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Gebrachtwagenkauf gewerblich, einige Fragen

Themenstarteram 17. April 2010 um 9:54

moin,

meine mutter möchte sich einen neuen gebrauchtwagen zulegen, wir haben auch was passendens gefunden. leider steht das auto knapp 400 km entfernt und der händler meinte er könne den wagen wegen der großen entfernung nur an gewerbetreibene verkaufen, da er in diesem fall keine gewährleistung geben muss.

meine mutter betreibt ein gewerbe, könnte sie nun ihren gewerbeschein beim händler vorlegen und somit auf die gewährleistung verzichten?

wechelche folgen hätte dies für das gewerbe? müßte das auto dann als firmenwagen laufen (fahrtenbuch geführt werden o.ä.) das auto sollte eigentlich in bar mit privaten mitteln gezahlt werden.

ich hoffe ihr versteht die sachlage und könnt mir hilfreiche antworten geben.

mfg

florian

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22 Antworten

Natürlich würde dann das Fahrzeug als Firmenfahrzeug über das Gewerbe laufen, somit tritt entweder die 1% Regelung oder aber eben ein Fahrtenbuch als Nachweiss auf.

Sie kann aber das Fahrzeug nach einem Monat wieder aus dem Geschäft ins Privatvermögen nehmen.

Am besten wäre es, ihr fragt euren Steuerberater!

Ein Händler, der keine Gewährleistung geben will, ist unseriös. Ich würde mich mal nach einem anderen Fahrzeug umsehen.

Viele Grüße

Celeste

Unseriös würde ich nicht unbedingt sagen. Man kann ja nun nicht bei jedem Auto hohe Gewährleistungsrückstellungen bilden. Das muß sich dann natürlich im Preis wiederspiegeln. Ggf. hat aber die Mutter des TE beim späterem Verkauf die Gewährleistung an der Backe, das müßte man eher diskutieren...

Wenn sie das Fahrzeug wieder aus dem Geschäft herausnimmt und als Privatfahrzeug nutzt, muss sie logischer Weise ebenfalls keine Gewährleistung geben!

Es ist auch nicht unüblich bei Gewerblichen verkäufen die Gewährleistung auszuschliessen, bei Mängeln die schon vor dem Kauf bestanden haben und verschwiegen wurden, muss der Käufer trotzdem für aufkommen (gestalltet sich natürlich etwas schwieriger, da man es ihm nachweisen muss).

Sicherlich muss durch den Auschluss der Gewährleistung ein Preisnachlass erzielt werden, da der Händler jenes von vornherein mit einbezogen hat!

Zitat:

Original geschrieben von orhan der erste

Wenn sie das Fahrzeug wieder aus dem Geschäft herausnimmt und als Privatfahrzeug nutzt, muss sie logischer Weise ebenfalls keine Gewährleistung geben!

Es ist auch nicht unüblich bei Gewerblichen verkäufen die Gewährleistung auszuschliessen, bei Mängeln die schon vor dem Kauf bestanden haben und verschwiegen wurden, muss der Käufer trotzdem für aufkommen (gestalltet sich natürlich etwas schwieriger, da man es ihm nachweisen muss).

Sicherlich muss durch den Auschluss der Gewährleistung ein Preisnachlass erzielt werden, da der Händler jenes von vornherein mit einbezogen hat!

Es geht ja nicht darum, dass der Verkauf an Gewerbetreibende unseriös ist. Hier will der Verkäufer jedoch nicht an einen Privaten verkaufen, um die Gewährleistung auszuschließen. Und dies mit seltsamen Begründungen (nur gewerblicher Verkauf aufgrund der Entfernung!). Und gewollt ist doch ein Privatkauf durch die Mutter, die eben zufällig noch ein Gewerbe betreibt und deshalb auf die seltsame Bedingung eingehen könnte. So toll und günstig kann der Wagen gar nicht sein, ich würde mich bei so einem Hintergrund lieber woanders umschauen. Aber um was für ein Auto geht es eigentlich? Wäre ja mal interessant, insbesondere Alter und Kaufpreis!

Bei der Privatentnahme liegt auch kein Verkauf vor, da kann es schon denklogisch keine Gewährleistung geben. Außerdem geht es ja daraum, dass man einen "unbekannten" Gebrauchten von einem fremden Dritten kauft und nicht darum, dass man ein bereits bekanntes Kfz aus dem Betriebsvermögen entnimmt.

Und wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, muss der Verkäufer Kenntnis vom Mangel haben und diesen Mangel arglistig verschwiegen haben, um überhaupt als Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer zu haben. Dies als Käufer nachzuweisen ist schon ziemlich schwierig, sofern nicht ein für den Verkäufer offensichtlicher Unfallschaden vorliegt. Aber wie will man dem Verkäufer z.B. die Kenntnis einer defekten Zylinderkopfdichtung, die dann eine Woche nach Kauf zum Moterschaden führt nachweisen? Daher würde ich nie vom Händler ohne Gewährleistung kaufen.

Viele Grüße

Celeste

Zum einen war die Frage des TE eine andere...er wollte wissen wie es sich anschließend mit dem Fahrzeug verhalten würde, zum anderen das es ja eigentlich ausschließlich als privatfahrzeug dienen sollte!

So seltsam finde ich diese Begründung mit der Entfernung nun auch wieder nicht, das in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung der Händler in der Beweispflicht steht und somit die 400 Km Entfernung aufsich nehmen müsste....Es kommt doch auch immer auf das Fahrzeug selbst an, wie alt, welcher Zustand,wieviel Km und und und...

