ForumVolvo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Kaufvertrag Volvo Vertragshändler

Kaufvertrag Volvo Vertragshändler

Themenstarteram 12. Mai 2010 um 21:09

Hallo!

Nachdem heute ein echter Scheißtag war, brauche ich euren Rat!

Also, wir waren am 22.04.2010 einen XC 90 Probefahren. Haben dann mit dem Verkäufer gesprochen und dieser unterbreitete uns am darauffolgenden Tag einen Hauspreis. Mündlich habe ich ihm zugesagt und in Mails festgehalten, dass wir das Auto nehmen.

Im gleichen Atemzug wollte er Angebote für die Vermarktung unseres Wagens anfragen. Dies dauerte etwas, wir arbeiteten inzwischen alle Daten zu und haben auf eine Rückmeldung gewartet. Er teilte uns nach reichlich 5 Tagen mit, dass er keine zufriedenstellenden Angebote erhält. Somit haben wir abgesprochen, dass wir uns um die Vermarktung kümmern werden. Gesagt, getan.

Zur besseren Koordinierung haben wir uns zeitlich abgestimmt. Unser Auto konnten wir nun also am Mo dieser Woche verkaufen. Der VK teilte und mit, dass die Abholung am Fr ok ist und wir die Zusage der Volvo Bank haben. Noch gestern schrieb er mir, dass er sich um die Kurzzeitkennzeichen kümmert und wie am Mo telef. besprochen unsere Zahlung per Banküberweisung an das Haus gehen soll. Ich habe in dem Telefonat explizit gefragt: "Unser Auto ist nun verkauft. Geht das alles iO?" Er: "Ja, wir haben das Auto spätestens Fr fertig. Haben extra zwei Mitarbeiter aus anderer Filiale geholt." Das ganze hat er mir auch schriftlich mitgeteilt!!!

Heute Abend erhalte ich eine Mail, dass die Chefin das Auto gestern einem Barzahler verkauft hat und er das Fahrzeug nicht mehr bereit stellen kann! Wünscht aber ein schönes erholsames WE!

Meinem Unmut musste ich mir am Telefon Luft machen. Der Chef kennt keinen mündlichen Vertrag und schließlich hätte der andere dem Autohaus mehr bezahlt und das schließlich bar!

Ein alternatives Auto aus einem Leasingvertrag bekommt er Ende Juni. Dieses würde er uns dann bereit stellen! (Und bis dahin????)

 

Wie seht ihr das???? Ich habe doch nen Kaufvertrag?!

Ich bin noch immer baff. Im Endeffekt habe ich nun kein Auto mehr und weß nicht, wie ich am Mo auf Arbeit erscheinen soll?!

Beste Antwort im Thema

Als Jurist sage ich sofort: Vertrag ist Vertrag, auch wenn er mündlich geschlossen wurde. Wenn du emailverkehr und ein paar Zeugen hast, ist das ein klarer Fall für Schadenersatz: Allerdings ist das eine Sache für einen GUTEN Anwalt oder einen weniger guten mit einer Rechtsschutz im Rücken.

VCG gehört auf jeden Fall verständigt - Alles was du hier gepostet hast samt Zeugen samt mailverkehr etc mit der höflichen Bitte um Stellungnahme. Die Reaktion wird sein: Tut uns echt leid, aber wir sind für lokale Händler nicht verantwortlich (was auch stimmt) und sie sind auch keine Disziplinarbehörde....aber der Name des Hauses wird in der Rechtsabteilung hängen bleiben und irgendwann fällt es denen auf den Kopf (wenn auch nicht sofort)

Das ist echt unfassbar - tut mir leid für euch.

Alles Gute

Richard

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Super ärgerliche Sache, keine Frage.

Allerdings: Sei froh, dass Du mit diesem sog. Geschäftspartner nichts mehr zu tun hast. Mach einen Haken an die Sache und gut.

Alles andere kostet nur Zeit, Geld und Nerven - mit ungewissem Ausgang.

Ja, ich weiß, unbefriedigend, aber ungemein nervenschonend.

