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Wassereintritt durch Schiebedach

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 15:30

Hey..

Ich habe einen MB B 200 CDi Bj. 07 mit dem großem Lammellenschiebedach.. Als es das letzte mal stark regnete, war das ganze auto voll mit waaser und überall waren Wasserränder zu sehen. Das Dach wurde im Februar schon einmal erneuert.. Hat noch jemand Probleme damit? Außerdem klappert und quietscht hinten etwas.

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16 Antworten

Habe gerade Dein Beitrag gelesen. Bei mir Lamellendach war an der A-Säule rechts ein Wassereintritt. Wenn ich zur Werkstatt fuhr war es jedesmal getrocknet. Habe es zum Beweis dann fotografiert. Habe das Auto 3x in der Wekstatt gehabt. 1x Abstand der vorderen Lammele wurde korrigiert, 2x neue Lamelle wurde eingesetzt.

Beim dritten Mal wurde Ursache gefunden - Karosseriefals war an der A-Sule nicht richtig dicht (verklebt) ist neu verklebt worden seitdem wieder trocken.

Gruß Oberfohle

Zitat:

Original geschrieben von B-200CDI

Hey..

Ich habe einen MB B 200 CDi Bj. 07 mit dem großem Lammellenschiebedach.. Als es das letzte mal stark regnete, war das ganze auto voll mit waaser und überall waren Wasserränder zu sehen. Das Dach wurde im Februar schon einmal erneuert.. Hat noch jemand Probleme damit? Außerdem klappert und quietscht hinten etwas.

...........dafür ist doch die Garantie, und die beginnt nach jeder Reparatur erneut, also ab in die Werkstatt.

..meiner war auch schon 2 mal w.dem Lamellenschiebedach in der Werkstatt; ließ sich nicht schliessen....klasse wenn das bei einem plötzlichen Gewitter passiert, und das tolle daran ist, dass die manuelle Schliessung nicht funktioniert..................probier das mal aus, funtioniert bei keinem B. wie mir der Meister sagte.

 

Gruss

QQ 777, ein Auto ohne Schiebedach kommt für mich nicht in Frage, ein Auto mit Lamellenschiebedach aber auch nicht; nie wieder!!!

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

...........dafür ist doch die Garantie, und die beginnt nach jeder Reparatur erneut, also ab in die Werkstatt.

Aber nur auf die ausgetauschten Teile!

Wenn also Lamelle 1 getauscht wurde, jetzt ist aber Lamelle 2 defekt, zahlst du das volle Programm.

 

Da ich auch so ein Dach habe, und schon 2 mal damit wegen Wassereintritt in der Werstatt war, denke ich nun über eine Garantieverlängerung für 2 Jahre nach.

Meiner wird nächsten Monat 2 Jahre alt. Deckt die Garantieverlängerung das undichte Dach zu 100% ab? Oder sind das dann plötzlich Verschleißteile, für die die Garantie nicht greift?

Du reklamierst ja nicht die 2 ausgetauschten Teile sondern die Undichtigkeit des kompletten Daches. Die Undichtigkeit ist nicht behoben und wenn "die" das beim 3. Versuch nicht schaffen kannst du wandeln.

Bleibe reserviert freundlich und bestehe auf dein Recht.

Ansonsten wähle die Telefonnummer ( Handschuhfach ) die helfen dir weiter.

 

Gruss

QQ 777

Hier ein Auszug aus den Garantiebedingungen:

§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube, Wassereintritt,.........

Demnach würde die Garantieverlänergung nicht greifen, oder interpretiere ich das falsch?

Gruß Albatros

Hallo,

also wird man sich bei undichtheiten am Dach rausreden?

Was übernimmt denn die Garantieverlängerung generell noch? Ich konnte nichts finden, was bezahlt wird. Oder sehe ich das falsch?

Hallo,

hatte auch schon mehrfach Probleme mit dem LSD. Es ist zwar jetzt schon seit einem Jahr trocken aber es sind gelb-braune Schmutzflecken auf dem hellen Dachhimmel zurückgeblieben die nicht mehr zu entfernen sind. War das beim einem von euch auch der Fall, und wenn ja, wurde bei euch auch der Dachhimmel getauscht?

Insgesamt war der Dachhimmel wegen den Reparaturen schon 2x Komplett draußen.

MfG

Shivago

 

PS: Sonnenschutzrollos waren auch schon defekt (so ein Sch****teil)

Ich habe einen neuen Himmel und neue Verkleidungen der A Säule bekommen.

War auch fleckig..

am 19. Oktober 2008 um 20:12

..meiner war auch schon 2 mal w.dem Lamellenschiebedach in der Werkstatt; ließ sich nicht schliessen....klasse wenn das bei einem plötzlichen Gewitter passiert, und das tolle daran ist, dass die manuelle Schliessung nicht funktioniert..................probier das mal aus, funtioniert bei keinem B. wie mir der Meister sagte.

