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Problem mit Ebaykäufer!!! :(

Hi,

mein Bruder hat ein kleines Problem. Folgendes ist vorgefallen.

Er hat bei ebay ein Motorrad verkauft. Der Käufer ist dann nach paar Tagen gekommen, und wollte es abholen. Hat sich das Motorrad angeschaut, und behauptete, dass die Federgabel defekt sei. Würde das Motorrad aber für den halben Preis mitnehmen. Mein Bruder war damit natürlich nicht einverstanden. Und so fuhr er nachhause. Abends schrieb er ihm dann eine Mail, dass er stinksauer ist und das er einen Fahrweg von 600km hatte. Nun wollte er die Fahrkosten erstattet bekommen, sonnst würde er damit zum Anwalt gehen. Daraufhin hat ihm mein Bruder eine mail geschrieben, dass er die Fahrkosten nicht erstatten wird und das gar nicht einsieht, diese überhaupt zu übernehmen. So, nun hat er das Motorrad an einen anderen Interessenten aus ebay verkauft. Als sich der neue Käufer das Motorrad anschaute, hat er nichts von einem Federgabelschaden bemerkt. Mein Bruder hat Ihn aber selbstverständlich drauf hingewiesen. Er meinte nur, dass mit der Federgabel nix ist, wahrscheinlich wollte der Käufer nur den Preis drücken.

So, nun sind zwei Wochen rum und mein Bruder bekommt einen Brief von Anwalt des ersten Käufers. Er soll bis zum 12.05 einen Betrag von ca. 280,- € auf das Konto des Käufers überweisen, sonnst geht das alles vors Gericht. Nun weiß mein Bruder nicht, was er machen soll. Rechtschutzversichert ist er nicht. Das Geld wird er selbstverständlich nicht überweisen. Denn er sieht es nicht ein, dass er dem Käufer noch die Fahrkosten erstatten soll, obwohl das Motorrad vollkommen in Ordnung war.

Was Würdet ihr jetzt an seiner stelle tun??

Dank euch schon mal für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 26. März 2011 um 17:13

Zum konkreten Fall ist das Papier der Mahnung warscheinlich längst verrottet, schaue einfach mal auf das Datum der Erstellung im Jahre 2005

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Scheint ne typische Masche zu sein. In einem anderen Forum hab ich mal gelesen, dass jemand bei einem Privatverkauf eine Probefahrt machte und als er zurückkam meinte, dass Mopped würde ja nur auf einem Zylinder laufen, aber für die Hälfte würde er es trotzdem mitnehmen.

Verkäufer ist selbstverständlich nicht darauf eingegangen und bei der Untersuchung später stellte er fest, dass der Kaufinteressent ein Zündkabel durchgeschnitten hatte, um den Preis zu drücken!

Ich kann rechtlich nichts zu eurem Fall sagen, aber denke, dass ihr kein Problem haben werdet.

Ihr hattet einen gültigen Kaufvertrag mit dem Käufer (Auktion). Er ist dann vom Verkauf zurückgetreten, so what?

Die Masche mit dem angeblichen Mängel ist dann eher noch ein Betrugsversuch, würd ich ihn mal ganz dezent drauf hinweisen.

Wenn er euch eine gerichtliche Mahnung/Zahlungsaufforderung geschickt hat, müsst ihr Einspruch einlegen, sonst wird der gültig. ob berechtigt oder nicht.

Also wenn der typ das Bike vorher nicht ansieht hat er pech gehabt. Wer bietet geht einen rechtsgültigen Kauf ein. ICh denke mal das dein Bruder die üblichen FLoskeln reingeschrieben hat welche evtl. Mängel das teil hat und so. An STelle deines Bruders hätte ich das Bike von einem Sachverständigen checken lassen und es eben an den Bieter mit Hilfe des GErichts verkauft.

Und die Fahrtkosten kann er niemals verlangen. Für was eigentlich? Dein Bruder hat mit der Annahme des Kaufvertrages seine Einwilligung für den Handel gegeben. Kommt der Bieter und nimmt es nicht mit hat er schlicht und ergreifend PECH.

am 30. September 2005 um 16:15

Was sagt die Ebay-Streitstelle zu der Sache?

Warum musste der 1ste Käufer seine ersteigerte Ware nicht nehmen?

Ich persönlich würde, wenn bei so verstandener gleicher Sache ein Anwalt mir eine Zahlungsaufforderung schickte ... dem Anwalt eine Zahlungsaufforderung wegen groben Unfuges und unerbetener Werbung seiner Kanzlei in Höhe meines Stundesatzes von 50€ + Märchensteuer mit Unterlassungsaufforderung per Einschreiben zurückschicken. ... dies ist aber keine Rechtsberatung, sondern mein persönliches "Wenn/Dann" .

