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Was gibt es bei Burn-Out für eine Strafe!?

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 15:48

Hallo hab ne frage unzwar mei bruder hat auf einer Landstrasse einen Burnout gemacht dabei eine 20 Meter lange gummispur hinterlassen. Jetzt hat er angst das des jemand gesehen hat. Was könnte es darauf für eine Strafe geben ? Wäre um Antworten dankbar!!

Beste Antwort im Thema

Moin

 

einige User hier vergessen leider viel zu schnell--> ihr wart auch mal jung und habt Blödsinn gemacht...:cool:

lieber einen Burn-Out auf einer einsamen Landstrasse wo es niemanden stört als ein Blackout beim überholen mit ganz anderen Folgen...:eek:

das mit der Abnutzung des Asphalts und den schwarzen Strichen ist so lächerlich und absurd das einem wirklich die Worte fehlen....armes Deutschland der Erbsenzähler sag ich da nur:p

zum Glück gibt es Polizisten mit Augenmass die auch noch wissen das man mal jung war und die richtigen Worte finden ohne gleich nach Paragraphen zu kramen...;)

mfg Andy

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Vorgestern Samstag endete das 31. GTI-Treffen im beschaulichen Reifnitz am Wörthersee. Damit das Treffen in halbwegs geordneten Bahnen verläuft, lungerte die Exekutive quasi an jedem Eck herum, - ein Musterexemplar staatlicher Kontrolldichte. Daher (oder "dennoch"?) wurden auch in diesem Jahr Dutzende Organstrafmandate, Strafanzeigen und Fahrverbote von der lokalen Ordnungsmacht ausgesprochen.

Dem berechtigten, rigorosen Niederfahrens der Gesetzesfaust auf Alkohollenker oder Privat-Rennfahrer mit dreistelligen Km/h-Tempowerten innerorts zum Trotz, - wer in Versuchung kam, unmittebar neben einem Exekutivbeamten einen gepflegten Burn-Out auf die an sonstigen Tagen verträumte Reifnitzer Seemeile hinzulegen, blieb straftechnisch völlig unbehelligt. Wobei es zweifellos mehrere hundert Burn-Out waren, die da in vier Tagen GTI-Treffen zusammenkommen und das Sträßlein partiell tiefschwarz färben sollten.

Heißt für mich: die Polizei selbst möchte der These, dass vorsätzliche Gummiradierungen einer "Sachbeschädigung" der Asphaltdecke gleichkämen, nicht wirklich folgen.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Heißt für mich: die Polizei selbst möchte der These, dass vorsätzliche Gummiradierungen einer "Sachbeschädigung" der Asphaltdecke gleichkämen, nicht wirklich folgen.

in österreich ;)

am 21. Mai 2012 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

ich habe mir dann mal erlaubt den Threadtitel zu korrigieren und aus "Bornout" ein Burn-Out " gemacht...und bitte nicht verwechseln mit dem Burnout aus der Psychologie;)

MfG Andy

Andryx so leicht kannst du eine Sachbeschädigung nicht herunterspielen.

Die Rechtsprechung sagt, dass bei Luft rauslassen aus einem Reifen schon eine Sachbeschädigung vorliegt, wenn es für den Besitzer schwer ist schnell wieder Luft in die Reifen zu kriegen (örtliche Gegebenheiten z.B.)

Da tut doch auch keiner dem Reifen weh??

Zumal die Definition für eine Beschädigung bei einer Substanzverletzung bzw Funktionsbeeinträchtigung durch Einwirken liegt.

Zitat: "Eine Beschmutzung oder Verunstaltung einer Sache kann das Eigentum stärker beeinträchtigen und einen höheren Instandsetzungsaufwand verursachen als manche Substanzverletzung." (Tröndle/Fischer 99/1647)

Die Frage ist inwieweit das Entfernen der Beschmutzung eine Substanzverletzung darstellt.

Ich müsste mal überprüfen, ob die aktuelle Rechtsprechung schon einen Fall von 303(II) verhandelt und entschieden hat...der sog. Graffitiparagraph.

 

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Zitat: "Eine Beschmutzung oder Verunstaltung einer Sache kann das Eigentum stärker beeinträchtigen und einen höheren Instandsetzungsaufwand verursachen als manche Substanzverletzung." (Tröndle/Fischer 99/1647)

Richtig; in ein von außen verschmutztes Haus zieht man nur ungern ein, hier sehe ich die Beeinträchtigung als durchaus gegeben.

Auf der Straße hingegen fährt jeder, ganz egal ob da rote, grüne, gelbe Striche sind oder Kinder "Tic Tac Toe" mit bunter Kreide dort gespielt haben. Hier liegt also erstmal keine Beeinträchtigung vor.

Und das ist sicherlich der Unterschied, den Andy und einige andere hier verdeutlichen wollen.

Wenn Kinder die Strasse mit Kreide verschandeln gehoert den Eltern das Pflegerecht entzogen, die Rechnung fuers putzen der Strasse geschickt und die Kinder ins Heim fuer Schwer Erziehbare... :p

 

Was ist nur aus dem Vaterland geworden wo ich mal "ein paar Wochen weg" war??? :confused:

am 21. Mai 2012 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Zitat: "Eine Beschmutzung oder Verunstaltung einer Sache kann das Eigentum stärker beeinträchtigen und einen höheren Instandsetzungsaufwand verursachen als manche Substanzverletzung." (Tröndle/Fischer 99/1647)

Richtig; in ein von außen verschmutztes Haus zieht man nur ungern ein, hier sehe ich die Beeinträchtigung als durchaus gegeben.

