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Bullenfänger, Steinschlagschutz Scheibe

Mercedes Actros 1860 AK
Themenstarteram 4. November 2021 um 16:01

Moin.

Kann mir jemand sagen, seit wann man Bullenfänger und Fenstergitter Eintragen lassen muss? Auto ist Bj 12/2007.

Habe da Diskussion mit der Schmiere geführt....

Freue mich auf euer Wissen

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21 Antworten

Hmm, ich bin da jetzt nicht ganz Sicher, aber Anbauteile welche die Maße verändern, mussten schon immer eingetragen werden.

 

Ich hab da sogar diese angeschraubten Auspuffblenden am PKW in Erinnerung, gab keine ABE, da sie die Länge verändern und wurden nicht eingetragen wenn die Befestigung nur eine Klemmschraube war..

 

Grüße

Steini

Zitat:

@Dome1511 schrieb am 4. November 2021 um 17:01:59 Uhr:

Moin.

Kann mir jemand sagen, seit wann man Bullenfänger und Fenstergitter Eintragen lassen muss? Auto ist Bj 12/2007.

Habe da Diskussion mit der Schmiere geführt....

Freue mich auf euer Wissen

Fenstergitter, keine Ahnung.

Für Bullenfänger würde ich sagen, auf jeden Fall. Den schau mal, die Heutigen Fahrzeuge müssen mit

- Knautschzonen - gebaut sein die bei einem Aufprall die Aufprallenergie erheblich minimieren. Und das ist mit den Bullenfängern garantiert nicht möglich.

MfG kheinz

Themenstarteram 4. November 2021 um 17:32

Zitat:

@crafter276 schrieb am 4. November 2021 um 18:21:23 Uhr:

Zitat:

@Dome1511 schrieb am 4. November 2021 um 17:01:59 Uhr:

Moin.

Kann mir jemand sagen, seit wann man Bullenfänger und Fenstergitter Eintragen lassen muss? Auto ist Bj 12/2007.

Habe da Diskussion mit der Schmiere geführt....

Freue mich auf euer Wissen

Fenstergitter, keine Ahnung.

Für Bullenfänger würde ich sagen, auf jeden Fall. Den schau mal, die Heutigen Fahrzeuge müssen mit

- Knautschzonen - gebaut sein die bei einem Aufprall die Aufprallenergie erheblich minimieren. Und das ist mit den Bullenfängern garantiert nicht möglich.

MfG kheinz

Mir wurde von jemandem gesagt, dass das erst nach 2009 oder so so ist, dass die Dinger eingetragen werden müssen. Auto war für Norwegen konzipiert. Licht und Sicherheit beim Elch Zusammenstoß.

Bullenfänger/Rambügel braucht eine ABE. Hersteller ausfindig machen, gibt bestimmt eine, dann eintragen lassen. Ich weis nicht mehr wann das kam, aber konnte beim TÜV damals selbst mit Diskutieren nichts erreichen. Der Bügel musste weg, das war Zeitlich um den Dreh rum.

Steinschlagschutzgitter an der Scheibe bekommt meines wissens keine Zulassung. Sichtfeldbeeinträchtigung. Da wird ja schon bei Tiefen Sonnenblenden Panik geschoben.

Mit der Begründung das ist zum Elch Schutz kommst du hier halt nicht weit.

Themenstarteram 4. November 2021 um 18:43

Zitat:

@Zoker schrieb am 4. November 2021 um 19:16:35 Uhr:

Bullenfänger/Rambügel braucht eine ABE. Hersteller ausfindig machen, gibt bestimmt eine, dann eintragen lassen. Ich weis nicht mehr wann das kam, aber konnte beim TÜV damals selbst mit Diskutieren nichts erreichen. Der Bügel musste weg, das war Zeitlich um den Dreh rum.

Steinschlagschutzgitter an der Scheibe bekommt meines wissens keine Zulassung. Sichtfeldbeeinträchtigung. Da wird ja schon bei Tiefen Sonnenblenden Panik geschoben.

Mit der Begründung das ist zum Elch Schutz kommst du hier halt nicht weit.

Der Elchschutz war nur auf Sinnhaftigkeit bezogen.

Ich hab dem Herrn in Blau gesagt, er kann sich ja mal auf den Fahrersitz setzen. Da sieht man das Ding garnicht.

Hab vom Hersteller nun nen Teilegutachten.

Aber erlöschen der Betriebserlaubnis finde ich etwas übertrieben....

Sobald ein zusätzliches Bauteil

die "angegebenen" Maße des Fahrzeug die in

der Zulassung stehen überschreitet,

in Länge,Breite oder Höhe ,

muß dieses zusätzliche Bauteil abgenommen werden und in der Zulassung nachgetragen werden!

Es gibt " keine" ABE mehr für einen Bullenfänger/Rammschutzbügel/Steinschlagschutz bzw

Für einen Dachbügel/Zusatzscheinwerfer,

Von irgendeinem Hetsteller !

Der Dachbügel ist in dem Fall eintragungsfrei,

Da Er die Höhe des Fahrzeug in der Regel nicht überschreitet,

Aber die Fernscheinwerfer sind Eintragungspflichtig,

Da Sie den zugelassenen Lichtfaktor 70 vom Fernlicht am Fahrzeug überschreiten und

Es dürfen nur 4 Fernscheinwerfer am Fahrzeug gleichzeitig leuchten !!!

