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Finanzamt Abrechnung: Leasing oder Afa Abschreibung

Themenstarteram 6. April 2008 um 6:25

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von JamesDeanBerlin

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Bei Leasing hast du natürlich den Vorteil, dass du die Geldmmittel nicht sofort ausgeben musst. Wenn du den Wagen kaufst, kannst du es genauso abschreiben wie ein Leasingfahrzeug. Die Umsatzsteuer 19% bekommst du genau ein Monat später vom FA zurück. Wenn du also das Auto in diesem Monat für beispielsweise 50 000 Euro kaufst, dann bekommst du im nächsten Monat die 19% Umsatzsteuer wieder gutgeschrieben (ca. 8000 Euro). In die Firmen Gewinn/Verlustrechnung geht der Wagen aber 6 Jahre ein und zwar mit dem Nettopreis, also mit ca. 42000 Euro, sprich, es wird so getan, als ob die Firma 6 Jahre lang eine Ausgabe von von jährlich 7000 Euro hat. Hat den Vorteil, dass die Firma 7000 Euro mehr Gewinn machen kann, ohne dass es als Gewinn zählt. Du musst den Wagen natürlich auch 6 Jahre behalten.

Wenn du den Wagen nach 6 Jahren aber verkaufst, dann vergiss nicht, dass du von dem Verkauf 19% an Umsatzsteuer an das FA bezahlen musst. Da ist es besser, dass du den Wagen für 1 Euro an dich verkaufst. Das kann man auch begründen in vielen Fällen, da die Firma den Wagen ja nicht mehr abschreiben kann.

Wenn du also den Wagen für 6 Jahre fahren möchtest, dann ist das finanziell billiger als bei Leasing. Dafür hast du aber beim Leasing nach drei Jahren wieder ein neues Auto. Ein neues Auto jede drei Jahre ist ehrlich gesagt schon sehr luxorios und eine echt feine Sache. Bei der heutigen Umweltpolitik kann es sogar besser sein ein Wagen zu leasen, weil ich mir sogar noch vorstellen kann, dass der FETTE Umweltminister (der von Nachrichtensendung zu Nachrichtensendung auch noch immer FETTER wird bis hoffentlich das Fett eines Tages aus... platzt) das Autofahren in D ganz abschafft, das vielleicht schon im nächsten Monat, bei denen ist ja alles möglich.

Hi,

Ihr solltet alle mal Euren Steuerberater zur Rate ziehen.

1.) Nach 6 Jahre gillt der Restwert des Fahrzeuges laut DAT-Schwake und der wird nicht bei 1 EUR liegen, das Finanzamt wird die Rechnung an dich selber über einen EUR nicht anerkennen und den Restwert ermitteln.

2.) Du mußt den Privatanteil versteuern egal ob mit 1% Regelung oder nach Fahrtenbuch, außerdem ist der Privatanteil MwSt. pflichig!

3.) Abschreibungsdauer eines Neuwagens 6 Jahre, bei Gebrauchtwagen 5 Jahre

So das waren nur drei Punkte, also am besten mal den Steuerberater konsoltieren.

MfG

Lars

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40 Antworten
am 6. April 2008 um 6:42

Meiner Meinung nach muss man einen Wagen jetzt über 6 Jahre abschreiben:>(((

Uuund, leider machst Du das Finanzamt auch zum Gewinner, denn beim Verkauf musst Du die Einnahmen oberhalb des Restbuchwertes(bei 6 Jahren Laufzeit und Buchwert Null, also alles!!) versteuern. Dafür bist aber nicht gezwungen den Wagen bis zum Abschreibungsende zu halten, Du kannst Ihn auch nach drei Jahren oder früher verkaufen......

strike999

Frag mal Deinen Steuerberater oder Google nach einem Vergleichsrechner!

 

Themenstarteram 6. April 2008 um 6:45

Laut meinem Steuerprogramm sind es 5 Jahre. Als Privatperson muss ich doch keine Gewinn/Verlust Rechnung durchführen? Wenn das Fahrzeug nach 5 Jahren abgeschrieben ist, dann sollte doch das Thema durch sein?

 

Viele Grüße,

Tobias

am 6. April 2008 um 7:07

Kann man einen Wagen als Privatperson abschreiben? Entschuldige, da bin ich überfragt:>(((

Alerdings bin ich sicher, daß Du, wenn das möglich ist, eventuelle Einnahmen auch versteuern musst.....

