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Rechtsfrage: Schaden an Leihwagen

Audi, Audi A1 8X
Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 6:38

Kann man als Autohaus nachträglich einen Schaden am Leihwagen bemängeln? Wir hatten wegen der Tauschaktion mit dem Rollenschlepphebel einen Leihwagen. Ich habe vorgestern den Leihwagen zurückgebracht, bin mit der Dame vom Autohaus um das Auto herumgegangen, sie hat ihn außen und innen angeschaut (kurz), meinte sieht gut aus. Gestern kam der Anruf, dass sie beim Sauber machen einen Kratzer gefunden haben, ob wir irgendwo hängen geblieben sind. Das sind weder Dominic (Sohn) noch ich - ich schwöre, wenn ich was anstelle, dann gebe ich es auch zu genauso wie Dominic. Das hätte man sicher gehört/bemerkt so wie es auf den Bildern aussieht. So könnte es vielleicht aussehen, wenn man in einer Altstadt durch eine enge Gasse fährt und an so einem Begrenzungsstein hängen bleibt, die da aus dem Boden schauen oder so. Da waren wir aber nicht unterwegs. Wir beide haben das Auto wie ein rohes Ei behandelt. Ich habe gesagt, dass wir es nicht waren, hab Dominic nach seiner Arbeit auch noch mal gefragt. Er ist auch nicht hängen geblieben. Wir waren nirgendwo unterwegs, wo es annähernd so einen Kratzer geben könnte. Waren nur Garage, Arbeit (Dominic), Parkhaus Ansbach bzw. Parkplätze beim Einkaufen. Es gab als wir mit dem A4 gefahren sind auch keine Schneehügel, in denen Steine gewesen sein könnten o.ä. Als wir das Auto übernommen haben, hatten wir uns noch gewundert, dass im Fußraum Tannennadeln waren. Dachten, ein Leihwagen wird sauber übergeben. Herr Leis sagte, der Wagen sei voll getankt, die Dame mit dem Schlüssel sagte dann, nö der ist nur halb voll. Wir mussten auch Wischwasser auffüllen. Das ist während der Fahrt leer geworden obwohl wir wirklich sehr wenig Scheibenwischer gebraucht haben. Ich vermute, der ist vom vorhergehenden Kunden nicht gereinigt worden, wurde deshalb auch nicht kontrolliert und wir sollen es jetzt gewesen sein. Das Auto war hochgefroren beim Abholen, da konnten wir ja nicht mal nachsehen, ob alles OK ist. Wollte ich ja machen aber ich dachte: "ach Quatsch" brauchst ja nicht... Er will sich heute weiter schlau machen, wer es vorher gehabt hat. Ich möchte eigentlich nur wissen, ob sie das einen Tag später bemängeln können, wenn sie am Abgabetag gesagt hat, "der kommt jetzt gleich zum Waschen". Könnte ja sonst jemand damit gefahren sein in der Zwischenzeit... Das ärgert mich ziemlich zumal unser VW-Händler mit dem wir befreundet sind, gesagt hat das würde keine Versicherung bezahlen... Wie soll ich mich verhalten?

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8 Antworten

Hatte mal während meiner Schulzeit bei einer renommierten Autovermietung gearbeitet mussten bei der Rückgabe jedes Fahrzeug auf eventuelle Beschädigungen prüfen und diese dann auch sofort vermerken eine nachträgliche Beanstandung war damals an den Kunden nicht möglich da ja als unbeschädigt übernommen wurde von diesem

... das wird wohl grenzwertig sein, aber wie du schon schreibst, da kann zwischenzeitlich irgendjemand damit gefahren sein.

Das würde ich dem Händler gegenüber so kommunizieren.

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 18:34

Heute rief der Leiter des Kundendienstes an. Ich schilderte ihm nochmals alles, auch dass der Wagen ja erst einen Tag später in die Waschhalle kam, wer weiß, was in der Zeit geschah.... Er war sehr freundlich, aber die gehen nicht davon ab, dass wir das waren. Weder dass das Auto nicht gewaschen war, noch dazu mit Frost überzogen, was eine Überprüfung unsererseits verhindert hat, noch die Tatsache, dass im Fußraum Dreck war, die Waschanlage aufgefüllt werden musste von uns. Egal was ich sage, sie hätten lückenlos nachgewiesen, dass vorher nichts war. Wie kann man das nachweisen, wenn der Wagen dreckig von Salz und Frost ist? Für mich war es der Vorgänger, der das Fahrzeug hatte. Außerdem hatte er gesagt, dass die Stelle nicht gleich zu finden ist. Vielleicht wurde sie bei früheren Waschaktionen übersehen und erst jetzt entdeckt? Er schlug mir jetzt als Vergleich halbe/halbe vor wenn ein Lackierer, der jede Woche kommt, das mit möglichst geringem Aufwand richtet. Vermutlich so ca. 70-100 € für jeden von uns. Immer noch besser als Stoßstange austauschen und dann muss ich über 1800 € zahlen wegen der immensen Selbstbeteiligung. Aber irgendwie sehen wir es nicht ein. Mein VW Händler sagt auch, nicht zahlen.. Habe nur Angst, dass sie dann das maximale an Reparatur rausholen wollen... Ich rufe morgen meinen Rechtsschutz an, lasse mich anwaltlich beraten, was ich machen soll.

