Schrauber auf alte Rahmen mit Brief zurück um alles bauen zu können was sie so möchten!

Ab irgendeinem Baujahr /Ich glaube Mitte/Ende der 80er, ist Feierabend!

Müsstest du mal googeln!

Gruß Arnd

Was dir Prüfer A noch einträgt, mit Schlupfloch xy, kann dir Prüfer B mit Polizei im Schlepptau wieder anzweifeln. Wo liegt der Sinn?

 

Optik kann man auch so gestalten, dass es konform der Gesetzgebung ist. Das ist der Rahmen der Möglichkeiten.

Zitat:

@ArndBB schrieb am 09. März 2022 um 16:12:24 Uhr:

Starrrahmen sind schon seit Jahrzehnten nicht mehr eintragungsfähig!

Das ist nicht so ganz richtig.

Es gibt zwar die Vorschrift, in Straßenschonender Bauweise zu bauen, aber das geht auch mit dem Motorrad mit Starrahmen.

 

Das Problem liegt hier nicht im Starrahmen, den man auch mit Festigkeitsnachweis kaufen kann, sondern in der Zulassung als Neufahrzeug.

 

Wenn das zugelassene Fahrzeug am Rahmen so verschweißt wird, ist es klar das ein Festigkeitsnachweis gefordert wird.

Das ist hier der Fall, und deshalb nicht möglich.

 

Ein Neufahrzeug als Starrrahmen geht aber, mit entsprechendem Equipment. (Motor, Antrieb, Bauteile mit Abgasgutachten, Geräuschmessung usw.)

 

Alte Rahmen werden gerne genommen, da man dort sie Vergaser Motoren einbauen konnte. Das geht seit > 20 Jahren nicht mehr.

Themenstarteram 10. März 2022 um 8:15

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 9. März 2022 um 22:31:14 Uhr:

 

Das Problem liegt hier nicht im Starrahmen, den man auch mit Festigkeitsnachweis kaufen kann, sondern in der Zulassung als Neufahrzeug.

Wenn das zugelassene Fahrzeug am Rahmen so verschweißt wird, ist es klar das ein Festigkeitsnachweis gefordert wird.

Das ist hier der Fall, und deshalb nicht möglich.

Ein Neufahrzeug als Starrrahmen geht aber, mit entsprechendem Equipment. (Motor, Antrieb, Bauteile mit Abgasgutachten, Geräuschmessung usw.)

Das versteh ich nicht ganz. Ein Neufahrzeug soll man mit einem Starrahmen ausstatten können?

Wenn der Starrrahmen vom Hersteller kommen würde, schätze so meinst du das? Aber welcher Hersteller bietet denn noch Starrrahmen an?

Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, einen alten Rahmen zu verwenden. Leider werden diese Rahmen rar, bzw. gibt es dann wieder neue Schwierigkeiten, sich diese mit neuerem Motor eintragen zu lassen.

Und einen patinierten Oldtimer sich zur Chopper umzubasteln wäre ja auch schade drum.

Höchstens könnte man einen Rahmen mit Geradwegfederung nehmen, diese ließen sich auch gut entsprechend umbauen.

Und Starrrahmen-Harleys kosten mittlerweile ein kleines Vermögen :-/

Ansonsten glaube ich nicht, wenn man den Rahmen einmal eintragen bekommen würde, dass mir ein zweiter Prüfer die Bude einrennt. Da würde ich mir keine Platte machen.

Sinn liegt darin, dass es eben geil aussieht? Sinn macht ein Starrrahemn sicher in keiner Weise, außer eben optisch. Mit einem Starrahmen kann man sich ein wunderschönes Heck zaubern, da sich das Hinterrad nicht bewegt, kann man das Schutzblech schön nah am Rad verbauen und zB unkompliziert eine Sissybar o.Ä. verbauen.

Ob der gesetzliche Rahmen ausreicht, das ist wohl geschmackssache.

Themenstarteram 10. März 2022 um 15:58

Wie schafft man das?!

Starrrahmen - BJ 1990 - eingetragen ?!

"Aus einer Zeit, in der deutsche Handwerkskunst nicht angezweifelt wurde" mmmmh...