 

Du hättest die Frage wohl eher in einem Steuerforum stellen sollen, aber mal so viel zum Topic:

 

Die steuerliche Mindestnutzungsdauer beträgt seit 2001 8 Jahre für einen PKW. Was jedoch nicht heißen soll, daß Du ihn auch 8 Jahren nutzen mußt, Du kannst  ihn jederzeit auch verkaufen. (Apropos verkaufen, ja, den Verkaufsgewinn (Verkaufserlös abzgl. Restbuchwert) wirst Du versteuern müssen.) Du kannst auch auf die LeistungsAfA umsatteln §7(1)Satz6 EStG, jedoch müsstest Du dann schon 50tkm und mehr pro Jahr fahren, damit sich der Aufwand lohnt.

Ich habe noch nicht ganz verstanden was Du da vor hast, jedoch denke ich mal wirst Du für Deine Privatfahrten noch mit der 1%Methode konfrontiert. Oder Du führst ein Fahrtenbuch und versteuerst Deine Privatkilometer anteilig über die Gesamtkosten. Dies solltest Du bei deiner Vollkostenrechnung noch berücksichtigen.

 

Grüße

Themenstarteram 6. April 2008 um 14:47

Ich versuche das ganze mal etwas besser zu erläutern:

Ich nutze meinen privaten PKW für dienstliche Fahrten. Der Arbeitgeber erstattet mir diese mit 0,30 € pro Kilometer. Falls meine persönlichen Fahrzeugkosten diese 0,30€ übersteigen, kann ich dies gegenüber dem Finanzamt als Werbungskosten abrechnen. Hierfür ist aber eine Art "Vollkostenrechnung" meines PKW notwendig. Hier mal ein Auszug aus der offiziellen Beschreibung:

...

Einsatzwechseltätigkeit

Im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit ist der Arbeitnehmer an ständig wechselnden Tätigkeitsstellen beschäftigt. Dies ist zum Beispiel bei Leih-, Bau- und Montagearbeitern gegeben.

Entstandene Fahrtkosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ansetzbar oder können steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden. Berücksichtigungsfähig sind Fahrten zwischen der Wohnung und der Einsatzstelle und Fahrten zwischen mehreren Einsatzstellen. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: die Strecke beträgt mehr als 30 km; die Tätigkeit dauert an der selben Einsatzstelle nicht mehr als 3 Monate.

Übernachtung am Wohnort:

Wird der eigene PKW benutzt, können die Fahrtkosten zum Wohnort mittels individuellem oder pauschalem Kilometersatz nachgewiesen werden.

...

Bei dieser Vollkostenrechnung kann ich jetzt entweder einen PKW leasen und diese Kosten abrechnen, oder ein PKW kaufen/finanzieren und über 5 Jahre abschreiben komplett abschreiben.

Viele Grüße,

Tobias

AFA sind 6Jahre! Pro Jahr 16,6%! Was hast Du den da für ein Programm?

 

Gruß

 

Manuel

Themenstarteram 6. April 2008 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von Manuel A4 TDI

AFA sind 6Jahre! Pro Jahr 16,6%! Was hast Du den da für ein Programm?

Gruß

Manuel

Hallo Manuel,

die Werte gibt mir das Steuerprogramm von WISO vor.

Gruß Tobias

am 6. April 2008 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Bei Leasing hast du natürlich den Vorteil, dass du die Geldmmittel nicht sofort ausgeben musst. Wenn du den Wagen kaufst, kannst du es genauso abschreiben wie ein Leasingfahrzeug. Die Umsatzsteuer 19% bekommst du genau ein Monat später vom FA zurück. Wenn du also das Auto in diesem Monat für beispielsweise 50 000 Euro kaufst, dann bekommst du im nächsten Monat die 19% Umsatzsteuer wieder gutgeschrieben (ca. 8000 Euro). In die Firmen Gewinn/Verlustrechnung geht der Wagen aber 6 Jahre ein und zwar mit dem Nettopreis, also mit ca. 42000 Euro, sprich, es wird so getan, als ob die Firma 6 Jahre lang eine Ausgabe von von jährlich 7000 Euro hat. Hat den Vorteil, dass die Firma 7000 Euro mehr Gewinn machen kann, ohne dass es als Gewinn zählt. Du musst den Wagen natürlich auch 6 Jahre behalten.

Wenn du den Wagen nach 6 Jahren aber verkaufst, dann vergiss nicht, dass du von dem Verkauf 19% an Umsatzsteuer an das FA bezahlen musst. Da ist es besser, dass du den Wagen für 1 Euro an dich verkaufst. Das kann man auch begründen in vielen Fällen, da die Firma den Wagen ja nicht mehr abschreiben kann.