Gruß

Hagelschaden

P.S. an XC 90 herrscht doch kein Mangel, Du findest zeitnah bestimmt adäquaten Ersatz.

Zitat:

Original geschrieben von alonzo2

Wie seht ihr das???? Ich habe doch nen Kaufvertrag?!

Hi,

du hast einen mündlichen Kaufvertrag. Aber eben nur mündlich - das heisst schwer nachweisbar. Denn wenn ich deinen Beitrag richtig lese, gab es außer deiner Bestätigungsmail keine schriftliche Bestätigung oder andere Kommunikation seitens des Händlers? Immerhin gab es ja auch eine Finanzierungszusage der Volvo Bank.

Ein ruhiges, bestimmtes Gespräch am Freitag vor Ort mit den Chef (vielleicht wusste er wirklich nicht, dass der Mitarbeiter den Wagen verkauft hatte!) wäre noch eine Lösung - Fahrzeug von Juni zu gleichen Konditionen, bis dahin einen Leihwagen um dein durch den Händler erzeugtes Problem zu lösen.

@Hagelschaden: Wenn der TE auf einen Wagen angewiesen ist, dann bleibt er bei "Haken dran" auf den zwischenzeitlichen Kosten komplett sitzen...

Ist das ein großer Laden?

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 7:05

Hallo!

Ich konnte die Nacht kaum schlafen. Ich bin immer noch...

Wie gesagt, der VK hat in seinen Mails bestätigt, dass wir das Fahrzeug am Fr abholen können. Aus seinem Schriftverkehr und den Gesprächen geht mehr als hervor, dass er uns das Fahrzeug überlässt zu den vereinbarten Konditionen.

Ausserdem ist doch schon da ein Kaufvertrag, wenn wir sein an uns unterbreitetes Angebot annehmen!

Es geht doch einfach nicht, dass man ein bereits "verkauftes" Fahrzeug aus Habgier weiterverkauft! Das wurde uns ja schließlich gestern so auch in der Mail mitgeteilt: "Die ... hat den Wagen an einen anderen Käufer verkauft, der mehr zahlte. Sie begründete es damit, dass das Haus damit finanziell besser gestellt sei." Das Auto wurde also nicht nur aus Versehen an einen anderen Käufer übergeben, sondern es war der Dame (=Chefin) ganz bewusst, dass das Fahrzeug eigentlich verkauft gewesen ist.

Ich hab nun den Schaden! Und den verlange ich vom AH (übrigens Vertragshändler). Ich muss mir nun nen Mietwagen besorgen und in aller Eile nach nem ähnlichen Angebot suchen. Und da kommen genau 2 Fahrzeuge in 300 km in Frage. Draufzahlen müssen wir dabei auch noch.

Der Chef hat mich noch angemacht, was ich denn von ihm wöllte. Weg ist weg und so sieht er das! So gehts ja nun nicht.

Ein Angebot wurde uns gestern per Mail zugestellt: Ein Auto zu einem fairen Preis für das Auto, aber weit über unserem Budget (Was ich explizit gesagt habe!!!!!). Dazu in einer anderen Farbe mit ner anderen Ausstattung! Wo ist das ne Alternative?! UNd gegen Gebühr hält er mich mit einem seiner Gebrachtfahrzeuge bis dahin mobil. Das kostet mich dann auch nochmal 750 €.

Ja, spinnt der denn????

Anwalt nehmen und vorallem auch Volvo informieren, obs was bringt ist die andere Frage ! Ist sicher auch ein Bericht wert bei AUTO-BLÖD .... Wegen Habgier ein Auto zweimal verkaufen und dann noch unverschämt werden und den Kunden im Regen stehen lassen ist schon dreist. In welcher Region sitzt denn dieser "Vertragshändler" ??

Hi,

na da ist klar, dass mit diesem Händler nichts mehr laufen sollte.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen. Wenn nicht, riskierst du noch mal zusätzliche Kosten.

Was für ein XC90 schwebt dir vor? Region?

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 13. Mai 2010 um 10:15

Anwalt ist kontaktiert.