Wenn einer von euch beim ADAC ist, könnt ihr euch auch dort so weit ich weiß, eine Beratung holen.

Gruß

Q

Dank euch schon mal für die Antworten. Er ist im Moment am überlegen, ob er auch zum Anwalt gehen soll. Das Problem ist halt, dass dann Kosten auf ihn zukommen, mit denen er gar nicht gerechnet hat. :(

ich würde, wenn das nen normaler brief(auch wenn vom anwalt) ist einfach erstmal ignorieren

Es ist ein ebay-Vertrag zu Stande gekommen.

Der Käufer hat sich geweigert den vereinbarten Preis zu zahlen.

Er hat einen Mangel vorgetragen den er vermutlich nicht beweisen kann.

Selbst wenn er den Mangel beweisen kann,

so könnte die Haftung durch die üblichen Zusätze ausgeschlossen sein.

Damit ist der Käufer dem Verkäufer in aller Regel schadensersatzpflichtig.

So und nicht anders sieht es vermutlich aus.

Icg würde freundlich aber bestimmt unter Hinweis auf die Auktionsbedingungen mit Gegenklage drohen.

Das angenehme dabei:

Man kann in Ruhe den Prozeß des Gegners abwarten und dann im Verfahren die Gegenklage erheben.

In keinem Fall einen Brief einfach ignorieren! Das ist der größte Fehler, den man machen kann!

Ansonsten ist von meinen Vorredner eigentlich schon alles gesagt.

Genereller Tip fürs nächste Mal: Bei ebay gibt es die Optionen, Streitfälle zu melden, dass der Handel doch nicht erfolgt ist etc.

Das sollte erledigt sein, bevor ein Artikel jemand anders angeboten wird.

Hi,

danke für eure Antworten. Er wird am Montag zum Anwalt gehen. Mal schauen, was er dazu sagt.

Danke noch mal.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Es ist ein ebay-Vertrag zu Stande gekommen.

Der Käufer hat sich geweigert den vereinbarten Preis zu zahlen.

Er hat einen Mangel vorgetragen den er vermutlich nicht beweisen kann.

Selbst wenn er den Mangel beweisen kann,

so könnte die Haftung durch die üblichen Zusätze ausgeschlossen sein.

Damit ist der Käufer dem Verkäufer in aller Regel schadensersatzpflichtig.

So und nicht anders sieht es vermutlich aus.

Eine Ware muß aber auch der Artikelbeschreibung entsprechen - und das liegt in der Beweispflicht des Verkäufers, nicht des Käufers.

Nennt sich Beweislastumkehr - das gleiche, was auch bei der Sachmangelhaftung im ersten halben Jahr greift nebenbei.

So einfach ist der Fall also nicht... andererseits ist die Ware unverändert an einen zweiten Käufer in der Zwischenzeit weiterveräußert worden (nachdem im beiderseiten Einvernehmen wohl vom Kaufvertrag zuvor Abstand genommen wurde, und damit der erste Käufer auch auf das Recht der Nachbesserung verzichtete), sogar mit Hinweis auf das mit der Federgabel, und dieser kann dann sicherlich soweit auch bestätigen, dass da nichts ist (im Zweifel auch ein Gutachter, dass da in der Zwischenzeit nichts repariert wurde -> dürfte man vermutlich auch nachweisen können, wenn nötig).

Naja, wie dem sei, er geht ja jetzt zum Anwalt damit - ist auch sicherlich das beste, bevor das weiter sich aufbauscht...

... Briefe ignorieren ist nebenbei immer das dämlichste, was man machen kann: immer reagieren, und sei es mit einem simplen Widerspruch! (keine Reaktion = stille Einverständnis)

am 1. Oktober 2005 um 14:39

Zitat:

Original geschrieben von OrcaDesign

... Briefe ignorieren ist nebenbei immer das dämlichste, was man machen kann: immer reagieren, und sei es mit einem simplen Widerspruch! (keine Reaktion = stille Einverständnis)

Ganz so einfach ist das dann doch nicht ... falls doch versende ich ab Montag Mahnungen an alle die ich im Telefonbuch finden kann :D

Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob Dir eine staatliche Institution einen Bettelbrief zukommen lässt, oder eine unbekannte private Person (in diesem Fall ... unbekannter Mensch, der sich „Anwalt“ auf den Briefbogen schreibt. Außerdem war der Verkäufer (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) auch kein Gewerbetreibender von wegen der Beweislastumkehr und den anderen Sachen, zu den gewerbliche Verkäufer gesetzlich verpflichtet sind.

