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Rechtliche Durchsetzung von Parkverbot auf schmaler öffentlicher Straße: Gemeinde oder Anwohner?

Hallo !

Ich habe folgende Frage und hoffe darauf ,das ich mit euren Antworten die richtigen Schlüsse ziehen kann.

Also ,ich wohne in einer schmalen Straße welche eine Sackgasse ist. Die Straße ist mittig, durch einen Poller

gesperrt. Die Straße hat eine Breite von 2,50 M ,am rechten Rand ist noch ein Grünstreifen von 0,75 cm.

Dieser gehört aber zu einem privatem Grundstück. Der Zaun wurde bloß nicht bis zur Grenze gesetzt.

Auf der linken Seite am Anfang der schmalen Straße steht ein Haus ,das zur Ferien-Vermietung genutzt wird.

Dieses Haus hat, zur Straßenseite, drei Parkplätze auf dem verbleibendem Grundstück für seine Gäste

vorgegeben, schräg zwischen Hausmauer und Straße. Länge zwischen 3,50m und 3,85m.

Dies hat zur Folge, das ständig längere Fahrzeuge 50cm bis 100 cm in die Straße ragen und eine Durchfahrt

nicht möglich ist ,oder erschwert über den Grünstreifen erfolgen muß, wobei man sich dann auch mal Kratzer

am eigenen Fahrzeug ,durch überhängende Äste und Zweige einfängt.

Der Gemeinde und dem Landkreis ist die Situation seit drei Jahren bekannt ,es wurde versprochen Abhilfe

zu schaffen und zu prüfen.

Letztendlich kristallisiert sich jetzt heraus ,das die Gemeinde /Landkreis, sich gegen eine Klage, bezüglich

des Eigentümer/Vermieter entschieden hat. Dies wird hiermit begründet ,das dieser die Parkverstöße nicht begeht und für die Parkverstöße nicht verantwortlich zu machen ist, sondern höchstens als Zweckveranlasser zu sehen ist und über diesem Weg zur Verantwortung zu ziehen wäre. Angeblich langwierig und beschwerlich !

Das Prozessrisiko ist zu hoch .Der Bürger muß zusehen ,wie er damit zu recht kommt! Viel Glück ,tut uns leid!

Ich habe dem Eigentümer vor ein paar Monaten eine Abmahnung zukommen lassen, worauf nicht reagiert wurde.

Frage : Muss/sollte ich, stellvertretend für die Gemeinde, auf meine Kosten ,eine Unterlassungsklage gegen den Eigentümer/Vermieter führen?

Oder sollte ich die Gemeinde / Lankreis wegen Untätigkeit, vor dem Verwaltungsgericht verklagen?

Ich habe nicht vor ,den Ist -Zustand dauerhaft zu dulden!

Da Klagen immer mit Kosten verbunden sind ,würde ich mich über Sach und Themabezogene Antworten vorab, freuen.

MfG eddy

 

 

 

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36 Antworten

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 20. September 2023 um 12:31:07 Uhr:

Kurze Frage dazu:

Wie zählt denn sowas beim parken überhaupt.

Parkplatz ist groß genug für Kleinstwagen. Man parkt dort nun aber eine S-Klasse. Der ragt natürlich etwas in die Straße. Wie weit darf der das denn ?

Ich habe zumindest mal beobachtet, wie man das in Abu Dhabi macht. Da kriegt man ein Ticket, wenn das Auto zu groß für den Tiefgaragenstellplatz ist.

Abu Dhabi 1
Abu Dhabi 2

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 20. September 2023 um 17:17:31 Uhr:

Hat der Vermieter eine Internetseite die man mal mit Bewertungen über diese Situation beschicken kann?

Das führt nachher nur dazu, dass man abgemahnt wird.

Keine gute Idee!

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 20. September 2023 um 18:05:18 Uhr:

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 20. September 2023 um 17:17:31 Uhr:

Hat der Vermieter eine Internetseite die man mal mit Bewertungen über diese Situation beschicken kann?

Das führt nachher nur dazu, dass man abgemahnt wird.

Keine gute Idee!

Kann man ignorieren wenn der Grund gegeben ist. :)

Scheinbar ist der TE bald soweit es auf rechtliche Klährung auslaufen zu lassen.

Da ist eine nicht haltbare Abmahnung keinerlei Grund sich beirren zu lassen.

Wiedersprechen, fertig. Dann wird das endgültig erledigt.

Ist doch genau das was der TE möchte.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 20. September 2023 um 18:05:18 Uhr[/url]:

Kann man ignorieren wenn der Grund gegeben ist.

In der Theorie ja, in der Praxis nein.

Es steht dir natürlich frei, dir soviel Ärger einzuhandeln, wie du willst.

Ich würde mir da keine zusätzlichen Baustellen aufmachen und mich auf das eigentliche Problem fokussieren.

Jedem ist es freigestellt seine Probleme auf die für ihn richtige Weise zu bearbeiten.

Du darfst das selbstverständlich anders angehen als ich. Ich sehe allerdings das eigentliche Problem und dessen Angriffsfläche an einer anderen Stelle als du.

Daher wäre meine Angehensweise auch eine die möglicherweise nicht deinen Entspricht.

@ alle Antworten:

Wie gesagt liegt mein Hauptanliegen, in der rechtlichen Durchsetzung des Problem!

Wenn ich maximal eskalieren wollte ,hätte ich auch noch ein paar Ideen.

Allerdings würde ich damit mehrheitlich Einheimische treffen ,die die Straße auch als Abkürzung mit Fahrrad oder zu Fuß

nutzen.

Von daher gibt es wohl noch mal ein letztmaliges Gespräch mit dem Gemeindevorsteher, und wenn sich dann

nichts ändert, Klage vor dem Verwaltungsgericht, wg Untätigkeit.

Viel Erfolg, ich hoffe auf ein gutes Gelingen!

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