Es sollte ein schwarzer XC 90 D5 sein. Gut gebraucht, da neu können wir uns nicht leisten.

In dem Fall war es ein 2006er mit 60.000 km aus einem Leasingvertrag. Super gepflegt und wirklicher top Zustand.

So in der Art. Ganz wichtig ist eben ein Diesel und mir wäre Handschaltung am Liebsten. Die Volvo Automatik finde ich sehr behäbig! Lederausstattung und Allrad (da gelegentlich Pferdeanhänger gezogen werden muss). Preis war ca. 23000 €. Bis max. 25.000 € würden wir ausgeben können.

Region Sachsen. Evtl. Berlin / unteres Brandenburg. Wohnen im östlichen Zipfel Sachsens. Dementsprechend wenig Auswahl.

Mir entgehen nun natürlich auch, die wenigen, aber immerhin, Zinsen von dem Geld. Das liegt nun auf dem Girokonto und ich hab zig Transaktionen! Ach, das ist so nen sch...

Mit dem läuft sicher nichts mehr. Namen werde ich hier nicht nennen. Ist aber ein bekanntes AH im nordwestlichen Sachsen.

Diese Frechheit ärgert mich am Meisten!!!!

Zitat:

Original geschrieben von gseum

 

@Hagelschaden: Wenn der TE auf einen Wagen angewiesen ist, dann bleibt er bei "Haken dran" auf den zwischenzeitlichen Kosten komplett sitzen...

Ja, sieht so aus. Aber ein Leihwagen für einige Wochen ist einigermaßen günstig zu bekommen - sollte je nach Modell für 4 Wochen für deutlich unter 1000.- Euro gehen.

Je nach Stellungnahme des Anwalts kann man diese ja einfordern.

Jedenfalls wäre mir bei der geschilderten Sachlage ein Prozess zu langwierig. Ruckzuck zieht sich das 1 Jahr und länger, das braucht doch auch kein Mensch.

Gruß

Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von gseum

 

@Hagelschaden: Wenn der TE auf einen Wagen angewiesen ist, dann bleibt er bei "Haken dran" auf den zwischenzeitlichen Kosten komplett sitzen...

Ja, sieht so aus. Aber ein Leihwagen für einige Wochen ist einigermaßen günstig zu bekommen - sollte je nach Modell für 4 Wochen für deutlich unter 1000.- Euro gehen.

Je nach Stellungnahme des Anwalts kann man diese ja einfordern.

Jedenfalls wäre mir bei der geschilderten Sachlage ein Prozess zu langwierig. Ruckzuck zieht sich das 1 Jahr und länger, das braucht doch auch kein Mensch.

Gruß

Hagelschaden

Wenn er´s wirklich wieder einfordern kann, wäre es so zu sagen Glück im Unglück, wenn nicht sind´s 1000€ für die Füße. Der TE hat ja extra gewartet bis er einen neuen Wagen hatte bevor er seinen verkauft hat, grade weil er darauf angewiesen ist und dann heißts: Tut uns leid, ein anderer Kunde hat uns 3,50 mehr geboten....Schönes Wochenende :rolleyes:Finde das wirklich unverschämt! Kann mir aber vorstellen, dass da nicht viel zu machen sein wird, kommt evtl. auf den Mailverkehr an. Drücke auf jeden Fall die Daumen!

am 14. Mai 2010 um 8:02

Also ein Auto, das irgendwo steht, was eigentlich zu weit weg ist sollte doch kein Problem sein. Ich hab das mit meinem V50 auch durch.

Ich habe einen tollen V50 in brilliant blau mit der gewünschten Ausstattung im Internet gefunden. Leider war der auch zu weit weg, als dass ich ihn selbst holen könnte (stand in Trier ich wohne in Magdeburg).

Also ab zum Volvo Vertragshändler und gefragt, ob der den holt. War alles kein Problem. Da ist jemand vom Autohaus hin gefahren, hat das Fahrzeug begutachtet, von einem Unabhängigen TÜV und DEKRA Siegel machen lassen und dann geholt. Nach der Aufbereitung im magdeburger Autohaus konnte ich das Auto 2 Wochen später mit ner 3jährigen Volvo Pro Anschlussgarantie, zugelassen und fertig abholen.