Auf der Straße hingegen fährt jeder, ganz egal ob da rote, grüne, gelbe Striche sind oder Kinder "Tic Tac Toe" mit bunter Kreide dort gespielt haben. Hier liegt also erstmal keine Beeinträchtigung vor.

Und das ist sicherlich der Unterschied, den Andy und einige andere hier verdeutlichen wollen.

Ich bin grundsätzlich deiner Meinung, was ich aber deutlich machen wollte ist, dass es nicht ganz so offensichtlich ist. Ich könnte mir schon vorstellen, dass es situationsbedingt schon mal von Gerichten so angenommen werden kann, jedoch ist mir da kein Fall bekannt.

Mir ist es auch "egal" ob da ein schwarzer Streifen auf der Straße ist, die Frage ist wie das die Länder/ der Bund / die Kommunen sehen als "Eigentümer" der jeweiligen Straßen.

zum Thema Gummistriche auf Asphalt empfehle ich diesen Artikel--> Klick

wird dann demnächst auch der Gummiabrieb nach einer Bremsung oder Schleudereinlage unter Sachbeschädigung notiert..:confused:

mfg Andy

am 21. Mai 2012 um 19:46

Kostet 20€. Ich finde den Spass ist es wert. Neue Reifen sind teurer. :D

Ich sehe in einem Burn-out einen Beirag zur Verkehrssicherheit. Durch die breite des Abrieb, kann man feststellen ob ich mehr "pre load" hinten rechts brauche, oder nur den Luftdruck anpassen muss damit ich GERADEN Vortrieb habe wenn ich Beschleunige.

BTW. Einer unserer Arbeitnehmer hat mit seinem Ford Diesel low 13 gemacht am Strip. Der Eimer wiegt 3 tons leer.

Die Fahrwerksabstimmung wurde auf der Hurry Rd. in Clements, MD vorgenommen. Das Stuck Asphalt kommt dem Dag Strip am nachsten.

Sein Vater hat mit de Lasergun die 60' trap speed gemessen. Danke an unseren lieben Polizisten die zum Gluck ein TEIL unserer Gesellschaft sind. Unser Cops kummern sich um die bosen Buben. Nicht um die jungs / madels die etwas Spass haben.

Ich weiss naturlich das FAST alle Schreiber hier als "Reife" Erwachsene auf diese Erde gekommen sind.

-Zum Gluck habe ich noch genug Kind in mir um solche Sachen zu Unterstutzen-.

Rudiger

am 22. Mai 2012 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

zum Thema Gummistriche auf Asphalt empfehle ich diesen Artikel--> Klick

wird dann demnächst auch der Gummiabrieb nach einer Bremsung oder Schleudereinlage unter Sachbeschädigung notiert..:confused:

mfg Andy

Wo wir wieder beim Thema Vorsatz / Fahrlässigkeit wären und das Strafrecht kennt keine fahrlässige SB :)

Ich bin deiner Meinung andryx, aber es gibt nichts was es nicht gibt und ausschließen kann man vehement auch nichts

z.B. http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/2757854-125,1,0.html

am 22. Mai 2012 um 13:14

Hallo,

Nachdem ich wegen meines blöden Kommentares hier eine 36 h Sperre absitzen mußte, möchte ich mich erstmal beim TE entschuldigen...für den blöden Kommentar. :rolleyes:

Zum Burn-out:

Natürlich kann man dafür wohl eine, wenn auch geringe, Strafe erhalten, denke ich.

Dafür müßte die Sachlage aber eindeutig sein, es müssten Zeugen da sein, und es hätte eine Belästigung (Lärm,....) vorliegen müssen.

Und mal ehrlich. Die Polizei hat sicherlich besseres zu tun als solchen 'Jugendsünden' nachzugehen. Das müsste schon sehr blöd laufen, wenn da eine Anzeige/Strafe käme.

Ich würde mir nach solchen Aktionen eher Gedanken über meinen Reifenverschleiß machen, und ob nicht die eigene Verkehrssicherheit, durch unsachgemäßen Reifenabrieb, beeinträchtigt wurde.

Gruß Berti

 

Berti,

da passiert nichts an der Sicherheit der Reifen. er wird durch den Burn-out nur aufgewarmt fur mehr grip -haftung-. Wenn der Burn out nicht richtig gemacht wird, Getriebe im 1sten Gang halten, Wasserpfutze, kann erhohter Verschleiss am Getriebe entstehen.

Die Sicherheit wird durch Anfahrschaden am reifen mehr beeintrachtigt.

Rudiger

Ich würde mir nach solchen Aktionen eher Gedanken über meinen Reifenverschleiß machen, und ob nicht die eigene Verkehrssicherheit, durch unsachgemäßen Reifenabrieb, beeinträchtigt wurde.

Gruß Berti

am 22. Mai 2012 um 17:59

Hallo Rüdiger,

schau Dir mal das Video hier an, und dann sage mir nochmal, daß ein Burn-out den Reifen nix ausmacht. :confused:

http://kitzaj.wrzuta.pl/film/71tHrGjXA0A/bmw_burn__out

Man sollte aber auch mal die Kirche im Dorf lassen. Bei allem Verständnis für allgemeine Rechtschaffenheit...;).

Meine Meinung:

1. Burn Outs sind unnötig und doof.

2. In meiner Jugend habe ich auch gerne unnötige und doofe Dinge gemacht.

3. Bin ich trotzdem kein Serienmörder geworden.

4. Viel Aufregung um nichts...;)

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