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../2021667071-305-2392?...

am 10. März 2022 um 18:03

Es ist prinzipiell möglich wenn man den Umbau macht, so lange die Zulassungs-Bestimmungen für das Bike (z.B. Abgas- und Lärmnormen, seit neuestem ABS und Einspritzer uvm) noch aktuell sind. Nur daß es hinterher laut Brief eben ein Eigenbau ist (wird normalerweise unter dem Namen des Erbauers eingetragen).

Ich würde an Deiner Stelle aber mal zum TüV wackeln (mach Dich vorher schlau, es gibt Experten für Umbauten). Wenn der "Starrahmen" nur eingeschraubt wird kann es sein, daß es zulassungsfähig ist. Aber das weiß ich jetzt ehrlich gesagt auch nicht so genau.

Moin Moin !

Zitat:

Wie schafft man das?!

Starrrahmen - BJ 1990 - eingetragen ?!

"Aus einer Zeit, in der deutsche Handwerkskunst nicht angezweifelt wurde" mmmmh...

Lachhaft. der Rahmen ist noch das geringste Problem. Da ist mit Sicherheit gar nichts legal eingetragen.

mfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 11. März 2022 um 19:36:39 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 11. März 2022 um 19:36:39 Uhr:

Zitat:

Wie schafft man das?!

Starrrahmen - BJ 1990 - eingetragen ?!

"Aus einer Zeit, in der deutsche Handwerkskunst nicht angezweifelt wurde" mmmmh...

Lachhaft. der Rahmen ist noch das geringste Problem. Da ist mit Sicherheit gar nichts legal eingetragen.

mfG Volker

Also, das mit dem Rahmen und den Rädern, da wird sicherlich alles eingetragen worden sein, das will ich auch mal nicht bestreiten. Im Rahmen einer Einzelabnahme wird das gehen. Dazu auch sicher der im serienmäßigem Zustand befindliche Motor (wegen der Abgase und der Leistung)....

Allerdings wenn ich mir in dem Inserat alleine nur die Radabdeckungen ansehe und die Abgasleitungen, da wird mir ein wenig komisch um den Magen. Es gibt eindeutige Vorschriften, an die sich JEDER Prüfer halten muss, insofern dürfte da immer seitens der Obrigkeit die Möglichkeit bestehen, das Ding - so schön es auch aussehen mag - stillzulegen....

Lediglich ein Zusatz im Fahrzeugshein, ohne Kotflügel nur bei schönem Wetter auf gefegten Fahrbahnen zu fahren mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von, sagen wir mal 40 km/h....., und da ist die richtige Abgasführung noch nicht inbegriffen....

Es ist leider m. E. über die Legalität hinaus gebaut worden...

Gruß Peter

Moin Moin !

Zitat:

Also, das mit dem Rahmen und den Rädern, da wird sicherlich alles eingetragen worden sein, das will ich auch mal nicht bestreiten.

Mag sein , dass das vor langem mal eingetragen wurde und sogar legal.

Zitat:

Dazu auch sicher der im serienmäßigem Zustand befindliche Motor

Der braucht natürlich nicht eingetragen werden.

Zitat:

Radabdeckungen

Die vorne nicht existiert und hinten zumindestens die bis vor kurzem geltenden Bestimmungen nicht erfüllt.

Zitat:

Abgasleitungen

ein schlechter Witz! kein Schalldämpfer , kein Hitzeschutz , Mündung nach rechts nicht zulässig , eine Befestigung kann ich nicht erkennen

Zitat:

Lediglich ein Zusatz im Fahrzeugshein

Da muss ich etwas grundlegendes erläutern: "Eintragungen" kann der aaS zwar im Prinzip alles , nur ist das so , er bescheinigt, dass das Fzg trotz der Umbauten den geltenden Vorschriften entspricht. Bei jedem Punkt , wo dieses nicht erfüllt ist , muss er dazu schreiben ,"Ausnahmegenehmigung erforderlich" . Dann muss der Halter zur Zul.stelle und sich dafür eine Ausnahmegenehmigung besorgen. Das muss natürlich begründet werden , und spätestens da ist Ende. "Weils geil aussieht..." wird wohl kaum als Begründung anerkannt werden.