Ohne jetzt groß in der bedienungsanleitung zu suchen. Wie bekommt man das schiebedach zu wenn es aúsfällt. Bei meiner c-klasse konnte man es mit einer kurbel zukurbeln. Als notlösung.

Zitat:

Original geschrieben von mk-76

..meiner war auch schon 2 mal w.dem Lamellenschiebedach in der Werkstatt; ließ sich nicht schliessen....klasse wenn das bei einem plötzlichen Gewitter passiert, und das tolle daran ist, dass die manuelle Schliessung nicht funktioniert..................probier das mal aus, funtioniert bei keinem B. wie mir der Meister sagte.

Ohne jetzt groß in der bedienungsanleitung zu suchen. Wie bekommt man das schiebedach zu wenn es aúsfällt. Bei meiner c-klasse konnte man es mit einer kurbel zukurbeln. Als notlösung.

......da kannst du auch nach Bedienungsanweisung vorgehen; es funktioniert nicht:eek:.......bei meiner E-Klasse klappte das auch, mit der Kurbel.

Zitat:

Original geschrieben von SchuetzeHs

Hier ein Auszug aus den Garantiebedingungen:

§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube, Wassereintritt,.........

Demnach würde die Garantieverlänergung nicht greifen, oder interpretiere ich das falsch?

Gruß Albatros

Der Themenstarter ( B 200 CDI ) hat noch die normale 2 Jahresgarantie und diese greift auf alle Fälle, und nach erfolgter erfolgloser Reparatur beginnt die Garantie auch erneut, dazu braucht man keine Garantieverlängerung!

Eine Garantieverlängerung ist meiner Meinung nach nur sinnvoll bei entsprechender hoher Jahreslaufleistung, nicht aber für Wenigfahrer und wie du auch richtig schreibst um z.B. Schiebedachschäden ec. abzudecken.

Gruss

QQ 777

Themenstarteram 21. Oktober 2008 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Shivago

Hallo,

hatte auch schon mehrfach Probleme mit dem LSD. Es ist zwar jetzt schon seit einem Jahr trocken aber es sind gelb-braune Schmutzflecken auf dem hellen Dachhimmel zurückgeblieben die nicht mehr zu entfernen sind. War das beim einem von euch auch der Fall, und wenn ja, wurde bei euch auch der Dachhimmel getauscht?

Insgesamt war der Dachhimmel wegen den Reparaturen schon 2x Komplett draußen.

MfG

Shivago

 

PS: Sonnenschutzrollos waren auch schon defekt (so ein Sch****teil)

bei mir wurden komplett dachhimmel und die türverkleidungen an beiden vordertüren erneuer, da alles mit wasserrändern übersäht war.. aber die sind ja nun leider erneut da :-(

so, ich habe mich heute bei MB beraten lassen.

Das Lammellendach wurde 2 mal innerhalb der Neuwagengarantie repariert. Trotzdem ist genau zum Ablauf der 2 jährigen Wagengarantie auch die Garantie für das Lammellendach abgelaufen, da ja nichts bezahlt wurde! Sobald man was bezahlt, und sei es nur ein Euro, hat man auf das bezahlte Teil 2 Jahre Garantie, aber nur auf das eine Teil. Das ist rechtlich auch so korrekt!

Und wenn ich nun die Garantieverlängerung kaufe, ist das Dach nicht mit abgedeckt, da ist alles selber zu zahlen.

Alles was nur irgendwie dazu gehören könnte ist ausgeschlossen. Der Werkstattmeister sagte, die Garantie ist nur gut, wenn an der Elektrik was ist. Alles andere ist soweit ausgeschlossen. Nun ist die Frage, Garantieverlängerung, ja oder nein???

Klares NEIN, du schreibst doch selber, dass das SHD nicht in der Garantieverlängerung enthalten ist.

Ausserdem hat der Meister keine Ahnung wenn er sagt die Garantie ist vorbei!

Mein SHD wurde auch noch kurz vor Ablauf der 2 Jahresgarantie repariert und laut Gesetz habe ich jetzt erneut mind. 24 Monate Garantie auf den reparierten Gegenstand, da kann der Meister erzählen was er will!

"Mein" Werkstattmeister hat mir 2 Jahre Garantie auf's repar. SHD zugesichert; das glaube ich allerdings auch nicht, ich denke nur für die rep.Teile gilt die Garantie erneut.

 

Lese selber:

http://wko.at/wknoe/rp/Zivil_gew%C3%A4hrleistung.htm#wasistinnerhalb

Ansonsten würde ich die Garantieverlängerung nur als Vielfahrer nehmen.

Gruss

QQ 777

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