Zum Thema lückenlose Dokumentaion - die hatten bei uns ja noch nicht mal notiert, dass wir im Oktober die Winterreifen des A1 abgeholt hatten und wollten das bei einem Werkstattaufenthalt dann mitmachen. Waren ganz entrüstet, dass die nicht eingelagert waren. Auch wurde ein ursprünglicher Termin, bei dem der Wagen abgeholt werden sollte wegen Leistungsverlust, nicht eingehalten. Als ich mich bei denen gemeldet habe, hieß es: "wieso, der wurde doch storniert". Ich fragte von wem? "Das macht in der Regel der Kunde". Warum sollte ich etwas storniert haben, wenn ich anrufe, warum das Fahrzeug nicht geholt wird....

Wenn die Dame vom Autohaus bei der Rücknahme keinen Schaden dokumentiert, dann haben sie Pech gehabt. Den Kratzer kann im nachhinein jeder reingemacht haben.

Ich kann jetzt nur von meinen Erfahrungen sprechen. Aber meine Leihwagen, die ich in den letzten 2 Jahren von Bmw bekommen habe, hatten praktisch immer irgendwelche Dellen. Ich mache aber auch immer rundum Fotos von dem Wagen, bevor ich ein steige. Ich glaube, die trauen sich gar nicht, mir irgendwas an zu hängen, weil sie das bei der Übernahme sehen. Mir sind diese Schäden anfangs selbst gar nicht auf gefallen. Aber wenn ich dann entsetzt feststelle, das da schon wieder eine Delle ist, dann schaue ich am Handy auf den Übernahme Fotos und dann kann ich mich gleich wieder entspannen. So eine Frechheit, mir einen ungereinigten Leihwagen zu übergeben, haben sie sich aber auch noch nie erlaubt. Hast du das Übernahme Protokoll? Was steht da drauf?

Ich habe in den letzten Tagen einen Leihwagen eines großen VW-Händlers übernommen. Es wurde ein ausführliches Übernahmeprotokoll incl. Fotodokumentation aufgenommen. Da Fahrzeug war frisch gewaschen und innen komplett gereinigt, praktisch Neuwagenzustand. Auf dem Übergabeprotokoll wurde extra vermerkt, dass das Fahrzeug nass (Regenwetter) übernommen wurde und damit eventuell vorhandene kleinere Lackschäden nicht ersichtlich sind.

Mit der Rückgabe geht die Gefahr von Beschädigungen auf den Vermieter über. Ich würde jegliche Kostenbeteiligung ablehnen.

Themenstarteram 16. Dezember 2017 um 12:18

Habe heute mit einem Anwalt telefoniert von meinem Rechtsschutz. Gestern auch noch mit einer befreundeten Anwältin. Beide sagen auch, nicht zahlen. Ich habe mir das Übergabeprotokoll noch schicken lassen. Da steht zwar drin, dass wir das Auto in ordnungsgemäßen Zustand übernommen haben, das mussten wir aber schon unterschreiben, bevor wir das Fahrzeug gesehen haben. Der Anwalt heute sagte, da mein Sohn es unterschrieben hat und ich dabei war, bin ich eine "gute Zeugin", dass es in dieser Reihenfolge war. Dort wurden auch die Rückgabezeit und die Kilometer notiert aber es wurden keine Mängel notiert als sie es mir heute geschickt hat... Es ist aber auch keine Unterschrift für die Rückgabe drauf. Wir haben jetzt vor abzuwarten, bis der Lackierer dort war, es günstig repariert hat und wenn die Rechnung kommt sagen wir, wir zahlen nicht, da wir uns inzwischen vom Anwalt die Info bekommen haben, dass es eine willkürliche Behauptung ist und jeder vorher und nachher der Schuldige sein kann. Ich hab Bedenken, wenn ich vorher mitteile, dass wir nicht zahlen werden, sie doch die teurere Reparatur machen lassen mit Stoßstange austauschen o.ä. damit wir die hohe Selbstbeteiligung doch zahlen müssten wenn es gaaaanz doof läuft. Was haltet Ihr davon?

Ganz einfach: auf jeden Fall dem Rat des Anwaltes folgen, also nicht zahlen.

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