Als Jurist sage ich sofort: Vertrag ist Vertrag, auch wenn er mündlich geschlossen wurde. Wenn du emailverkehr und ein paar Zeugen hast, ist das ein klarer Fall für Schadenersatz: Allerdings ist das eine Sache für einen GUTEN Anwalt oder einen weniger guten mit einer Rechtsschutz im Rücken.

VCG gehört auf jeden Fall verständigt - Alles was du hier gepostet hast samt Zeugen samt mailverkehr etc mit der höflichen Bitte um Stellungnahme. Die Reaktion wird sein: Tut uns echt leid, aber wir sind für lokale Händler nicht verantwortlich (was auch stimmt) und sie sind auch keine Disziplinarbehörde....aber der Name des Hauses wird in der Rechtsabteilung hängen bleiben und irgendwann fällt es denen auf den Kopf (wenn auch nicht sofort)

Das ist echt unfassbar - tut mir leid für euch.

Alles Gute

Richard

Theoretisch :D

Wir kennen nicht den Wortlaut der Mails, die Zuverlässigkeit evt. Zeugen usw. usw.

Das Einzige was sicher wäre: Das Honorar für den Anwalt .

Gruß

Hagelschaden...der garantiert nichts gegen Anwälte hat :)

am 15. Mai 2010 um 15:41

Die Mails scheinen den Beweis zu geben, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Es stört nur, dass in einer Mail es heißt: "Ausserdem ist doch schon da ein Kaufvertrag, wenn wir sein an uns unterbreitetes Angebot annehmen". Das könnte darauf hindeuten, dass der Vorbehalt des Abschlusses eines schriftlichen Vertrages bestand. Einen Prozess ohne Rechtsschutz sowie die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges in der sicheren Erwartung, der Händler müsse dies bezahlen, würde nicht riskieren. Es kommt also auf den Wortlaut der Mails an. Viel Glück. Und künftig einen weiten Bogen um diesen Händler samt seiner Werkstatt machen!

am 16. Mai 2010 um 10:11

Hallo,

zunächst einmal tut es mir echt leid für dich.

Das gleiche haben wir bei einem Mercedes-Händler durch gemacht. Leider gibt es ein kleinen Unterschied bei Recht haben und Recht bekommen. Wir haben es auf einen Rechtsstreit nicht ankommen lassen, da uns der Anwalt sagte, dass solch ein Rechtsstreit sehr lange dauern kann und der Aufwand sich nicht lohnt.

Was ich nicht verstehe, warum sich die deutschen Autohändler noch wundern über ihr mehr als schlechtes Image? So blind kann doch kein Mensch sein, um zu wissen, dass man mit solch kurzer "Gewinnmaximierung" mehr Schaden anrichtet als Gewinn!

Ich habe sehr gute Erfahrungen gemacht mit Internet-käufen. Für ein sehr gutes Angebot haben wir das mit einem sponaten Wochenend Urlaub verknüpft.

Ich bilde mir zumindestens ein, dass man so den heimischen Händlern eins auswischen kann bzw. sich nicht verar... lässt.

Viele Grüße noch

am 17. Mai 2010 um 17:16

Hallo Alonzo 2,

echt schade daß einem so was passieren muß. Kann mich nur meinen Kollegen im Forum anschließen. Du hast doch einiges an Mails welche den Kauf eigentlich belegen. AB zum Anwalt und hol Dir noch nen schönen Schadenersatz raus. Kannste ja gut für den neuen gebrauchen.

Ach ja der neue. Ich kenne einen Volvohändler in Baden Württemberg, der hat mehrere XC 90 am Lager stehen. Hab ich mir letzte woche erst angeschaut. Ich bin mir sicher, daß Dir dort ein solches Ding nicht nochmal unterkommt. Absolut sauber und fair. Siehe unter Volvo Heinzler Ennetach in Google nach.

Top Händler.

Gruß

PELA

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. Kaufvertrag Volvo Vertragshändler