Ob man sich nun darauf einlässt ist jedem selbst überlassen...er könnte auch vor Ort einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen,usw....

All das war aber nicht seine Frage, sondern Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug!!!!

Themenstarteram 17. April 2010 um 14:01

nun ja,

der händler scheint aufgrund der entfernung keine gwährleistung gegen zu wollen, weil falls an dem auto probleme auftreten sollten, diese seiner werkstatt repariert werden. er scheint einfach nur keine "normale" gebrauchtwagenversicherung zu geben wie z.b. auch von privatleuten zustätzlich abgeschlossen werden kann, sondrn trägt evtl. kosten scheinbar selbst.

es bestünde doch theoretisch noch die möglichkeit seiten des händlers das auto unter ausschluss jeglicher gewährleistung als "bastlerwagen" zu verkaufen, richtig?

mfg

florian

Nein, selbst dann besteht die Gewährleistungspflicht bei Privatverkäufen und es könnte anschließend vom Käufer als Betrug ausgelegt werden.

Das er bei Problemen das Auto in seiner Werkstatt reparieren lassen würde, hat ja nur etwas mit den Kosten im Falle dessen zutun.

Bei einem "Wald und Wiesenhändler" würde ich mich auch nicht auf soetwas einlassen (rein vom Bauchgefühl), ansonsten wenn alles stimmt und man sichdessen auch wirklich bewusst ist schon.

Kommt eben immer auf das Fahrzeug und den Preis an.

Zitat:

Original geschrieben von orhan der erste

Zum einen war die Frage des TE eine andere...er wollte wissen wie es sich anschließend mit dem Fahrzeug verhalten würde, zum anderen das es ja eigentlich ausschließlich als privatfahrzeug dienen sollte!

So seltsam finde ich diese Begründung mit der Entfernung nun auch wieder nicht, das in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung der Händler in der Beweispflicht steht und somit die 400 Km Entfernung aufsich nehmen müsste....Es kommt doch auch immer auf das Fahrzeug selbst an, wie alt, welcher Zustand,wieviel Km und und und...

Ob man sich nun darauf einlässt ist jedem selbst überlassen...er könnte auch vor Ort einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen,usw....

All das war aber nicht seine Frage, sondern Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug!!!!

Mag sein, dass das die Frage war. Aber es gibt ja schließlich im Forum nicht die Verpflichtung, nichts anderes zu schreiben außer auf die Frage exakt zu antworten ;)

Falls der Wagen im Betriebsvermögen geführt wird, dann sollte man auch die Umsatzsteuerproblematik nicht übersehen, die je nach den Gerschäftsverhältnissen entsteht. Und bei der 1%-Regelung sollte man auch bei einem Gebrauchtwagen beachten, dass der geldwerte Vorteil sich aus dem Bruttolistenpreis+Sonderausstattung des Wagens (also Neupreis!) ergibt. Dies kann u.U. steuerlich sehr teuer werden. Also sollte der TE zunächst den Steuerberater aufsuchen und sich informieren, ob es sich steuerlich lohnt oder ob man gar draufzahlt.

Mich würde trotzdem immer noch interessieren, um was für ein Wagen es sich handelt und wie günstig der Preis ist, wenn man auf die Gewährleistung verzichtet.

Viele Grüße

Celeste

Themenstarteram 17. April 2010 um 14:21

hier der link zu dem angebot.

EDIT

ich muss sagen, dass der händler wegen der präsentation des fahrzeugs und des namens auf den ersten blick recht unseriös wirkte. nach einem kurzen telefonat schien sich diese skepsis nicht zu bestätigen.

Da gebe ichDir vollkommen recht.

Deswegen habe ich ihm ja auch in meiner ersten Antwort geraten, den Steuerberater seiner Mutter aufzusuchen!

Auch mich würde interessieren um was für ein Fahrzeug es sich handelt und dem Preis dazu?

Da ist ja schon der Link.

was würde er denn Dir nachlassen bei Auschluss der Gewährleistung?

Themenstarteram 17. April 2010 um 14:30

wäre es denn generell möglich das auto an privat zu verkaufen und die gewährleistung auszuschliessen?

muss gestehen darüber noch garnicht nachgedacht zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Doom23BS

hier der link zu dem angebot.

EDIT

ich muss sagen, dass der händler wegen der präsentation des fahrzeugs und des namens auf den ersten blick recht unseriös wirkte. nach einem kurzen telefonat schien sich diese skepsis nicht zu bestätigen.

Kann man schwer einschätzen, scheint zumindestz kein "Hinterhofhändler" zu sein. Komisch, auf einem Foto kann man auf dem Nummerschildersatz lesen "Unser Angebot mit Garantie". Dann müßte der Händler ja keine Angst vor der Gewährleistung haben, wenn er ja eine Gebrauchtwagengarantie gibt. Natürlich ersetzt die Garantie nicht die Gewährleistung, aber normalerweise wendet sich der Käufer erstmal an die Garantieversicherung und erst wenn das nichts bringt an den Verkäufer. Insofern wäre das Risiko für den Händler eigentlich recht gering.

Wieviel Rabatt räumt denn der Händler für den "Verzicht" auf die Gewährleistung euch ein? Wenn man auf Nummer Sicher gehen will lieber ein paar Euros mehr ausgeben und bei einem näheren Händler mit Gewährleistung und Garantie kaufen. 307 CC sind ja auch nicht so selten. Oder ist das Angebot schon sehr günstig (kenne jetzt nicht die Preislage bei den 307 CC)?

Viele Grüße

Celeste

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