Wenn du also den Wagen für 6 Jahre fahren möchtest, dann ist das finanziell billiger als bei Leasing. Dafür hast du aber beim Leasing nach drei Jahren wieder ein neues Auto. Ein neues Auto jede drei Jahre ist ehrlich gesagt schon sehr luxorios und eine echt feine Sache. Bei der heutigen Umweltpolitik kann es sogar besser sein ein Wagen zu leasen, weil ich mir sogar noch vorstellen kann, dass der FETTE Umweltminister (der von Nachrichtensendung zu Nachrichtensendung auch noch immer FETTER wird bis hoffentlich das Fett eines Tages aus... platzt) das Autofahren in D ganz abschafft, das vielleicht schon im nächsten Monat, bei denen ist ja alles möglich.

am 6. April 2008 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von JamesDeanBerlin

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Hallo Forengemeinde,

da ich meine "Firmen"wagen selber unterhalten muss (Car Allounce vom Arbeitgeber) möchte ich mit meinem nächsten Auto eine Vollkostenrechnung durchführen und kann bei einer beruflichen Einsatzwechseltätigkeit ein privates Fahrzeug über Leasing oder im Falle des Kaufs, die Afa 5 Jahresabschreibung anwenden.

Womit fahre ich denn kalkulatorisch am Besten? Beim Leasing kann ich nach 3 Jahren das Fahrzeug wieder zurückgeben (habe ja nur die Nutzung bezahlt) und mir dann wieder ein Neues heraussuchen. Beim Kauf und der Afa Regelung muss ich das Auto 5 Jahre fahren, kann aber den Kaufpreis inkl. Finanzierungskosten zu 100% abschreiben. Am Schluss gehört mir das Auto und im Falle des Verkaufs macht man noch einen Gewinn.

Wer stand vor ähnlichen Überlegungen und kann mir Denkanstöße zu diesem Thema geben?

Viele Grüße,

Tobias

PS: Die Jahresfahrleistung liegt bei etwa 30.000 km

Bei Leasing hast du natürlich den Vorteil, dass du die Geldmmittel nicht sofort ausgeben musst. Wenn du den Wagen kaufst, kannst du es genauso abschreiben wie ein Leasingfahrzeug. Die Umsatzsteuer 19% bekommst du genau ein Monat später vom FA zurück. Wenn du also das Auto in diesem Monat für beispielsweise 50 000 Euro kaufst, dann bekommst du im nächsten Monat die 19% Umsatzsteuer wieder gutgeschrieben (ca. 8000 Euro). In die Firmen Gewinn/Verlustrechnung geht der Wagen aber 6 Jahre ein und zwar mit dem Nettopreis, also mit ca. 42000 Euro, sprich, es wird so getan, als ob die Firma 6 Jahre lang eine Ausgabe von von jährlich 7000 Euro hat. Hat den Vorteil, dass die Firma 7000 Euro mehr Gewinn machen kann, ohne dass es als Gewinn zählt. Du musst den Wagen natürlich auch 6 Jahre behalten.

Wenn du den Wagen nach 6 Jahren aber verkaufst, dann vergiss nicht, dass du von dem Verkauf 19% an Umsatzsteuer an das FA bezahlen musst. Da ist es besser, dass du den Wagen für 1 Euro an dich verkaufst. Das kann man auch begründen in vielen Fällen, da die Firma den Wagen ja nicht mehr abschreiben kann.

Wenn du also den Wagen für 6 Jahre fahren möchtest, dann ist das finanziell billiger als bei Leasing. Dafür hast du aber beim Leasing nach drei Jahren wieder ein neues Auto. Ein neues Auto jede drei Jahre ist ehrlich gesagt schon sehr luxorios und eine echt feine Sache. Bei der heutigen Umweltpolitik kann es sogar besser sein ein Wagen zu leasen, weil ich mir sogar noch vorstellen kann, dass der FETTE Umweltminister (der von Nachrichtensendung zu Nachrichtensendung auch noch immer FETTER wird bis hoffentlich das Fett eines Tages aus... platzt) das Autofahren in D ganz abschafft, das vielleicht schon im nächsten Monat, bei denen ist ja alles möglich.

Hi,

Ihr solltet alle mal Euren Steuerberater zur Rate ziehen.

1.) Nach 6 Jahre gillt der Restwert des Fahrzeuges laut DAT-Schwake und der wird nicht bei 1 EUR liegen, das Finanzamt wird die Rechnung an dich selber über einen EUR nicht anerkennen und den Restwert ermitteln.

2.) Du mußt den Privatanteil versteuern egal ob mit 1% Regelung oder nach Fahrtenbuch, außerdem ist der Privatanteil MwSt. pflichig!

3.) Abschreibungsdauer eines Neuwagens 6 Jahre, bei Gebrauchtwagen 5 Jahre

So das waren nur drei Punkte, also am besten mal den Steuerberater konsoltieren.

