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Scheibentönung

Mercedes
Themenstarteram 17. März 2019 um 16:55

Hallo an alle, hier kennt sich bestimmt jemand mit Tönungsfolien aus, laut Gesetz muss vorne mindestens 70% Licht durchkommen und laut mehreren Foren/Internetseiten soll auch bei den allen PKWs schon die Lichtdurchlässigkeit von 70% ab Werk sein, mit dem grünen Glas. Wie kommt es, dass eine S Klasse(manche haben auch normale Scheiben) die vorderen Seitenscheiben dunkler hat? Es können Kommentare kommen, dass es nur so auf den Fotos wirkt, aber nein, in der Realität sieht man den Fahrer nur halbwegs, ist das wieder aus der Kategorie, wo die Hersteller wieder mehr Rechte haben, als das normale Volk, wie mit dem Klappenauspuff? Oder kann ich mir auf ein x-beliebiges Auto auch so etwas legal eintragen lassen?

Screenshot_20190317-002351.png
Screenshot_20190317-002251.png
Mit normaler Toenung.jpg
14 Antworten

Hintere Scheiben kannst du Tönen, die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben nicht.

Bei meinem kannst du hinten, auch nicht reinsehen.

Schau in mein Profile.

Themenstarteram 17. März 2019 um 19:38

Zitat:

@maxtester schrieb am 17. März 2019 um 20:35:09 Uhr:

Bei meinem kanns du hinten auch nicht reinsehen.

Schau in mein Profile.

Hinten ist ja bis 5% erlaubt oder 0%, weiß nicht ganz genau, also nichts besonderes, nur vorne ist dunkler, schätze 55-65% Lichtdurchlässigkeit, bei dir ist es auch, könnte an der Doppelverglasung liegen, aber da könnte man auch hellere Scheiben von Werk aus einbauen

Moin,

bei meinem habe ich 50% Toenung, aber da muss man nachts schon die Augen aufmachen beim rueckwaerts rangieren.

Bis letztes Jahr waren hier in den Emiraten fuer Auslaender nur 30% erlaubt; seit diesem Jahr sind es 50%; macht im Sommer bei knapp 50 Grad schon einiges aus ;)

LG Werner :cool:

W220 mit Folie-1
W220 mit Folie-2
W220 mit Folie-3
+2
Themenstarteram 18. März 2019 um 5:58

Zitat:

@scottydxb schrieb am 18. März 2019 um 05:28:59 Uhr:

Moin,

bei meinem habe ich 50% Toenung, aber da muss man nachts schon die Augen aufmachen beim rueckwaerts rangieren.

Bis letztes Jahr waren hier in den Emiraten fuer Auslaender nur 30% erlaubt; seit diesem Jahr sind es 50%; macht im Sommer bei knapp 50 Grad schon einiges aus ;)

LG Werner :cool:

Bei euch ist es auch kein Problem, in Deutschland eher schon

In Deutschland ist es ja auch nicht so erforderlich, wie dort.

In der dunklen Jahreszeit bei Nieselregen mag auch niemand im Blindflug unterwegs sein.

Die Seitenscheiben vorn sind nicht das Problem, nur der Blick in die Rückspiegel ist das Problem. Und dieser ist nun mal durch die vorderen Seitenscheibe hindurch. Lässt man vorn einen Streifen 20 cm frei, damit der Blick in die Rückspiegel *frei* ist, wäre diese Lösung gar TÜV-konform. Geht um die ungehinderte Sicht nach hinten. Nur sieht das total bescheuert aus, darum macht es fast keiner. Und weil sich einige Redkteure nicht auskennen, schreiben sie der Einfachheit, vorn sei nicht erlaubt. Das kopieren andere von Autoredktionen, und so steht überhall das gleiche.

Würdest Du wie früher mal üblich nur 1 Seitenspiegel haben, wäre somit auch Tönungsfolie an der Heckscheibe verboten. Aber mit dem zweiten Spiegel nicht mehr, kannst Du hinten ein Brett reinnageln. Alles TÜV-konform.

Es gibt selbstabdunkelnde Spiegelgläser. Ist auch so eine Sache. Wenn sie ohne Blendlicht sich wieder auf Normalniveau einstellen, kein Problem. Würde man Folie drüber kleben, verboten.

Ein Typ hat sich was gebastelt: http://www.epp-deutschland.de/.../Tipp_Toenen_Seitenscheiben_PKW.pdf

Das stimmt so nicht.

1.: die Sicht durch die Heckscheibe ist nicht vorgeschrieben. Innenspiegel ebenfalls nicht; Bedingung: Zwei Außenspiegel - einer je Seite.

Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe dürfen in D nicht in ihrer Beschaffenheit, oder Tönung geändert werden.

Selbst bei einem nachträglichen Graukeil/ Grünkeil bedarf es einer Zulassung mit KBA Prüfnummer.

Jede andere Folie muss auf jeder Scheibe ebenfalls KBA Zeichen haben

(Aufzählung ggf nicht vollständig)

Vorgeschrieben sind 2 Rückspiegel. Entweder 2 außen oder einer außen und einer innen.

Die Frontscheibe darf nicht beklebt werden. Auch nicht mit klarer Folie. die vorderen Seitenscheiben dürfen mit max (ich glaube) 7% getönt werden. Da aber die originale Tönung schon da ist ist alles zusätzliche nicht erlaubt weil es zu viel wird. Zugelassen muss natürlich jede Tönung sein.

Die vorderen Seitenscheiben sind bei mir zu 10 Prozent getönt. Jedesmal TÜV bekommen

Zitat:

@scottydxb schrieb am 18. März 2019 um 05:28:59 Uhr:

Moin,

bei meinem habe ich 50% Toenung, aber da muss man nachts schon die Augen aufmachen beim rueckwaerts rangieren.

Bis letztes Jahr waren hier in den Emiraten fuer Auslaender nur 30% erlaubt; seit diesem Jahr sind es 50%; macht im Sommer bei knapp 50 Grad schon einiges aus ;)

LG Werner :cool:

Ich habe Rückfahrkamera

Zitat:

@hst54 schrieb am 22. April 2024 um 17:26:58 Uhr:

Die vorderen Seitenscheiben sind bei mir zu 10 Prozent getönt. Jedesmal TÜV bekommen

Das freut die gegnerische oder auch eigene Versicherung dann im Schadensfall. Je nach Schaden handelt man sich damit ordentlich Probleme ein. Also wenn diese dirch Folie getönt sind.

Ich denke , wenn mir hinten einer auffährt ist das uninteressant oder mir seitlich die Vorfahrt nimmt. Es geht ja nur um den Blick durch die Außenspiegel nach hinten

Zitat:

@hst54 schrieb am 23. April 2024 um 10:28:52 Uhr:

Ich denke , wenn mir hinten einer auffährt ist das uninteressant oder mir seitlich die Vorfahrt nimmt. Es geht ja nur um den Blick durch die Außenspiegel nach hinten

Ich weiß nicht, ob es die Versicherung interessiert was Du denkst.

Aber zumindest wenn Du der Verursacher bist und etwas übersehen hast - was ja jedem Mal auch ohne Folie passieren kann … wird sie sich das Geld bei Dir zurückholen was sie dem Geschädigten bezahlt hat … da wird eher die Gefahr liegen

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