Ein großer runder FSW hat übrigens 37,5 als Lichtfaktor und das mal 2 oder 4 oder 6 !

Ein Frontbügel mit 4 FSW ist übrigens eintragungspflichtig ,

Wegen der Fahrzeuglänge !

In dem Fall muß man halt diese Teile

als zusätzliche Arbeitscheinwerfer deklarieren und

"Auch" unabhängig von anderen Lichtquellen am Fahrzeug einzeln schalten können.

Die Anzahl der Arbeitscheinwerfer ist übrigens frei,

In der Anzahl.

All diese zusätzlichen Teile muss man abnehmen lassen und

Man muß jemanden finden der es "Einträgt" !

Mfg

Bullenfänger
V1
V2

Es gibt die auch mit Referenzzahl 17,5 oder 50, aber ist eh egal, bei mehr wie 2 liegst du immer drüber. Arbeitsscheinwerfer dürfen kein Standlicht haben, muss halt alles passend geschaltet werden dann wird das auch eingetragen.

Mit 2 Fernscheinwerfer, als Fernscheinwerfer ist man da noch relativ "sicher" mit 6 Stück eher nicht mehr.

Themenstarteram 6. November 2021 um 19:57

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 5. November 2021 um 19:30:12 Uhr:

Sobald ein zusätzliches Bauteil

die "angegebenen" Maße des Fahrzeug die in

der Zulassung stehen überschreitet,

in Länge,Breite oder Höhe ,

muß dieses zusätzliche Bauteil abgenommen werden und in der Zulassung nachgetragen werden!

Es gibt " keine" ABE mehr für einen Bullenfänger/Rammschutzbügel/Steinschlagschutz bzw

Für einen Dachbügel/Zusatzscheinwerfer,

Von irgendeinem Hetsteller !

Der Dachbügel ist in dem Fall eintragungsfrei,

Da Er die Höhe des Fahrzeug in der Regel nicht überschreitet,

Aber die Fernscheinwerfer sind Eintragungspflichtig,

Da Sie den zugelassenen Lichtfaktor 70 vom Fernlicht am Fahrzeug überschreiten und

Es dürfen nur 4 Fernscheinwerfer am Fahrzeug gleichzeitig leuchten !!!

Ein großer runder FSW hat übrigens 37,5 als Lichtfaktor und das mal 2 oder 4 oder 6 !

Ein Frontbügel mit 4 FSW ist übrigens eintragungspflichtig ,

Wegen der Fahrzeuglänge !

In dem Fall muß man halt diese Teile

als zusätzliche Arbeitscheinwerfer deklarieren und

"Auch" unabhängig von anderen Lichtquellen am Fahrzeug einzeln schalten können.

Die Anzahl der Arbeitscheinwerfer ist übrigens frei,

In der Anzahl.

All diese zusätzlichen Teile muss man abnehmen lassen und

Man muß jemanden finden der es "Einträgt" !

Mfg

Danke für die ausführliche Antwort.

4 Arbeitsscheinwerfer im Lampenbügel auf dem Dach, die ich über einen Schalter bedienen kann brauche ich nicht eintragen?

Themenstarteram 6. November 2021 um 20:01

Der Gute Mann von der Schmiere meinte, dass die Drucklufthörner nicht original und Eintragungspflichtig sind.... ohne Worte. Bügel muss Eingetragen werden etc. Und das hat er alles seinen Schülern so erklärt.

Img
Img
Img
+3
Themenstarteram 6. November 2021 um 20:12

Ich muss die linken Seitenmarkierungsleuchten von Hella ersetzen, da diese kein E-Prüfzeichen haben. Dafür habe ich billige aus Lettland mit E9-Prüfzeichen. Hab die für die rechte Seite schon benutzt, da da ein paar defekt waren.

Auch bei den Hörner ändert sich nun mal die Höhe.

 

Die Arbeitsscheinwerfer nach vorne können auch zum Problem werden wenn der Polizist mal fragt welche arbeiten denn Nachts regelmäßig 30m vor dem Fahrzeug durchgeführt werden um dort solche Scheinwerfer anbauen zu müssen.

Und wie schon erwähnt : Standlicht ist im Arbeitsscheinwerfer nicht zulässig.

 

Grüße

Steini

Die 4 Zusatzscheinwerfer auf dem Dach dürfen "keine" E-Kennung als FSW haben damit Sie

Als Arbeitsschenwerfer bei der HU erkannt werden können und

Arbeitsscheinwerfer setzt man ja nicht im Straßenverkehr ein.Sie dienen ja der Ausleuchtung des Arbeitsumfeld .!

eine E Kennung als FSW auf den Zusatzleuchten heißt, Abbauen

Zusatzfernscheinwerfer dürfen nur auf Bauhöhe der vorhandenen Originalen FSW verbaut werden !

Im Bild,

Hinten das geht natürlich nicht !

 

Mfg

FH16
FH16.
FH 16

Die Drucklufthörner sind die Orginalen ab Werk.

Themenstarteram 6. November 2021 um 20:48

Zitat:

@Zoker schrieb am 6. November 2021 um 21:33:48 Uhr:

Die Drucklufthörner sind die Orginalen ab Werk.

Das habe ich versucht ihn zu erklären. Wollte er KBA Nummer von sehen. Hab ich gesagt, dass er dann mit ner Bockleiter gerne hoch gucken kann....

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