MfG

Lars

Themenstarteram 6. April 2008 um 18:05

Wie im Beitrag vorher bereits genannt, werde ich wohl zum Leasing greifen. Die Entwicklung der Umweltpolitik, Spritkosten und Antriebstechniken wir in den nächsten 3 Jahren bestimmt sehr spannend werden. Dann wird es bestimmt lukrativer, ein 2011 aktuelles Fahrzeug zu kaufen.

Danke für euer Feedback, Gruß Tobias

am 6. April 2008 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Wie im Beitrag vorher bereits genannt, werde ich wohl zum Leasing greifen. Die Entwicklung der Umweltpolitik, Spritkosten und Antriebstechniken wir in den nächsten 3 Jahren bestimmt sehr spannend werden. Dann wird es bestimmt lukrativer, ein 2011 aktuelles Fahrzeug zu kaufen.

Danke für euer Feedback, Gruß Tobias

Denke auch das es spannend wird...CO2 Steuer usw. vielleicht wissen wir nächstes Jahr schon mehr welches Auto man kaufen sollte. Allerdings mußt du bedenke das die 1% Regelung oder Fahrtenbuch auch bei Leasing gilt.

Kein Panik, das Geld ist nicht weg es hat nur der Staat und er verschenk es im Moment an unsere tollen Banken die mit unserem Geld spekuliert haben.....

Trotzdem schönen Sonntag noch.

MfG

Lars

Themenstarteram 6. April 2008 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von c32amg

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Wie im Beitrag vorher bereits genannt, werde ich wohl zum Leasing greifen. Die Entwicklung der Umweltpolitik, Spritkosten und Antriebstechniken wir in den nächsten 3 Jahren bestimmt sehr spannend werden. Dann wird es bestimmt lukrativer, ein 2011 aktuelles Fahrzeug zu kaufen.

Danke für euer Feedback, Gruß Tobias

Denke auch das es spannend wird...CO2 Steuer usw. vielleicht wissen wir nächstes Jahr schon mehr welches Auto man kaufen sollte. Allerdings mußt du bedenke das die 1% Regelung oder Fahrtenbuch auch bei Leasing gilt.

Kein Panik, das Geld ist nicht weg es hat nur der Staat und er verschenk es im Moment an unsere tollen Banken die mit unserem Geld spekuliert haben.....

Trotzdem schönen Sonntag noch.

MfG

Lars

Aber warum muss ich denn mein eigenes privates Auto (auch bei privatem Leasing) mit 1% selber versteuern? Fahrtenbuch ist klar.

Gruß Tobias

am 6. April 2008 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von Tobman01

Zitat:

Original geschrieben von c32amg

 

Denke auch das es spannend wird...CO2 Steuer usw. vielleicht wissen wir nächstes Jahr schon mehr welches Auto man kaufen sollte. Allerdings mußt du bedenke das die 1% Regelung oder Fahrtenbuch auch bei Leasing gilt.

Kein Panik, das Geld ist nicht weg es hat nur der Staat und er verschenk es im Moment an unsere tollen Banken die mit unserem Geld spekuliert haben.....

Trotzdem schönen Sonntag noch.

MfG

Lars

Aber warum muss ich denn mein eigenes privates Auto (auch bei privatem Leasing) mit 1% selber versteuern? Fahrtenbuch ist klar.

Gruß Tobias

Hallo Tobias,

die Antwort war eher auf die Aussage von JamiesDeanBerlin bezogen.

Wenn du Privat ein Auto least oder kaufst kannst du die Vorsteuer (MwSt.) nicht geltent machen. Muß bezahlt werden.

Normalerweise gilt dann 0.30 EUR pro Kilometer den du beim Finanzamt angeben kannst. Das du den tatsächlichen Verlust pro Kilomter z.B. vom ADAC ermittel z.B. 2.0 TDI bei 20.000km / Jahr inkl. Wertverlust, Versicherung usw. 0.50 EUR angeben kannst bin ich mir nicht ganz sicher, glaube aber geht nicht. Da mußt du echt mit deinem Steuerberater mal sprechen um da keinen Fehler zu machen. Ich weiß auch nicht was passiert wenn dir die Firma staat den 0.30 EUR 0.50 EUR erstattet. Das ist echt ein spezieller Fall bei Dir.....

MfG

Lars

Themenstarteram 6. April 2008 um 19:29

Hallo Lars,

genau das ist es ja: meine Firma erstattet mir nur die 0,30€ aber meine tatsächlichen Kosten liegen bei z.B. 0,50€. Und genau diese Differenz hole ich mir über die Werbungskosten beim Lohnsteuerausgleich wieder.

Fahrtenbuch muss ich ja auch nur führen, um die jeweiligen Anteile von geschäftlichen Fahrten und privaten Fahrten belegen zu können.

Viele Grüße,

Tobias

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