Das ist dafür gedacht , um z.B. ein Importfzg zulassen zu können , welches z.B. über keine Gurte verfügt, die nach ECE geprüft sind, sondern von mir aus nach amerikanischen Vorschriften ,(denen er dann eine "in etwa Wirkung" bescheinigen kann) , oder eben ein Fzg , welches über kein Lenkradschloss oder vergleichbares verfügt , das kann dann eine Ausnahmegen. bekommen , üblicherweise mit der Auflage, eine lose Diebstahlsicherung (z. B. Lenkradkralle) mitzuführen.

Wer aber etwas an einem vorschriftsmässigen Fzg derart verändert, dass es eben nicht mehr den Vorschriften entspricht , muss schon ganz gewaltige Begründungen dafür haben , um eine Ausnahmegen. zu bekommen. Das könnte ev. ein Schwerlastkran sein , der auf ein LKW Fahrgestell montiert wird und anschliessend die in D geltenden Höchstgrenzen für die zulässigen Achslasten nicht mehr erfüllt , aber diese im technisch erlaubten liegen ( z.B. weil das Fzg im Ausland mit höheren Achslasten zugelassen ist).

 

Tja , und darunter fallen solche unwichtigen Dinge wie fehlende Rückspiegel, fehlende Blinker, fehlender Rückstrahler, fehlende Kennzeichenbeleuchtung , Kennzeichen nicht im Winkel von 30 Grad beidseitig ablesbar , fehlender Kettenschutz, fehlende Hupe , Luftfilter ( Ansauggeräusch ! ).

Lenker kommt mir auch selber nachgebogen vor.

Das ganze ist ein reines Showobjekt.

mfG Volker

Themenstarteram 14. März 2022 um 12:55

Danke für deine Erklärung mit der Ausnahmegenehmigung, Volke.

Dass der Auspuff eingetragen sein soll, erstaunt mich auch. Sieht nicht so aus, als sei in der selbstgebauten Anlage ein dB-Killer, Dämmwolle etc. zur Geräuschreduzierung verbaut.

Mit dem Rest gehe ich mit, erscheint mir ziemlich gewaltig danach, dass das Fahrzeug in D so nicht auf die Straße dürfte. Gerade die Masse an fehlenden Baugruppen würde den Streifenpolizisten oder dem TÜV-Prüfer wahrscheinlich rotieren lassen.

Der Lenker wird aber nicht selbst gebogen sein, die gibts in allen Formen und Maßen von Firma Fehling. Diese stellt solche Lenker mit TÜV-Gutachten her. Habe ich auch meinen her.

Beleuchtung und Blinker sind doch ziemlich offensichtlich fehlende Bestandteile.

Bei meinem Moped gibt es auch Bestandteile die so nicht zulässig sind; ich denke die Masse macht es dann, ob da ein Auge zugedrückt wird oder sofort die Betriebserlaubnis erlischt.

Schutzblech hab ich auch vorn keins, nach meiner Recherche gibt es keine Vorgaben dazu, dass man eins bräuchte?

Das hintere entspricht auch nicht den Bestimmungen? Wieso? Meins ist ungefähr genauso lang, Eintragung war kein Problem.

Sonst sehr schade, dass so ein Motorrad nur zu Showzwecken in D genutzt werden darf. Außerhalb von D sollte das mE in den meisten Ländern kein Problem darstellen...

@Softail-88 ich habe mich im Zuge meines Heckumbaus (ohne Rahmenumbau) mit dem TÜVer unterhalten, die ganze Chose war eine Lachnummer. Wollte den Umbau so gestalten, dass ich den Sozius mit eingetragen bekomme. Am Telefon und per Mail wurden meine Erläuterungen zur Umsetzung grob bestätigt. Hab darauf hin mit Zeichnungen und Fotos die Details abstecken wollen. Ich hab mch richtig reingehangen dass ich den Aufbau so gestalte, wie es für den TÜVer eintragugnsfähig wäre.

Es hieß dann immer, wir machen uns ein Vor-Ort-Termin mal aus... Hatte allerdings ein dreiviertel Jahr lang keine Zeit... Da man mir vorab so grob zugesagt hat, hab ichs dann aufgrund der fehlenden Rückmeldung einfach umgesetzt.

Nach ca. 15 Mails von mir und zahlreichen anrufen, habe ich mich an seinen Vorgesetzen gewandt.