Gruß

Q

Zitat:

Original geschrieben von OrcaDesign

Eine Ware muß aber auch der Artikelbeschreibung entsprechen - und das liegt in der Beweispflicht des Verkäufers, nicht des Käufers.

Nennt sich Beweislastumkehr - das gleiche, was auch bei der Sachmangelhaftung im ersten halben Jahr greift nebenbei.

Normal bei ebay ist wohl der Haftungsausschluß mit dem Angebot sich die Ware vorher anzusehen.

Hier ist zu dem das Moped ohne Beanstandung an den nächsten Käufer verkauft worden.

Was wiederum eine gewisse Mängelfreiheit indiziert. ;)

Wir können uns jetzt noch stundenlang über zugesicherte Eigenschaften unterhalten.

Gewährleistung gibt es jedenfalls erst nach dem Kauf.

Und hier hat ja der Käufer nicht erfüllt. :mad:

am 1. Oktober 2005 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Ganz so einfach ist das dann doch nicht ... falls doch versende ich ab Montag Mahnungen an alle die ich im Telefonbuch finden kann :D

Für eine Mahnung gibt es bestimmte Formvorgaben. Wenn diese nicht erfüllt sind, ist die Mahnung ungültig. Unter anderem ist eine Mahnung, die nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von einer "Privatperson" verschickt wird, ungültig.

Außerdem kann man gegen missbräuchliche Abmahnungen wiederum vorgehen, z.B. wenn irgendeine Kanzlei wieder Retter der Menschheit / des Internets / was auch immer spielen will, aber keinerlei rechtliche Grundlage hat.

Von daher stimmt es schon, dass es extrem schlecht ist, eine Mahnung einfach so zu ignorieren. Falls sie nämlich rechtlich wasserdicht ist, stimmst du implizit zu, falls du nicht reagierst.

am 1. Oktober 2005 um 17:55

Nun handelt der Anwalt hier aber als Privatperson und nicht "über" oder für ein Gericht(surteil), bzw. er kann noch kein Gerichtsurteil "einklagen", da es keins gibt. Auch hat er scheinbar noch keinen "Titel" zum Einklagen, den er nach hier beschriebener Lage auch nicht bekommen wird.

Darum hat das Schreiben dieses "Anwaltes" auch nicht mehr Gewicht als ein Schreiben von mir oder von einer anderen Privatperson. Da nutzt der Schriftzug Anwalt nur zum "Einschüchtern" … und genau so wird es auch beabsichtigt sein.

Übrigens kann auch eine Privatperson sich einen "Vollstreckungstitel" besorgen ... nach Prüfung ... einen richtigen Anwalt muss man damit nicht belästigen, sofern man keine Rechtsschutz kostenlos (je nach Bedingung) dafür in Anspruch nehmen kann.

Die Mahnungen von Firmen kommen auch erst einmal von deren Rechtsabteilungen ... ob da irgendein "zugelassener" Anwalt sitzt ist fraglich ;)

Gruß

Q

Zitat:

Original geschrieben von Icheb

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Ganz so einfach ist das dann doch nicht ... falls doch versende ich ab Montag Mahnungen an alle die ich im Telefonbuch finden kann :D

Für eine Mahnung gibt es bestimmte Formvorgaben. Wenn diese nicht erfüllt sind, ist die Mahnung ungültig. Unter anderem ist eine Mahnung, die nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von einer "Privatperson" verschickt wird, ungültig.

Außerdem kann man gegen missbräuchliche Abmahnungen wiederum vorgehen, z.B. wenn irgendeine Kanzlei wieder Retter der Menschheit / des Internets / was auch immer spielen will, aber keinerlei rechtliche Grundlage hat.

Von daher stimmt es schon, dass es extrem schlecht ist, eine Mahnung einfach so zu ignorieren. Falls sie nämlich rechtlich wasserdicht ist, stimmst du implizit zu, falls du nicht reagierst.

Selbstverständlich können Privatpersonen Mahnungen verschicken! Eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung steht immer z.B. vor der Eröffnung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Das kann man komplett ohne Anwalt machen!

Zum konkreten Fall: Hört sich ein wenig nach neuer Methode an (a la Downloadfalle) - Ersteigern, hinfahren, Mangel sehen, wo vielleicht keiner ist. Manch ein Verkäufer gibt dann das Fahrzeug zum Schleuderpreis weg. Der Rest bekommt ne Klagedrohung wegen Fahrtkosten. 280,- für 600 km, der hat doch nen Ding an der Waffel. Also dein Bruder sollte der Forderung auf jeden Fall schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Kurz und knapp ohne Gerede. Dann würde ich es drauf ankommen lassen - ich würde wetten, dass man nie wiieder was von den Leutchen hört.

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