Dieser sicherte mir die Eintragung des Heckumbaus zu, allerdings ohne Soziusbetrieb. Erstmal gut, ich darf legal damit rumfahren (ist ja doch ziemlich auffällig), allerdings ohne Sozia.

Vor ein paar Wochen erhielt ich dann von dem ursprünglichen Prüfer eine Absage dazu. Also erst zugesagt, dann nicht gemeldet und dann über ein Jahr später abgesagt. Natürlich nachdem alles umgebaut ist...

Naja, jetzt muss ich halt allein fahren, oder halt hoffen dass ich mit Beifahrer an Bord nicht angehalten werden oder einen Unfall baue...

Naja worauf ich eigentlich hinaus wollte - in dem Zuge habe ich das mal erfragt. Jegliche Schweißarbeiten am Rahmen sind schwer zulassungsfähig. Da brauch mal Festigkeitsgutachten etc. Sowas anfertigen zu lassen geht ins Unermessliche.

Schrauben müsste man anfragen, ich als Prüfer würde irgendwelche zusammengeschraubten Rahmen aber nicht eintragen, so aus dem Bauch heraus hört sich das ganz schön nach Pfusch an :-D

am 14. März 2022 um 19:21

Tja, das ist genau das was ich meine wenn ich sage, geh mit sowas zum Harley-Schrauber. Die kennen die Procedere, wissen welche Leute Interesse haben etc. Das bedeutet noch lange nicht daß die alles eingetragen bekommen oder was hier sonst für Fantasien in manchen Köpfen rumspuken.

Ansonsten ist "schweißen am Rahmen" wirklich ein rotes Tuch für TüVler, und das sogar zu Recht. Ich hab schon Sachen gesehen.... Und, wie gesagt, hinterher hast Du ein "Neufahrzeug" mit allen staatlichen Bestimmungen.

Bei Deiner Kiste dürfte ein geschraubter Starrahmen die einzige Möglichkeit sein. Falls das heutzutage noch geht, da bin ich jetzt nicht sooo drin. Vor über 20 Jahren ging es noch, aber das ändert sich nahezu stündlich.

Moin Moin !

Zitat:

Bei meinem Moped gibt es auch Bestandteile die so nicht zulässig sind; ich denke die Masse macht es dann, ob da ein Auge zugedrückt wird oder sofort die Betriebserlaubnis erlischt.

Nein , die Menge ist vollkommen unerheblich, es gibt Dinge , bei denen die BE erlischt und andere bei denen das nicht der Fall ist:

Aus StVZO §19 :

"""

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

""

Irgendeiner dieser 3 Punkte trifft sicherlich auf das seitliche KZ oder das Fehlen der KZ-Beleuchtung oder den fehlenden Kettenschutz nicht zu (wobei dabei schon jemand argumentieren könnte , dass , wenn der Fahrer da mit seiner Hose einklemmt, ein Sturz sicher die Folge wäre und er dadurch einen Unfall mit anderen Beteiligten verursachen könnte) , aber eine Aufsummierung solcher Mängel führt nicht zum Erlöschen der BE.

 

Zitat:

Schutzblech hab ich auch vorn keins, nach meiner Recherche gibt es keine Vorgaben dazu, dass man eins bräuchte?

Das sieht §36a StVZO aber ganz anders !

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36a.html

früher (weil da von uralten Eintragungen die Rede ist) gab es noch dazu noch eine genaue Ausführungsvorschrift, die ich aber nicht im Kopfe habe, es können 10 cm über Radmitte oder 15 Grad gewesen sein, bis wohin die Radabdeckung mindestens reichen musste. Japanische Motorräder wurden für D meist mit zusätzlichen Radabdeckungen versehen, die hinten unter den "normalen" Kotflügel geschraubt wurden und dann auch den hier vorgeschriebenen Rückstrahler trugen.

Oder man beachte die Radabdeckung bei der BMW F650GS !

https://www.google.com/imgres?...

Irgendwann vor etlichen Jahren dann hiess es nur noch "hinreichend wirkend" Und das ist natürlich eine Ermessenssache. Wobei "nicht vorhanden" sicher nicht ausreichend ist, weil die Logik sagt , das etwas , was nicht vorhanden ist , auch nicht wirken kann.

MfG Volker

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